Mangotango/Heirat in Hongkong o. Deutschland + FZV nach Deutschland

  • Hey Leute, ich bins wieder.



    Habe vor kurzem einen Thread gestartet, zwecks Besuchervisum.

    Der Link dazu: Mangotango/Erstes Schengenvisum (das erste Mal Philippinen überhaupt verlassen)
    Danke nochmal für eure Zeit und Hilfestellungen diesbezüglich, werde dort weiter schreiben, sobald sich was ergibt.


    Nun aber denken wir über eine Heirat nach, weil sich das Zusammenleben in der jetzigen Situation als nicht einfach herausstellt.

    Dabei sind mir ein paar Fragen aufgekommen, die ihr mir sicherlich beantworten könnt.

    Ihre Geburtsurkunde ist nicht spätregistriert und die Dokumente sind alle legit, incl. Pass.

    Grob sieht das so aus:


    Szenario I

    - Antrag auf Besuchervisa für 3 (vllt. auch 4?) Wochen spätestens mitte April.

    - Heirat in Hongkong im Spätsommer.

    - Antrag auf FZV direkt nach der Hochzeit.


    Wann kann man frühestens mit der UP anfangen? Benötigt die DBM die Heiratsurkunde aus HK für die UP?

    Falls nicht, könnte man theoretisch mit der UP schon sehr zeitnah anfangen?


    Szenario II (der nCoV-Faktor)

    - Antrag Besuchervisa

    - Heirat in Deutschland mit Heiratsvisum im Spätsommer

    - Antrag FZV


    Bekommt sie jetzt eine Zusage für das Besuchervisa, darf sie danach 6 Monate nicht einreisen.

    Zählt das auch für das Heiratsvisum?

    Und wird die Rückkehrwilligkeit auch beim Heiratsvisum ermittelt, sowie bei dem Besuchervisum?

    Hauptsächlich geht es mir darum zu wissen, wann man die UP zeitlich einleiten soll.


    Der Risiken und Nebenwirkungen bin ich mir bewusst, es wurden Themen angesprochen wie Ehevertrag, finanzielle Unterstützung der Familie, etc.

    Habe schon etliche Gespräche mit meinem Umfeld hinter mir und würde die Beziehungs-Gefühls-Sache ungern hier publik machen.

    Aktuell lernt sie Deutsch über eine App und Bücher, ich bin ihr Tutor am Wochenende und sie macht gute Fortschritte, vor allem in der Aussprache (sie schafft die Umlaute endlich!).

    Ob wir einen Kurs letzendlich starten werden, wird sich den nächsten Monat zeigen.



    Weitere Fragen kommen sicherlich noch auf euch zu, ursprünglich wollte ich mich mehr auf den Thread vorbereiten...

  • Ich weiß jetzt nicht, warum du unbedingt das SchengenVisum mit einem FZV verquicken willst.

    Die beiden Visaarten haben nichts miteinander zu tun.


    Die UP kann erst dann angefangen werden, wenn ein Anlass dazu vorliegt.

    Das ist idR eine Anmeldung zur Eheschließung in D oder Beantragung des EFZ in D oder ein Antrag auf FZ bei der DBM. Beim letzteren muss normalerweise dann auch die HU vorliegen, sonst gäbe es ja keinen Anlass, einen Antrag auf FZ zu stellen.

    Diese Regel für SchengenVisum (max 90 Tage im Halbjahr) gelten auch nur für SchengenVisa und haben nichts mit dem FZ-Visa zu tun , auch wenn letzteres schengenfähig ist. Wenn das FZ-Visum "zuteilungsreif" ist, wird es erteilt, auch wenn sie gerade vom Besuch nach Hause zurückkehrt.


    Die Rückkehrwilligkeit kann ja selbstverständlich nicht beim Heiratsvisum eine Rolle spielen. Wenn die Dokumente vollständig vorliegen, wird das Visum idR erteilt.


    Frage nach dem Zeitpunkt der UP ist oben beantwortet. Die UP ist kein separater Vorgang, den man beantragen kann. Er ist Teil des Antrags auf FZ (DBM) oder der Anmeldung der Eheschließung oder bei Beantragung des EFZ (deutsches StA) . Letzteres wird dann für eine Heirat in den Philippinen benötigt.

  • hge, ursprünglich wollten wir ein SchengenVisum beantragen und hier Zeit verbringen und mit einem Heiratsvisum in Deutschland heiraten.

    Danke dir für deine Expertise, hat mir viel geholfen.



    Kleines Update:

    Nachdem die Coronasituation sich nicht beruhigt und wir sonst keine Möglichkeiten sehen, wird eine Heirat in Deutschland stattfinden.


