Update zur Sachlage:
Gestern bei der ABH angerufen und die Situation schildern wollen. Die "nette" Dame ist mir gleich ins Wort gefallen und verwies auf die angebliche Informationspflicht das der Aufenthalt im Ausland länger als 6 Monate sein wird, hab Sie erst mal ihren Standardtext aufsagen lassen. Als unsere Sachbearbeiterin der ABH endlich fertig war, ich hab es am ringen nach Luft gehört, bin ich dann mit §51Abs 2 gekommen.
Antwort von der Sachbearbeiterin: Da muss ich in den Keller gehen und die Akte holen, ich melde mich morgen Nachmittag wieder bei Ihnen! Dies müsste Sie mit Ihrer Vorgesetzten klären.....
Bald ist heute Nachmittag, werde Euch auf dem laufenden halten.