Freundin mit ungeborenem Kind nach Österreich?

  • Hallo, ich habe hier schon alle möglichen Themen durchforstet, habe aber bisher noch keine abschliessenden Antworten gefunden. Ich hoffe nun jemand hier kann ein wenig helfen.


    Ich bin Deutscher und lebe derzeit (wg. Job) in Klagenfurt / Österreich. Meine Freundin ist im Dezember schwanger geworden und möchte nun (ich auch), dass das Baby in Europa zur Welt kommt. Die Vaterschaftsanerkennung habe ich in Deutschland bereits gemacht, die wird in den nächsten Tagen von meiner Freundin in Manila auch schriftlich bestätigt.


    Nun habe ich beide Botschaften mehrmals kontaktiert und erhalte immer wieder unterscheidliche Aussagen bzgl eines Visums für meine Freundin. Muss meine Freundin nun bei der deutschen Botschaft ein Visum beantragen oder bei der von Österreich?


    Laut meinem Kenntnisstand geht das nur bei der österreichischen Botschaft, da ich ja auch dort wohne. Liege ich damit richtig? Weiters ist es dann nicht möglich, ein ungebohrenes Kind im Sinne der Familienzusammenführung (im Bauch und incl der Mama) hier her kommen zu lassen?


    Eine Hochzeit ist derzeit leider noch nicht möglich weil ich leider seit 3 Jahren auch meine Scheidung warte, die erst von meiner Ex-Frau verzögert wurde, nun ist die Richterin krank.


    Gibt evtl ein paar Tips ausser heiraten? Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung...

  • Meine Freundin ist im Dezember schwanger geworden und möchte nun (ich auch), dass das Baby in Europa zur Welt kommt. Die Vaterschaftsanerkennung habe ich in Deutschland bereits gemacht, die wird in den nächsten Tagen von meiner Freundin in Manila auch schriftlich bestätigt.

    Im Prinzip wäre dein Fall einfacher, als allgemein weil du die EU Freizügigkeitsrichtlinie anwenden kannst (Deutscher in Österreich)....aber jetzt starten die Probleme. Um Freizügigkeit anzuerkennen muss das Kind Deutsch sein....das wird es erst durch die VA! Du hast die gemacht, allerdings bedarf es zur VA der Mutter einer UP. Diese UP dauert ca. 6 Monate und in dieser Zeit gilt das Kind erstmal nicht Deutsch. Deine Freundin sollte also bei der DBM auf die Dringlichkeit hinweisen, damit die UP schneller abläuft und sie möglicherweise noch vor Geburt reisen kann (7. Monat ist Schluss mit fliegen)

    Muss meine Freundin nun bei der deutschen Botschaft ein Visum beantragen oder bei der von Österreich?

    Ist die Vaterschaft voll anerkannt, dann bei der Österreichischen Botschaft ein einfaches Einreisevisum beantragen

    Weiters ist es dann nicht möglich, ein ungebohrenes Kind im Sinne der Familienzusammenführung (im Bauch und incl der Mama) hier her kommen zu lassen?

    Im Prinzip ja, aber die Vaterschaft gilt i.d.R. erst wenn die Papiere deiner Freundin durch eine UP gegangen sind, da die Philippinischen Papiere als nicht sicher gelten. Hier wird die Ledigkeit (deine Freundin ist ja hoffentlich nicht verheiratet) und die Identität der Frau geprüft! Also es könnte vor Geburt klappen, sicher ist das nicht...Zeitproblem, wenn sie jetzt schon im 3. Monat ist wird das verdammt eng

    Eine Hochzeit ist derzeit leider noch nicht möglich weil ich leider seit 3 Jahren auch meine Scheidung warte, die erst von meiner Ex-Frau verzögert wurde, nun ist die Richterin krank.

    Du weißt dann aber schon, dass du die Geburt und alles andere selbst zahlen musst...deine Freundin wird erstmal keine KV bekommen! Das kann sehr schnell sehr teuer werden....deshalb eventuell auch eine Geburt dort überlegen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Erst einmal vieen Dank für die Antwort und die Erklärungen. Bzgl der "EU Freizügigkeitsrichtlinie" muss ich mich erstmal einlesen, habe ich noch nie gehört. Bisher wurde mir von den österreichischen Stellen immer versichert, dass meine Freundin wohl ein Visum erhalten könne, allerdings immer nur befristet für 3 Monate.


