Als Freelancer arbeiten, fragen zur Rechnungen, Steuern etc.

  • Hallo Zusammen,



    ich lebe seit ca. 1 1/2 Monaten in einem gemieteten Häuschen auf den Philippinen. Nun möchte ich für eine deutsche Firma zum ersten Mal überhaupt als Freelancer arbeiten.


    Ich suchte bereits nach Tipps im Internet. Vielleicht könnte mich aber hier jemand besser aufklären.



    Wie sieht es mit dem Aufenthalt aus, reicht es einfach seinen Aufenthalt zu verlängern oder benötige ich ein spezielles Visum, da ich als Freelencer arbeiten möchte? Ich vermute es fragt keiner nach oder? Nachfragen wird da wohl keiner nach oder?


    Ich möchte mich in Deutschland nicht abbmelden, da ich dort auch Einnahmen habe, die versteuert werden, und der Freibetrag sonst wegfallen würde. Die Rechnungen könnte (oder müsste ich) ich ja aus den Philippinen schreiben, also keine dt. Adresse etc. Richtig verstanden?

    Wie sieht es mit der Steuernummer auf der Rechnung aus?



    Ich möchte, dass das Geld für meine Arbeit auf einem ph. Konto landet. Muss das dort eigentlich versteuert werden? Für ein Konto benötige ich meist eine AIC (oder ähnliches), das weiß ich bereits. Muss ich überigends meinen Namen bei der Bank verwenden oder könnte ich eine Art Firmennamen nehmen? Für einen Firmennamen müsste ich dann theoretisch ein Gewerbe anmelden oder? Ich möchte ungerne, dass mein Name dort steht.

    Welche Bank empfiehlt ihr?



    Über ein paar Tipps würde ich mich freuden.



    Vielen Dank und tollen Gruß



    Lukas

  • Wie sieht es mit dem Aufenthalt aus, reicht es einfach seinen Aufenthalt zu verlängern oder benötige ich ein spezielles Visum, da ich als Freelencer arbeiten möchte? Ich vermute es fragt keiner nach oder? Nachfragen wird da wohl keiner nach oder?

    Ich vermute du bist als Tourist auf den Phils. Als Tourist ist dir jede Art von Erwerbstätigkeit untersagt. Um eine Workpermit (Arbeitserlaubnis) zu bekommen benötigst du einen anderen Visa-Typ.

    Ich möchte mich in Deutschland nicht abbmelden, da ich dort auch Einnahmen habe, die versteuert werden, und der Freibetrag sonst wegfallen würde. Die Rechnungen könnte (oder müsste ich) ich ja aus den Philippinen schreiben, also keine dt. Adresse etc. Richtig verstanden?

    Wie sieht es mit der Steuernummer auf der Rechnung aus?

    Wenn du Deutschland für mehr als 183 Tage verlässt und in einem anderen Land deinen Lebensmittelpunkt errichtest bist du laut Meldegesetz verpflichtet dich in Deutschland abzumelden.


    Da du in D Einkommen hast besteht möglicherweise die Wahl zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht. Hierzu solltest du einen Steuerberater konsultieren. D versteuert das Welteinkommen, also alle Einkommen aus D, Phils und weiteren Ländern. Hier hilft die ein Steuerberater der sich mit dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen auskennt.


    Die Philippinen haben ein terrotiales Steuerrecht. Einkünfte die du im Ausland erzielst sind auf den Phils steuerfrei. Einkünfte in den Phils musst du hier lokal versteuern.


    In D könntest du unter die Kleinunternehmer Regel fallen. D.h. keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen und Befreiung von der Doppelten Buchführung. Ob das bei Welteinkommen aus verschiedenen Ländern geht wird dir dein Steuerberater läutern können.


    Viel Spass bei Visa-Antrag mit Workpermit und Gewerbeanmeldung auf den Phils.


    Grüße, Bahog Utot

  • bahog_utot


    volle Zustimmung zu Deinem Beitrag. Sehr gut erklärt.


