Thilo/Bisheriger Verlauf Antrag auf FZV - was nun?

  • Die Notbesetzung (Minimalbesetzung) ist für wirkliche Notfälle gedacht. Dazu gehören "normale" Visafälle 100% nicht. Man könnte zwar Antrag der DBM zuschicken, aber dann müsste man hier in D auch einen Richter finden, der verfügt, dass die DBM (bzw das AA) unverzüglich ein Visum auszustellen hätte. Ehe dies passiert, werden wahrscheinlich die Behörden wieder ganz normal arbeiten.

    Wieso Notbesetzung? Wo liest du das? Ich kann nur lesen, dass die Botschaft fuer den Publikumsverkehr geschlossen ist, woraus man sogar folgern koennte, dass jetzt noch mehr Kapazitaet fuer die Bearbeitung liegengebliebener Antraege frei ist.


    Wieso Antrag der DBM zuschicken? Die Antraege wurden im Oktober gestellt. Da hatte die Botschaft mehr als vier, fast fuenf, Monate Zeit bevor irgendwelche Quarantaenemassnahmen kamen, um das zu bearbeiten. Da kann ja nur noch das Ergebnis der UP ausstehen und wenn das auf unabsehbare Zeit nicht verfuegbar sein wird, dann soll die Behoerde eben aus oben genannten Gruenden erteilen und die UP ggf. spaeter nachholen.


    Und das Argument, statt parallel zur UP zu arbeiten wuerde die Botschaft die Bearbeitung ueberhaupt erst dann starten, wenn die UP abgeschlossen sei, ist auch eine Fehlzuendung, weil das hiesse, dass die Bearbeitungsdauern fuer solche Antraege unnoetig systematisch in die Laenge gezogen wuerden.

  • Wieso Notbesetzung? Wo liest du das?

    .. aus der Mail der DBM

    ..Das Rückholprogramm der Bundesregierung hat die Botschaft von Mitte März bis Ende April voll ausgelastet.

    Aufgrund der sehr strengen Quarantäne-Auflagen in den Philippinen können wir bis zunächst 15.5. keinen Publikumsverkehr in der Botschaft empfangen und dürfen auch nur mit Minimalbesetzung arbeiten.

    Wir können hier bis ins unendliche theoretische Szenarien durchdiskutieren. Ich wette, dass es darauf hinausläuft, dass der Vorgang seinen normalen aber eben in diesen Zeiten langsameren Verlauf nehmen wird. Und daran wird auch sicherlich eine Untätigkeitsklage nicht ändern, bzw bis die entschieden ist, wäre der Fall auch ohne diese Klage durchgegangen.

  • Hge, ich weiss, dass du einfach versuchst hier einen praktikablen konfliktfreien Weg vorschlägst. Doch diese Argumentation kann auch ein Gericht zerpflücken. Die einfachste Option wäre, einen speziellen counter Einzurichten, bei dem die Personen vorgefertigte Verfahren abschließen könnten. Zur Not Pass in einen Desinfektionskasten werfen vor der Botschaft 2 Stunden warten und dann an einem speziellen Counter 2 Stunden später mit einem eingestempelten Visum abholen. Aber es gibt auch noch andere Optionen


    1. Eine Fiktionsbescheinigung wird auch als Beiblatt ausgegeben. So kann man in Coronazeiten einfach auch ein Beiblatt mit Stempel und Unterschrift per Post zusenden. Das ist nur ein Organisationsproblem. Wenn dann die Botschaft dies den Fluggesellschaften und bei den Grenzstellen mitteilt, dann sollte es da auch kein Problem geben. Wo ein Wille, da ein Weg. Menschen die ohne Reisedokumente nach D kommen bekommen auch Ersatzdokumente.


    2. Könnte z.B. die Antragstellerin den Pass per Kurier zur Botschaft senden, das Visum könnte eingeklebt bzw. eingestempelt und zurückgesandt werden. Wo ein Wille, da ein Weg.


    3. Die Botschaft konnte über 3 Monate ungehindert die Angelegenheit bearbeiten. Kein Mensch redet von einer generellen Mindestbearbeitungsdauer von 6 Monaten. Das reklamiert die Behörde für sich. Wieso ist sie noch nicht fertig? In Visafragen kann man doch auch eine Agentur aufbauen die die Termine vergibt, ….


