Erickq/ Visum / Freizügigkeitsgesetz EU Bürgern

  • Hallo zusammen,


    erstmal entschuldige ich mich für meine Rechtschreibung.


    Ich bin Niederländischer Staatsburger, wohne und arbeite Seit 5 Jahren in Deutschland. In oktober 2019 habe ich geheiratet mit ein Filipinische. Hochzeit hat statt gefunden auf die Filipinen. Jetzt beantragen wir ein Visum zu Familienzusammenführung. Das alles sollt dan ablaufen nach Freizügigkeitsgesetz EU.


    1) Wie groß ist jetzt die chance das es zu ein Urkundenprüfung kommt? Meine Frau ist nicht spät registriert für die Geburtsurkunde.


    Es sollte noch ein Formloses Einladungsschreiben geben.


    2) Sollte ich das an die Botschaft richten oder an meine Frau? Ich unterschreibe es, gebe es an Meine Frau, es geht mir nur um die Anschrift in der Brief.

    3) Reicht es wann ich mein gehaltsabrechnungen letzte 3 Monate anhäng und ein Meldebescheinigung von mein Wohnort aus Deutschland?


    4) Habt ihr vielleicht noch wichtige hinweise zum Visumtermin?


    Vielleicht hat jemand hier ein ähnliche verfahren schon mal gehabt... Gibt leider im Forum nicht viel ähnliche Fälle.


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Bei der EU Freizügigkeit sollte ein Einreisevisum innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden, wenn z.B. durch eine Heiratsurkunde die Ehe belegt werden kann.


    Mir ist nicht bekannt, dass auch hier eine UP rechtmäßig wäre.

  • Ich bin Niederländischer Staatsburger, wohne und arbeite Seit 5 Jahren in Deutschland. In oktober 2019 habe ich geheiratet mit ein Filipinische. Hochzeit hat statt gefunden auf die Filipinen. Jetzt beantragen wir ein Visum zu Familienzusammenführung. Das alles sollt dan ablaufen nach Freizügigkeitsgesetz EU.


    1) Wie groß ist jetzt die chance das es zu ein Urkundenprüfung kommt? Meine Frau ist nicht spät registriert für die Geburtsurkunde.


    Bei der EU Freizügigkeit sollte ein Einreisevisum innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden, wenn z.B. durch eine Heiratsurkunde die Ehe belegt werden kann.


    Mir ist nicht bekannt, dass auch hier eine UP rechtmäßig wäre.



    Die Bearbeitungszeit steht tatsächich so im EU-Visahandbuch:



    … leider spricht das Handbuch nur von der "Bearbeitungszeit" .. aber nicht von der Terminvergabe.

    Durch eine Terminvergabe von 4 Monaten wird diese Bearbeitungszeit von 14 tagen doch sehr konterkariert.

    Hier würde mich mal interessieren, ob dass die DBM in Zusammenarbeit mit der ABH in der Praxis überhaupt einhält oder einhalten kann.


    Ob UP stattfindet oder nicht kann man nicht sagen. Denn im zitierten Satz ist auch von "begründeten Ausnahmefällen" der Fall. Und eine HU, die nicht legalisiert wird, könnte je nach Betrachtungsweise solch einen Ausnahmefall darstellen.

    Es sollte noch ein Formloses Einladungsschreiben geben.


    2) Sollte ich das an die Botschaft richten oder an meine Frau? Ich unterschreibe es, gebe es an Meine Frau, es geht mir nur um die Anschrift in der Brief.


    Das Einladungsschreiben geht im Prinzip an die DBM, wo einfach drin steht, dass ihr euer familiäre Beziehung in D leben wollt.

    3) Reicht es wann ich mein gehaltsabrechnungen letzte 3 Monate anhäng und ein Meldebescheinigung von mein Wohnort aus Deutschland?

    Welche Dokumente verlangt werden, musst du bei der DBM (mit Hinweis auf die EU-Freizügigkeit) erfragen. Für den fall gibt es kein Merkblatt auf der HP. Ich vermute, Meldebescheinigung und Gehaltsabrechnungen sind nicht ganz falsch.. aber ich würde ich die Auskunft der DBM abwarten.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Visum / Freizügigkeitsgesetz EU Bürgern“ zu „Erickq/ Visum / Freizügigkeitsgesetz EU Bürgern“ geändert.
  • Vielen Dank für die hilfreiche antworten!


    Mein Plan ist meine Frau auf Freizügigkeitsberechtigung EU Bürgern nach DE zu Hohlen, und unseres leben ab dann gemeinsahm in Deutschland zu führen. Jetzt habe ich zusätslich noch einige Fragen. Ich fülle gerade das ViumantragsFormular: ''Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums'' aus.


    1:

    Für wie lange sollte ich das Visum beantragen?

    Das ist Frage 12: beabsichte Dauer des Aufenthalts in DE (von - bis).


    2:

    Gibt es höhere Visum-chancen wann meine Frau die Wohnung in die Filippinen behält?

    Das ist Frage 7: wird ständiger Wohnort außerhalb DE beibehalten?


    3:

    Frage 9.2: ''ich beabsichtige mich nicht länger als 12 Monate im Bundesgebiet aufzuhalten und beantrage ein Visum mit einer Gültigkeit für den gesamten Aufenthaltszeitraum.'' Ja/Nein.

    Was fülle ich hier am besten aus?


    4:

    Frage 13.1: ''Besteht Krankenversicherungsschutz für DE?'' Ja/Nein

    Muss ich bevor ich die Visumantrag mache für ein D-Visum schon ein Krankenversicherung abschließen für meine Frau?



    Vielen Dank für alle Hilfe!

  • 1:

    Für wie lange sollte ich das Visum beantragen?

    Das ist Frage 12: beabsichte Dauer des Aufenthalts in DE (von - bis).

    Nur ein geschätztes Einreisedatum als "Von-datum" eintragen.

    Bei Länge des Aufenthaltes "dauernd" oder "permanent" oder sinngemäß ähnliches eintragen.


    (Das Visum wird ohnehin nur für 3 Monate ausgestellt, man muss in dieser Zeit zur ABH um den entsprechenden AT zu holen)

    2:

    Gibt es höhere Visum-chancen wann meine Frau die Wohnung in die Filippinen behält?

    Das ist Frage 7: wird ständiger Wohnort außerhalb DE beibehalten?

    Nein eintragen.

    3:

    Frage 9.2: ''ich beabsichtige mich nicht länger als 12 Monate im Bundesgebiet aufzuhalten und beantrage ein Visum mit einer Gültigkeit für den gesamten Aufenthaltszeitraum.'' Ja/Nein.

    Was fülle ich hier am besten aus?

    Nein eintragen

    4:

    Frage 13.1: ''Besteht Krankenversicherungsschutz für DE?'' Ja/Nein

    Muss ich bevor ich die Visumantrag mache für ein D-Visum schon ein Krankenversicherung abschließen für meine Frau?

    Wie es bei EU-Freizügigkeit ist, weiß ich nicht. Eine KV wird normalerweise bei der Ehefrau nicht gefordert.


    Zu empfehlen ist allerdings eine RKV, die im Ernstfall für Kosten eintritt, bis sie Mitglied eine "regulären" Krankenkasse ist.

  • Ich habe mein Einladungsschreiben meiner Frau geschickt, die es dann beim Botschaftstermin mit dem anderen Stapel Papier der DBM eingereicht hat. Soweit mir bekannt ist, braucht es zur Einreise beim Ehegatten auch keinen Gehalts- und Wohnnachweis.



    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Zur Vorlage bei der Deutschen Botschaft, Manila


    Einladung zur Erteilung eines Familienzusammenführungsvisums für meine Ehefrau <Vorname><Mittelname><Nachname>


    <mein Name>
    <Straße>

    <PLZ, Adresse>

    Telefon: <Telefon>

    Mobil: <Handy>

    Email: <Na, die Email eben>


    Deutsche Botschaft

    6819 Ayala Ave.

    1200 Makati, Metro Manila



    <mein Wohnort>, den 07.10.2019



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit lade ich meine Ehefrau <ihr Name> (Passnummer: <Passnummer>), geboren am <ihr Geb.-Datum> in <kompletter Geb.-Ort> (Philippinen) und wohnhaft ebenda <oder eben woanders>, mit mir verheiratet seit dem ...2019, in die Bundesrepublik Deutschland für unbegrenzte Zeit zum Zwecke des ehelichen Zusammenlebens ein.


    Durch unsere Eheschließung sind sowohl ihre Lebenshaltungskosten als auch ihre Krankenversicherung durch mich abgedeckt.


    Ihre Kontaktdaten während ihres Aufenthaltes sind wie folgt:

    - Adresse und Telefonnummer wie meine (s. Briefkopf),

    - E-Mail <eigene Email>


    Ich bitte Sie, dem Antrag auf Erteilung des Familienzusammenführungsvisums für die Bundesrepublik zu entsprechen. Um die geplante Reise gewissenhaft vorbereiten zu können, wäre ich Ihnen für eine zügige Bearbeitung sehr dankbar. Zusatz: Es wird auf dem Wege der Amtshilfe durch die meinem Standesamt übergeordnete Behörde eine Urkundenprüfung angeordnet, die Ihnen zugestellt werden wird, wenn alle dafür erforderlichen Dokumente mir zur Übergabe an mein zuständiges Standesamt zugegangen sind.


    Mit freundlichen Grüßen


    <der Einladende>


    1 Anlage: Kopien meines Passes <Datenseite>

  • Mag sein. Ich glaube allerdings, dass sich in meinem Einladungsschreiben nichts Interpretationsfähiges findet, sondern ausschließlich Fakten. Ich fange jetzt auch nicht an, zu bedauern, dass ich Euch diese Einladung - die ich nicht mal selbst erfunden habe - zur Verfügung gestellt habe. Nehmt sie so hin oder streicht sie aus dem Gedächtnis. Mein in gedruckte Zeilen gegossenes Exemplar liegt jedenfalls in dieser Form in der Visastelle der DBM und harrt mit den anderen Papieren der Bearbeitung.

  • Das steht im Merkblatt:


    Zitat

    Formloses Einladungsschreiben der in Deutschland lebenden Person, zu der der Nachzug begehrt wird, dass beabsichtigt ist, die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen

    Warum für 5 Euro antworten, wenn es auch mit 50 Cent geht ….


    Wie gesagt, dein Schreiben ich ja nicht falsch (auch wenn es nicht von dir ist), aber vieles von dem was im Schreiben steht, ist für das Visumsverfahren unerheblich.. das wird dem Verfahren aber nicht schaden.

  • Hallo zusammen,


    Der Termin zu beantragen von das Nationale Visum war gerade in corona zeit und deswegen storniert. Jetzt gibt es ein neue Termin in August.

    Ich habe noch ein Frage zu diese Termin. Wann es zu einen UP kommt; müssen die unterlagen zur UP dann an die gleichen Tag von Visumantrag beigefügt werden?


    Oder kann der Antrag erstmal angenommen werden wann die Unterlagen für das Standard Merkblatt vorliegen?


    vielen Dank!

  • Ich habe noch ein Frage zu diese Termin. Wann es zu einen UP kommt; müssen die unterlagen zur UP dann an die gleichen Tag von Visumantrag beigefügt werden?

    Wenn ihr die dabei hättet, könnte man sie abgeben.


    Aber normalerweise muss ja jemand entscheiden, ob UP anliegt (entweder DBM oder ABH). Wenn ja, müssen diese Dokumente nachgereicht werden.

  • Sie ist nicht spät-registriert, aber da ich als Niederländische Staatsburger verheiratet bin hat von die Deutsche behörden aus nie ein UP gegeben. Ich befürchte das die UP kommen wird irgendwie... wann die Behörden die Philippinische Heiratsurkunde verdächtig finden komme ich da nicht raus. Das standesamt In Deutschland wird es egal sein, weil ich die Ehe gar nicht registrieren kann in Deutschland als Ausländer.