Adoption, und dann?

  • Ich mõchte meine 8-jährige Stieftochter auf den Philippinen adoptieren (Volladoption).

    Ich habe mich zu dem Ablauf schon etwas im Internet eingelesen und verstehe das so, daß nach Abschluss des philippinischen Adoptionsverfahren die gerichtliche Anerkennung der ausländischen Adoption in Deutschland durchgeführt wird.

    Bei mit wäre das Amtsgerichts Schöneberg in Berlin zuständig, da ich und das Kind zur Zeit im Ausland leben. Dazu müssen diverse Unterlagen eingereicht werden.


    Sollte man dies von einem deutschen Anwalt, spezialisiert auf Adoptionsrecht, machen lassen?

    Oder hat das jemand aus dem Forum schon mal alleine durchgezogen, obwohl er nicht in Deutschland lebte?

  • Nein, wir machten die Adoption nachdem er im Zuge der Einbürgerung seiner Muttet (meiner Frau) die Deutsche Staatsbürgerschaft hatte. Die Adoption fand in Deuzschland statt. Die von uns angestrebte Adoption damals auf den PH gaben wir wegen des beschissenen PH Anwaltes auf.

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Also ich habe meine Stieftochter (damals 15 Jahre alt) 2012 in Taiwan, wo ich seit 20 Jahren lebe, adoptiert (Volladoption). Bis zur Ausstellung der Geburtsurkunde hat es 15 Monate gedauert. In Taiwan hat meine Frau alles organisiert. War viel Lauferei und etliche Termine bei Gericht, aber nach 3 Monaten war die Geschichte in Taiwan erledigt. Ich weiss natuerlich nicht, ob man das auf den Philippinen auch so schnell durchziehen kann und vor allem, ob der philippinische Gerichtsentscheid vom deutschen Gericht so anerkannt wird wie der taiwanische. Denn mit der Anerkennung der Adoption nach taiwanischem Recht ist die Anerkennung nach deutschem Recht fast nur noch ein formaler Akt. Nach dem taiwanischen Gerichtsentscheid habe ich alle Unterlagen ans Amtsgericht nach Frankfurt, wo ich noch gemeldet war, geschickt und von da wurden die Unterlagen nach Duesseldorf geschickt, wo die formale Richtigkeit der auslaendischen Entscheidung ueberprueft wird. Dann wieder zurueck nach Frankfurt. Dann musste ich mit meiner bis dato Stieftochter zum Gericht nach Frankfurt, wo sie von einem Richter 20 Minuten alleine auf Englisch befragt wurde und er mir im Anschluss daran mitteilte, dass der Adoption nichts mehr im Wege stehen wuerde. Wir haben das alles ohne Anwalt gemacht, sowohl in Taiwan als auch in Deutschland.

  • … geht ja nur, wenn kein Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist.


    Ich mõchte meine 8-jährige Stieftochter auf den Philippinen adoptieren (Volladoption).

    Was sagt denn der leibliche Vater dazu? Ist überhaupt jemand in der Geburtsurkunde eingetragen? Und falls ja, was sagt er dazu? Er muss ja auch zustimmen.


    "Adoption eines Kindes, dessen Vater offiziell unbekannt ist"

    https://www.juraforum.de/forum…ell-unbekannt-ist.123397/



    die Vaterschaftsanerkennung scheint mir der einfachste Weg zu sein


    "Die schwarze Adoption – Vaterschaftsanerkennung statt Adoption"

    https://kuckucksvater.wordpres…erkennung-statt-adoption/


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  • Was sagt denn der leibliche Vater dazu? Ist überhaupt jemand in der Geburtsurkunde eingetragen? Und falls ja, was sagt er dazu? Er muss ja auch zustimmen.

    Wenn ein Vater in der Geb-urkunde eingetragen ist, braucht man diesen Weg der ("missbräuchliche VA") erst gar nicht weiter zu diskutieren.

    Diese ist übrigens aus deutscher Sicht legal!

    "Adoption eines Kindes, dessen Vater offiziell unbekannt ist"

    https://www.juraforum.de/forum…ell-unbekannt-ist.123397/

    Das ist mE die Meinung dieses Rechtsanwaltes.. in den Philippinen praktisch nicht ausführbar. Denn die DBM wird die Mutter nicht zwingen können, den leiblichen Vater zu nennen um so die missbräuchliche VA unmöglich zu machen.

  • Was sagt denn der leibliche Vater dazu? Ist überhaupt jemand in der Geburtsurkunde eingetragen?

    Es ist kein Vater in der Geburtsurkunde vermerkt.

    (Der leibliche Vater ist schon während der Schwangerschaft abgehauen. Unbekannt verzogen.)