    Also finally das Standesamt per Webformular um eine Erstauskunft wegen eines Auslandsbezugs gebeten.

    Hier ein Auszug aus der E-Mail:



    Bisher nicht viele Dokumente, die man zusammentragen muss.

    Aktuell habe ich aber leider die Übersicht verloren, was nun alles benötigt wird für das Heiratsvisum selbst und wie genau der Ablauf sein wird (unabhängig von der UP).


    Die nötigen Dokumente hat sie schon, jetzt muss die Botschaft in Manila die Kopie des Passes beglaubigen, schreibe ich die dazu einfach an oder lass ich den Pass incl. eines kleinen Textes hinschicken?


    Und schlußendlich die Dokumente übersetzen lassen, mal sehen ob es einen vergleichsweise preiswerten Übersetzer in Berlin gibt.



    Kann ich sonst etwas tun oder vorbereiten, was Dokumente, etc angeht?

  • Die notarielle Beglaubigung der Passkopie hat im Falle meiner Ex ein public notary in Manila gemacht. Mit dieser Kopie gab es bei der anschliessenden UP keine Probleme. Zumindest habe ich nichts dergleichen gehört.

    Für die UP genügt eine einfache Fotokopie; keine Beglaubigung nötig.


    Für die Anmeldung zur Eheschließung will aber das StA meist eine beglaubigte Kopie haben.

    Da kann auch durchaus die Beglaubigung durch einen notary public akzeptiert werden. Muss man mit dem StA klären.


    OLG Köln:


    Zitat

    Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweise



    Ausländische Staatsangehörige haben zum Nachweis ihrer Identität und ihrer Staatsangehörigkeit eine amtlich beglaubigte Ablichtung ihres gültigen Reisepasses (Auslandspass) vorzulegen.

  • Ich denke ich versuche es bei der DBM, da in der E-Mail vom Standesamt direkt gesagt wurde "...in Form einer beglaubigten Kopie durch die deutsche Botschaft"

    Vielleicht sieht es bei der Frage nach einer UP besser aus und die Chancen sind größer, dass doch keine beantragt wird?


    Mal sehen wie lange die Antwort auf meine E-Mail dauert und wann meine Perle ihren Pass hinschicken kann.



    So oder so ist sie in Negros Oriental und ich denke nicht, dass es eine akkreditierte Person in Dumaguete gibt.

    Vom Postverkehr wird es denke ich keinen großen Unterschied machen, ist nur die Frage wie lange die DBM für eine beglaubigte Kopie brauchen wird.

  • Hier ein Auszug von der Antwort:


    Zitat

    Für die Fotokopie Beglaubigung, müsste ihre Verlobte lediglich ihren Originalen Reisepass mit Fotokopie vorlegen.

    Die Gebühr beträgt zur Zeit 580PHP

    Bearbeitungszeit sind 5 Arbeitstage.

    Eine Übersendung des Reisepass ist nicht möglich.


    Eine Übersendung des Reisepasses ist nicht möglich?
    Wie stellen die sich das vor?

    Das ging doch vorher auch schon?

    Stehe ich gerade auf dem Schlauch oder lese ich hier richtig?

  • Hier steht zumindest noch, dass die Unterlagen zurückgeschickt werden können:


    https://manila.diplo.de/ph-de/service/beglaubigungen/1795140



    Diese 5 Arbeitstage sind ja daher schon fast unzumutbar, weil Besucher aus der Provinz gezwungen wären, 5 Tage in Manila zu bleiben. Das würde unter Umständen eine teure Beglaubigung :)


    Alternativ beim Honorarkonsul (Cebu) probieren; der darf auch beglaubigte Kopien erstellen.

  • Danke dir,


    ich habe jetzt mal mein Standesamt angeschrieben und nachgefragt ob dies möglich ist,

    ebenso wie das? Honorarkonsul in Cebu und habe dort nachgefragt ob die sowas anbieten.

    Die deutsche Botschaft in Manila habe ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht angeschrieben, ich weiss

    auch nicht was ich sagen sollte, irgendwie fühle ich mich verarscht.



    Edit:

    Glücklicherweise kennt meine Verlobte ein paar Leute in Manila.

    Also könnte man notfalls ja eine andere Person beauftragen, den

    Pass und eine Kopie zur Botschaft zu bringen/abzuholen.

  • Das Standesamt hat geantwortet und über den Honorarkonsul geht das auch.

    Jetzt warte ich noch auf die Antwort vom Konsul selbst, ob die auch postalisch

    den Pass empfangen können, ansonsten ist die Tante in Cebu und würde das

    für uns erledigen und hingehen.