    4. Über den Sinn der Behördenmaßnahme kann man streiten, da sie eh im Wesentlichen eine ABM für die Behörde ist. International werden die Urkunden apostilliert und sind somit gültig. Wieso die Botschaft dies in Coronazeiten nicht ersatzweise anerkennt, sollte dann auch das AA vernünftig begründen.


    Klar stellt sich die Frage ob eine Klage Sinn macht, doch könnte man mit einem solchen Vorschlag sich durchaus an den Bürgerservice wenden und sagen.


    In Coronazeiten bitten wir zum Schutz der Ehe um eine zügige Austellung eines Visum bzw. Ersatzdokumentes ähnlich einer Fiktionsbescheinigung, die Urkundenprüfung im Einzelfall nicht als Bedingung für die Ausstellung des Visums anzusehen, da die Behörde ja über 3 Monate ungehindert prüfen konnte und es nicht ersichtlich ist, weshalb die Prüfung nach über 6 Monaten immer noch nicht abgeschlossen ist.

  • Doch diese Argumentation kann auch ein Gericht zerpflücken.

    Das mag ja alles sein; aber der Gedankenfehler liegt darin, dass Du hier Behörden voraussetzt, die normal arbeiten. Und das ist in Corona-Zeiten mit Sicherheit nicht der Fall. Wenn du auf die entsprechenden Seiten der Behörden gehst wirst du als erstes immer den Hinweis auf Verzögerungen wegen Corona geben.

    Wenn dann die Botschaft dies den Fluggesellschaften und bei den Grenzstellen mitteilt, dann sollte es da auch kein Problem geben.

    Ob dann die philipp. Immigration das auch bei Ausreise anerkennt, wäre die andere Frage.

    Und wenn zB das CFO fehlt, weil die Behörde noch nicht arbeitet oder den Sticker verweigert weil sie den gewohnten Visumsstempel nicht im Pass findet … Fragen über Fragen..


    Ich halte niemanden davon ab, sich mit RA und Untätigkeitsklagen zu beschäftigen.. aber ich zweifle an, dass es irgendetwas bringt.

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute eine Mail von der DBM erhalten, dass die Visastelle geschlossen ist und auch eine Kurierzustellung nicht möglich ist. Bei meiner Frau ist die UP abgeschlossen und es geht nur noch um das Stempeln des FZ Visums. Hatte nachgefragt, ob das nicht trotz Schließung der DBM irgendwie vorgenommen werden könnte.

    Zudem schreiben sie, die Einreise sei aufgrund des EU-Einreisestopps ohnehin aktuell nicht möglich bis zum 15.06. - was meiner Meinung nach falsch ist, weil auf der Seite des Auswärtigen Amts explizit Einreisen von Familienangehörigen von dem Einreisestopp ausgenommen sind.

  • Scheinbar sind hier einige die typisch deutschen Streithansel (Maschendrahtzaun)…


    Zitat

    § 75
    [Untätigkeitsklage]


    1. Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig.

    2. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

    3. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus.

    4.Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

    OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 02.01.2017 - 3 M 122.16

    Zitat

    Eine Untätigkeitsklage auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug muss ausgesetzt werden, da ein zureichender Grund dafür vorliegt, dass der Visumsantrags noch nicht bearbeitet wurde. Die deutsche Botschaft in Beirut ist nicht für die lange Bearbeitungsdauer verantwortlich; daher ist es den Betroffenen zumutbar, einen noch nicht in Aussicht gestellten Termin abzuwarten.


    Der Fristablauf hat jedoch nicht automatisch zur Folge, dass die beabsichtigte Klage bereits zu Gunsten der Antragsteller entscheidungsreif wäre. Denn das Gericht hat gemäß § 75 Satz 3 VwGO das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, auszusetzen, wenn ein zureichender Grund dafür vorliegt, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist. So verhält es sich auch hier, denn die (zukünftige) Beklagte weist überzeugend drauf hin, dass sie nicht entscheiden kann, ohne zuvor über eine persönliche Vorsprache der Antragsteller die erforderlichen Erkenntnisse insbesondere über deren Identität (vgl. insoweit § 5 Abs. 1 Nr. 1a, § 49 Abs. 5 Nr. 5 AufenthG) zu gewinnen.



