VISA Klage erfolgreich

  • Der spielt keine Rolle, hat nur vorab die VE zu bringen.

    .. Der Einlader hat schon auch die "Aufgabe" die Seriosität der Beziehung von seiner Seite aus darzustellen. Das mag bei der Gerichtsverhandlung beim TS eine Rolle gespielt haben; aber es ist letztendlich nur ein untergeordneter Punkt, der nur in der Gesamtsicht berücksichtig werden kann.

  • Hallo,


    interessant vielleicht noch in Bezug auf Einlader/Antragsteller bei der mündlichen Verhandlung:


    Als die Fragestellung alleinig auf mich bezogen war hatte ich angemerkt:

    "Ich vertrete hier lediglich die Visa-Antragstellering" und "agiere als Klagevertreter" kam der Hinweis,

    dass bereits alle Unterlagen und Informationen der Antragstellerin vorliegen,


    - Alter

    - Schulausbildung

    - kein Haus

    - kein Job

    - keine Kinder

    - kein Bankkonto

    - Gesprächsprotokoll aus der DBM der Telefonate


    Es gäbe hierzu nicht mehr zu erfassen!


    Nochmals, es ging, wenigstens bei meiner Verhandlung, lediglich um meine Person (der Einlader).


    --> Ehrlich gesagt, ich wüste auch nicht was ich hätte zur Antragstellerin noch sagen sollen,

    es war ja bereits alles offenkundig!


    @ hge: Was denkst Du, hätte in der mündlichen Verhandlung zur Person der Antragstellerin

    noch gesagt/gefragt werden sollen? Versetzte Dich bitte in die Lage der Verhandlung und erwarte Fragen

    zur Antragstellerin. WELCHER ART? Erschließt sich mir nicht!


    Grüße

    Ich glaube auch an ein Leben vor dem Tod! :D

  • @ hge: Was denkst Du, hätte in der mündlichen Verhandlung zur Person der Antragstellerin

    noch gesagt/gefragt werden sollen?

    zB:


    Bei wem wohnt sie? Familie? Freunde?

    Wovon lebt sie tagtäglich? Wer unterstützt sie, wenn sie kein Einkommen hat?

    Was sind ihr Pläne? will sie für immer joblos bleiben?


    Also Fragen, wie sich ihr tägliches Leben auf den Philippinen gestaltet. Das kann ich aus den von dir aufgeführten Punkten nicht erkennen. Da euer Richter sich dafür nicht interessiert hat, mag es sein, dass ihn das egal war... wäre aber für die Beurteilung der Verwurzelung mE nötig gewesen.


    Ein Richter muss natürlich nicht den Vorgaben der Botschaft folgen. Wenn er aus der Akte die Eindruck gewonnen hat, dass die Verwurzelung im Heimatland genügend nachgewiesen ist, sollte das okay sein.


    Falls es aber zu einem Urteil gekommen wäre, hätte der Richter aber ein sehr anfechtbares Urteil gehabt. Aber hier ging es schlicht und einfach darum, den Fall unkompliziert vom Tisch zu haben.

  • Ich glaube der Richter hat bei der Bewertung die Verwurzelung nicht nur auf rein materielle Besitztümer der Antragstellerin abgestellt. Er hat darüber hinaus bewertet, ob die Beziehung zu dem Einladenden so gestaltet ist, dass der Visamissbrauch durch die Antragstellerin für diese weit negativer wäre als die Rückkehr nach drei Monaten in die Fernbeziehung mit Perspektive. Daher wollte der Richter sich möglicherweise über die Art und Tiefe der Beziehung ein Bild machen und hat daher den Einlader genauer betrachtet und danach festgestellt die Verwurzelung ist durch die Perspektive der Eingeladenen in die legale Aufrechterhaltung der Beziehung halt auf eine andere Weise nachgewiesen. Anders ist der Ablauf des Verfahrens und das Ergebnis nicht zu erklären.

  • hallo hge

    Guten morgen


    DU: Bei wem wohnt sie? Familie? Freunde?

           Wovon lebt sie tagtäglich? Wer unterstützt sie, wenn sie kein Einkommen hat?

    Was sind ihr Pläne? will sie für immer joblos bleiben?