    Eine Frage hätte ich nur zu den 183 Tagen:

    Wenn du Deutschland für mehr als 183 Tage verlässt und in einem anderen Land deinen Lebensmittelpunkt errichtest bist du laut Meldegesetz verpflichtet dich in Deutschland abzumelden.

    Meines Wissens, ich kann mich aber irren, gilt die Pflicht zur Abmeldung nur für Ledige. Ist der TS verheiratet, bleibt der gewöhnlich Familienwohnsitz und damit gewöhnliche Aufenthalt bestehen in Deutschland bestehen.


    Stimmt das so, oder hat sich das eventuell geändert ?

  • Nun möchte ich für eine deutsche Firma zum ersten Mal überhaupt als Freelancer arbeiten.

    Soll es nur eine bestimmte Firma sein, für die du arbeitest? Dann würde das, zumindest nach deutschem Recht, als Scheinselbständigkeit angesehen.


    Wenn du ein philippinies Bankkonto hast und dein Honorar darauf übherwiesen bekommen willst, werden jedoch Gebühren fällig, wenn die Überweisung von einem deutschen Konto kommt. Für so was empfiehlt sich eher die Bezahlung per PayPal, Skrill o. Ä.

  • Ich vermute du bist als Tourist auf den Phils. Als Tourist ist dir jede Art von Erwerbstätigkeit untersagt. Um eine Workpermit (Arbeitserlaubnis) zu bekommen benötigst du einen anderen Visa-Typ.

    Bitte beachten:

    Temporary Visitor’s Visa is available to foreign nationals who are traveling to the Philippines for these common purposes:

    1. Pleasure – for holiday or leisurely stay

    2. Business – may be of commercial, industrial/professional character but must be temporary in nature e.g. those who are attending international conferences, here to negotiate contracts and attend business meetings

    3. Health – provided not contagious, loathsome and/or dangerous diseases

    Quelle: www.immigration.gov.ph


    Es haengt also sehr stark von der Art des Geschaefts des TS ab!

    Auf der Baustelle als Maurer arbeiten ist nicht. Am Laptop irgendwelche Powerpoints oder Emails zusammenstellen ist sehr wohl.


    Eine dauerhafte Loesung ist das aber natuerlich nicht!


    Wie sieht es mit dem Aufenthalt aus, reicht es einfach seinen Aufenthalt zu verlängern oder benötige ich ein spezielles Visum, da ich als Freelencer arbeiten möchte? Ich vermute es fragt keiner nach oder?

    Es wird vermutlich niemand "nachfragen", aber allein aus steuerrechtlichen Gruenden wuerde ich - wenn das ein dauerhaftes Vorhaben sein soll - auch den rechtlich korrekten Weg gehen, d.h. auch ein dementsprechendes Visum beantragen.


    Ich möchte, dass das Geld für meine Arbeit auf einem ph. Konto landet. Muss das dort eigentlich versteuert werden? Für ein Konto benötige ich meist eine AIC (oder ähnliches), das weiß ich bereits. Muss ich überigends meinen Namen bei der Bank verwenden oder könnte ich eine Art Firmennamen nehmen? Für einen Firmennamen müsste ich dann theoretisch ein Gewerbe anmelden oder? Ich möchte ungerne, dass mein Name dort steht.

    Diese Frage verwirrt mich ein wenig.

    Wie bereits gesagt muss Einkommen welches auf den Phils generiert wird auch auf den Phils versteuert werden.

    Als Freelancer brauchst du soweit ich weiss immer eine eigene Firma, egal ob auf den Philippinen oder anderswo. Du musst eine "corporate entity" sein also z.B. eine Pte.Ltd. (=GmbH) oder eine andere Geschaeftsform.

    Ich denke das BIR kann dir hier aufschlussreiche Infos geben.

    Warum moechtest du, dass dein Name nicht am Bankkonto aufscheint?! :denken


    Viel Spass bei Visa-Antrag mit Workpermit und Gewerbeanmeldung auf den Phils.

    Das waere dann der Schritt 2... :floet



    In jedem Fall wuerde ich mich hier mit einem Steuerberater unterhalten, dieser kann dir ganz genau erklaeren was zu tun ist und dann kannst du selbst abschaetzen welchen Weg du gehen willst.