    Siehst so aus, als müssten wir etwas STress dort machen ;)


    Nächste Woche Samstag fliege ich für 2 Wochen rüber. Werde dort nach der erledigten VA auf jeden Fall nochmal darauf pochen bzgl deines EU-Hinweises. Bin gespannt....danke!

  • Erst einmal vieen Dank für die Antwort und die Erklärungen.

    Gerne, dafür bin ich ja hier im Forum

    Bzgl der "EU Freizügigkeitsrichtlinie" muss ich mich erstmal einlesen, habe ich noch nie gehör

    https://www.gesetze-im-interne…u_2004/BJNR198600004.html


    Hier besonders §3


    Das Problem ist, dass dein "Kind" ja erst mit der Geburt bestimmte Rechte wahrnehmen kann...

    Bisher wurde mir von den österreichischen Stellen immer versichert, dass meine Freundin wohl ein Visum erhalten könne, allerdings immer nur befristet für 3 Monate.

    Ja, das wäre ein Schengenvisum...weil das Kind eben noch nicht da ist!

    iehst so aus, als müssten wir etwas STress dort machen

    Stress macht wenig Sinn...Sachlich bring mehr

    Werde dort nach der erledigten VA auf jeden Fall nochmal darauf pochen bzgl deines EU-Hinweises. Bin gespannt....danke!

    Wie schon gesagt wird die VA 6 -8 Monate dauern, denn ohne UP wird es i.d.R. keine VA in Manila geben


    Denke auch immer an die Kosten von Geburt und vorgeburtlicher Betreuung...

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Du weißt dann aber schon, dass du die Geburt und alles andere selbst zahlen musst...deine Freundin wird erstmal keine KV bekommen! Das kann sehr schnell sehr teuer werden....deshalb eventuell auch eine Geburt dort überlegen!

    Das stimmt so nicht ganz, obwohl es in diesem Fall tatsächlich problematisch aussieht. Prinzipiell werden Personen in Österreich unmittelbar versichert. Bei Pflicht- und Mitversicherung gilt der Versicherungsschutz ab dem ersten Tag zu 100%, bei Selbstversicherung aber erst nach 6 Monaten Wartezeit (für Geburt sogar ca. 8 Monate).


    Selbstversicherung:

    https://www.gesundheitskasse.a…837802&portal=oegkwportal

    Selbstversicherung ist für alle Personen möglich, die nicht pflichtversichert oder mitversichert sind. Die Selbstversicherung kostet monatlich 440,32€, kann jedoch bei keinem/geringem Einkommen deutlich vermindert werden.


    Mitversicherung:

    https://www.gesundheitskasse.a…827197&portal=oegkoportal

    Dein Kind ist auf jeden Fall ab dem Tag der Geburt kostenlos mit dir mitversichert. Deine Freundin kann mit dir nach 10 Monaten im gemeinsamen Haushalt mitversichert werden (Kosten sind 3,4% der Beitragsgrundlage, also deines Einkommens).

    Als Ehefrau wäre sie ab dem ersten Tag der Heirat bzw. ab dem ersten Tag in Österreich mit dir mitversichert. Wenn deine Scheidung doch noch durchgeht, könntet ihr binnen weniger Wochen in Hong Kong heiraten (da keine besonderen Dokumente benötigt werden, Anmeldung ist schnell und unkompliziert). Die ÖGK gibt sich zur Mitversicherung mit einer originalen Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille zufrieden, keine weiteren Dokumente erforderlich.


    Oder du findest eine Firma, die sie oberhalb der Geringsfügigkeitsgrenze (460,66€) anstellt, dann ist sie ab dem ersten Tag der Anstellung voll versichert.

    https://www.gesundheitskasse.a…21071&portal=oegkdgportal


    Im aktuellen Zustand würde ich eher raten, ohne Versicherung besser keine Geburt in Österreich, denn wenn es irgendwelche Probleme gibt, wird es für Privatzahler schnell unermesslich teuer. Besser nach der Geburt nach Österreich. Die ersten Monate mit einer Reiseversicherung überbrücken (bei der UNIQA sind bis zu 365 Tage möglich) und nach 10 Monaten in die Mitversicherung für Lebensgefährtin oder inzwischen heiraten.

  • Danke wieder einmal für die Antworten ;)


    Unterm Strich wäre es sozusagen etwas klüger, bis nach der Geburt zu warten? Aber auch hier habe ich Aussagen vom Amt (Magistrat Österreich/Klagenfurt) erhalten, dass mein Kind kommen könnte, die Mama aber nicht zur Familie zählen würde, da wir ja noch nicht verheiratet sind. Das macht mich immer richtig fertig, da ich ja Gegenteiliges überall lese.


