Mangotango/Heirat in Hongkong o. Deutschland + FZV nach Deutschland

  • Die UP ist durch und die Dokumente in ca. 3 Wochen beim Standesamt - abgehakt!

    Also bekommen wir vermutlich gegen Ende Januar einen Termin vom OLG und das Form 11/12, welches man bei der DBM braucht.


    Termin für die VE muss noch gemacht werden, sollte aber spätestens Januar auch durch sein.

    A1 Resultat immer noch nicht fertig, hoffentlich nächste Woche, mache mir da aber keine Gedanken, da sie es drauf hat.


    DBM Termin würde ich auf ca. Mitte-Ende Februar anpeilen, aber da warte ich vllt. noch bis Anfang Januar ab.


    Braucht man das scheiß Affidavit of Support noch in dieser Situation?

  • Auf in den nächsten Kampf mit der Ausländerbehörde!


    Soll ich denen nun die Checklist zuschicken und auf die VE beharren?
    Nicht jede Person hat mal eben 4200+ Brutto Einkommen um die Voraussetzungen zu erfüllen.


  • Soll ich denen nun die Checklist zuschicken und auf die VE beharren?
    Nicht jede Person hat mal eben 4200+ Brutto Einkommen um die Voraussetzungen zu erfüllen.

    Ich vermute mal, dass kein Verwandter oder so evtl. die nötige Bonität besitzt? Denn das wäre dann tatsächlich die einfachste Möglichkeit.
    Wenn die sagen kein Bonitätsnachweis, dann würden die vermutlich Bonität nicht nachgewiesen ankreuzen, solltest du auf die VE bestehen. Damit ist die VE für den Visumsantrag aber aller Wahrscheinlichkeit nach nutzlos.


    Ich befürchte fast, du wirst nicht herumkommen irgendwen zu finden, der zumindest teilweise mitbürgt. Theoretisch können VEs auch kumuliert werden, quasi so, dass der notwendige Fehlbetrag durch jemand Dritten abgesichert wird, aber ob die jeweilige ABH da mitspielt ist dann die Frage. Am simpelsten wäre wohl wie oben erwähnt, irgendwen finden ders macht. Wenn das nicht geht und deine ABH stur bleibt, vllt noch Anwalt. Aber auch der kann die Gesetze ja nicht ändern und die verlangen, dass ihr Lebensunterhalt bei Einreise gesichert ist.

  • Also laut dem deutschen Gesetz hat sie keinen Anspruch auf Hartz 4, weil ich zu viel verdiene.
    Anders herum soll ich aber nicht in der Lage sein, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen?

    Das passt doch irgendwie nicht zusammen.
    Hier wurde doch mehrfach erwähnt, dass die VE zum Zwecke einer Heirat nicht an das Einkommen gebunden ist.
    Oder habe ich das irgendwie falsch verstanden?

  • Also laut dem deutschen Gesetz hat sie keinen Anspruch auf Hartz 4, weil ich zu viel verdiene.
    Anders herum soll ich aber nicht in der Lage sein, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen?

    Das passt doch irgendwie nicht zusammen.
    Hier wurde doch mehrfach erwähnt, dass die VE zum Zwecke einer Heirat nicht an das Einkommen gebunden ist.
    Oder habe ich das irgendwie falsch verstanden?

    Naja eine VE kann dir ausgestellt werden aber laut deiner ABH nicht mit dem Vermerk, dass die Bonität nachgewiesen wurde. Ist das nicht der Fall, erfüllt die VE ihren angedachten Zweck ja nicht, welcher wäre, in den Augen der deutschen Behörden, ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Nach der Eheschliessung hätte dies keine Relevanz mehr(sofern du Deutscher bist) und wäre auch nicht erforderlich, da ihr aber noch nicht verheiratet seid, wird es verlangt.


