Wiederheirat nach der Scheidung in Deutschland

  • Hallo an alle :victory




    Ich freue mich ein teil von diesem Forum zu sein,



    Und zwar habe ich ein anliegen an euch, und ich hoffe ihr könnt mir hier weiter Helfen.


    Ich habe eine Filipina hier in Deutschland kennengelernt, und sie war mit einem Deutschen vorher Verheiratet. Und ich habe es jetzt hinbekommen durch alle Amtswege sie zu Heiraten.

    Nach 2 Jahren zusammen seins, hatte ich mich dazu entschlossen das zu machen. ( Zu Heiraten ) Uns wurden am Anfang viele Steine in den weg gelegt, wie man das hier zu lande ja kennt,(Behörden rennerei u.s.w) und habe einiges an Papierkram an das Standesamt besorgen müssen. Die wiederum haben mir dann geschrieben also das Oberlandesgericht zwecks wiederheirat beim Konsulat nachzufragen, ob dies möglich sei die sagten dann wir müssten dann einen Anwalt beauftragen in den Filipin, und der müsste das dann beim Gericht alles klären auf den Filipin zwecks wiederheirat. Ich dann also mich an das Oberlandesgericht gewendet und habe denen geschrieben, das dies schwierig sei das hinzubekommen ( Strenge Katholiken Korruption u.s.w) auch wollten die von uns 400.000 Pesos für einen Auftrag eines Anwaltes den meine Frau ausfindig gemacht hat durch das Internet, die anderen wollte sogar noch mehr. Das sind ja weit über 7000€ die ich niemals hätte aufbringen können. Habe denen dort das alles so geschildert dann haben die das so entschieden, das ich dann die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnis eben nicht besorgen muss. Und musste an denen eine Gebühr bezahlen, wegen der wiederheirat weil sie ja auch nach Deutschen recht geschieden ist. Nur nicht nach Philippinischen Recht. Was ja auch um weiten billiger war wie dort einen Anwalt zu beauftragen, in den Philippinen.


    Alles schön und gut wir haben Geheiratet in Deutschland sind dann zur Ausländerbehörde gegangen,Ich bestand dann aber auch auf das Aufenthaltserlaubnis meiner Frau, da sie ja jetzt mit mir verheiratet ist. Da sie ständig nur Duldungen bekommen hat alle 3 Monate. Und uns wurde dann auch immer mut zu gesprochen, dort bei der Ausländerbehörde. Das wir das für 3 Jahre eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen würden mit einer Karte oder erst mal 1 Jahr u.s.w müssten halt als Gegenleistung den Reisepass auf dem Konsulat abgeben. Und das ändern lassen nur das Problem, die sagen jetzt auf dem Konsulat genau das was die von mir gewollt haben,also vom Oberlandesgericht das ich da eine Annullierung machen soll zwecks Namensänderung, und sich dort unten austragen lassen müsste. Weil sie ja dort noch mit ihrem ex Mann als verheiratet drinnen steht. Wie kann ich das jetzt hinbekommen? Da wir ja Standesamtlich geheiratet haben das sie auch meinen Namen trägt und nicht dessen Ex-Mann in ihrem Reisepass?



    Muss ich jetzt das wirklich machen dort einen Anwalt beauftragen? Und mich dort unten abzocken lassen? Jetzt ist man die wege gegangen, und jetzt bekommt man direkt wieder einen Felsen in den weg gestellt! Wo du jetzt zu sehen kannst, wie man das bewältigt bekommt diesen Felsen zu Zerstören?!?! Um am Ende wieder einen Brocken vor die Füße hingelegt bekommst um dann zu zusehen wie du den dann wieder weg bekommst?



    Daher meine frage und Bitte an euch? Was würdet ihr mir Empfehlen? Zu machen? Danke schon mal im voraus und LIEBE Grüße :heilig

  • Sorry, auch wenn du aufgeregt bist.... Aber deine Geschichte ist nahezu unverständlich :dontknow:denken:floet


    Du hast eine pinay, welche in Deutschland lebte und geschieden von einem Deutschen, in Deutschland geheiratet?


    Wer hat die Scheidung eingereicht? Sie oder der Mann?


    Lies mal hier Trotz Scheidung in D. auch Annulement in Phils ein Muß? Und hier mathmos40/Anerkennung der deutschen Scheidung



    Unsere beiden Behörden Experten hge und TanduayIce sind gerade im Urlaub, werden aber am Wochenende wieder hier sein.

