Heirat Filipina in Deutschland mit deutscher AE - Legislation phil. Urkunden

  • Meine phil. Stieftochter und ihr deutscher Freund wollen heiraten.

    Die Besonderheit an dem "Fall" ist, dass die Stieftochter (ledig) bereits seit 3 Jahren mit deutschem Aufenthaltstitel in D lebt und arbeitet: derzeit zur Ausbildung als Altenpflegerin, nach Abschuss der Ausbildung mit Sicherheit Anschlussvisum (zukünftig NE) als Altenpflegerin und SV-pflichtigem Beschäftigungsverhältnis. Es besteht also zumindest aufenthaltsrechtlich keine unmittelbare Notwendigkeit für die Heirat, aber es würde manches erleichtern.

    Die Beiden sind bisher in dem Glauben, dass es bei dem Standesamt relativ problemlos mit Vorlage ihrer phil. Geburtsurkunde (Birth Certificate) sowie des Ehefähigkeitszeugnis (Cenomar) beim deutschen Standesamt funktionieren sollte, da sie ja kein Visum zur Familienzusammenführung benötigen, da sie ja ohnehin bereits eigenständige AE in D hat.

    FRAGE: hat jemand schon praktische Erfahrungen mit dieser Konstellation? Sehr wahrscheinlich ist m.E. eine Legislation (Überbeglaubigung) der phil. Urkunden erforderlich? Wie wäre das Verfahren für eine Überbeglaubigung?

    Besten Dank für Euer Feedback. :D

  • Bei dem zuständigen Standesamt bekommst du alle Infos. Wenn die was ungesetzliches verlangen, helfe ich dir.

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  • Die Beiden sind bisher in dem Glauben, dass es bei dem Standesamt relativ problemlos mit Vorlage ihrer phil. Geburtsurkunde (Birth Certificate) sowie des Ehefähigkeitszeugnis (Cenomar) beim deutschen Standesamt funktionieren sollte, da sie ja kein Visum zur Familienzusammenführung benötigen, da sie ja ohnehin bereits eigenständige AE in D hat.

    Sollen doch einfach mal beim Standesamt nachfragen, vielleicht ist dem ja so

  • Die Beiden sind bisher in dem Glauben, dass es bei dem Standesamt relativ problemlos mit Vorlage ihrer phil. Geburtsurkunde (Birth Certificate) sowie des Ehefähigkeitszeugnis (Cenomar) beim deutschen Standesamt funktionieren sollte, da sie ja kein Visum zur Familienzusammenführung benötigen, da sie ja ohnehin bereits eigenständige AE in D hat.

    Es könnte sein, dass das Cenomar ohne weiteres hier nicht akzeptiert wird.


    Dies ist der "klassische Fall", wo der Ausländer, der bereits einen AT in D hat, ein konsularisches EFZ benötigt.

    Das heißt, die Philipp. Botschaft in D müsste die Ledigkeit bescheinigen und nicht das PSA auf den Philippinen.


    (Spiegelbildlich gilt das ja auch bei Deutschen, die auf den Philippinen heiraten.. es wird ja auch nicht das EFZ des deutschen Standesamtes akzeptiert sondern nur das LCCM der DBM) .


    Es gibt ein Verfahren für dieses LCCM bei der Philipp. Botschaft:

    http://philippine-embassy.de/wp-content/uploads/2014/09/LCCM_Ehefähigkeitzeugnis.pdf


    Die Frage ist, ob das StA bzw. das OLG Geb-Urkunde und LCCM dann ohne UP durchgehen lassen. (falls UP noch nie gemacht wurde). Wenn StA sich allerdings für UP entscheidet, wird es wahrscheinlich auf das konsularische EFZ der Botschaft verzichten, das ist dann etwas überflüssig.. denn geprüft würde dann wieder das echte Cenomar vom PSA und nicht das LCCM der Philipp. Botschaft.

  • Das beste wäre eine Heirat in Dänemark zu vollziehen. Da ist das LCCM noch was wert. Alles andere kann man cool in Deutschland absitzen.

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  • Besten Dank HGE für die - wie gewohnt - kompetenten Infos :D

    Ich bin auch schon gespannt, welche Formalien das zuständige StA verlangen wird und werde noch berichten.

    Man könnte ja "StA-Shopping" betreiben oder gibt es hier eine zwingende örtliche Zuständigkeit des Wohnortes?

  • Das beste wäre eine Heirat in Dänemark zu vollziehen. Da ist das LCCM noch was wert. Alles andere kann man cool in Deutschland absitzen.

    Das wäre m.E. auch die beste Lösung; haben wir selbst auch so gemacht - aber ist auch schon wieder 15 Jahre her; erschreckend wie die Zeit zerrinnt.... ;)

  • Man könnte ja "StA-Shopping" betreiben oder gibt es hier eine zwingende örtliche Zuständigkeit des Wohnortes?

    Man kann nur dort, wo man seinen Wohnsitz hat (1. oder 2. Wohnsitz) die Eheschließung anmelden. Natürlich dann wahlweise der Wohnsitz von Braut oder Bräutigam. Also theoretisch sind 2-4 mögliches Standesämter zulässig.

  • Ich würde mir anstelle des Deutschen einfach eine erweiterte Meldebescheinigung besorgen. Dann einfach die Angelegenheit mit den Standesämtern bei ihr und bei Ihm besprechen, …

    Wenn sie eine Urkundenprüfung wollen, dann kann man auch mit dem kons. EFZ für sie beantragen und mit der erweiterten Meldebescheinigung und dem konsul. EFZ in DK heiraten.


    Wird es zu aufwändig, dann einfach probieren in DK heiraten und bei ein paar Standesämtern nach den Minimalforderungen erkundigen, denn in diesem Fall, da die zukünftige Ehefrau als Drittstaater eine AE hat, dann ist das auch keine Umgehung der Einreisevorschriften und die Behörden können nicht darauf abstellen, dass die Frau mit dem falschen Visa einreiste und es nachgeholt werden muss.


    Egal welcher Weg gewählt wird, nach der Heirat einfach eine AE nach § 28 Abs.1 Nr. 1 beantragen, dann gibt es auch keine Probleme mit der AE Verlängerung und die Nachweise sind wesentlich einfacher, wobei die Länge der AE immer nur bis zum Ablauf des Passes verlängert werden kann. Die Frist für die Beantragung der NE als Ehefrau eines Deutschen läuft aber erst nach Antragstellung für §28 AE als Ehefrau eines Deutschen, ggf. auch die Option der Einbürgerung.


    Wenn dann eine Urkundenprüfung verlangt wird, dann läuft das halt im Falle einer Hochzeit in DK eben nach der Hochzeit. Je nach Einkommen der beiden könnten sie dann mit Vorlage der Heiratsurkunde sofort die Steuerklassen optimieren. Die dänische Heiratsurkunde wird sofort ohne Legalisierung anerkannt. Ob eine Apostille benötigt wird? Ich würde es vorsorglich machen.


    http://www.lr-wedding.eu/de/in…nnung_heiratsurkunde.html

  • Man kann nur dort, wo man seinen Wohnsitz hat (1. oder 2. Wohnsitz) die Eheschließung anmelden. Natürlich dann wahlweise der Wohnsitz von Braut oder Bräutigam. Also theoretisch sind 2-4 mögliches Standesämter zulässig.

    Aber durch Wahl des Wohnsitzes vor der Anmeldung kann man sich ein Standesamt der Wahl generieren.