Thilo/Bisheriger Verlauf Antrag auf FZV - was nun?

  • Gegenüber der Botschaft wurde schriftlich erklärt, dass die Anträge nicht zurückgenommen werden und bei der ABH habe ich um einen Termin gebeten. Sobald es etwas Neues zu berichten gibt, werde ich das berichten.


    Vielen Dank für die detaillierten Ausführungen.

  • In Beantwortung meiner Mail schrieb die DBM heute, dass die ABH mitgeteilt hätte:


    ...für die Familienzusammenführung der Kinder der Lebensunterhalt vollständig aus eigenen Mitteln gesichert sein (§32 Abs. 1 i.V.m. §5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) muss...


    ...die Finanzierung klärt die nach § 31 Abs. 1 AufenthV beteiligte ABH und hier insbesondere die Regelerteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs.1
    Nr. 1 AufenthG (Lebensunterhalt)...

    Auf die Antwort der ABH warte ich noch. Hatte zeitgleich geschrieben und bin positiv überrascht von der DBM schon eine detaillierte Antwort erhalten zu haben. Die UP sei übrigens noch nicht abgeschlossen. Das ist dann wohl so.



  • Um Unklarheiten vorzubeugen. Das teilte die DBM mit:


    ...die Finanzierung klärt die nach § 31 Abs. 1 AufenthV beteiligte ABH und hier insbesondere die Regelerteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs.1
    Nr. 1 AufenthG (Lebensunterhalt)...

  • ..die Finanzierung klärt die nach § 31 Abs. 1 AufenthV beteiligte ABH und hier insbesondere die Regelerteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs.1
    Nr. 1 AufenthG (Lebensunterhalt)...

    .. das ist ja auch der Normalfall, bei dem auch prinzipiell darauf abgestellt werden soll, dass es keinen Zuzug zum Sozialsystem geben soll. Wenn eine VE abgegeben werden kann und die auch akzeptiert wird, läuft es ja auch rund. Und bis jetzt argumentieren in deinem Fall DBM bzw ABH einfach mit dem Normalfall.


    In den Anwendungshinweisen ist aber gerade zu 5. Absatz 1 Nr1. der "atypische" Sachverhalt aufgeführt.

    (technisch erkenn bar, dass es sich auf diesen § bezieht an der Nummer 5.1.1. + die 2 für 2. Bemerkung)


    In die Anwendungshinweise sind meist frühere Gerichtsurteile bzw "erwartbare" Positionen eines Gerichts eingeflossen. Man kann sich als außenstehender natürlich nicht darauf beziehen, aber ein Jurist, spezialisiert auf Ausländerrecht, sollte dies richtig im Klagefall einzusetzen wissen.

  • Ich warte die Stellungnahme der ABH ab und werde dann vermutlich nicht umhinkommen, einen spezialisierten Juristen einzuschalten. Für beide Kinder liegen der DBM VE's vor. Es heißt hier aber: ...für die Familienzusammenführung der Kinder der Lebensunterhalt vollständig aus eigenen Mitteln gesichert sein.. Ich kann gegenwärtig nicht nachweisen, den Lebensunterhalt der Kinder vollständig aus eigenen Mitteln zu leisten.


    Ich war der Meinung , dass sich die Frage "Zuzug zum Sozialsystem" nicht stellt, weil gültige VE's vorliegen.


    Wir leben hier in einem 3-Generationen-Haus. Jeder hat sein eigenes Einkommen und kann das selbstverständlich belegen. Nachdem mitgeteilt wurde, dass die UP tatsächlich nicht abgeschlossen sei (entweder hat meine Frau das falsch verstanden oder die philippinische Mitarbeiterin hat die Frage unbedacht bejaht - ist letztlich egal), kann eh noch Zeit ins Land gehen, denn die besagten 6 Monate sind erst im Mai erreicht.


    Danke für den technischen Hinweis hge.