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Der Mann hatte die Scheidung eingereicht , sie steht ja noch als verheiratet drinnen bei sich in den Philippinen aber wir sind jetzt verheiratet mit einander und haben in Deutschland geheiratet. Weil sie ja nach Deutschen recht geschieden ist, nur nicht nach Philippinischen recht. Und jetzt wollen die, weil sie ja dort noch als verheiratet gilt mit ihrem Ex-Mann das wir es dort in ihrer Heimat austragen lassen, das sie dann mein Name auch im Passport trägt einen Anwalt dort unten auf suchen sollen, was die ja auch in Deutschland wollten aber dann davon abgesehen haben. Und wir durften ja dann Heiraten weil sie ja nach Deutschen recht geschieden ist. Aber das haben die dann wieder nicht verstanden auf dem Konsulat wie sie denn neu Heiraten konnte wenn sie ja die Papiere brauch zwecks wiederheirat? Und die Sprechen halt auch kein Deutsch dort kennt ihr ein Konsul in Deutschland wo deutsch gesprochen wird?


    Daher meine Frage wie bekomme ich der ihren Namen, ihren alten Nachname aus ihrem Passport das mein Name drinnen steht weil wir ja jetzt Geheiratet haben und alles geklappt hat in Deutschland,ohne dort einen anwalt aufzusuchen in den Philippinen weil die mir jetzt ihren Passport gegeben hat bei der Ausländer-Behörde die aber jetzt auf dem Konsul das nicht machen wollen weil die halt sagen sie muss sich in ihrem Land austragen lassen.


    Wie kann ich das dann Regeln habe das denen jetzt auch auf der Ausländerbehörde mitgeteilt dass das alles Probleme verursacht weil sie ja dort noch als verheiratet mit ihrem Ex-Mann gilt.

  • Der Oberste Gerichtshof der Philippinen hat die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Ehescheidung ausgesprochen, d.h. die Ehescheidung im Ausland ist nun auf Antrag rechtlich auch auf den Philippinen zu bestätigen (Supreme Court, Urt.v. 24.04.2018, Az.: G.R. No. 221029, April 24, 2018)

    Auf dieses Urteil muss deine Ehefrau sich berufen und dann bei der Registerbehörde die Anerkennung eines auf ihren Scheidungsantrag hin ergangenen Scheidungsurteiles in Deutschland und entsprechende Änderung ihres Personenstandseintrages (Löschung des Standes verheiratet) beantragen. Dazu Braucht sie ein ubersetzes Scheidungsurteil und einen Anwalt in den Philippinen, der das für sie macht

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Ganz kurz von unterwegs:

    Sieh Mal auf der HP der Philipp. Botschaft in Berlin nach, dort gibt es eine Anleitung unter civil registry 'judical Registration of foreign divorce' Oder so ähnlich.

    Dort ist beschrieben wie man ohne Anwalt die Scheidung registrieren kann.

    Die p400.000 des Anwalts zielten sicherlich auf ein komplettes annullment ab, was aber in dem Fall nicht nötig ist.

  • Der Mann hatte die Scheidung eingereicht ,


    Der Oberste Gerichtshof der Philippinen hat die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Ehescheidung ausgesprochen, d.h. die Ehescheidung im Ausland ist nun auf Antrag rechtlich auch auf den Philippinen zu bestätigen (Supreme Court, Urt.v. 24.04.2018, Az.: G.R. No. 221029, April 24, 2018)


    Das Urteil hat die ungerechte Situation bereinigt, dass nur, wenn der Ausländer (von Philippinen aus gesehen) die Scheidung eingereicht hatte, die pinay ohne förmliches Annullment-Verfahren wieder heiraten durfte.

    (was im Übrigen bei deutschen Scheidungsurteilen nicht so einfach zu ermitteln ist.. habe ich mir sagen lassen)..


    d.h. beim TS durfte die pinay auch nach dem alten Recht (vor dem Urteil des Obersten Gerichtshofes) ohne Annulment heiraten. Allerdings musste die Scheidung registriert werden; wie das geht ist hier beschrieben:


    http://philippine-embassy.de/w…reign-Divorce-Decrees.pdf



    Der Fehler des TS lag mE darin, dass er solange beim OLG "gebettelt" hat (übertrieben ausgedrückt), die Befreiung ohne diese Registrierung zu erteilen.

    Die "Rechnung" dazu kommt jetzt von der philipp. Botschaft , die ohne die Registrierung keinen Pass mit dem neuen Nachnamen ausstellen will.