    ICH: Das wird doch regelmäßig bereits in dem Telefoninterview abgefragt und stand auch so im Protokoll


    @ Eckhard

    Guten morgen


    DU: Ich glaube der Richter hat bei der Bewertung die Verwurzelung nicht nur auf rein materielle Besitztümer der Antragstellerin abgestellt.

    ICH: Aabsolut richtig, diese Fakten sind ja bekannt, anderfalls wäre es nie zu einer mündlichen Verhandlung gekommen


    DU: Er hat darüber hinaus bewertet, ob die Beziehung zu dem Einladenden so gestaltet ist, dass der Visamissbrauch durch die Antragstellerin für

    diese weit negativer wäre als die Rückkehr nach drei Monaten in die Fernbeziehung mit Perspektive. Daher wollte der Richter sich möglicherweise

    über die Art und Tiefe der Beziehung ein Bild machen und hat daher den Einlader genauer betrachtet und danach festgestellt die Verwurzelung

    ist durch die Perspektive der Eingeladenen in die legale Aufrechterhaltung der Beziehung halt auf eine andere Weise nachgewiesen. Anders ist

    der Ablauf des Verfahrens und das Ergebnis nicht zu erklären.

    ICH: absolut richtig. Sehe ich auch so.


    Grüße

    Ich glaube auch an ein Leben vor dem Tod! :D

  • Ich kann es mir ansonsten nicht erklären. Ihr seid eigentlich der klassische Ablehnungsfall, auch nach Remonstration und Klage. Jedenfalls nach allem was ich bisher so gelesen habe hier im Forum und auch die wenigen Urteile die ich damals über meinen Rechtsanwalt als Warnung vor einer teuren und nicht erfolgversprechenden Klage als Warnung zur Kenntnis nehmen musste. Bleibt abzuwarten was die nächsten Kläger erleben

  • Ich kann es mir ansonsten nicht erklären. Ihr seid eigentlich der klassische Ablehnungsfall, auch nach Remonstration und Klage. Jedenfalls nach allem was ich bisher so gelesen habe hier im Forum und auch die wenigen Urteile die ich damals über meinen Rechtsanwalt als Warnung vor einer teuren und nicht erfolgversprechenden Klage als Warnung zur Kenntnis nehmen musste. Bleibt abzuwarten was die nächsten Kläger erleben

    "Vor Gericht und auf hoher See"


    Aus langer beruflicher Erfahrung kann man gerichtliche Entscheidungen nicht immer nachvollziehen...aber hier hat es geklappt. Bei uns damals auch, als wir die Remonstration mittels Anwalt gemacht haben...Wir hatten aber auch 100x bessere Vorzeichen als der TE

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Vielleicht haben der Einzelrichter und die Juristin des AA einfach nur mal den gesunden Menschenverstand eingeschaltet. Der Deutsche reist regelmäßig auf die Philippinen. Wenn er dies dann auch in Zukunft macht bleibt dann die Pinay in D? hmhhh????? Solch besondere Gedankenspielchen dies zu unterstellen, wie es offensichtlich die Botschaft tat muss ja nicht jeder mitmachen, oder?

  • Das ist eine seltsame Argumentation:

    Du warst ihr Vertreter im Prozess; dann musst du ggfs auch Fragen zu ihrer persönlichen Situation beantworten können. Was sollte denn ein Prozessvertreter sonst für Aufgaben haben?

    Ein RA, der seinen nicht anwesenden Mandanten vertritt, kann ja auch nicht argumentieren, dass er seinen Mandanten nicht kennt.

    DU: Ich glaube der Richter hat bei der Bewertung die Verwurzelung nicht nur auf rein materielle Besitztümer der Antragstellerin abgestellt.

    ICH: Aabsolut richtig, diese Fakten sind ja bekannt, anderfalls wäre es nie zu einer mündlichen Verhandlung gekommen

    Ich bin kein Jurist, meine aber, dass solche Klagen nicht ohne Verhandlung rein schriftlich abgewickelt werden kann. Ich lasse mich gerne korrigieren ….

    Wenn keine Verhandlung nötig wäre, würde der Richter ja nur auf Grund der Aktenlage entscheiden können. Sicherlich nicht gut für den Kläger.