    Die Vaterschaftsanerkennung wäre also für mich der beste Weg.


    Die DBM hat auf ihrer website den Ablauf und die benötigten Unterlagen zur Vaterschaftsanerkennung klar benannt.

    Doch der erste Schritt wäre wohl, mich als Vater im philippinischen birth-certificate meiner Stieftochter nachtragen zu lassen.


    Wie mache ich das?

    Einfach mit dem beigefügten Dokument "affidavit of paternity" zur City Hall?

    Screenshot_20200112-163637_WPS Office.jpg

  • Die DBM hat auf ihrer website den Ablauf und die benötigten Unterlagen zur Vaterschaftsanerkennung klar benannt.

    Doch der erste Schritt wäre wohl, mich als Vater im philippinischen birth-certificate meiner Stieftochter nachtragen zu lassen.

    Man kann die VA auch vor einer philipp. Behörde machen lassen.. dazu musst du aber persönlich dort hin.


    Ich würde das aber nicht empfehlen. Wenn du hier in D bist, geht das auch einfach nach deutschem Recht:

    https://manila.diplo.de/ph-de/…nheiten/1690990#content_0


    Hier bei einer zuständigen Behörde die VA abgeben, mit dem ausgestellten Pamphlet geht die Mutter zur DBM.


    UP muss aber wahrscheinlich vorher gemacht werden, daher gleich die Dokumente für die UP mit besorgen.

  • Hallo,

    ich möchte meinen Adoptivsohn hier in Deutschland formell adoptieren. Leider hatte der leibliche VAter die Geburtsurkunde unterschrieben… Ich brauche deshalb sein Einverständnis. Dafür hat mir das Jugendamt ein Schreiben in Deutsch geschickt, das ich in Englisch, und besser noch in Tagalog übersetzt brauche.

    Wäre toll, wenn jemand weiterhilft...

  • Offiziell wuerde englisch ausreichen. Google Übersetzer?

    So würde ich das machen.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Hallo,

    ich möchte meinen Adoptivsohn hier in Deutschland formell adoptieren. Leider hatte der leibliche VAter die Geburtsurkunde unterschrieben… Ich brauche deshalb sein Einverständnis. Dafür hat mir das Jugendamt ein Schreiben in Deutsch geschickt, das ich in Englisch, und besser noch in Tagalog übersetzt brauche.

    Wäre toll, wenn jemand weiterhilft...

    Was heisst denn genau "formelle Adoption in Deutschland"? Ist die philippinische Adoption schon durch, d.h. gibt es einen entsprechenden Gerichtsbeschluss? In unserem Fall (liegt schon etliche Jahre zurück) gab es eine "Placement Authority" des Department of Social Welfare and Development" (DSWD) , basierend auf einen Gerichtsbeschluss, dass die "parental authority" (Vormundschaft) der leiblichen Eltern erloschen ist. Ist Deinen Unterlagen die Zustimmung des Vaters vielleicht schon enthalten, bzw. Begündung, warum diese nicht notwendig ist, z.B. komplette Vernachlässigung der Kinder?

  • Ich möchte dieses Thema noch einmal aufgreifen, da ich plane, den Weg einer Vaterschaftsanerkennung zu gehen.

    Ich würde das aber nicht empfehlen. Wenn du hier in D bist, geht das auch einfach nach deutschem Recht:

    https://manila.diplo.de/ph-de/…nheiten/1690990#content_0

    Jetzt wird auf der Seite der DBM aber eine Kopie meines Reisepasses gefordert, inklusive aller Ein- und Ausreisestempel. Ich vermute mal, um nachzuweisen, ob ich aufgrund der Stempel im Pass der Vater sein kann.

    Nun ist es aber so, dass das besagte Kind schon älter ist, und mein damaliger Reisepass mit den entsprechenden Einreisestempeln schon längst nicht mehr existiert.

    Werden diese Daten, wie z.B. Ausstellung und Gültigkeit, sowie Reisedaten über einen längeren Zeitraum gespeichert und können nachträglich noch abgerufen werden?


    Andreas

  • Jetzt wird auf der Seite der DBM aber eine Kopie meines Reisepasses gefordert, inklusive aller Ein- und Ausreisestempel. Ich vermute mal, um nachzuweisen, ob ich aufgrund der Stempel im Pass der Vater sein kann.

    Nun ist es aber so, dass das besagte Kind schon älter ist, und mein damaliger Reisepass mit den entsprechenden Einreisestempeln schon längst nicht mehr existiert.

