Längere Abwesenheit aus D mit Aufenthaltstitel

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage in die Runde, und hoffe ihr könnt uns mit euren Erfahrungen helfen. Da ich leider bei allen von mir gelesenen Themen im Forum keine Info zu unserem Problem gefunden habe, schreibe ich hier. Sollte ich was überlesen haben, schreibt mir gerne. Aber zunächst unsere Situation:


    Meine Frau Mae (Ph Staatsangehörige) und ich (Deutscher) haben uns 2014 in Dubai kennengelernt :friends und im Sommer 2017 in D geheiratet :yupi

    Ende 2017 hat sie endlich (Bürokratie) den Aufenthaltstitel für 3 Jahre erhalten, Sprachkurse bis B1 und den Integrationskurs zügig besucht und erfolgreich abgeschlossen.

    Wir leben und wohnen in D, sind dort gemeldet.


    Seit Sommer 2019 sind wir auf Reisen mit dem Motorrad, unser Ziel sind die Philippinen, um dort gemeinsam mit der Family die Hochzeit zu feiern.

    Die Ausländerbehörde gab uns von Anfang an die Info, dass sich meine Frau min. 6 von 12 Monaten im Jahr in D aufhalten muss. Längere Abwesenheit (ggf. 7, 8 Monate) könnten nur

    mit einer entsprechenden Notlage wie z.B. erkrankte und pflegebedürftige Mutter, gesundheitliche Probleme etc. gewährt werden. Das war keine Option, da unsere Reise länger dauert.

    Wir haben vor im Sommer 2021 wieder nach D zurückzukehren um dort dauerhaft zu leben. Ärger mit dem Amt wollen wir nicht haben, falsche Angaben machen auch nicht, aber unsere Reise sollte durch die Bedingungen des Titels auch nicht verhindert werden, da wir dieses einmalige Erlebnis nur jetzt starten konnten.


    Da ihr Aufenthaltstitel Ende Diesen Jahres abläuft, müssen wir natürlich vorher mit der Ausländerbehörde in Kontakt treten. Meine Fragen=):

    -Bekommt das Amt die Abwesenheit von mehr als 6 Monaten mit/gemeldet?

    -Könnte Sie bis zum Ablauf des Titels (obwohl schon länger als 6 Monate ausserhalb D) einfach einreisen, wir könnten im Sommer mal für einen Besuch nach D ins "Zuhause" fliegen...

    -Ist die Tatsache, dass sie bereits länger als 6 Monate außerhalb von D ist problematisch, oder können wir das dem Amt einfach mitteilen?

    -Können wir bis Jahresende der Behörde mitteilen dass Sie D/den Schengenraum verlassen hat, ggf. mit Vorstellung bei einer D oder Ph Botschaft, um später leichter/überhaupt ein Visa zur FZF zu bekommen?

    -Wie gestaltet sich die nächste Einreise nach Ablauf des Titels, muss ich zuerst alleine nach D reisen und dann das FZF für Sie beantragen?

    -Gibt es andere Lösungen für unsere Situation, an die ich noch nicht gedacht habe?


    Danke für eure Anregungen!

    PS: Wer sich für die Reise interessiert findet uns auf den sozialen Medien/HP unter "whentravelbites"

  • Hallo,

    solange der eAT gültig ist, kann Deine Frau auch länger als 6 Monate aus Deutschland fortbleiben. Für die Einreise gilt aber, dass Ihr zusammen nach Deutschland einreist. :friendsIch gehe davon aus, dass Deine Frau nicht steckbrieflich in Deutschland gesucht wird.

    Da Aufenthaltsgesetz sagt dazufolgendes:

    "

    Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
    § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

    .

    (2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus."


    Meist ist der eAT zeitlich an die Gültigkeitsdauer des philippinischen Reisepasses gekoppelt. Check mal, wie lang der Pass Deiner Frau noch gültig ist.

    Ein FZV ist nicht nötig, da Deine Frau ja schon das Aufenthaltsrecht hat.

    Ist der eAT abgelaufen, früh genug vor der Heimfahrt in Cebu ein Schengenvisum beantragen, dass wohl ohne Probleme und in kurzer Zeit ausgestellt wird. Mit diesem nach Deutschland einreisen und dann beim AA einen neuen Aufenthaltstitel beantragen.


    Viel Spaß bei Eurem Trip8-):thumb

  • Hallo McTravel,

    -Bekommt das Amt die Abwesenheit von mehr als 6 Monaten mit/gemeldet?

    -Könnte Sie bis zum Ablauf des Titels (obwohl schon länger als 6 Monate ausserhalb D) einfach einreisen, wir könnten im Sommer mal für einen Besuch nach D ins "Zuhause" fliegen...