    PS und OT:

    Sorry für meine späte Replik.. es bleibt mir im Moment wegen Karneval wenig Zeit fürs Forum übrig.

  • Was mich wundert ist die Verfahrensdauer inklusive mündlicher Verhandlung innerhalb von 3,5 Monaten, bei den massiv überlasteten Gerichten! Habe gerade 2 Prozesse als Kläger zu laufen und eine mündliche Verhandlung wurde nach ca. 18 - 24 Monaten avisiert!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wenn beide zustimmen wird ohne mündliche Verhandlung entschieden. Eilverfahren werden überwiegend ohne mündliche Verhandlung entschieden, zumindest in Verwaltungsverfahren.

  • Herzlichen Dank KA, das du deine Erfahrung hier gepostet hast.

    Und meinen Respekt, der richtige Weg meiner Meinung nach.:thumb

    Es macht keinen Sinn immer und immer wieder neu zu beantragen ohne wirklich zu wissen warum abgelehnt wurde.

    Hoffentlich gibt dein Beitrag vielen Mut den Rechtsweg zu gehen, damit dieses willkürliche und damit rechtswidrige Verfahren ein Ende hat.

    Bei einem Antrag mit VE übernimmt der Einlader die volle Verantwortung, deswegen sollte der Hauptaugenmerk auch diesem gelten.

    Sonst kann man sich das ganze sparen.

    Wir warten gerade auf die Antwort von der DBM, sollte abgelehnt werden wird ein Rechtsanwalt Kontaktiert.

  • Die Sache mit der VE macht mir Kopfschmerzen. Es wird an geeigneter Stelle darauf hingewiesen, dass es bis zur Abschiebung kommen kann, die der Verpflichtungsgeber bezahlen müsste. Damit ist doch eigentlich alles getan, um den Eigentümer des abgelaufenen Visums wieder heim zu schicken. Die öffentliche Kasse wird damit auch nicht belastet. Alle damit verbundenen Kosten können damit abgedeckt werden, auch Personaleinsatz bei der Suche nach dem Visumsinhaber und letztendlich das Ticket für den Heimflug.


    Hier meine Frage: Wenn oft genug Visamissbrauchsfälle bekannt werden würden, gäbe es möglicherweise weniger VEen, sprich: Einladungen...


    Und die, die das Risiko auf sich nehmen, bekommen genau das, was sie möchten.

  • enn oft genug Visamissbrauchsfälle bekannt werden würden, gäbe es möglicherweise weniger VEen, sprich: Einladungen...


    Und die, die das Risiko auf sich nehmen, bekommen genau das, was sie möchten

    Nein, weil dann oft genug der Job geschmissen wurde usw. Plötzlich ist keine Kohle mehr da, oder es übersteigt jegliche normale Summe. Sagen wir mal deine eingeladene Rosita Gonzales taucht unter, verursacht nach 7 Monaten einen Unfall mit großem Personenschaden ( Mio €) ist selbst 3 Monate auf der Intensivstation (180.000€) nach mehreren Operationen und wird dann ausgewiesen. Wie lange willst du für die VE abzahlen? 423 Jahre???


    Erst wird die Rückkehrbereitschaft geprüft, die VE dient nur der Restsicherheit

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Bei einem Antrag mit VE übernimmt der Einlader die volle Verantwortung, deswegen sollte der Hauptaugenmerk auch diesem gelten.

    … dann würde ja das Antragsverfahren praktisch ganz nach D übertragen und eine deutsche Behörde müsste quasi nur den VE-Geber durchleuchten und entscheiden , ob die ferne Antragstellerin einreisen sollte.



    Aber der Sinn des heutigen Verfahrens ist eben, dass die DBM vor Ort die Antragstellerin überprüft und allein entscheidet. Früher war übrigens die ABH noch mit im Boot, das hat man aber abgeschafft.

  • Zitat

    Vielleicht war das eine sehr gute Taktik. Denn ein Remonstrationsverfahren landet ja wieder bei der DBM,



    KATAMARAN

    Zitat

    So richtig verstehe ich den Sachverhalt immer noch nicht. Wenn es weder ein Urteil noch einen Vergleich gegeben hat, wozu war das Verfahren dann gut? Dann hätte man ja auch ohne Verfahren (mit den neuen Tatsachen) ein erneutes Visum bei der DBM beantragen können. Oder man hätte remonstriert.