    Wäre es möglich mir einen entprechenden Link vom §3 zu schicken? Beim googlen finde ich lauter verschiedene Sachen, gibt ja auch mehrer Artikel :)

    • Hilfreich

    Unterm Strich wäre es sozusagen etwas klüger, bis nach der Geburt zu warten?

    Ja, macht es deutlich einfacher und massiv günstiger


    Wäre es möglich mir einen entprechenden Link vom §3 zu schicken?

    Habe ich doch in Antwort 4 schon gepostet


    Du fragst falsch


    Aber auch hier habe ich Aussagen vom Amt (Magistrat Österreich/Klagenfurt) erhalten, dass mein Kind kommen könnte, die Mama aber nicht zur Familie zählen würde, da wir ja noch nicht verheiratet sind. Das macht mich immer richtig fertig, da ich ja Gegenteiliges überall lese.

    Nein, die Aussage ist richtig.....denn zu dir gibt es ohne Hochzeit keinen Familiennachzug...der muss zum EU Bürger passieren, der verwandt ist! Also zu deinem "deutschen" Kind! Dann kann die Mutter, als Mutter eines Deutschen nachziehen ....dabei muss nur die Finanzierung des LU gesichert sein...also genug Einkommen, vorhanden sein.


    Zitat

    Der Gerichthof stellte in der Rechtssache Zhu und Chen zu der oben aufgeführten Problematik fest:

    „Artikel 18 EG ]heute Art. 21 AEUV] und die Richtlinie 90/364/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 über das Aufenthaltsrecht verleihen unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens dem minderjährigen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Kleinkindalter, der angemessen krankenversichert ist und dem Unterhalt von einem Elternteil gewährt wird, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist und dessen Mittel ausreichen, um eine Belastung der öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats durch den Minderjährigen zu verhindern, das Recht, sich für unbestimmte Zeit im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufzuhalten. In einem solchen Fall erlauben dieselben Vorschriften es dem Elternteil, der für diesen Staatsangehörigen tatsächlich sorgt, sich mit ihm im Aufnahmemitgliedstaat aufzuhalten.“

    EuGH, U. v. 19.10.2004 – C-200/02 – Zhu u. Chen, ECLI:EU:C:2004:639, Leitsatz

    Also der beste Weg wäre Kind in den Philippinen zur Welt kommen lassen, deutschen Pass für das Kind und dann Mutter & Kind nach Österreich holen! Voraussetzung genug Einkommen, auch nach der Scheidung um Frau & Kind zu versorgen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Zitat

    Also der beste Weg wäre Kind in den Philippinen zur Welt kommen lassen, deutschen Pass für das Kind und dann Mutter & Kind nach Österreich holen! Voraussetzung genug Einkommen, auch nach der Scheidung um Frau & Kind zu versorgen

    Soweit so gut, um Geld mach ich mir keine Sorgen, da verdiene ich schon genug hier ;) auch die Wohnung ist erstmal ausreichend. Bei meiner VA habe ich ein deutsches Formular bekommen, für den Fall dass das Baby hier zur Welt kommt, hätte dies ein Arzt ausfüllen müssen, damit das Baby auch als mein Kind zählt. Wenn wir jetzt umswitchen und das Baby dort zu Welt kommt, wird es ja bestimmt wieder komplizierter dahingehend?

  • Soweit so gut, um Geld mach ich mir keine Sorgen, da verdiene ich schon genug hier ;) auch die Wohnung ist erstmal ausreichend

    Das ist schon mal gut

    Bei meiner VA habe ich ein deutsches Formular bekommen, für den Fall dass das Baby hier zur Welt kommt, hätte dies ein Arzt ausfüllen müssen, damit das Baby auch als mein Kind zählt

    Wenn wir jetzt umswitchen und das Baby dort zu Welt kommt, wird es ja bestimmt wieder komplizierter dahingehend?



    Nein, dass ist ganz einfach!

    2 Möglichkeiten


    1. Vor der Geburt

    Du machst das hier auf dem Jugendamt oder deinem Standesamt....deine Freundin macht das auf der DBM in Manila, dazu braucht es i.d.R. eine UP, weil die Urkunden unsicher sind. Also um den Zeitpunkt der Geburt ist die UP durch. Bei der Geburt muss deine Freundin darauf achten, dass dein Name als Vater in der GU steht!