    Moment, sie hat sowieso keinen Anspruch auf H4, ihr seid ja noch nicht verheiratet. Nach Heirat hätte sie laut deiner Aussage keinen, wäre aber egal, da selbst wenn sie einen hätte, dies kein Hindernis zur Einreise wäre, da sie ja bereits mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet wäre(sofern du Deutscher bist). Da dann Einkommen etc. keine Rolle mehr spielen würde. Aber all das eben erst nach vollzogener Eheschliessung.


    Inwiefern der ABH trotzdem dein Einkommen nicht ausreicht, werden sie dir ja vllt mitgeteilt haben, oder auf Nachfrage mitteilen?

  • Paragraphenreiterei sondergleichen.

    Die Bestreitung des Lebensunterhalts wird in dieser Hinsicht zwei mal definiert.
    Einmal von dem Staat selbst und einmal von der Ausländerbehörde.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur Menschen mit einem höheren Einkommen in Deutschland, Menschen aus 3. Welt Ländern heiraten dürfen.
    Hier wird doch auch immer vorgeschlagen, man solle den richtigen Weg gehen und es über die deutschen Behörden machen.
    Mehrmals wird darauf hingewiesen und Leute, die dann doch in Dänemark oder sonstwo heiraten, indem sie die Person mit einem Visit-Visa herholen, werden anders angeschaut.


    Die Grundsicherung berträgt 450 EUR.
    Für zwei Personen 900 EUR.
    Nach Abzug der Miete bleiben mir noch 800 EUR übrig.

    Ich verdiene schon für Berliner Verhältnisse gut.

  • Nicht jede Person hat mal eben 4200+ Brutto Einkommen um die Voraussetzungen zu erfüllen.

    Ich bin jetzt etwas verwirrt:

    Du hattest doch schon mal für das Schengen Visum eine VE für die abgegeben (?)..

    Oder war das nicht zustande gekommen? Ich möchte jetzt nicht den ganzen thread überfliegen.


    Wenn es 4200 € sind, die dir Brutto zur Verfügung stehen, ist nicht einzusehen, warum jetzt die VE verweigert werden soll. Es sei denn, es gibt Unterhaltsverpflichtungen ...


    Was kann man tun?


    a ) fragen, ob deine ABH mit einem Sperrkonto einverstanden ist (Höhe soll dir die ABH sagen)

    b ) fragen, ob deine ABH mit einer VE eines Dritten einverstanden ist.


    Es gibt ABHs, die die Bestimmungen so auslegen, dass bei Hochzeitsvisum die VE so geprüft werden müsste, dass langfristig der Versorgung der Ehegattin gesichert sein muss. (das wäre bei Nachzug eines Stiefkindes richtig). Jedoch bei Hochzeitsvisum geht es lediglich nur um die "Absicherung" von der Einreise bis zur Hochzeit. Danach ist diese VE gegenstandslos, da du als Ehemann ohnehin für deine Ehefrau aufkommst. Falls deine ABH einen Dritten nicht für die VE akzeptiert, ist das ein Indiz dafür, dass sie eine "langfristige VE" haben will.


    Falls das alles nichts bringt, müsstest du einen Fachanwalt einschalten.


    Auf den Philippinen heiraten geht ja zur Zeit leider nicht. Dann wäre auch keine VE nötig.

  • Ich habe schon eine VE aus dem letzten Jahr für das Schengen Visum bekommen.
    Diese hatte niedrigere Voraussetzungen für das Nettoeinkommen.
    Meine Verlobte ist eingereist und wieder ausgereist, schließlich war es nur ein Besuchervisum.

    Nun habe ich eine Verpflichtungserklärung für einen längeren Aufenthalt beantragt, zwecks Eheschließung.
    So habe ich es hier gesehen:
    https://service.berlin.de/dienstleistung/326540/
    Dort ist die Voraussetzung für das Einkommen größer.
    Mein Einkommen beträgt keine 2590 Netto.