    Meiner Meinung wäre solch eine Klage nur verschwendete Zeit, Nerven und Geld. Im Moment ist es nun mal so und niemand kann etwas daran ändern.

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Für Eure Antworten möchte ich mich herzlichst bedanken. Das spiegelt genau meine Gedanken wieder: Eine Erkältung dauert zwei Wochen ohne Medikamente und 14 Tage mit Medikamenten. Letztlich kann ich nur verlieren; Zeit oder Geld und im schlechtesten Fall Geld und Zeit. Natürlich regt mich diese Dienst-nach-Vorschrift-Mentalität auf und letztlich auch mit den entsprechenden Begründungen: Angefangen vom Schutz der Bundesrepublik Deutschland bis hin zu was auch immer. Viele Beträge mit Urteilsbegründungen habe ich bereits gelesen und innerlich kochte ich über, dass es hinnehmbar sei, auf die vollendete Familienzusammenführung bis zu 2 Jahre zu warten. So betrachte ich den Weg zum Gericht mit einer Chance von 50:50. Da schon ich lieber meinen Geldbeutel und vor allem meine Nerven. Angefressen bin ich, dass ich den Weg über die DBM gewählt habe.

  • Natürlich regt mich diese Dienst-nach-Vorschrift-Mentalität auf und letztlich auch mit den entsprechenden Begründungen

    Was soll die DBM oder jeder andere machen? Die bekommen ihre Weisungen vom AA und dazu müssen sie sich an die Vorgaben auf den Phills bzl. Lockdown richten. Dazu müssen sie natürlich zuerst Deutschland und dann ihre eigenen Mitarbeiter schützen.Für den Einzelnen ist so etwas natürlich blöd.

    Angefangen vom Schutz der Bundesrepublik Deutschland bis hin zu was auch immer.

    Nun gut, aber das ist deren Aufgabe

    Viele Beträge mit Urteilsbegründungen habe ich bereits gelesen und innerlich kochte ich über, dass es hinnehmbar sei, auf die vollendete Familienzusammenführung bis zu 2 Jahre zu warten

    Ist leider so und in vielen Fällen auch absolut richtig! Das mit den 2 Jahren trifft besonders auf schwierige Fälle bei der UP zu...kenne das aus Indien, Afghanistan und Afrika

    Da schon ich lieber meinen Geldbeutel und vor allem meine Nerven

    Das ist eine gute Entscheidung, zumal es aufgrund von momentan teilweise geschlossenen Gerichten auch nichts bringen würde

    ngefressen bin ich, dass ich den Weg über die DBM gewählt habe.

    Wie hätte es denn sonst funktionieren sollen?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Also, irgend jemand arbeitet in der DBM. Denn vor gut einer Woche bekam ich eine Email von der ABH, die zusätzliche Infos von mir per Scan haben wollten (erw. Meldebescheinigung, Wohnraumauskunft, die letzten sechs (!) Gehaltszettel usw. und so tot). Also haben die einen Anstoß von der DBM bekommen, ob sie denn zustimmen würden.


    Und das taten sie! Wieder eine Hürde genommen. Der gute Mann von der ABH hat mich auch mit Informationen versorgt (zugeschüttet, um genau zu sein :thumb). Darin kamen auch die 90 Tage Gültigkeitsdauer des Visums vor, innerhalb derer sich meine Frau sowohl beim Meldeamt als auch bei der ABH vorzustellen hat. Wenn denn momentan kein Flug geht, hätte es auch keinen Zweck, jetzt im Besitz eines Visums zu sein, wenn man es denn nicht benutzen kann...

  • Heute kam nun die lang ersehnte Mail von der DBM, dass die Urkundenprüfung abgeschlossen wurde mit dem Hinweis, dass die Dokumente nächste Woche zur ABH geschickt werden und dort in 2 bis 3 Wochen eintreffen sollen. D.h. ich erfahre erst dann, ob die Dokumente ok sind bzw. ob etwas nachverlangt wird? Oder erst dann, wenn die ABH die Dokumente zurück zur DBM geschickt hat? Der Antrag auf das FZV wurde Ende Oktober 2019 gestellt. Jetzt sollte mal langsam darüber entschieden werden.