    Danach beantragen eines Kinderreisepasses bei der DBM und in Österreich den Familinnachzug zum EU Bürger (Kind) beantargen


    2. Nach der Geburt ist ähnlich wie zuvor beschrieben, dauert nur länger weil dann die UP eben erst nach der Geburt anfängt!


    Also das macht kein Problem

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das liest sich alles so einfach....und die Uhr tickt bis August :) Aber ich staune hier immer wieder, woher ihr/du das alles wisst...mir raucht der Kopf jeden Tag seit ich weiss, dass meine Freundin schwanger ist. Ab da wusste ich ja sofort, dass es dann nur noch eine Option gibt. Verständlich, dass mein Freundin total happy deshalb ist...


    Betreffs der UP, meine Freundin hat alle Papiere bis hin zum Reisepass/Passport dieses Jahr auf Grund der Schangerschaft neu machen lassen, steht dann trotzdem eine UP an, obwohl alles frisch und neu??


    Wegen der Vaterschaft wollen wir nächste Woche von "Gen San" nach Manila einen Kurztrip machen, ich habe schon einen Termin angefragt, ich hoffe ich bekomme meinen Termin dort noch wie versprochen.

  • Das liest sich alles so einfach....und die Uhr tickt bis August :) Aber ich staune hier immer wieder, woher ihr/du das alles wisst...mir raucht der Kopf jeden Tag seit ich weiss

    Als ich vor 6 Jahren heiratete habe ich mich massivst in alle Gesetze eingearbeitet und wusste teilweise mehr als meine ABH / EBH Sachbearbeiter...dann wurde ich hier Moderator und bin zusammen mit hge für alle Behördensachen zuständig, Dadurch bidet man sich immer weiter. Inzwischen könnte man eine Agentur aufmachen :floet Aber wir helfen gern und kostenlos

    Betreffs der UP, meine Freundin hat alle Papiere bis hin zum Reisepass/Passport dieses Jahr auf Grund der Schangerschaft neu machen lassen, steht dann trotzdem eine UP an, obwohl alles frisch und neu??

    Ja, muss! Das liegt nicht an den neuen Papieren, dass liegt daran das viele "Grundsatzpapiere" oft gefälscht bzw. unvollständig / falsch ausgefüllt waren. Dadurch wird die Identität und die Ledigkeit überprüft, in dem ein Vertrauensanwalt (VA) die Identität mit alten Papieren in der Schule, Kirche, Standesamt, Barangay überprüft und auch die Nachbarn deiner Frau befragt!

    Erst nach dieser Überprüfung werden die Unterlagen für den deutschen Rechtsverkehr anerkannt


    https://manila.diplo.de/ph-de/service/beglaubigungen/1795140

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Falls ihr euch für eine Geburt auf den Philippinen entscheidet, solltest du den Termin für die Abgabe des Visumantrags bei der deutschen Botschaft spätestens 2 Monate vor dem Geburtstermin beantragen. Bei der derzeitigen Wartezeit von 4 Monaten wäre der Termin dann etwa 2 Monate nach der Geburt. Philippinischen Pass und Geburtsurkunde dauern etwa 1 Monat wenn es jemanden gibt, der die Lauferei für das Advanced Endorsement übernimmt.


    Kosten für die Geburt in einer Privatklinik in Davao City waren knapp 700 Euro.


    Bei der UP hatten wir Glück. Es gab keine. Weder für den deutschen Kinderreisepass noch für das Visum. Weil ich den Termin für die Abgabe des Visumantrags erst nach der Geburt gemacht habe, hat es bis zur Einreise trotzdem etwas länger gedauert. Das hätte ich um 3 Monate verkürzen können.

  • Danke für diesen erhellenden Nachtrag, heute abend muss ich mich wohl erstmal hinsetzen und das wichtigste hier raus schreiben. Aber eine private Klinik möchte meine Freundin nicht, der betreuende Arzt ist wohl ein bekannter aus der Famile. Aber das ist okay so, solange meine Freundin sich wohl fühlt. Eine Geburt ist schon schwer genug....glaube ich :)


    Ich bedanke mich jedenfall herzlichst für alle Antworten! Jetzt muss ich nur noch überegen, wo es eine Internetflat gibt, wir haben leider ab nächste Woche ein gutes und günstiges Appartement, jedoch ohne Wifi für die abendlichen Filme....also diesbezüglich nehme ich für General Santos gern noch einen Tip entgegen! :)

  • tmello,


    soweit ich das in Erinnerung habe, hat deine Frau keinen Anspruch auf Daueraufenthalt nach der EU Freizügigkeit wenn ihr nicht verheiratet seit. Denn der Stammberechtigte in eurem Fall das Kind muss für die Mutter aufkommen. Wo soll das Kind die finanziellen Möglichkeiten her haben. In A gibt es nach meinem Kenntnisstand auch keine Urkundenprüfung. Da wird den Beiträgen vorher zu viel eingedeutscht.