    -Ist die Tatsache, dass sie bereits länger als 6 Monate außerhalb von D ist problematisch, oder können wir das dem Amt einfach mitteilen?

    Wie und wo habt Ihr denn damals den Schengen-Raum Verlassen? Ihr musstet dabei ja sicherlich durch eine Passkontrolle an der Außengrenze des Schengenraums. Somit ist ihre/Eure Ausreise im Schengen-System dokumentiert und den Behörden bekannt.

    Da Deine Frau nur eine (befristete) AE hat, keine Niederlassungserlaubnis, dürfte ihr Titel wohl bereits jetzt ungültig sein, da Ihr schon länger als 6 Monate nicht mehr in Deutschland lebt.


    Eure ABH hat Euch ja im Vorfeld bereits mitgeteilt, dass die AE erlöschen wird, wenn sie länger als 6 Monate ausreist. Hier steht es auch nochmal geschrieben:

    https://www.berlin.de/einwande…eln/#Aufenthaltserlaubnis


    In der gegenwärtigen Situation einfach versuchen nach DE einzureisen, halte ich für riskant. Die Bundespolizei könnte sie während der Passkontrolle an der Einreise hindern, weil sie in ihrem elektronischen System auch sehen werden, dass sie schon länger als 6 Monate außerhalb des Schengenraums war.


    Ich fürchte fast, Ihr werdet wohl erneut den Weg über ein Visum zur Familienzusammenführung gehen müssen, damit sie nach Eurer Reise wieder eine AE für Deutschland bekommt.


    Alles Gute und weiterhin viel Spaß auf Eurer Weltreise!

    :hi


    Edit:

    mamugla

    Was Du geschrieben hast, trifft bei McTravel bzw. seiner Frau nicht zu, weil sie keine Niederlassungserlaubnis, sondern bislang nur eine Aufenthaltserlaubnis hat.

  • Ende 2017 hat sie endlich (Bürokratie) den Aufenthaltstitel für 3 Jahre erhalten,


    solange der eAT gültig ist, kann Deine Frau auch länger als 6 Monate aus Deutschland fortbleiben. Für die Einreise gilt aber, dass Ihr zusammen nach Deutschland einreist.

    Sie hat nur eine AE (3 Jahre) und keine NE (unbefristet).

    Daher gilt §51 AufenthG

    Zitat

    wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

    .. Wenn diese Frist von 6 Monaten überschritten wird und keine Genehmigung von der ABH eingeholt wurde, länger auszureisen, ist diese AE nicht mehr gültig.. Punkt....


    Eine andere Frage ist, ob die Bundespolizei das merkt. Das kann ich nicht sagen.. aber wenn sie es merkt, wird sie nicht einreisen dürfen. Wir hatten mal so einen Fall, da wurde trotz kleiner Kinder die Einreise verweigert, und die Frau musste wieder zurückreisen und ein neues Visum beantragen.


    Ich finde den Weg des neuen Visums sicherer. Der Papierkram ist auch nicht mehr so aufwändig, weil ja UP etc wegfällt. Einfach bei der DBM nachfragen, was in diesem Fall benötigt wird. (es gibt kein Merkblatt für diesen Sonderfall)

  • Hallo mamugla,


    danke fuer deine Hilfe, das trifft wohl bei uns nicht zu, da meine Frau ja einen Aufenthaltstitel und keine Niederlassungserlaubnis hat.

    VG Kay

  • Hallo Cyborg85,


    danke fuer deine Anmerkungen! Der Aufenthaltstitel duerfte damit erloschen sein, richtig. Wir haben ihn bisher/vor der Abreise aber auch nicht zurueckgeben wollen, weil er bei Einreise in diverse Laender bzw. Visaantraege sehr hilfreich war. In Asien hat sie es aber bald leichter als Asiatin. Wir sind ganz normal ueber eine Schengengrenze ausgereist (Ende Juni 2019 nach Kroatien), dann aber in andere Laender der EU wieder eingereist, aber eben nicht nach D. Bei den Passkontrollen wurde das ganz sicher im System vermerkt und ist damit den D Behoerden zugaenglich.

    Einfach so versuchen einzureisen ist sicher riskant, denn eine Abweisung/Zurueckweisung in Ihr Heimatland waere sicher mit hohen Kosten verbunden, und der Vorgang koennte ja ggf. fuer weitere Einreisen Probleme machen (Verweigerte Einreise)?!?


    Mir ist jetzt klar, dass vor erneuter Einreise ein FZV beantragt werden muss. Folgendes ist aber noch fraglich:


    -Wir muessen uns doch sicher bei der AB melden bevor ihr eAT im Dezember diesen Jahres ablaeuft, sonst ergreifen die doch sicher Massnahmen, weil Sie ja danach unrechtmaessig im Land waere, wovon die Behoerden ja erstmal ausgehen muessen. Sagen dass sie bereits ausgereist ist, und das ggf. nachweisen, sodass sie in D nicht zur Abschiebung/Fahndung ausgeschrieben wird (und uns Kosten und Aerger entstehen)?