    Soll ich nun eine Verpflichtungserklärung für einen kurzfristigen Aufenthalt verlangen?
    Akzeptiert das die DBM bei der Ausstellung des Hochzeitsvisums?
    Das wäre ja theoretisch die falsche VE.


    Die sind mit der VE eines Dritten einverstanden.
    Jedoch sehe ich es nicht ein, jemanden um einen großen Gefallen zu beten, dafür dass ich meine Verlobte heiraten kann.
    Wie tief soll ich mich denn noch bücken, damit ich endlich meine Verlobte hier heiraten darf?

    Eine andere Alternative steht außer Frage, wir MÜSSEN hier heiraten.
    Wir haben nicht umsonst den ganzen Fleiß, Tränen, Geld und alles vergossen, damit sie alle Voraussetzungen für das verkackte Visum erfüllt.

    Sorry ich bin grad extrem auf 180...

  • Falls deine ABH einen Dritten nicht für die VE akzeptiert, ist das ein Indiz dafür, dass sie eine "langfristige VE" haben will.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine ABH sogar die VE eines Dritten akzeptieren muss. Aber gut Theorie und Praxis sind ja bekanntermassen manchmal nicht im Einklang. Aber seine ABH hat ja sogar explizit ihm geschrieben dass jemand Drittes die VE abgeben kann.

  • Ja, kann ich nachvollziehen, dass das extrem zum Kotzen ist. Ich kapiere allerdings tatsächlich nicht, denn eine Verpflichtungserklärung ist eine Verpflichtungserklärung. An sich gibt es da keinen Unterschied zwischen lang oder kurz oder was auch immer, sie gilt kraft Gesetz erstmal für 5 Jahre wenn keine Ausnahmeumstände(wie zb Eheschliessung mit Deutschen) sie unwirksam machen. Und mir ist auch neu, dass es unterschiedliche Massstäbe bei der Bonitätsprüfung einer VE gibt. Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein, das muss er aber auch für ein Besuchsvisum. Daher dürften dort eigentlich aus meiner Sicht keine anderen Voraussetzungen gestellt werden wenn sie zur Hochzeit einreist, da dies im Grunde auch nur kurzfristig abgesichert werden muss. Bis zur Hochzeit eben.


    Und selbst wenn es langfristig sein sollte, gibt es keine 2 verschiedene Maßstäbe ab wann ein Lebensunterhalt gesichert ist. Kommt mir seltsam vor, aber Behörde ist Behörde. Ich würde freundlich nochmal das Gespräch suchen und auf die Punkte hinweisen, ansonsten hilft nurnoch ein Dritter oder eben ggfls. Anwalt… ich halte die Vorgehensweise deiner ABH in diesem Punkt für durchaus fragwürdig… die setzen ja quasi eine fixe Mindestsumme an Nettoeinkommen fest, das halte ich für nicht okay. Wohnst du z.b. im Eigentum muss das auch berücksichtigt werden, was in diesem Fall ja dann auch nicht so wäre. Aber gut ich kann es nicht abschliessend beurteilen ob Ausländerbehörden einfach selbst irgendein Minimumeinkommen festlegen dürfen, halte es persönlich aber für falsch, da meine Meinung nach die tatsächlichen Aufwendungen für Miete insb. berücksichtigt werden müssten.


    Aber gut, wenn die Behörde sagt es ist so, dann ist es erstmal so. Leider ist da ohne Rechtsstreit dann nichts zu machen befürchte ich, und vielleicht dürfen sie ja solche Mindesteinkommen fordern bei nationalen Visa.