    Wenn deine Freundin mit dem Kind nach D möchte, dann kann sie das, sobald das Kind als Deutscher anerkannt ist. Ich glaube nicht, dass da die Botschaft von D bei einer Anerkennung durch einen Deutschen 6 Monate UP durchzieht und somit faktisch die Schutzvorwirkung für das Kind außer Kraft setzt.


    Wenn du in A bist, bringt euch das auch wenig.


    Auch sollte für den Fall der Einreise nach D das Visum zwischen den 3-ten und 7-ten Schwangerschaftsmonat erteilt werden. (Verwaltungshinweise bzw. Vorschriften) Reisen geht i.d.R. länger, je nach Fluglinie bis zur 36 Woche mit ärztlichem Attest, …

  • mello,


    soweit ich das in Erinnerung habe, hat deine Frau keinen Anspruch auf Daueraufenthalt nach der EU Freizügigkeit wenn ihr nicht verheiratet seit. Denn der Stammberechtigte in eurem Fall das Kind muss für die Mutter aufkommen. Wo soll das Kind die finanziellen Möglichkeiten her haben.

    Doch, habe ich in #7 schon erklärt, dass es geht wenn der Vater genug "Kohle" hat, denn er ist dem Kind Unterhalt pflichtig und muss damit die Mutter quer finanzieren...Zhu u. Chen haben das beim EuGH durchgesetzt


    Zitat

    Der Gerichthof stellte in der Rechtssache Zhu und Chen zu der oben aufgeführten Problematik fest:

    „Artikel 18 EG ]heute Art. 21 AEUV] und die Richtlinie 90/364/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 über das Aufenthaltsrecht verleihen unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens dem minderjährigen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Kleinkindalter, der angemessen krankenversichert ist und dem Unterhalt von einem Elternteil gewährt wird, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist und dessen Mittel ausreichen, um eine Belastung der öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats durch den Minderjährigen zu verhindern, das Recht, sich für unbestimmte Zeit im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufzuhalten. In einem solchen Fall erlauben dieselben Vorschriften es dem Elternteil, der für diesen Staatsangehörigen tatsächlich sorgt, sich mit ihm im Aufnahmemitgliedstaat aufzuhalten.“

    EuGH, U. v. 19.10.2004 – C-200/02 – Zhu u. Chen, ECLI:EU:C:2004:639, Leitsatz



    Wenn deine Freundin mit dem Kind nach D möchte, dann kann sie das, sobald das Kind als Deutscher anerkannt ist. Ich glaube nicht, dass da die Botschaft von D bei einer Anerkennung durch einen Deutschen 6 Monate UP durchzieht und somit faktisch die Schutzvorwirkung für das Kind außer Kraft setzt.

    Das geht aber nicht so einfach mit der Freizügigkeit...hier muss das Kind erstmal "körperlich" da sein, um einen Anspruch zu haben und dann muss es noch Deutsch sein. Deshalb meine Empfehlung jetzt in Ruhe die VA mit der UP anzufangen und dann nach der Geburt die Einreise per "einfachem" Visum über die Ö - Botschaft als abgeleitete Freizügigberechtigte


    Aber war ja alles schon erklärt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Bei einem Deutschen Kind das nach D möchte hat dies nichts mit Freizügigkeitsrecht als EU ler zu tun. Sondern da gibt es die Schutzvorwirkung von Art 6 GG in Verbindung mit Art 11 GG nach nationalem Recht. Wenn die Phil Mutter nicht verheiratet ist, sollte die per Erklärung gehen. Eine UP muss nicht 6 Monate dauern.

    Von D kann sie ja dann versuchen mit dem Kind nach A zu gehen. Ob Österreich dies so einfach macht lassen wir dahingestellt, denn der Deutsche hat in Österreich grundsätzlich auch eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Noch Ehefrau ggf. auch gegenüber deren Kinder aus einer früheren bzw. gemeinsamen Ehe.