    Gruß,

    Dirk





    Ein etwas älterer Beitrag aber interessant.


    Prozesstaktisch ist es oft klüger auf ein Remonstrationsverfahren zu verzichten und sofort zu klagen. Warum ist das so?


    Sollte die entscheidende Behörde (hier die DBM) einen Abwägungsfehler begangen haben und die Begründung mit einem Rechtsfehler versehen, entzieht man ihr so die Möglichkeit in einer Remonstration selbst nachzubessern. Wird eine Remonstration abschlägig beschieden, landet sie entweder im Mülleimer oder vor dem VG.


    Für den Kläger besser, wenn also die DBM nicht Möglichkeit erhält sich selbst in der Begründung zu "verbessern", sollte sie mangelhaft begründet haben (rein abstrakt betrachtet).


    Das Verwaltungsgericht bekommt das (rein abstrakt mal unterstellt) "lausige" Ergebnis einer Bescheidung vorgelegt und bildet sich auf so einen Fall bezogen natürlich eine (seine) Meinung.



    Vorliegend gehe ich von einem Vergleich aus. Klagerücknahme bei Vergleich.


    Man unterscheidet übrigens zwischen aussergerichtlichem und gerichtlichem Vergleich.



    Gerichtliche Vergleiche entsprechen einem Titel, aus dem man einen Anspruch herleiten kann. Ein Urteil ist eine andere Form des Titels mit dem Unterschied, dass er das Ergebnis eines streitigen Verfahrens bedeutet auf das sich Dritte berufen könnten.



    Letzteres ist oft nicht gerne gesehen ganz allgemein) weshalb man das erste (gerichtlichen Vergleich) anstrebt wenn ein Richter durchblicken lässt, dass er mit einer Behördenentscheidung nicht so "ganz einverstanden" sein wird.


    Man sollte aber davon ausgehen, dass die meisten Klageverfahren wirklich zu Ungunsten der Kläger ausgehen (in solchen Streitigkeiten) weil ja die DBM nicht willkürlich drauf los bescheidet sondern sich an rechtstaatliche Vorgaben hält.


    Dennoch: Fehler sind menschlich!


    Bei einem Kostenverzicht spart die Behörde zudem Geld. Um Gesichtsverlust geht es nicht so denke ich denn Fehler machen alle - wir sind hier nicht in Asien.


    Ich habe mal einen chinesischen gerichtlichen Vergleich gelesen. Fand ich sehr lustig. In einem Verfahren vor dem Zivilgericht.



    Ein Punkt war, dass der Beklagte sich beim Kläger "zu entschuldigen habe. " Das war aber mit Sicherheit hier nicht Gegenstand.


    Zitat

    Was mich wundert ist die Verfahrensdauer inklusive mündlicher Verhandlung innerhalb von 3,5 Monaten, bei den massiv überlasteten Gerichten!



    TanduayIce : so eine Geschwindigkeit habe ich vor dem VG Berlin noch nie gesehen. Das wundert mich auch und zwar sehr. Würde mich mal interessieren, wer der Richter war - geschenkt.


    Zitat

    Ich bin kein Jurist, meine aber, dass solche Klagen nicht ohne Verhandlung rein schriftlich abgewickelt werden kann.


    hge


    Das ist korrekt. Sinn und Zweck ist bei einer Klage das rechtliche Gehör zu gewähren und genau dazu gehört die mündliche Verhandlung.

  • Wenn das VG merkt, dass da einfach der Wurm drin ist, dann geht so ein Verfahren auch mal schnell. Nicht das erste, das nach ein paar Monaten verhandelt wurde.


    Wenn beide sich einigen kann das Verfahren auch ohne mündliche Verhandlung erfolgen, insbesondere wenn der Sachverhalt relativ eindeutig ist. Dann wird es häufig auch auf einen Einzelrichter übertragen.

  • Zitat

    Wenn beide sich einigen kann das Verfahren auch ohne mündliche Verhandlung erfolgen, insbesondere wenn der Sachverhalt relativ eindeutig ist. Dann wird es häufig auch auf einen Einzelrichter übertragen.


    Franky


    Zitat

    Wenn beide sich einigen