    Werden diese Daten, wie z.B. Ausstellung und Gültigkeit, sowie Reisedaten über einen längeren Zeitraum gespeichert und können nachträglich noch abgerufen werden?


    Letzte Frage könnte ja nur die philippinische Immigration beantworten, denn die macht ja die Stempel in den Reisepass.

    Ich denke nicht, dass da was rekonstruiert werden kann...


    Wenn dein Pass für diesen Zeitpunkt (der Geburt) nicht mehr existiert, dann kannst du auch keinen vorlegen. Niemand ist verpflichtet, alle vergangenen Pässe aufzubewahren.


    Die Frage der "missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung" wird in letzter Zeit kontrovers diskutiert.


    Ich bin aber immer noch der Auffassung, wenn es Ziel ist, dass das Kind sozial gut aufgehoben ist, dass dann diese "missbräuchliche VA" wirksam ist, bzw weder angefechtet noch abgelehnt werden kann.. selbst wenn die Behörden davon wissen!


    https://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanerkennung



    eine größere Abhandlung über das Thema findet man hier:

    https://www.famrz.de/files/Med…%20Mutter%20zu%20schaffen.


    Also einfach probieren; falls es zu Problemen kommen sollte, einen RA hinzuziehen.

  • Bei uns gab es kein Problem mit den fehlenden Stempeln bei der Vaterschaftsanerkennung. Mein Freund hatte keine Stempel im Pass und ich auch nicht für den passenden Zeitraum, da unser Sohn während unserer Arbeit auf dem Schiff entstanden ist.

    Es wurde aber auch kein einziger weiterer Nachweis gefordert. Es wurde nur gefragt seit wann wir uns kennen und wann wir uns das letzte Mal gesehen haben.

  • Nun ist es aber so, dass das besagte Kind schon älter ist, und mein damaliger Reisepass mit den entsprechenden Einreisestempeln schon längst nicht mehr existiert.

    Wie alt ist das Kind? Ist es wirklich deines und dir fehlen nur die Stempel oder ist es nicht dein Kind und es gibt deshalb keinen Nachweis der Reise? Ist zwar deine Sache, aber es macht nur Sinn etwas zu raten wenn wir den Background kennen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Tulang/Vaterschaftsanerkennung


    da gabs mal was:

    Die Vaterschaftsanerkennung kann bei Registrierung der Geburt bei dem philippinischen Standesamt abgegeben werden. Wurde die Vaterschaftsanerkennung gesondert vorgenommen, muss die Geburtsurkunde eine entsprechende Beischreibung enthalten. Vorlage des Ein- u. Ausreisenachweises zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung, entweder durch Vorlage des Reisepasses bzw. beglaubigte Kopie der entsprechenden Passseiten.

  • scheint auch so zu sein, dass es vorm Deutschen rechtlichen Standpunkt eine VA keine Probleme macht, aber die phil Behörden und dortigem Recht nicht geht, wenn es sich nicht um ein leibliches Kind handelt. Also dann geht wohl rechtlich nur eine Art Adoption.

    Ja und für eine VA muss man Vor Ort gehen, dazu macht man dort ein "Interview" und die Mutter muss auch "verhört" werden.

    • Hilfreich

    Sowie ich das sehe, ist der TS (Andreas) nicht der leibliche Vater.


    Aus dem Schreiben des BMI (oben verlinkt):


    Zitat

    Wenn nun ein deutscher Mann die
    Vaterschaft für das Kind einer ausländischen Mutter anerkennt und für das Kind
    noch kein rechtlicher Vater vorhanden ist, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 4 Absatz 1 StAG).und weiter:

    und weiter

    Zitat

    Diese Rechtsfolgen sind erwünscht, wenn zwischen dem Kind und dem anerkennenden Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder entstehen soll und der
    Anerkennende tatsächlich bereit ist, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen

    oder der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes ist...

    d.h.: selbst wenn der Behörde bekannt ist, dass der anerkennende Vater nicht der leibliche ist, ist die VA gültig.


    Eine VA vor deutschen Behörden reicht übrigens. Es wird nie eine Verifizierung oder Anerkennung durch philippinische Behörden gefordert.


    Die DBM hat die Sache mit den Einreisestempeln schon "ewig" auf ihre Website; soll vielleicht von der "falschen VA" abhalten, ist mE aber rechtlich wertlos.



    Was nicht geht, und das war der Auslöser dieser Diskussion: In Argentinien hatte vor einigen Jahren jemand zig Kinder anerkannt, die darauf hin samt Mütter einen Aufenthalt plus Sozialhilfe in D bekamen. Der anerkennende Vater hat sich natürlich keine Bohne um die Kinder gekümmert. Daher gab es Maßnahmen dagegen.