    -Und ihren Wohnsitz in D abmelden.


    -Koennen wir wohl das FZV beantragen, wenn auch ich mich ebenfalls nicht in D aufhalte, und gerade keine Arbeit/Einkuenfte habe?

    ALG/Harz4 etc. bekommen wir nicht, den Lebensunterhalt bestreiten wir aus erspartem. Und dann zusammen zurueckreisen, oder muss ich erst in D sein um das Ganze anstossen zu koennen/ dass sie nachkommen kann?


    Danke fuer eure Hilfe, ich bin da echt froh drueber :ironie

    Gruesse in die Heimat!

  • -Wir muessen uns doch sicher bei der AB melden bevor ihr eAT im Dezember diesen Jahres ablaeuft, sonst ergreifen die doch sicher Massnahmen, weil Sie ja danach unrechtmaessig im Land waere, wovon die Behoerden ja erstmal ausgehen muessen.

    Eine Meldepflicht bei der ABH besteht nicht. Manche ABHs würden euch aber eine Erinnerung schicken, dass die AE ausläuft.

    -Und ihren Wohnsitz in D abmelden.

    Ja, das wäre nötig gewesen. Ob man das von unterwegs auch kann, weiß ich nicht.

    Einfach mal eine Mail an Euer Einwohnermeldeamt schicken.

    -Koennen wir wohl das FZV beantragen, wenn auch ich mich ebenfalls nicht in D aufhalte, und gerade keine Arbeit/Einkuenfte habe?

    Ja, könnt ihr..

    ALG/Harz4 etc. bekommen wir nicht, den Lebensunterhalt bestreiten wir aus erspartem. Und dann zusammen zurueckreisen, oder muss ich erst in D sein um das Ganze anstossen zu koennen/ dass sie nachkommen kann?

    Ja, ihr könnt zusammen zurückreisen.


    Die Frage stellt sich aber, ob ihr nach Einreise überhaupt wieder länger in D bleiben wollt.

    Wenn nicht, würde sich doch eher ein Schengenvisum empfehlen. Die werden auch als "unechtes Jahresvisum" ausgestellt.. bis zu 5 Jahren. Damit kann sie dann 90 Tage pro Halbjahr einreisen.


    Denn wenn sie nach Einreise wieder eine AE beantragt, verfällt die ja wieder nach 6 Monaten...

  • Hallo hge,


    vielen Dank fuer deine Zeilen!

    Ich werde aus versch. Gruenden im Sommer fuer kurze Zeit nach D fliegen, da kann ich Ihren Wohnsitz abmelden, und mit der ABH alles weitere klaeren. Jetzt ist aber klar, dass sie da nicht einfach mitkommen kann, aber das macht erst mal nix.


    Unser Lebensmittelpunkt wird nach der Reise ganz sicher wieder in D sein, auch dafuer gibt es einige gewichtige Gruende, deshalb macht dann das FZV Sinn.


    Die DBM hat geantwortet, dass ich bei der lokalen ABH anfragen muss, wie es mit der Forderung nach meiner Arbeitsstelle sei. Dann koennten sie das Visa genehmigen. Da wir nun die Wartezeiten bei der DBM auf einen Termin (aktuell 4 Monate) und die Bearbeitung (bis zu 3 Monate, koennte aber bei uns schneller gehen, da alle Dokumente aus D sind, bzw. vor der Heirat in D ja schon geprueft wurden) kennen, koennen wir das alles dann in den PH Rechtzeitig starten =)


    Gruesse!

  • Die DBM hat geantwortet, dass ich bei der lokalen ABH anfragen muss, wie es mit der Forderung nach meiner Arbeitsstelle sei.

    Ich weiß nicht, warum die DBM auf eine Arbeitsstelle aufmerksam macht.

    Du bist Deutscher und somit kann deine Ehefrau einreisen. Der sogenannte LU muss nicht nachgewiesen werden.


    Es gibt zwar eine Ausnahme, dass ein Nachzug zum sozialen System versagt werden kann, wenn dem Deutschen zugemutet werden kann, im Ausland seinen Wohnsitz zu nehmen; da du auch länger im Ausland gelebt hat, könnte man das rein theoretisch unterstellen.

    Es gibt aber meines Wissens keinen einzigen Fall, wo die Gerichte dazu so geurteilt haben, dass dem Deutschen (und somit auch der Frau) ein Leben im Ausland zugemutet wurde.