Hallo zusammen,
ich habe eine Frage in die Runde, und hoffe ihr könnt uns mit euren Erfahrungen helfen. Da ich leider bei allen von mir gelesenen Themen im Forum keine Info zu unserem Problem gefunden habe, schreibe ich hier. Sollte ich was überlesen haben, schreibt mir gerne. Aber zunächst unsere Situation:
Meine Frau Mae (Ph Staatsangehörige) und ich (Deutscher) haben uns 2014 in Dubai kennengelernt und im Sommer 2017 in D geheiratet
Ende 2017 hat sie endlich (Bürokratie) den Aufenthaltstitel für 3 Jahre erhalten, Sprachkurse bis B1 und den Integrationskurs zügig besucht und erfolgreich abgeschlossen.
Wir leben und wohnen in D, sind dort gemeldet.
Seit Sommer 2019 sind wir auf Reisen mit dem Motorrad, unser Ziel sind die Philippinen, um dort gemeinsam mit der Family die Hochzeit zu feiern.
Die Ausländerbehörde gab uns von Anfang an die Info, dass sich meine Frau min. 6 von 12 Monaten im Jahr in D aufhalten muss. Längere Abwesenheit (ggf. 7, 8 Monate) könnten nur
mit einer entsprechenden Notlage wie z.B. erkrankte und pflegebedürftige Mutter, gesundheitliche Probleme etc. gewährt werden. Das war keine Option, da unsere Reise länger dauert.
Wir haben vor im Sommer 2021 wieder nach D zurückzukehren um dort dauerhaft zu leben. Ärger mit dem Amt wollen wir nicht haben, falsche Angaben machen auch nicht, aber unsere Reise sollte durch die Bedingungen des Titels auch nicht verhindert werden, da wir dieses einmalige Erlebnis nur jetzt starten konnten.
Da ihr Aufenthaltstitel Ende Diesen Jahres abläuft, müssen wir natürlich vorher mit der Ausländerbehörde in Kontakt treten. Meine Fragen:
-Bekommt das Amt die Abwesenheit von mehr als 6 Monaten mit/gemeldet?
-Könnte Sie bis zum Ablauf des Titels (obwohl schon länger als 6 Monate ausserhalb D) einfach einreisen, wir könnten im Sommer mal für einen Besuch nach D ins "Zuhause" fliegen...
-Ist die Tatsache, dass sie bereits länger als 6 Monate außerhalb von D ist problematisch, oder können wir das dem Amt einfach mitteilen?
-Können wir bis Jahresende der Behörde mitteilen dass Sie D/den Schengenraum verlassen hat, ggf. mit Vorstellung bei einer D oder Ph Botschaft, um später leichter/überhaupt ein Visa zur FZF zu bekommen?
-Wie gestaltet sich die nächste Einreise nach Ablauf des Titels, muss ich zuerst alleine nach D reisen und dann das FZF für Sie beantragen?
-Gibt es andere Lösungen für unsere Situation, an die ich noch nicht gedacht habe?
Danke für eure Anregungen!
PS: Wer sich für die Reise interessiert findet uns auf den sozialen Medien/HP unter "whentravelbites"