  • Im Januar war ich bereits in der ABH. Da sagte man mir, dass die DBM über die Visaanträge endgültig entscheiden wird. Aus welchem Grund müssen dann jetzt die Unterlagen der UP über den Weg zur ABG verschickt werden, der 2-3 Wochen dauern soll. Es fällt mir schwer, das nachzuvollziehen. Wie lange soll das gesamte Verfahren denn noch dauern? Ich hatte mich wahrlich nicht vorgestellt, meinen 1. Hochzeitstag per Skype feiern zu müssen. Im Fernsehen wurde groß berichtet, dass die Beziehung von unverheirateten Paaren wegen der Corona-Trennung (Einreiseverbot) schwerst belastet sei. Offensichtlich ist die Beziehung von Ehepartnern von der Zwangstrennung nicht betroffen bzw. muß billigend in Kauf genommen werden.

  • Das ging mir genau so. Nach nunmehr 14 Monaten hat akong asawa jetzt ihr Visum, und in wenigen Tagen (COVID restrictions nicht eingerechnet) ist die Zeit der Trennung hoffentlich endgültig vorbei!


    Um die Sache zu präzisieren:


    17. Juni 2019: Hochzeit in Hong Kong

    September: Deutschschule mit anschließendem erfolgreichen Deutschtest im GI

    danach Termin holen bei DBM

    kurz vor Weihnachten bei meinem Standesamt Nachbeurkundung der Eheschließung bestellt

    wie zu erwarten, UP ausgelöst (Beginn Anfang Januar)

    Anfang Februar: Visumstermin in der DBM bei laufender UP

    Anfang Juli: UP erfolgreich beendet

    Anfang August: Meldung über erteilbares Visum - Pass und geplantes Einreisedatum zur DBM schicken

    eine Woche später: Pass und Visum zugestellt

    morgen: CFO tele-counseling (per Telefon)

  • Im Januar war ich bereits in der ABH. Da sagte man mir, dass die DBM über die Visaanträge endgültig entscheiden wird. Aus welchem Grund müssen dann jetzt die Unterlagen der UP über den Weg zur ABG verschickt werden, der 2-3 Wochen dauern soll. Es fällt mir schwer, das nachzuvollziehen.

    Ich nehme an, dass deine ABH die UP veranlasst hat (dort hast du ja wahrscheinlich auch das Geld für die UP einbezahlt). Dann ist es normal, dass die DBM dem Auftraggeber (also deine ABH) die Urkunden zurückschickt. Die ABH wird diese Dokumente aber nicht mehr zur DBM schicken.

    Die ABH wird dann die Zustimmung zum Visum erteilen und dies der DBM mitteilen. Das geht elektronisch. Dazu muss kein Dokument verschickt werden.

  • Ich hatte die 3 Visaanträge (meine Ehefrau mit 2 Kindern) am 25. Oktober 2019 zusammen mit meiner Frau bei der DBM eingereicht. Von dort wurde dann auch die UP verlangt, weil meine Frau 12 Jahre alt war, als sie beim NSO/PSA registriert wurde. Nach 9 Monaten ist diese UP nun endlich abgeschlossen. Das Ergebnis wurde leider nicht mitgeteilt sondern lediglich, dass die Unterlagen auf dem Weg zur ABH sind. Das dauert dann ja auch Zeit, über Berlin, Köln und dann weiter zur ABH. Irgendwelche Unterlagen (z.B. neues CENOMAR oder CEMAR) werden von der DBM nach der Zustimmung seitens der ABH sicherlich noch angefordert werden. Es zieht sich halt wie ein Kaugummi.

  • Katastrophal was da derzeit abgeht hoffe ihr findet bald zusammen, meine verlobte ist seit 8 tagen hier kurz bevor Manila erneut in den lockdown ging , war ein langer weg , bei uns dauerte de UP genau auf den Tag 6 Monate , kann man die Uhr nach stellen. Bei euch liegt das sicher an Corona mit den 9 Monaten.


    Viel glück und erfolg :)