Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer notwendig bei Wechsel der Steuerklasse?

  • Ich habe vor ein paar Monaten meine Frau philippinischer Staatsbürgerschaft in DE geheiratet. Wir leben hier nun zusammen. Ich möchte nun einen Wechsel der Steuerklasen auf 3/5 beantragen, da ich momentan noch Alleinverdiener bin. Dazu gibt es ja ein entsprechendes Formular.

    Soweit ist alles klar.

    Ich habe jetzt jedoch noch etwas von einem Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG gelesen. Müssen wir diesen Antrag auch noch stellen? Was hat es damit überhaupt auf sich? Ich werde da nicht ganz schlau draus...

  • Ich habe jetzt jedoch noch etwas von einem Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG gelesen.

    Ich gehe davon aus, dass du in D wohnst, dann bist du ohnehin unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig.

    Dazu muss man keinen Antrag stellen.


    Steuerklasse 3 (Ehegattensplitting) geht ohnehin nur bei Wohnsitz in D.

  • Das ist für Einkommensbezieher, die in DE Einkommen - mindestens 90 Prozent des Gesamteinkommens - beziehen aber dauerhaft im Ausland leben.

    Jeder Mensch hat zwei Leben. Das zweite beginnt in dem Augenblick, in dem dir bewusst wird, dass du nur e i n Leben hast.