  • Ich kapiere allerdings tatsächlich nicht, denn eine Verpflichtungserklärung ist eine Verpflichtungserklärung. An sich gibt es da keinen Unterschied zwischen lang oder kurz oder was auch immer, sie gilt kraft Gesetz erstmal für 5 Jahre wenn keine Ausnahmeumstände(wie zb Eheschliessung mit Deutschen) sie unwirksam machen. Und mir ist auch neu, dass es unterschiedliche Massstäbe bei der Bonitätsprüfung einer VE gibt.


    man lernt halt jeden tag dazu:


    Besuchervisum = kurzer Aufenthalt: https://service.berlin.de/dienstleistung/120691/


    Heiratsvisum = langer Aufenthalt:https://service.berlin.de/dienstleistung/326540/


    die finanziellen mindestanforderungen unterscheiden sich erheblich!

  • Na, wer von euch verdient 2600 Netto und ist dazu noch single? ;)

    Ich verdiene 3800 Netto Steuerklasse 1.

    Ich arbeite for Airbus.


    Ich verstehe diese Liste nicht :


    • zur Arbeitsplatzsuche oder Eheschließung: 2.590 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.590 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.029 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen


    2590 Euro gilt falls ich keine Kinder oder ex Frau aus Vorbeiziehungen unterhalten muss ?



    Ausnahmen würden daher nur gelten wenn man mit der ausländischen Frau ein Kind hat oder im Ausland geheiratet hat ?


    Die kurze VE sollte aber auch möglich sein da du binnen 90 Tage heiraten willst.

  • Ich verstehe diese Liste nicht :


    zur Arbeitsplatzsuche oder Eheschließung: 2.590 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.590 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.029 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen


    2590 Euro gilt falls ich keine Kinder oder ex Frau aus Vorbeiziehungen unterhalten muss ?


    man kann auch noch anderen personen gegenüber unterhaltsverpflichtet sein, aber sonst hast du es richtig verstanden. :thumb



    Quote

    Die kurze VE sollte aber auch möglich sein da du binnen 90 Tage heiraten willst.


    die ABH hat doch schon erklärt, dass sein einkommen nicht ausreicht.

  • Und diese Voraussetzungen gelten für jeden oder gelten für Ausländer wie mich höhere Hürden?


    Der TS könnte zur Not mit dem 90 Tage Visum in DK heiraten falls das Standesamt hier sich weigert.

  • Das Standesamt hier weigert sich nicht, die Dokumente sind gerade in Deutschland am Fertigstellen.
    UP wurde durchgeführt und alles ist in Ordnung.
    A1 Zertifikat hat sie auch und sonst werden alle Voraussetzungen, die die DBM für ein Hochzeitsvisum stellt, erfüllt, außer:

    es fehlt nur noch diese VE.

  • Das Standesamt hier weigert sich nicht, die Dokumente sind gerade in Deutschland am Fertigstellen.
    UP wurde durchgeführt und alles ist in Ordnung.
    A1 Zertifikat hat sie auch und sonst werden alle Voraussetzungen, die die DBM für ein Hochzeitsvisum stellt, erfüllt, außer:

    es fehlt nur noch diese VE.

    Ich würde eine kurze VE beantragen und damit heiraten. Es ist anscheinend möglich.

    Falls es doch Probleme gibt, nach Dänemark ausweichen.


    Da ihr bereits A1 und UP habt wird sie vermutlich nach der Hochzeit hier bleiben dürfen?

    Aber sogar wenn sie nochmal ausreisen muss ist es besser als die Alternative.

  • Ja sie dürfte hier bleiben daraufhin, dementsprechend wurde alles vorbereitet für eine Hochzeit in Deutschland.
    Damit es im Nachhinein locker von statten geht.

  • Ich würde eine kurze VE beantragen und damit heiraten. Es ist anscheinend möglich.

    Falls es doch Probleme gibt, nach Dänemark ausweichen.


    die VE wird für die erteilung des heiratsvisums benötigt. wenn die ABH in die VE reinschreibt "Bonität nicht nachgeweisen", dann wird das hochzeitsvisum von der DBM abgelehnt.


    dann muss der TS ein neues besuchervisum mit kurzer VE für die heirat in DK beantragen.