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Meines Wissens, ich kann mich aber irren, gilt die Pflicht zur Abmeldung nur für Ledige. Ist der TS verheiratet, bleibt der gewöhnlich Familienwohnsitz und damit gewöhnliche Aufenthalt bestehen in Deutschland bestehen.

    Ich bin hier kein Fachmann. Daher besser mal bei den zuständigen Behörden nachfragen.


    §22 sagt, dass der Hauptwohnsitz dort ist, wo die Familie zusammentrifft. Familie sind hier die Eheleute und minderjährige und/oder unterhaltspflichtige Kinder. Dabei kann jeder noch weitere Wohnungen besitzen und bewohnen.


    Jeder Umzug, auch ins Ausland ist den Meldebehörden innerhalt 2 Wochen mitzuteilen.


    Wer sich weniger als 183 Tage in D aufhält hat seinen Lebensmittelpunkt nicht in D. Der Hauptwohnsitz währe dann im Ausland und Wohnungen in D nur noch 2. Wohnsitz.


    Kompliziert wird es dann z.B. wenn jemand für 1 Jahr auf Weltreise geht. Er hat keinen Lebensmittelpunkt in D mehr aber auch keinen Ort im Ausland an dem er seinen Lebensmittelpunkt begründet.


    Es muss da wohl in einigen Fällen ein Absprache mit den zuständigen Behörden erfolgen.


    Grüße, Bahog Utot

  • Hallo,

    nach m. E. ist selbst dann Deutschland (nach dem deutschen Melderecht) noch als 1. Wohnsitz zu zählen/rechnen, wenn man sich weniger als 183 Tage in Deutschland aufhält, da das Melderecht keinen 2. Wohnsitz Deutschland kennt (quasi entweder oder)!


    Wie das allerdings mit den Steuern ist, ist u. U. eine zweite Frage!? M.E. deckt sich das aber auch mit dem Melderecht, bzw. ist ebenso zu sehen.

    MfG.

    wol23

  • Ich hab gerade ein ähnliches Problem. Firma mit Sitz inManilawill mich als Consultant beschäftigen, sprich ich arbeite von Zuhause bekomme meinGeldaber in php auf mein philippinisches Konto.

    Die sagen, als Consultant brauche ich kein extra Visum zum arbeiten - philippinos eben...

    ICh werd also zum DOLE gehen und fragen, zumindest werd ich wohl das AEP brauchen und ne Tax Indentification Number.


    Section 3 c besagt aber auch, das Ausländer die nicht in den Philippinen beschäftigt sind, keine extra Arbeitserlaubnis benötigen.
    "Those who provide consultancy services who do not have employers in the philippines"

  • Firma mit Sitz inManilawill mich als Consultant beschäftigen, sprich ich arbeite von Zuhause bekomme meinGeldaber in php auf mein philippinisches Konto.

    Heisst "beschäftigen", dass sie Dich "anstellen" oder von Dir eine Rechnung ueber Deine geleistete Arbeit erwarten?


    Wenn "anstellen", dann sollte diese Firma sich auch um Dein Visum etc kümmern.


    Sollten sie eine Rechnung von Dir (bzw Deiner Consulting-Firma) erwarten, dann brauchst Du eine Firma die diese ausstellt.


    Dazu 4 Möglichkeiten:

    1) Corporation gruenden --> SEC (Securities and exchange commission)

    2) One-Person-Corporation gruenden --> SEC

    3) Single Proprietorship gruenden --> DTI (Department of Trade and Industry)

    4) Jemanden finden der fuer Dich Rechnungen ausstellt


    Dabei die Foreign Investment Negative List (FINL) beachten zum Thema was fuer Tätigkeiten, bzw Berufe (Profession --> PRC= Professional Regulation Commission) fuer Ausländer möglich sind.

    Die meisten Tätigkeiten sind unter einer 60/40 Regelung aufgefuehrt.