  • Ich war der Meinung , dass sich die Frage "Zuzug zum Sozialsystem" nicht stellt, weil gültige VE's vorliegen.

    Die VE muss ja auch bedient werden...wenn du nicht genug verdienst, kannst du diese ja nicht bedienen! Und ein Zuzug ins Sozialsystem ist ja nicht gewollt...jedenfalls bei den offiziellen Fällen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich war der Meinung , dass sich die Frage "Zuzug zum Sozialsystem" nicht stellt, weil gültige VE's vorliegen.

    Die VE muss ja auch bedient werden...wenn du nicht genug verdienst, kannst du diese ja nicht bedienen! Und ein Zuzug ins Sozialsystem ist ja nicht gewollt...jedenfalls bei den offiziellen Fällen

    Ich stimme Dir zu. Das Thema hatte ich im letzten Jahr mit der ABH erörtert und deswegen wurden vorsorglich jeweils 2 VE's (für jedes Kind eine VE) von mir und 2 VE's von meiner Tochter (4xGebühren) beantragt und ausgestellt. Wie bereits mehrfach erwähnt, die VE's liegen der DBM vor.

  • VE regelt ja nicht den dauerhaften Zuzug, sondern ist i.d.R. für Kurzzeitvisa. Da das nationale Visum nur erteilt werden kann, wenn auch die AE dann erteilt wird, ist die Prognoseentscheidung für den Daueraufenthalt maßgebend. Eine VE ist nicht für ewig. Denke da gab es mal die Diskussion max. 2 Jahre, …

  • Es scheint also absehbar, dass in Zukunft ein entsprechender Verdienst vorliegen wird

    Ich kenn mich im öffentlichen Dienst nicht aus.

    Aber für mein Verständnis heißt es doch zunächst, wenn eine Planstelle nicht genehmigt wird, gibt es auch nicht mehr Einkommen. Und bei einem Ü60-Jährigen ist die Karriere-Leiter unter Umständen schon zu Ende (so kenn ich das aus der Privatwirtschaft)..


    Egal wie: die beiden Optionen sind genannt worden; entscheiden muss der TS selber.

    Update: Die Anstellung in den öffentlichen Dienst wurde weiter rausgeschoben; mittlerweile mit der Begründung ...aufgrund der gegenwärtigen...

    So habe ich mich dann in der freien Wirtschaft beworben und eine unbefristete Anstellung erhalten, die ich am Montag antrete, auch wenn ich für weniger als E13 beginnen muss.

    Die ABH wartet auf das Ergebnis der UP (am 12.11. wurde mitgeteilt, "...the document checking has been initiated today and will take up to six months.."), und hat nach Vorlage des Arbeitsvertrages mitgeteilt:


    ...das Ergebnis der Urkundenüberprüfung abzuwarten ist, so viel Einkommen haben, dass Sie für sich, Ihren Sohn, Ihre Ehefrau sowie deren Kinder ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln den Lebensunterhalt vollständig sichern.


    Auf meine Nachfrage hieß es dann, dass das Kindergeld für die Kinder meiner Frau nicht angerechnet werden würde. Was mich aber erstmal nicht wirklich interessiert, denn der SGBII-Rechner hat angezeigt, dass ich keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen habe. Der Kinderzuschlag-Rechner hat ebenfalls 0,00 € ausgegeben. Sollte das dann nach der ersten Gehaltsabrechnung gleichlautend gesehen werden, wird man mutmaßlich die vertraglich vereinbarte Probezeit in den Vordergrund rücken.

  • Wie bereits mehrfach erwähnt, die VE's liegen der DBM vor

    Entscheiden muss das letztendlich deine ABH; die ist dafür zuständig, den deutschen Partner hinsichtlich Bonität zu überprüfen.

    Die DBM lässt sich die VE nur aus formalen Gründen vorlegen, damit sie mit einem Blick sieht, ob alle Voraussetzungen zum Nachzug erfüllt sind.