  • Konsul verlangt auch persönliche Abgabe/Annahme von den Dokumenten.

    Glücklicherweise können wir das über die Familie und einem Authorization letter bewerkstelligen.


    Verstehe einer, warum ausgerechnet zu so einer Zeit so etwas nicht mehr möglich ist...


    Stand der Dinge:

    - Morgen geht der Pass mit der Post nach Cebu, um dann hoffentlich nächste Woche wieder auf dem Weg zurück zu sein und dann mit den restlichen Dokumenten zu mir



    Jetzt stellt sich die Frage nach einem Übersetzer in Berlin für das CENOMAR und Birth-Certificate.

  • etzt stellt sich die Frage nach einem Übersetzer in Berlin für das CENOMAR und Birth-Certificate.

    Vielen hier hat er beste Arbeit geleistet...dazu die besten Preise und an allen Gerichten Bundesweit zugelassen



    Übersetzer

    Herr Matthias Borchert

    30459 Hannover

    Dormannstr. 25


    MatthBorchert@t-online.de



    PS: Ich bin weder verwandt oder verschwägert und habe keinen Vorteil von der Werbung

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Termin beim Standesamt in Berlin bekommen, im März.

    Fun fact, da wurde erst mal nach den Lohnnachweisen meiner Verlobten gefragt.
    Waren natürlich alle da, sogar seit den letzten 6 Monaten, incl. Kontoauszüge.

    Nunja, März steht ein Termin an, dafür verlangt das Standesamt

    - Personaldokumente im Original (gibt es von Frau nicht, aber vom Konsular verifizierte Kopie, die sie auch schon bekommen haben...)

    - girocard, VISA, ...


    Uuuuund natürlich ERFORDERNIS! (also kommt die UP IMMER) folgender Unterlagen:

    Für die Überprüfung sind folgende Unterlagen – im Original mit jeweils zwei Kopien – einzureichen:


    ■ eine Geburtsurkunde -- haben sie ja schon, übersetzt, etc. beim Standesamt

    ■ eine PSA-Index-Bescheinigung (für Personen über 18 Jahre), nicht älter als 6 Monate -- haben die natürlich auch schon

    Hinweis: Die PSA-Index-Bescheinigung ist ein Auszug aus den Nationalen Heiratsregistern – für ledige Personen stellt das PSA ein CENOMAR (Certificate of No Marriage = Ledigkeitsbescheinigung) aus. Sollte die Person bereits verheiratet sein bzw. gewesen sein, ist die Vorlage eines CEMAR (Advisory on Marriages) erforderlich (NICHT ZU VERWECHSELN MIT DER HEIRATSURKUNDE!).

    ■ zwei (2) Passfotos und ein Ganzkörperfoto (13 x 18 cm) der zu prüfenden philippinischen Person

    ■ Zustimmungserklärung (im Original unterschrieben) zur Überprüfung der zu prüfenden Person gem. anliegendem Muster

    ■ Kopie des Reisepasses der zu überprüfenden Person – mit Unterschrift des Passinhabers -- vom Konsular verifiziert und liegt beim Standesamt, aber mit Unterschrift? Inwiefern?

    ■ eine eigenhändig unterschriebene Erklärung der zu prüfenden Person in englischer Sprache zu den Anschriften auf den Philippinen ab dem 15. Lebensjahr bzw. bei Kindern ab Geburt (gem. anliegendem Muster). Detaillierte Angaben zur Adresse sowie ggf. „nearest landmark“ sind unbedingt erforderlich – ggf. ist eine Skizze einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eine sogenannte „Barangay Clearance“ nicht ausreichend und nicht gefordert ist.
    ■ Sollte eine Vorehe bestanden haben, ist die Heiratsurkunde sowie der Nachweis über die Auflösung der Vorehe beizufügen – z.B. Annullierungsurteil nebst Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners.

    ■ Geburtsurkunde von ggf. vorhandenen Kindern. Sollte eine (ggf. auch spätere) Einreise in das Bundesgebiet beabsichtigt sein, sind zusätzlich folgende Unterlagen der Kinder einzureichen:

     Taufschein

     Grundschulzeugnis (Elementary Form 137)

     Adresserklärung gem. anliegendem Muster

     zwei (2) Passfotos und ein Ganzkörperfoto

    ■ Taufschein der zu prüfenden Person

    ■ Grundschulzeugnis (Elementary School Permanent Record / Form 137) der zu prüfenden Person. Bitte keine Zeugnisse der weiterführenden Hochschule oder College-/Universitätszeugnisse einreichen.

