VISA Klage erfolgreich

  • Hallo Gemeinde


    EINLEITUNG:

    übliche Geschichte, Antrag gestellt in Manila und abgelehnt, etc. etc.


    Hatte neulich meinen Gerichtstermin in Berlin und der Klage wurde stattgegeben!

    Na ja, ehrlich gesagt, Klage zurückgenommen gegen VISA-Genehmigung. Ich hatte

    weder Rechtsanwalt noch anderweitig Unterstützung. Ist auch nicht notwendig m.E.


    BERLIN:

    Sowohl der vorsitzende Richter als auch der Vertreter des auswärtigen Amtes waren absolut objektiv,

    freundlich und kompetetnt. Ich kann mich wirklich nicht beklagen.


    Jetzt kann ich meine Verlobte für 3 Monate nach DE holen.

    Gott sei Dank!

    :D:yupi:yupi


    Grüße und viel Erfolg allen Anderen

    Ich glaube auch an ein Leben vor dem Tod! :D

  • Hast du noch paar Eckdaten mehr dazu?


    Wielange hat es gedauert von der Klageeinreichung bis zum Gerichtstermin usw.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Hallo Katamaran,


    herzlichen Glückwunsch!

    Aber schreib doch bitte nochmals etwas verständlicher. Bis auf den letzten Satz ergibt Dein Beitrag keinen Sinn.

    Wer hat gegen was geklagt und gab es ein Urteil? Oder gab es einen Vergleich?

    Gruß,

    Dirk

  • Hallo Katamaran,


    Glückwunsch dazu!


    Mich würde auch interessieren, wie lange der Prozess insgesamt gedauert hat. Und welche Kosten Dir dadurch entstanden sind. Hat die Gegenseite die Gerichtskosten übernommen? Anwaltskosten hattest Du ja keine...


    Viele Grüße

  • Es geht offenbar um ein SchengenVisum.


    Es wäre schön, wenn der TS etwas mehr Infos liefern würde. Es kommt nicht sehr häufig vor, weil es normalerweise heißt, dass solch eine Klage nicht erfolgreich wäre.


    Wie lief der Gerichtstermin ab?

    Welche Fragen hat der Richter gestellt?

    Welche Kosten sind entstanden?


    Danke

  • Hallo aus Frankfurt


    also (ich versuche mal ALLE Rückfragen in einen Hut zu packen)::dontknow

    (reine Fakten, ohne Verstoß gegen Datenschutz [hoffe ich wenigstens], etc.)


    Ich bin Anfang 50, meine Verlobte ist Anfang 30. Ich war bereits ca. 15 mal auf den Philippinen vor dem Gerichtstermin.


    Meine Verlobte hatte (über mich) gegen die Schengen-VISA-Ablehnung der Botschaft Manila geklagt.

    Ablehnungsgrund: mangelnde Rückkehrwilligkeit


    Am Ende war es eine Rücknahme der Klage gegen VISA-Zuteilung, kein Vergleich, kein Urteil.


    Die Kosten waren in Summe in etwa ca. 250 EUR. Ca. 600 EUR Vorauszahlung abzüglich Teilerstattung durch Klagerücknahme.


    Verfahrensdauer in Summe ca. 3,5 Monate

    Gerichtstermindauer: Ca. 1,5 Stunden in Berlin.


    Ich habe die Klageschrift im Namen meiner Verlobten selbst erstellt. Habe dort als Vertreter meiner Verlobten gehandelt,

    denn nur der VISA-Antragsteller ist zur Klage berechtigt.


    Meine Verlobte war noch nie im Ausland.

    Meine Verlobte hat weder Kind noch Job.

    Ich kenne meine Verlobte seit 3+ Jahre.


    Wir hatten auch bei VISA-Antrag 3 Monate beantragt, nicht kürzer.


    Fazit:

    (Nochmals)

    Der vorsitzende Richter und der Vertreter des auswärtigen Amtes waren neutral, sehr höflich und äußerst professionell.

    Das Verfahren lief aus meiner Sicht absolut ordnungsgemäß und fair. Darüber bin ich wirklich glücklich. Auch jetzt noch.

    (Das würde ich auch sagen, wenn ich nicht erfolgreich gewesen wäre. Fakt bleibt Fakt.)


    persönliche Einschätzung:

    Im Endeffekt ist es ja so, dass nur "NEUE" Tasachen und Beweismittel zu einem anderen Urteil führen können, ansonsten hätte

    ja bereits die Botschaft in Manila anders entschieden. Warum sollte das Gericht die eingereichten Unterlagen zur Botschaft Manila

    jetzt im Verfahren "anders" beurteilen? Leuchtet mir nicht ein.....

    --> Diese neuen Tatsachen lagen bei uns vor, die wir nicht mit dem VISA-Antrag eingereicht haben. Unser Fehler.


