Urkundenprüfung

  • Hallo! Ich brauche eure Hilfe wegen der wahrscheinlichen Urkundenüberprüfung im Rahmen der Beantragung des Langzeitvisa zur Familienzusammenführung.

    Nach unserer Heirat vor 3 Wochen in Hong Kong haben wir nun in 4 Wochen unseren Visatermin bei der DBM. Alle Originalurkunden wie von der Botschaft verlangt befinden sich bei meiner Frau auf den Philippinen Wir sind eigentlich gut im Plan und hoffen, dass meine Frau zu mir nach Deutschland kommen kann.

    Als erstes habe ich nach meiner Rückkehr nach Deutschland Kontakt zum hiesigen Standesamt aufgenommen, damit ich die benötigten Unterlagen für die Nachbeurkundung der Eheschliessung in Hong Kong erfragen kann. Der Mitarbeiter machte auf mich leider keinen kompetenten Eindruck. Zu meiner Überraschung teilte er mir per Email mit, dass die Urkunden von meiner Frau auf Echtheit überprüft werden müssen. Die Geburtsurkunde meiner Ehefrau wurde im Original ausgestellt auf den Philippinen und ist nicht spätregistriert.

    Meine Fragen sind folgende bezüglich des weiteren Vorgehens!

    Das Standesamt informierte mich per Mail, dass die Echtheit der Urkunden durch die Deutsche Botschaft durch geführt werden kann. Das Standesamt bittet dann um Mitteilung des Ergebnisses, wenn die Urkundenprüfung abgeschlossen wurde. Müssen wir jetzt beim Visatermin die Botschaft auf de Urkundenprüfung hinweisen? Ich bin mir nicht sicher über den genauen Ablauf und wie die unterschiedlichen Behörden zusammen arbeiten. Können wir von uns aus tätig werden, damit diese leidige Überprüfung schnellstmöglich durchgeführt werden kann? Gibt es Erfahrungen wie lange sich das alles hinzieht bis zur entgültigen Visaerteilung?

    Danke!:hi

  • Das Standesamt ist die falsche Adresse für Fragen zur Familienzusammenführung.

    Die Ausländerbehörde entscheidet in der Regel ob eine UP durchgeführt werden muss oder nicht.

    Wenn alle Unterlagen stimmig sind und es keine Spätregistrierung gibt, stehen die Chancen gut,dass ihr ohne UP durchkommt.


    Erkundige dich am Besten bei deiner ABH wie die Chancen sind. Aber warte ab,bis die Unterlagen vollständig bei der Botschaft eingegangen sind.

    In unserem Fall wollte die Mitarbeiterin der Botschaft unbedingt das marriage certificate by PSA nachgereicht haben. Das kann aber 60-90 Tage dauern Bis es von HK auf den Philippinen ist und ist eig. für die deutsche Botschaft obsolet, da Sie nachweislich durch ihren CENOMAR vorher nicht verheiratet war.

    Nachdem ich ihr das in einer deutlichen Mail verklickert habe, hat es keine 10 Tage gedauert,bis meine Frau ihr Visum hatte. kurz zuvor bin ich nochmal kurz auf die ABH eingeladen worden um ein paar Nachweise in Form von Reisepassstempeln und Fotos zu zeigen. War alles unkompliziert.


    Knackpunkt war die Botschaft.

  • Wenn er die Heirat in DE registrieren lassen will, kann das StA die UP veranlassen, sollte es im Vorfeld noch keine UP gegeben haben... Der TS sollte dies erst machen lassen, wenn seine Frau hier ist.

    Allerdings gehe ich davon aus das die DBM die UP auch im Rahmen des FZV-Antrags veranlassen wird...

  • Die Behörde, welche die UP haben möchte, muss diese bei der DBM einspeisen. Wenn die Standesamt eine UP für die Nachbeurkundung der Ehe hier in Deutschland haben möchte, muss dein Standesamt die notwendigen Unterlagen von dir erhalten, und die Überprüfung bei der DBM "einspeisen". die UP dauert so um die 6 Monate.

    Das Standesamt bittet dann um Mitteilung des Ergebnisses, wenn die Urkundenprüfung abgeschlossen wurde. Müssen wir jetzt beim Visatermin die Botschaft auf de Urkundenprüfung hinweisen?

    Das würde nur Sinn machen, wenn im Rahmen des FZV entweder die DBM oder die ABH auf eine UP besteht. Dann könnte natürlich das Standesamt auf diese bereits durchgeführte UP zurück greifen. Wenn keine der beiden Stellen bei der FZV eine UP fordert, muss dein Standesamt dann später diese bei der DBM in die Wege leiten. Beim Visainterview würde ich das Thema gar nicht ansprechen. Angesichts des Zeitfaktors spielt das auch keine große Rolle mehr. Die DBM wird sich vermutlich dann eh innerhalb 2 Wochen melden, wenn sie eine UP möchte.

    Man kann, wie der Vorredner schon geschrieben hat, mal versuchen, den Standpunkt der ABH zu einer UP im Vorfeld abzuklären. Dann weis man, woran man ist

  • … es ist schon alles richtig gesagt worden.


    Der TS sollte mal klären, ob die Geb-urkunde seiner Frau spät-registriert ist.

    Wenn ja, wird auf jeden Fall eine UP fällig; meist wird die DBM dies bei Antragstellung zum Visum schon verlangen.

