Erickq/ Visum / Freizügigkeitsgesetz EU Bürgern

  • Wieso sollte bei EU Freizügigkeit eine UP durchgeführt werden? Die Frau hat einen Pass und eine legale Heiratsurkunde

    Legal in Deutschland ist sie meist nur mit einer gültigen Apostille...eine Apostille aus den Philippinen ist aber in deutschland nicht legal, weil nicht anerkannt! Wenn sie in HK geheiratet hätten wäre es eine anerkannte "legale" Urkunde.


    Hier wäre also tatsächlich eine UP möglich und zwar auch mit dem dortigen verweilen, bis zum ende der UP! Halte ich aber für Unwarscheinlich...Im Falle, dass eine UP eingeleitet wird, würde ich die Frau abholen und über einen weiteren Staat (nicht Deutschland / Heimatstaat) einreisen. Dort kann man mit Hochzeitsurkunde als EU Bürger mit Ehefrau einfach einreisen...dann mit Auto / Bus nach deutschland und Aufenthaltskarte beantragen.


    Also z. B. Prag - Manila - Prag.....dann ab nach Deutschland


    Es ist auch irrelevant, ob der Ehepartner vor der Ehe sich unerlaubt in einem EU-Staat aufhielt. Die Ehe mit einem Unionsbürger heilt somit einen illegalen Aufenthalt. ...und die Einreise ohne Visum führt nicht zu einem illegalen Aufenthalt, EuGH v. 27. 07.2002 – C-459/99 MRAX).


    Ich mache darauf aufmerksam, dass mein Beitrag lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Also z. B. Prag - Manila - Prag.....dann ab nach Deutschland


    Es ist auch irrelevant, ob der Ehepartner vor der Ehe sich unerlaubt in einem EU-Staat aufhielt. Die Ehe mit einem Unionsbürger heilt somit einen illegalen Aufenthalt. ...und die Einreise ohne Visum führt nicht zu einem illegalen Aufenthalt, EuGH v. 27. 07.2002 – C-459/99 MRAX).

    .. theoretisch richtig. aber in der "grauen Praxis" wird es wahrscheinlich schwierig, ohne Visum überhaupt in Flugzeug zu kommen.

    Wenn die beiden direkt vor einer EU-Grenze stehen, würde das MRAX-Urteil auch praktisch anzuwenden sein.

  • Ich schau erstmal ob es überhaupt zu ein UP kommt denke ich. Falls es alles zu extreme Schwierigkeiten kommt kann mann noch die abenteuerliche variante nehmen, wäre aber nicht mein Erste wahl momentan, da ich meine Frau dann eher aus Ukrain oder ähnliches in die EU mitnehmen muss.

  • Tanduay da erzählst du Sachen. Es ist nach wie vor eine legale Heiratsurkunde. Die Einreise richtet sich nach EU Richtlinien und nicht nach deutschen Denkstrukturen.

    Eine "nicht legalisierte" ausländische Urkunde gilt weder im deutschen als auch im europäischen Verwaltungshandeln als "echt". Deshalb gibt es ja die Legalisierung von ausländischen Urkunden (nicht aus den Philippinen, weil unsicheres Urkundenland, deshalb UP) oder die internationale Apostille. Eine Apostille genügt im Verhältnis der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 876). Nun sind die Philippinen als apostilierender Staat nicht von Deutschland anerkannt, deshalb ist diese Urkunde nicht beweiskräftig, denn unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei dem durch die Botschaft eines Staates, indem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet wird, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Hoheitssiegels bestätigt werden soll

    Zitat

    Beglaubigung von Urkunden aus dem Ausland (Legalisation oder Apostille)

    Behörden oder Gerichte in Deutschland erkennen ausländische öffentliche Urkunden oftmals nur dann an, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.

    Sie brauchen also entweder eine Legalisation der deutschen Auslandsvertretung (deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland) oder eine Apostille (auch "Haager Apostille" genannt) der zuständigen Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.

    https://amt24.sachsen.de/leist…stille-6001008-leistung-0

    Die einreise richtet sich nach deutschem Recht i.V. europäischem Recht, wenn Deutschland der Ersteinreisestaat ist, wo auch die Karte beantragt wird. Oder der TE muss in seinem Heimatsstaat erst die Hochzeit anerkennen lassen, dann ist es eine europäische Urkunde...Aber wenn du etwas anderes sagst...alles klar dann :hi

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Endlich war heute der Termin für ein Visum Antrag für meine Frau. Es handelt sich um ein D-Visum nach EU Freizügigkeitsgesetz. Der Visumantrag is angenommen und alle Dokumente sind erstmal abgegeben. Ein UP war heute nicht sofort gefragt worden, aber ich denke das kommt noch?


    Gerne eure Erfahrungen hierzu?


    ich poste das hier erstmal so als update weil es hier relativ wenig Visumanträge gibt mit EU Freizügigkeitsgesetz.


    Falls wieder was passiert schreibe ich es einfach hier wieder rein. Vielleicht hilft es jemand anders hier irgendwie...


    -verheiratet auf die Philippinen

    -meine Frau ist Pinay

    -Ich bin Niederländische Staatsburger, wohne und arbeite aber in DE

  • Grundsätzlich gilt:

    Art. 5


    (2) Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen
    Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der
    Visumspflicht.
    Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung
    der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt.


    https://eur-lex.europa.eu/lega…qid=1396423422945&from=DE


    Ich gehe nicht davon aus, dass bei dir eine UP kommt. Ggf. nach der Einreise.

    Das Einreisevisum sollte innerhalb von 14 Tagen erstellt werden.

  • Für alle die sich im Zukunft in die gleiche Situation befinden hier ein kurze update:


    Nach der Visumantrag am 10.09 hat heute der Botschaft sich gemeldet am Telefon bei meine Frau.

    Es sind beweise benötigt das ich ein einkommen habe in Deutschland. Meine Frau sendet gleich Entgeldabrechnungen von die letzte 4 Monate als Kopie an die Botschaft.

  • Wenn EU Recht gilt, können die Deutschen Bürokraten und Gerichte nicht mit so Fisematenten kommen. Da hast du ganz klar Vorteile, allerdings musst du im Gegensatz zu Deutschen auch generell den gesicherten LU nachweisen.


    Das war ja bei dir nie das Thema.