    Ich könnte jetzt noch etwas ssagen zur VISA-Klage meines Vorgängers (Er 70+ und die Verlobte 25+), aber das ist nicht meine Angelegenheit.

    --> mangelnde Rückkehrwilligkeit.... Das ist so ein Thema, ich weiß.....



    Ich wünsche ALLEN viel Glück, die DAS noch vor sich haben!

    :thumb


    Grüße

    Ich glaube auch an ein Leben vor dem Tod! :D

  • Sehr gut gemacht. Ich hätte es genauso gemacht. Ich hatte leider noch keine Gelegenheit dazu. Im Sommer wollen meine Schwiegereltern, beide mittellos, vom Finanzamt anerkannt, ihre Schwiegersöhne, Töchter und 5 Enkel, alles Deutsche besuchen. Falls keine Visa ausgestellt werden, gehe ich auch vor das Verwaltungsgericht ohne Rechtsanwalt, falls Prozesskostenhilfe gewährt wird mit Rechtsanwalt.


    Ich kann diesen Weg jedem empfehlen.


    Auch sollte gegen jede Visum-Ablehnung immer remonstriert werden.



    Ich denke es wurde ein Vergleich geschlossen, das Auswärtige Amt macht das sehr gerne. Verfahrenskosten werden dann geteilt.


    auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke,

    Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

    – Drucksache 18/9285 –



    Im Jahr 2015 wurde über 1 540 Klagen in Visumverfahren entschieden. Dabei

    wurden im Rahmen des Klageverfahrens 425 Visa erteilt (332 nach Vergleich, 27

    nach Verurteilung, 66 im Wege der Erledigung durch Klaglosstellung oder Anerkennung).

    2014 wurde über 1 625 Klagen in Visumverfahren entschieden. Dabei

    wurden im Rahmen des Klageverfahrens 427 Visa erteilt (352 nach Vergleich, 35

    nach Verurteilung, 40 im Wege der Erledigung durch Klaglosstellung oder Anerkennung).

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • persönliche Einschätzung:

    Im Endeffekt ist es ja so, dass nur "NEUE" Tasachen und Beweismittel zu einem anderen Urteil führen können, ansonsten hätte

    ja bereits die Botschaft in Manila anders entschieden. Warum sollte das Gericht die eingereichten Unterlagen zur Botschaft Manila

    jetzt im Verfahren "anders" beurteilen? Leuchtet mir nicht ein.....

    --> Diese neuen Tatsachen lagen bei uns vor, die wir nicht mit dem VISA-Antrag eingereicht haben. Unser Fehler.

    Ob die "neuen Tatsachen" zur Erteilung geführt hätten, kann man nur spekulieren. Im Remonstrationsverfahren hat man ja Gelegenheit dazu ..


    Was mich nur noch interessiert: Hat denn der Vertreter des AA (Auswärtiges Amt) nicht erläutert, warum die DBM zu der Ablehnungsentscheidung gekommen ist? oder hat das den Richter überhaupt nicht interessiert?

  • So richtig verstehe ich den Sachverhalt immer noch nicht. Wenn es weder ein Urteil noch einen Vergleich gegeben hat, wozu war das Verfahren dann gut? Dann hätte man ja auch ohne Verfahren (mit den neuen Tatsachen) ein erneutes Visum bei der DBM beantragen können. Oder man hätte remonstriert.

    Gruß,

    Dirk

  • Guten Tag nochmals



    ---> Remonstrationsverfahren:

    Ich: Das Remonstrationsverfahren ruht, solange die Klage läuft.

    Ich hatte gleich den Klageweg beschritten. Ich wollte eine neutrale Stelle haben, die den Sachverhalt bewertet. Ich habe keine Ahnung,

    wie hoch die Erfolgsquote im Remonstrationsverfahren ist? :heilig



    --> Hat denn der Vertreter des AA (Auswärtiges Amt) nicht erläutert, warum die DBM zu der Ablehnungsentscheidung gekommen ist?

    Ich: Darüber wurde bei mir nicht gesprochen.



    --> oder hat das den Richter überhaupt nicht interessiert?

    Ich: Das kann ich beim besten Willen nicht wissen. Auf jeden Fall wußte der vorsitzende Richter über ALLE eingereichten Belege und

    Urkunden und Nachweise bestens Bescheid, er war wirklich bestens vorbereitet. Hochachtung.



    beste Grüße

    Ich glaube auch an ein Leben vor dem Tod! :D

  • an Dirk0711:

    So richtig verstehe ich den Sachverhalt immer noch nicht. Wenn es weder ein Urteil noch einen Vergleich gegeben hat, wozu war das Verfahren dann gut? Dann hätte man ja auch ohne Verfahren (mit den neuen Tatsachen) ein erneutes Visum bei der DBM beantragen können. Oder man hätte remonstriert.