    Ausnahmen lassen sich unter anderem bei BOI (Board of Investment) finden.

    zumindest werd ich wohl das AEP brauchen

    .. und dafuer musst Du (unter anderem) den Consulting-Vertrag zwischen der philippinischen Firma und Dir, bzw Deiner Consulting-Firma vorlegen - Oder eben den Anstellungsvertrag der philippinischen Firma.


    und ne Tax Indentification Number

    Genau. Ohne diese geht nichts .. Nicht mal die Anmeldung Deines Geschäftes. :D


    Viel Erfolg,

    wuenscht


    Sackgesicht

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  • Erstmal danke für die Infos.

    Liest sich aber sehr kompliziert alles. One PersonCorporation gründen ist ja sehr in Richting Bank/Trading. DA steht nichts zu Consulting/Freelancer. Vermutlichwüssten die nichtmal wie sich mich dann einordnen sollen.

    Zu Single Proprietorship findet sich auf den DTI Seiten so gut wie nichts, oder es ist sehr gut zwischen den Zeilen versteckt.

    In der FINLNegativliste ist Consultant nicht mal aufgeführt.
    Allerdings finde ich dort dass ich als Foreigner sehr wohl als Makler (Wohnungen) arbeiten darf.
    Annex A "Real Estate Service" und Annex B "Real Estate".
    Hmm, ich denke mal das ist weitaus einfacher als Selbstständigkeit durchzuführen. Muss ich mir mal durch den Kopf gehen lassen.

  • DA steht nichts zu Consulting/Freelancer.

    Der "Scope of work" eines Consultants kann ja auch ganz unterschiedlich sein.


    Der eine erstellt Statikplaene fuer einen Architekten und der andere erstellt Präsentationen fuer Meetings.


    Daher ist es eben wichtig seinen Arbeitsbereich bei der Anmeldung anzugeben.


    Ebenso brauchst Du bei Deiner BIR (Bureau of internal revenue) = Finanzamt-Anmeldung deine "Line of Business / Industry".

    Uebersicht dazu gibt es --> hier


    Sprich doch einfach mit Deinem Arbeitgeber in Manila. Das einfachste ist, wenn er dich offiziell anstellt.


    Ansonsten musst Du Dein "Consulting-Buero" eben anmelden um Rechnungen zu schreiben.


    Annex A "Real Estate Service" und Annex B "Real Estate".
    Hmm, ich denke mal das ist weitaus einfacher als Selbstständigkeit durchzuführen. Muss ich mir mal durch den Kopf gehen lassen.

    Du musst genau nachlesen.

    Dafuer musst Du in erster Linie offiziell (nicht mit google Artikeln) beweisen, dass Filipinos in Deutschland als Makler zugelassen sind. Ich denke da an überbeglaubigte und übersetzte Dokumente die dies beweisen, bevor Du ueberhaupt die Prüfung (mit allen Zulassungsbescheinigungen) zum "Real Estate Practitioner" unter PRC ablegen kannst.

    Ob Deine Dokumente angenommen werden, halte ich fuer mehr als fraglich.


    Sackgesicht

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  • Offiziell anstellen werden die mich jetzt nur, wenn ich dort im Büro arbeite.
    Der HR Mensch ist ein fauler Sack ohne Ahnung was er macht. Ich lauf denen bereits 4 Monate hinterher, erst wollten sie mir das Visum besorgen und jetzt ne Rolle rückwärts. Ich lass es jetzt eh sein, solche Arbeitgeber muss ich mir nicht antun!

  • Du mußt Dich schon entscheiden, was denn nun Sache ist und die An- oder Abmeldung in D. hat zunächst einmal nichts mit der Steuerpflicht in D. zu tun. Es ist allenfalls ein Indiz, mehr nicht.
    Entscheidend ist, ob Du weiterhin einen (ggfs. Familien-)Wohnsitz in D. hast. Liegt der vor und gibt es gleichzeitig einen Wohnsitz auf den PH kommt es auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen an. Also

    - wo ist man länger;

    - was macht man wo;

    - wie groß sind die Wohnungen;

    - Arbeitsstelle, Auftraggeber, Familie etc pp


    Den Ort der Steuerpflicht kannst Du Dir doch nicht aussuchen - das kommt auf den verwirklichten Sachverhalt an - den man natürlich gestalten kann.

