Ich mõchte meine 8-jährige Stieftochter auf den Philippinen adoptieren (Volladoption).
Ich habe mich zu dem Ablauf schon etwas im Internet eingelesen und verstehe das so, daß nach Abschluss des philippinischen Adoptionsverfahren die gerichtliche Anerkennung der ausländischen Adoption in Deutschland durchgeführt wird.
Bei mit wäre das Amtsgerichts Schöneberg in Berlin zuständig, da ich und das Kind zur Zeit im Ausland leben. Dazu müssen diverse Unterlagen eingereicht werden.
Sollte man dies von einem deutschen Anwalt, spezialisiert auf Adoptionsrecht, machen lassen?
Oder hat das jemand aus dem Forum schon mal alleine durchgezogen, obwohl er nicht in Deutschland lebte?