    Inhaltlich muss deine ABH das bewerten.

    ...das Ergebnis der Urkundenüberprüfung abzuwarten ist, so viel Einkommen haben, dass Sie für sich, Ihren Sohn, Ihre Ehefrau sowie deren Kinder ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln den Lebensunterhalt vollständig sichern.

    Das sieht so aus, dass deine ABH die in Post #3 zitierte Anwendungsvorschrift 5.1.1.2 nicht anwenden will.

    Da hilft letztlich nur die Einschaltung eine Rechtsanwaltes.


    Jedenfalls: man muss erreichen, dass die Mutter zusammen mit den Kindern einreist. Sollte die später nachkommen, wird es ungleich schwieriger bis unmöglich. Zumal wenn nicht absehbar ist, dass die EinkommensSituation sich verbessert.

  • Das sieht so aus, dass deine ABH die in Post #3 zitierte Anwendungsvorschrift 5.1.1.2 nicht anwenden will.

    Da hilft letztlich nur die Einschaltung eine Rechtsanwaltes.

    Ich hatte darauf in zwei unterschiedlichen Schreiben hingewiesen und es wurde nicht darauf eingegangen.

  • ...das Ergebnis der Urkundenüberprüfung abzuwarten ist, so viel Einkommen haben, dass Sie für sich, Ihren Sohn, Ihre Ehefrau sowie deren Kinder ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln den Lebensunterhalt vollständig sichern.

    Verdienst du denn jetzt genug? Dann wäre alles gut

    Auf meine Nachfrage hieß es dann, dass das Kindergeld für die Kinder meiner Frau nicht angerechnet werden würde.

    Kindergeld wird angerechnet...hier liegt Fehler der ABH vor

    wird man mutmaßlich die vertraglich vereinbarte Probezeit in den Vordergrund rücken.

    Richtig, dein Job müsste aus der Probezeit raus sein....

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

    • Hilfreich

    Thilo hier mal der Gesetzesauszug und bei dir ist eine Prognoseentscheidung für die Zukunft zu treffen.


    § 2

    (3) 1Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. 2Nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gilt der Bezug von:

    1. Kindergeld,
    2. Kinderzuschlag,
    3. Erziehungsgeld,
    4. Elterngeld,
    5. Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz,
    6. öffentlichen Mitteln, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen und
    7. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

    3Ist der Ausländer in einer gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert, hat er ausreichenden Krankenversicherungsschutz. 4Bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug werden Beiträge der Familienangehörigen zum Haushaltseinkommen berücksichtigt.

    Änderungsübersicht

    Änderungsgesetz Fundstelle
    ÄnderungVorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
    Änderung
    15.08.2019 BGBl. I S. 13

    Gesetzesauszug

    Ende Linien bekomme ich nicht weg.

    Ich würde mich nicht auf Verwaltungsvorschriften beziehen die keinen Gesetzescharakter haben, sondern auf den Gesetzestext.

    Es gibt auch BVerwG Urteile so aus der Zeit von 2012 und 2013 da steht drin, dass es eine Prognose für die Zukunft ist.


    Auf Kindergeld gibt es in euerer Konstellation einen dauerhaften Rechtsanspruch zumindest bis zum 18. Lebensjahr, wenn das Kind nicht selbst genug verdient.




  • Die Ausländerbehörde gab sich mit den Bescheinigungen, dass ich weder Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII oder Wohngeld auch nach Zuzug meiner Frau mit beiden Kindern habe, zufrieden. Heute bekam ich Antwort der DBM auf meine Anfrage zum Status der Urkundenprüfung nachdem die avisierten 6 Monate abgelaufen sind.


    ...Das Rückholprogramm der Bundesregierung hat die Botschaft von Mitte März bis Ende April voll ausgelastet.

