Meine phil. Stieftochter und ihr deutscher Freund wollen heiraten.
Die Besonderheit an dem "Fall" ist, dass die Stieftochter (ledig) bereits seit 3 Jahren mit deutschem Aufenthaltstitel in D lebt und arbeitet: derzeit zur Ausbildung als Altenpflegerin, nach Abschuss der Ausbildung mit Sicherheit Anschlussvisum (zukünftig NE) als Altenpflegerin und SV-pflichtigem Beschäftigungsverhältnis. Es besteht also zumindest aufenthaltsrechtlich keine unmittelbare Notwendigkeit für die Heirat, aber es würde manches erleichtern.
Die Beiden sind bisher in dem Glauben, dass es bei dem Standesamt relativ problemlos mit Vorlage ihrer phil. Geburtsurkunde (Birth Certificate) sowie des Ehefähigkeitszeugnis (Cenomar) beim deutschen Standesamt funktionieren sollte, da sie ja kein Visum zur Familienzusammenführung benötigen, da sie ja ohnehin bereits eigenständige AE in D hat.
FRAGE: hat jemand schon praktische Erfahrungen mit dieser Konstellation? Sehr wahrscheinlich ist m.E. eine Legislation (Überbeglaubigung) der phil. Urkunden erforderlich? Wie wäre das Verfahren für eine Überbeglaubigung?
Besten Dank für Euer Feedback.