    Gruß,

    Dirk


    ICH:
    (1) Dieses Verfahren ist doch inzwischen Standard, auch im Zivilrecht und selbst im Strafrecht. Es ist weder Vergleich noch Urteil, so kann jede Seite Ihr

    Gesicht wahren und das Gericht muss nicht urteilen, die Statisken sind sauber. Für mich ist das als "Junge vom Bau" Standardprocedere bei Gericht.

    (2) Und manchmal sind Tatsachen nicht immer im Antrag unterzubringen, oder man schätzt diese falsch ein und kennt deren Gewichtigkeit bei der

    Urteilsfindung der DBM nicht. Das kommt dann erst im Verfahren zur Geltung, dafür ist es ja gedacht.


    Grüße

    Ich glaube auch an ein Leben vor dem Tod! :D

  • Hi Katamaran,

    wie die Gerichte heutzutage arbeiten ist mir schon klar.

    Nur was konkret hat Dich zu Rücknahme der Klage bewogen? Hat Dir der Vertreter des AA irgendwelche Zusagen gemacht? Ansonsten sehe ich hier keinen Erfolg sondern Verschwendung von Zeit und Geld. Bitte nicht falsch verstehen, aber das Forum soll ja den Mitgliedern helfen. Anders ausgedrückt, würdest Du jemandem raten den Klageweg zu beschreiten und warum?

    Gruß,

    Dirk

  • Hi Katamaran,

    wie die Gerichte heutzutage arbeiten ist mir schon klar.

    Nur was konkret hat Dich zu Rücknahme der Klage bewogen?

    Hat er doch geschrieben. Das Visa wird erteilt, wenn er die Klage zurueckzieht.


    Zitat von Katamaran


    Am Ende war es eine Rücknahme der Klage gegen VISA-Zuteilung, kein Vergleich, kein Urteil.

    Also schon eine Art Vergleich. Inoffiziell.



    Edit: Ohh, hat sich ueberschnitten. Sorry.


    KATAMARAN: Nein nein. Das war schon eine gute und wichtige Info von Dir. Lass Dich von vereinzelten Nachfragen und auch teils negativen Kommentaren (die ggf. noch kommen) nicht beeinflussen.

  • Das Remonstrationsverfahren ruht, solange die Klage läuft.

    Ich hatte gleich den Klageweg beschritten. Ich wollte eine neutrale Stelle haben, die den Sachverhalt bewertet. Ich habe keine Ahnung,

    wie hoch die Erfolgsquote im Remonstrationsverfahren ist?

    Vielleicht war das eine sehr gute Taktik. Denn ein Remonstrationsverfahren landet ja wieder bei der DBM, und wenn die ihre zuvor getroffene Entscheidung einer Ablehnung revidieren muss, bedeutet das einen gewissen Gesichtsverlust.

    Der Richter in Deutschland hingegen kann das neutraler betrachten, da er an der vorherigen Entscheidung ja nicht beteiligt war.

    Setzt aber wohl voraus, dass man im Remonstrationsverfahren noch nicht sein gesamtes Pulver verschossen hat?


    vielleicht war es ein Fehler den Thread hier zu eröffnen

    Ganz im Gegenteil!

    Es kommt nur selten vor, dass jemand den Klageweg beschreitet. Da sind Informationen wie von Dir aus erster Hand sehr wertvoll und interessant.

  • Gratulation zum erfolgreich beschrittenen Klageweg - und das noch in Rekordzeit - !


    ich sags ja immer: In einem Rechtsstaat ist es völlig legitim und auch sinnvoll den Rechtsweg zu gehen, wenn Einwanderungspolitik mit einhergehender scheinbarer Behördenwillkür (ohne Not !) auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen wird.


    Ich hoffe und wünsche mir, das es noch viele Nachahmer geben wird, welche im Endeffekt dann dazu führen werden, das sich zwangsmässig auf dem normalen Visaprozess für Schengenvisa dauerhaft etwas bürgerfreundlicheres einstellt !


    Solange der Staat bei diesem Thema (mangelnde Rückkehrwilligkeit) nur klagende Bürger ernst nimmt, solange wird geklagt !


    Milanium (Remonstration erfolgreich durchgeführt, da mit Klage ernsthaft gedroht wurde)

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Hallo Katamaran,

    Noch mal, mich interessiert das Thema. Ich hatte nicht vor Dich zu ärgern oder zu nerven. Ich kann mich nicht erinnern, dass hier schonmal jemand eine ähnliche Erfahrung mit uns geteilt hat. Deshalb die vielen Fragen... Jetzt ist alles (für mich) klar.

    Gruß,

    Dirk

  • Hi Katamaran,


    Ich finde es auch gut dass du darüber berichtest und freue mich über den Erfolg.


    Mich würde aber mal interessieren was für neue Gewichtige Tatsachen das waren die beim Antrag vergessen wurden und schlussendlich vielleicht doch noch ausschlaggebend gewesen seien sollen?