    Aufgrund der sehr strengen Quarantäne-Auflagen in den Philippinen können wir bis zunächst 15.5. keinen Publikumsverkehr in der Botschaft empfangen und dürfen auch nur mit Minimalbesetzung arbeiten. Hinzu kommen Bewegungsbeschränkungen für die Bevölkerung.

    Die Bearbeitung von Urkundenüberprüfungsvorgängen war daher leider seit dem 13.03. nicht mehr möglich und ist es auch nicht, solange die Quarantäne-Maßnahmen anhalten bzw. ggf. verlängert werden. Wir haben keine Möglichkeit, Vorgänge an unsere Vertrauensperson weiterzuleiten oder von dort zu erhalten. Da die Bewegungsbeschränkungen das ganze Land betreffen, sind Nachforschungen vor Ort derzeit leider nicht möglich.

    Die Quarantäne wurde für den Großraum Manila bis zum 31.5. verlängert. Wir hoffen dennoch, ab der kommenden Woche beginnen zu können die Rückstände aufzuarbeiten...


    Durch einen Anruf bei meiner Rechtsschutzversicherung erfuhr ich, dass keine Deckung übernommen wird, weil Ausländerangelegenheiten nicht mitversichert sind. Aber ein freundlicher Rechtsanwalt der Gesellschaft erzählte mir was von Untätigkeitsklage etc. Sechs Monate Urkundenprüfung seien nicht hinzunehmen blablabla und ich sollte mir sofort Hilfe bei einem Spezialisten suchen, der Akteneinsicht einfordern werde blablabla

    Ich habe einen diesbezüglichen Spezialisten angerufen und erfuhr, dass er ausschließlich Flüchtlingsangelegenheiten vertritt und dem anderen Spezialisten sollte ich vorab 250 € für eine Erstberatung bezahlen, die dann bei Mandatserteilung mit einem Kostenvorschuss von 600 € angerechnet würden.

  • Aber ein freundlicher Rechtsanwalt der Gesellschaft erzählte mir was von Untätigkeitsklage etc. Sechs Monate Urkundenprüfung seien nicht hinzunehmen blablabla und ich sollte mir sofort Hilfe bei einem Spezialisten suchen, der Akteneinsicht einfordern werde blablabla

    Meine Meinung: die Einschaltung eines RAs kannst du dir sparen. Sollte es zu einem Verfahren vor ein VG kommen, kann ich mir keinen Richter vorstellen, der angesichts der Corona Krise diese 6 Monate Untätigkeit gelten lässt. Nur in "normalen" Zeiten könnte man ggfs drauf bestehen, dass die Behörden nach 6 Monaten entscheiden. Die 3 Monate "Untätigkeit" wurden ja auch bisher regelmäßig überschritten.

  • Durch einen Anruf bei meiner Rechtsschutzversicherung erfuhr ich, dass keine Deckung übernommen wird, weil Ausländerangelegenheiten nicht mitversichert sind. Aber ein freundlicher Rechtsanwalt der Gesellschaft erzählte mir was von Untätigkeitsklage etc. Sechs Monate Urkundenprüfung seien nicht hinzunehmen blablabla und ich sollte mir sofort Hilfe bei einem Spezialisten suchen, der Akteneinsicht einfordern werde blablabla

    Ich habe einen diesbezüglichen Spezialisten angerufen und erfuhr, dass er ausschließlich Flüchtlingsangelegenheiten vertritt und dem anderen Spezialisten sollte ich vorab 250 € für eine Erstberatung bezahlen, die dann bei Mandatserteilung mit einem Kostenvorschuss von 600 € angerechnet würden.

    Spar dir bloß das Geld..die behörde ist ja nicht untätig, sondern aufgrund "äußerer und nicht selbst zu verantwortender" Umstände nicht in der Lage etwas zu tun. Du müsstest dann den Philippinischen Staat verklagen, der hier den Lockdown beschlossen hat.

