Wieso sollte bei EU Freizügigkeit eine UP durchgeführt werden? Die Frau hat einen Pass und eine legale Heiratsurkunde
Legal in Deutschland ist sie meist nur mit einer gültigen Apostille...eine Apostille aus den Philippinen ist aber in deutschland nicht legal, weil nicht anerkannt! Wenn sie in HK geheiratet hätten wäre es eine anerkannte "legale" Urkunde.
Hier wäre also tatsächlich eine UP möglich und zwar auch mit dem dortigen verweilen, bis zum ende der UP! Halte ich aber für Unwarscheinlich...Im Falle, dass eine UP eingeleitet wird, würde ich die Frau abholen und über einen weiteren Staat (nicht Deutschland / Heimatstaat) einreisen. Dort kann man mit Hochzeitsurkunde als EU Bürger mit Ehefrau einfach einreisen...dann mit Auto / Bus nach deutschland und Aufenthaltskarte beantragen.
Also z. B. Prag - Manila - Prag.....dann ab nach Deutschland
Es ist auch irrelevant, ob der Ehepartner vor der Ehe sich unerlaubt in einem EU-Staat aufhielt. Die Ehe mit einem Unionsbürger heilt somit einen illegalen Aufenthalt. ...und die Einreise ohne Visum führt nicht zu einem illegalen Aufenthalt, EuGH v. 27. 07.2002 – C-459/99 MRAX).
Ich mache darauf aufmerksam, dass mein Beitrag lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt