Frage Krankenversicherung und Verpflichtungserklärung Schengen Visa

  • Wen ihr die Krankenversicherung für euren Gast abschließt dann genau nach dem Besuchs Zeitraum Tag der Ein und Tag der Ausreise

    Oder mit noch zusätzlich etwas Puffer nach hinten, falls mal doch gegen Ende des Urlaubs etwas Schlimmeres passiert und der Gast im Krankenhaus liegt und gezwungen ist doch noch zu bleiben. Falls das passieren sollte und die Versicherung läuft ab heißt es nehme ich an aus der eigenen Tasche zahlen?..


    Wen man die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, wo auch die Personalausweisnummer angegeben wird und der Personalausweis läuft kurz danach ab eine Kopie des alten und des neuen Perso bei Antragsabgabe mit abgeben?


    best regards

    ElChapo

  • Ich würde einen Puffer 1 Woche vor Einreise, 2 Wochen nach Abreise machen, Personalausweis Nr. hat keinen Einfluss.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Bei https://www.provisit-visum.de/ kannst Du ggf. die Versicherung auf bis zu 180 Tage verlängern. bzw. zahlst nur für die tatsächliche Aufenthaltsdauer.

    Zitat

    Mein Aufenthalt im Gastland verlängert sich, kann ich die Versicherung verlängern?

    Sollte sich Ihr Aufenthalt verlängern, können Sie die Verlängerung vor Ablauf der bestehenden Versicherung telefonisch beantragen. Die Höchstversicherungsdauer dieser Versicherung beträgt 180 Tage.

    Zitat

    Kann ich die Versicherung kündigen?

    Reisen Sie früher als erwartet zurück, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.

    Sollten Sie bzw. Ihr Gast aufgrund einer Ablehnung des Visums nicht einreisen können, ist eine Erstattung der Versicherungsprämie möglich.

  • Ich hatte immer die Allianz Incoming mit Versicherungszeitraum 3 Monate gewählt. Die Botschaft wird (denke ich) kein Visum ausstellen, sofern sich der Zeitraum nicht mit der Versicherung deckt. Nach dem Aufenthalt habe ich eine Rückerstattung angefordert, sodass nur die tatsächliche Besuchszeit bezahlt werden muss.

  • Danke an alle für die Tipps :314: bin wieder bei der Hanse Merkur hängengeblieben und hab sie ab Tag der Einreise + 1 Woche Puffer nach dem Tag der Ausreise abgeschlossen.


    @ Dr-Ucker


    1 Woche vor Abreise? Greift die Versicherung nicht erst beim Eintritt in den Schengen raum ?:denken