    Also süar dir das Geld, den Stress und warte einfach bis der Mist vorbei ist...zumal deine Frau jetzt eh nicht fliegen kann! Ist blöd, aber da hat niemand Schuld


    Eine Untätigkeitsklage hat nur Sinn, wenn die Behörde aus eigenem Verschulden etwas verschlampt...ich habe das mal durch, deshalb beste Erfahrung damit.

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Das öffentliche Interesse, zu wissen wer einreist, kann nicht rechtfertigen, dass das schützenswerte Interesse der Ehepartner (an der Heirat besteht kein Zweifel) als Familie zusammenzuleben nun für unabsehbare Zeiträume zurücktreten muss.


    Wenn die Behörde keine konkreten Anhaltspunkte für eine falsche Identität hat, soll sie eben nach der Einreise prüfen, in anderen Fällen geht das auch oder es wird gar keine Prüfung gemacht.

  • Das öffentliche Interesse, zu wissen wer einreist, kann nicht rechtfertigen, dass das schützenswerte Interesse der Ehepartner (an der Heirat besteht kein Zweifel) als Familie zusammenzuleben nun für unabsehbare Zeiträume zurücktreten muss.


    Wenn die Behörde keine konkreten Anhaltspunkte für eine falsche Identität hat, soll sie eben nach der Einreise prüfen, in anderen Fällen geht das auch oder es wird gar keine Prüfung gemacht.

    Theoretisch alles richtig... aber es scheitert mal nun an der Praxis: wer sollte denn den Visumsstempel in den Pass machen, wenn keine Leute auf der DBM arbeiten? Einfach ins Flugzeug setzen und losfliegen ???

  • Das öffentliche Interesse, zu wissen wer einreist, kann nicht rechtfertigen, dass das schützenswerte Interesse der Ehepartner (an der Heirat besteht kein Zweifel) als Familie zusammenzuleben nun für unabsehbare Zeiträume zurücktreten muss.


    Wenn die Behörde keine konkreten Anhaltspunkte für eine falsche Identität hat, soll sie eben nach der Einreise prüfen, in anderen Fällen geht das auch oder es wird gar keine Prüfung gemacht.

    Theoretisch alles richtig... aber es scheitert mal nun an der Praxis: wer sollte denn den Visumsstempel in den Pass machen, wenn keine Leute auf der DBM arbeiten? Einfach ins Flugzeug setzen und losfliegen ???

    Wie kommst du darauf, dass dort keiner arbeitet? Laut Webseite ist die Botschaft nur fuer den Publikumsverkehr geschlossen. Dass dort noch Leute arbeiten, kannst du schon daran erkennen, dass es telefonische Sprechzeiten gibt. Da kann man den Antrag also bearbeiten und das Visum per Post zuschicken.


    Nur Gruende, die in dem Fall selbst liegen bzw. in der Person des Antragstelers, rechtfertigen eine Fristueberschreitung. Die Botschaft kann sich generell nicht auf Widrigkeiten berufen, die pauschal fuer alle Faelle zutreffen (Feiertage, Krankenstand, Personalnot etc.).

    Der Gesetzgeber hat ausserdem mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie die Fristen z. B. bei Strafverfahren oder im Darlehensrecht verlängert. Da die Fristen fuer die Verwaltung aber vom Gesetzgeber nicht angetastet wurden, muessen wir daraus schliessen, dass eine Fristverlaengerung fuer die Verwaltung bewusst nicht gewollt ist.

  • Die Notbesetzung (Minimalbesetzung) ist für wirkliche Notfälle gedacht. Dazu gehören "normale" Visafälle 100% nicht. Man könnte zwar Antrag der DBM zuschicken, aber dann müsste man hier in D auch einen Richter finden, der verfügt, dass die DBM (bzw das AA) unverzüglich ein Visum auszustellen hätte. Ehe dies passiert, werden wahrscheinlich die Behörden wieder ganz normal arbeiten.