    Wenn Du auf den PH bist und hier arbeitest, erzielst Du phil. Einkünfte, die auch auf den PH zu versteuern sind - auch als Ausländer. Das dürfte auch für Deine Leistungen an deutsche Auftraggeber gelten, denn wo werden die erbracht: Richtig - auf den Philippinen, um dann in D. verwertet zu werden. Kein Mensch käme ja auch auf die Idee, daß der Zusammenbau eines Teils auf den PH, das dann nach D. verschifft wird, auf den PH steuerfrei wäre.


    Hast Du zwei Wohnsitze, kommt es darauf an, ob sich die Deine Leistungen nachvollziehbar und objektiv(!) zuordnen lassen wie z.B. bei einem Arzt, der einmal in D. und das andere mal auf den PH operiert. Wahrscheinlich wird das nicht der Fall sein und dann s.o.


    Deutsche StNr. und deutsche Anschrift auf der Rechnung und dann dort nicht wohnen - kann gutgehen, muß aber nicht. Illegal wäre es auf jeden Fall.

    Fazit: Wir wissen viel, viel zu wenig, um hier etwas Konstruktives sagen zu können.

  • Ich lauf denen bereits 4 Monate hinterher, erst wollten sie mir das Visum besorgen und jetzt ne Rolle rückwärts.

    Wir kennen ja den Hintergrund nicht. Vielleicht sind sie inzwischen nicht mehr so von Deinen Fähigkeiten angetan... wer weiss ? :dontknow


    Der HR Mensch ist ein fauler Sack ohne Ahnung was er macht. ... solche Arbeitgeber muss ich mir nicht antun!

    Na ja, von einem Angestellten auf die ganze Firma zu schliessen, ist ja auch nicht unbedingt eine "professionelle" Consultant (Berater) Ansicht... und so schlecht scheinen sie ja doch nicht zu sein, nachdem Du angemerkt hattest, dass Du der Firma 4 Monate "hinterher gelaufen" bist.


    Wie auch immer, hier noch ein netter Artikel, was so steuertechnisch auf einen "Consultant" zukommen kann:

    --> Regarding independent Consultants


    Viel Erfolg bei Deiner zukünftigen Beratertätigkeit

    wuenscht


    Sackgesicht

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  • Danke für den Link zu PwC.

    Gibt es eigentlich in den Philippinen so etwas wie die Deutsche Handelskammer?
    Aleo eine Behörde, an die man sich als Firmengründer wenden kann, und die zentral alle erforderlichen Informationen und Beratungen bietet?

  • "WIE die Deutsche Handelskammer" meint nicht die philippinische Vertretetung der Deutschen Handelskammer!
    Deutsch verstehen....

    Dann wuerde ich sagen "Links lesen & verstehen". :D


    Schau noch mal weiter oben in meinem Posting bezüglich DTI (Department of Trade and Industry) und dem angeschlossenem BOI (Board of Investments) nach ....

    Frueher gab es sogar mal einen "European Desk" in BOI. Ob dem immer noch so ist, weiss ich gerade nicht.


    In DTI helfen im Besonderen die "Negosyo Center" bei der Beratung zukünftiger Geschäftsgründer.

    Dazu RA 10644 --> "Go Negosyo Act".


    Schoenen Tag

    wuenscht


    Sackgesicht

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  • "WIE die Deutsche Handelskammer" meint nicht die philippinische Vertretetung der Deutschen Handelskammer!
    Deutsch verstehen....

    ja und nein, als Deutsch Versteher und Syntax Experte kann hier beides gemeint sein


    "Gibt es eigentlich in den Philippinen so etwas wie die Deutsche Handelskammer?"


    2 Möglichkeiten:


    a) ja, nicht nur so etwas sondern genau die, heißt hier aber deutsch philippinische oder Außenhandelskammer


    b) wie die deutsche Industrie und Handelskammer, aber philippinische Version, wie Sackgesicht sagte unter DTI


    beide machen aber nicht genau das Gleiche wie deutsche IHK's


    und sitzen nicht in Bonn, sondern Berlin