    Klar geht es auch von Phil nach A mit dem Antrag, doch wenn die Erklärung da ist, soweit mir bekannt gibt es in A keine UP.

  • Man Leute...lest doch mal den Eingangspost. Wir sind hier nicht im Small Talk!


    Er will nicht nach Deutschland mit Frau & Kind und hat dort auch keinen Wohnsitz...er will nach Österreich!!!!! Und da hat es nur mit Freizügigkeit zu tun!!!! Und Freizügigkeit geht erst, wenn das Kind lebend (was wir hoffen) geboren wird


    Es gibt in Ö keine UP, schon klar...Aber die VA macht er auf der DBM und da gibt es die UP, weil er DEUTSCHER in Österreich ist!


    Alle weiteren unsinnigen und nicht zum Thema passenden Post´s werde ich löschen und wegen OT abmahnen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich bedanke mich nochmal. Durch den ganzen Corona-Quatsch verzögert sich ja nun alles um mindestens einen Monat. Meine Freundin und ich werden in einem Monat sehen, dass wir die VA durchbekommen. Alle nötigen (und unnötigen Papiere) liegen bereits bei der Botschaft vor. Dann werden wir zu Plan B übergehen und nach der Geburt deinem Hinweis folgen (Freizügigkeit usw). Hoffen wir mal das Beste. Ich werde nach Ende des Vorganges auf jeden Fall einen umfassenden Erfahrungsbericht hier abgeben, damit andere auch etwas davon haben.

  • Ich bitte um Entschuldigung, falls diese Frage schon irgendwo beantwortet wurde.. ich habe es beim ersten durchforsten des threads nicht entdecken können:

    Muss meine Freundin nun bei der deutschen Botschaft ein Visum beantragen oder bei der von Österreich?


    Laut meinem Kenntnisstand geht das nur bei der österreichischen Botschaft, da ich ja auch dort wohne. Liege ich damit richtig?

    Du liegst richtig. Das Visum muss immer bei der Botschaft des zukünftigen Wohnsitzstaates beantragt werden.

  • Es gibt nun wieder News bezüglich meines Problemes, ein Visum im Sinne von Freizügigkeit ist wohl nicht machbar! Hier die Mail der Botschaft:


    ****************************************************************************************************

    Sehr geehrter Herr xxxx,


    die Freizügigkeitsrichtlinie bezieht sich auf Ehepartner/Ehepartnerinnen bzw. auf eingetragene Partnerschaften, nicht jedoch auf Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen.


    Der relevante Gesetzestext lautet:

    § 2 (4) 11 FPG: begünstigter Drittstaatsangehöriger: der Ehegatte, eingetragene Partner, eigene Verwandte und Verwandte des Ehegatten oder eingetragenen Partners eines EWR-Bürgers oder Schweizer Bürgers oder Österreichers, die ihr unionsrechtliches oder das ihnen auf Grund des Freizügigkeitsabkommens EG-Schweiz zukommende Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben, in gerader absteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, darüber hinaus, sofern ihnen Unterhalt tatsächlich gewährt wird, sowie eigene Verwandte und Verwandte des Ehegatten oder eingetragenen Partners in gerader aufsteigender Linie, sofern ihnen Unterhalt tatsächlich gewährt wird, insofern dieser Drittstaatsangehörige den unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürger oder Schweizer Bürger, von dem sich seine unionsrechtliche Begünstigung herleitet, begleitet oder ihm nachzieht;


    Als Mutter eines EU-Bürgers (Verwandte in gerade aufsteigender Linie) würde sie nur dann in die Ausnahme fallen, wenn der betreffende EU-Bürger (also das Kind) ihr Unterhalt gewährt, was in diesem Fall nicht zutreffend ist.


    ****************************************************************************************************


    Für mich sieht das doch hier nach eine Falschauslegung aus. Da steht doch nichts davon, wer diesen Unterhalt gewähren muss, oder liege ich nun falsch?


    Nun bin ich also wieder am Anfang. Freizügigkeit geht nicht, Schengen-Visum ist nicht, Hochzeit geht auch noch nicht, da Ex die Scheidung schön verschleppt...


    Für praktische Tips bin ich echt sehr dankbar.


    [Edit tbs, Klarname entfernt] (danke, glatt übersehen!)


    Nachtrag:
    Nach deren Logik müsste es doch dann machbar sein, dass ich unserem Baby ein Konto anlege und darauf jeden Monat 1000 Euro überweise und im Auftrag des Baby der Mama dieses als Unterhalt zukommen zu lasse?