    ■ Heiratsurkunde der Eltern der zu prüfenden Person, ausgestellt entweder durch PSA oder LCR (falls die Eltern nicht verheiratet sind, ist die PSA-Indexbescheinigung der Mutter einzureichen)

    ■ jeweils 2 Passfotos der Eltern (ggf. durch Sterbeurkunde, ausgestellt durch PSA oder LCR, zu ersetzen)

    ■ Geburtsurkunden ggf. vorhandener Geschwister (keine Originale, einfache Kopien genügen hier), ausgestellt durch PSA oder LCR



    Auszug aus:

    https://www.auswaertiges-amt.d…latt-philippinen-data.pdf


    Nach Möglichkeit, solle ich diese Dokumente auch mitbringen. Was natürlich nicht möglich ist.
    Das Standesamt hat natürlich schon eine Vollmacht bekommen und alles, was halt nötig war (UP unabhängig).

    Meine Verlobte wird sich am Mittwoch um alles kümmern und sollte diese Woche alles bei sich haben, was verlangt wird.


    Wie sollte mein Vorhaben nun sein?
    Schickt sie alles zur DBM, mit einem Vermerk oder muss das alles zum Standesamt, welches die Dokumente zusammenfügt und der DBM schickt?
    Was wird sonst bei dem Termin besprochen? Ich kann dem Termin irgendwie nichts positives abgewinnen.

  • Wie sollte mein Vorhaben nun sein?
    Schickt sie alles zur DBM, mit einem Vermerk oder muss das alles zum Standesamt, welches die Dokumente zusammenfügt und der DBM schickt?

    Falls nichts anderes vereinbart ist - wovon ich ausgehe - müssen diese Dokumente beim StA abgegeben werden. Das StA wird dann die UP starten.. bitte nichts ungefragt direkt zur DBM schicken.


    Nimm lieber diese Ausfühungen zur UP, das ist das Original, dass die DBM erstellt hat.

    Überprüfung philippinischer Urkunden - Auswärtiges Amt (diplo.de)

    (vermutlich identisch mit den Auführungen des Auswärtigen Amts, das habe ich jetzt nicht verglichen)

  • Danke hge

    Englisch wäre es dieser Link?
    https://manila.diplo.de/ph-en/service/phldocs/1691290

    Die oben verlinkte PDF ist von Oktober 2020 datiert, aber sieht auf den ersten Blick identisch aus.
    Bis auf die Covid-Anmerkung.

    Also müssen die Dokumente wieder zu mir...
    Boah, warum habe nicht direkt alles machen/schicken lassen, eine UP ist möglich ist nicht gleichzusetzen mit, eine UP wird immer verlangt.

    Denn so sieht es leider aus... sie wird einfach IMMER verlangt.


    Die Dokumente, die beim Standesamt vorliegen und bei der UP gebraucht werden, sind dann okay?
    Also muss man diese nicht nochmal anfertigen? Diese sind jedoch auf September 2020 datiert.

  • Boah, warum habe nicht direkt alles machen/schicken lassen, eine UP ist möglich ist nicht gleichzusetzen mit, eine UP wird immer verlangt.

    Denn so sieht es leider aus... sie wird einfach IMMER verlangt.

    ja, das ist leider so.

    Die Dokumente, die beim Standesamt vorliegen und bei der UP gebraucht werden, sind dann okay?
    Also muss man diese nicht nochmal anfertigen? Diese sind jedoch auf September 2020 datiert.

    Nein, im Prinzip musst du nur einmal diese Urkunden anfertigen lassen. Nach der UP werden die Urkunden ja zurück ans StA geschickt.

    Das einzige Dokument was verfallen könnte, ist das Cenomar.. aber wenn das StA kein neues verlangt, brauchst du auch kein neues zu besorgen.

  • Naja das StA hat auch nach Nettoverdienstbescheinigungen gefragt, obwohl welche vorhanden waren, ebenso ein Nachweis des Wohnortes.
    Ich will nicht ein drittes mal auf die Dokumente aus den Philippinen warten.
    Der Wortlaut in der E-Mail ist so:


    Nach Möglichkeit sollten Sie die dort aufgeführten Unterlagen auch noch mitbringen...

  • Nach Möglichkeit sollten Sie die dort aufgeführten Unterlagen auch noch mitbringen...

    .. sehr viel Humor scheint der Herr oder die Dame zu haben. Ohne diese Dokumente wird er keine UP anleiern können. Und somit geht es nicht weiter. Höchstens könnte man vereinbaren, dass die fehlenden Dokumente nach der Initiierung der UP durch das StA dann direkt bei der DBM abgegeben werden können...