Das Erben in den Philippinen

  • Es gibt noch etwas zu bedenken wenn man hier Kontos eröffnet. Meine Bank (HSBC) hat mich damals darauf aufmerksam gemacht. Wenn ich ein Konto auf meinen Namen eröffne und eines auf den Namen meiner Frau und ich sterben sollte, verliert meine Frau über 25% meines Kontos sofort und weitere Prozente jedes weitere Jahr an den Staat, nicht etwa an die Bank. Sie haben uns empfohlen alle Kontos immer auf beide Namen zu machen, da könnte der Staat bei einem Todesfall nichts wegnehmen. Wir haben letztes Jahr sogar bei den Franken und Dollar Konten den Namen unserer Tochter integriert, um im eventuell Fall wir würden gemeinsam bei einem Unfall ums Leben kommen, sie ohne Probleme auf unser Geld zugriff erhält da sie ebenfalls den Philippinischen Pass besitzt.
    Stimmt diese Aussage?????

  • Hallo Arthur,

    Ich kann Dir zwar nicht sagen, ob Deine o.a. Aussage zutreffend ist, aber Du könntest es ja auch mal in der Philippinischen Law and jurisprudence Datenbank der ARELLANO LAW FOYNDATION (ein LawPhil Project) versuchen/stöbern (mit Suchfunktion).

    Dort sind sehr viele "(Oberste) Gerichtsurteile auch vom 'Sandigan Bayan' aufgelistet.


    Ich bin drt schon häufig explizit fündig geworden. Z.B. auch die Tatsache, dass "Rechtsgültige Ausländische Testamente" (dazu gehört m.E. auch das Sog. 'Berliner Testament' dazu (Zusatz, wie es die seit paar Jahren von der EU-vorgeschriebenen Zusatz enthält, dass der Wohnsitz Philippinen gelten soll!).


    Der Link is: https://lawphil.net/ (sonst bitte über Google aufrufen).

    MfG

    Wol23

  • Die philippinischen Banken unterscheiden bei Gemeinschaftskonten zwischen "und" und "oder" Konten. Beim "and account" müssen alle Kontoinhaber unterschreiben, bei "or account" reicht die Unterschrift eines Kontoinhabers.

  • Womit hat die Bank das denn begründet?

    Das könnte begrifflich ja nur eine Art Vorabsteuer auf die zu erwartende Erbschaftsteuer sein - oder gibt es hier auf den PH inzwischen Enteignungen?


    Zur Erbschaftsplanung Schweiz-PH hier:

    https://www.private.ag/media/d…006_Erbschaftsplanung.pdf

    Die Variante, daß man Gemeinschaftskonten einrichten soll, weil sonst im Erbfall 25% "weggebucht" werden, ist dort nicht aufgeführt. Insofern sehe ich die Bankäußerung sehr kritisch. Ich habe auch noch nie davon gehört und unser Anwalt hat solches, als wir über die Testamentabfassung sprachen, auch nicht erwähnt.

  • Womit hat die Bank das denn begründet?

    Das könnte begrifflich ja nur eine Art Vorabsteuer auf die zu erwartende Erbschaftsteuer sein - oder gibt es hier auf den PH inzwischen Enteignungen?


    Zur Erbschaftsplanung Schweiz-PH hier:

    https://www.private.ag/media/d…006_Erbschaftsplanung.pdf

    Die Variante, daß man Gemeinschaftskonten einrichten soll, weil sonst im Erbfall 25% "weggebucht" werden, ist dort nicht aufgeführt. Insofern sehe ich die Bankäußerung sehr kritisch. Ich habe auch noch nie davon gehört und unser Anwalt hat solches, als wir über die Testamentabfassung sprachen, auch nicht erwähnt.

    Ich habe diesen Beitrag im Netz gefunden, darum kann ich zur Begründung der Bank nichts sagen. In deinem Link resp. Vortrag ging es nicht um Erbschaftssteuern.