    Bei normal-registrierten wird meist die ABH die Entscheidung treffen. Bei HUs aus HK könnte mit einer Wahrscheinlichkeit über 50% auf die UP verzichtet werden. (Wegen Apostille auf der HU)


    Die Nachregistrierung der HU beim deutschen StA ist in D keine Pflicht.

    Wenn die ABH dem FZ ohne UP zustimmt sollte man die Nachregistrierung der HU erst nach Einreise vornehmen … wenn man es dann überhaupt noch will.

  • Vielen Dank für die unterschiedlichen Bewertungen und Erfahrungen. Da meine Frau nicht spätregistriert ist werden wir jetzt erst einmal die Füsse still halten und sehen was DBM oder ABH von uns wollen. Sollte es trotzdem zu einer UP kommen, dann können wir es eh nicht ändern. Nur keine schlafenden Hunde wecken und die Ehe kann dann auch noch nach der Einreise in Deutschland nachregistriert werden.

  • Vielen Dank für die unterschiedlichen Bewertungen und Erfahrungen. Da meine Frau nicht spätregistriert ist werden wir jetzt erst einmal die Füsse still halten und sehen was DBM oder ABH von uns wollen. Sollte es trotzdem zu einer UP kommen, dann können wir es eh nicht ändern. Nur keine schlafenden Hunde wecken und die Ehe kann dann auch noch nach der Einreise in Deutschland nachregistriert werden.

    Die notwendigen Dokumente könnt ihr ja trotzdem schon mal vorbereiten. Das Standesamt wird ja allem Anschein nach dann eine UP haben wollen bei der Registrierung der Ehe. Und falls DBM oder ABH, habt ihr es dann auch schon vorbereitet.

  • hge :

    ...auf die UP verzichtet werden. (Wegen Apostille auf der HU)

    Ich glaube, hier hast Du Dich vertan - die UP dient der Feststellung der Richtigkeit DES INHALTS der philippinischen Urkunden, die Apostille bescheinigt nur die Echtheit der Urkunde, auf der sie klebt (oder eingestempelt ist). Wenn diese Annahme richtig sein sollte, könnte die philippinische Apostille durchaus von Deutschland anerkannt werden, und die UP dennoch Standardprocedere bleiben. Sch... Bürokratie!

  • Ab wann ist es eigentlich spätregistriert? Was sollte registriert sein?

    Hier geht es nur um die GU....nach der Geburt = normal, 1 Jahr oder später nach Geburt = Spät

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ab wann ist es eigentlich spätregistriert? Was sollte registriert sein?

    Hier geht es nur um die GU....nach der Geburt = normal, 1 Jahr oder später nach Geburt = Spät

    Mein Schwager hat letztes Jahr seine Tochter 3 Monate nach der Geburt registriert und das galt bereits als spät registriert, mit allen Konsequenzen.

    Im KH wurde gesagt, man müsse das Kind unverzüglich nach der Geburt registrieren - am besten am selben Tag oder innerhalb weniger Tage.


    Ich kann mir aber gut vorstellen, dass das nicht überall gleich gehandhabt wird. Ist ja auf den Philippinen häufig so, dass Regeln je nach Region oder Behörde unterschiedlich "interpretiert" werden, oder dass es keine einheitlichen Regelungen gibt. :dontknow

  • Meine Lebensgefährtin wurde mit 7 Jahren spätregistriert. Angeblich war die Geburtsurkunde für die Elementary School notwendig. Zum Glück hat dies aber niemanden interessiert bzw. es hatte für uns keine Konsequenzen.

  • Ich glaube, hier hast Du Dich vertan - die UP dient der Feststellung der Richtigkeit DES INHALTS der philippinischen Urkunden, die Apostille bescheinigt nur die Echtheit der Urkunde, auf der sie klebt (oder eingestempelt ist). Wenn diese Annahme richtig sein sollte, könnte die philippinische Apostille durchaus von Deutschland anerkannt werden, und die UP dennoch Standardprocedere bleiben. Sch... Bürokratie!

    Es ging um die Apostille bei der HU aus HK! und die wird bisher zweifellos noch von den deutschen Behörden anerkannt. Denn HK ist Mitglied bei der Haager Apostille und wird von D anerkannt.


    Die philipp. Apostille wird von D aber (noch) nicht anerkannt. Daher nützt diese auf der Geburtsurkunde nichts und als einziges Mittel, diese Urkunde für den deutschen Rechtsbereich bleibt die UP.


    Bei der Kombination: HU aus HK (mit Apostille) und normale GU (also nicht spätregistriert) wird erfahrungsgemäß in vielen Fällen von der UP abgesehen.

  • hge

    Also da also UP bei spät registriert GB oft kommt wollte ich fragen und erwähnen.

    Meine Freundin lässt das Geschlecht von männlich zu weiblich.

    Aber sie hatte die Geburtsurkunde schon direkt nach der Geburt. D.h. wird wegen dieser Änderung eine up stattfinden nach der Hochzeit?

  • hge

    Also da also UP bei spät registriert GB oft kommt wollte ich fragen und erwähnen.

    Meine Freundin lässt das Geschlecht von männlich zu weiblich.

    Aber sie hatte die Geburtsurkunde schon direkt nach der Geburt. D.h. wird wegen dieser Änderung eine up stattfinden nach der Hochzeit?

    Eine UP findet in der Regel immer statt...wenn man Glück hat geht es ohne!


    https://manila.diplo.de/ph-de/…inischer-urkunden/1891042



    Bitte jetzt nicht in verschiedenen Threads zum selben Thema fragen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi