Flüge von und nach den Philippinen / Coronavirus

  • Es wird ganz langsam der Domestic Verkehr aufgebaut und der internationale Verkehr wird sich auf ein Skeleton beschränken.

    geplanten

    So lange wie die Domestic Airlines ihren geplanten Aufbau des Domestic Schedules nicht darlegen weil sie nicht wissen was los ist, wird es auch keine Domestic Fluege geben.


    Der T3 muss aufgemacht werden, das geht aber nicht da die 5J fast alle Gates belegt und die RWY13/31 muss auch aufgemacht werden aber da stehen PAL und Z2 A320/321 Flieger drauf!


    Der ganze Flughafen ist ein einziger Parkplatz! und wir wissen Alle wie es sich hinzieht wenn ein Verkehrschaos entwurschtelt werden muss!

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Warum kommen denn eigentlich so viele zurück? Ich mein, klar wegen Corona aber haben denn die alle ihren Job verloren oder wurde der Vertrag nicht

    verlängert? Corona ist Weltweit auf dem Rückzug und raus kommt ja erstmal kein Filipino oder? Werden die OFW nicht in den zig Ländern in denen sie

    beschäftigt sind "gebraucht".

    Weil die meisten Staaten sie rauswerfen, dazu die Cruise Ships tot sind. Gab vor ein paar Tagen einen Bericht aus Katar wo zig tausend OFW ausgewiesen werden, wenn Flüge gehen. Sie sitze.n jetzt in Lagerähnlichen Camps und werden nur notversorgt...die Krankheit kann sich bestens ausbreiten. Mein Schwager ist Ingenieur in Singapur, die wurden gekündigt und mussten innerhalb von 10 Tagen das Land verlassen


    OFW dürfte für eine Weile tot sein


    Werden sie hier die Möglichkeit haben Geld zu verdienen???

    Wo? Wenn sie dort Geld verdienen würden wären sie nie abgehauen, oder?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich kann aus eigenere Erfahrung nur von Dubai reden, aber in den anderen arabischen Ländern ist es ähnlich. Private Firmen dürfen seit 2 Wochen überhaupt erst wieder arbeiten, mit maximal 30% des Personals. Der Rest entweder Homeoffice, wo das geht, oder unbezahlt freigestellt oder entlassen.

    Restaurants dürfen auch seit 2 Wochen wieder öffnen, mit max. 30% Belegung und nur Einweggeschirr. Dazu kommt der Ramadan, d.h. von Sonnenauf- bis Untergang sind die meisten Restaurants ohnehin zu, und dann bleiben ein paar Stunden bis zur Ausgangssperre um 22:00 Uhr.

    Hotels stehen zum größten Teil leer, haben geschlossen oder wurden als Corona-Stationen umfunktioniert. Die Expo 2020 wurde auf 2021 verschoben.

    Zusammengefasst heißt das, es gibt kaum Arbeit, besonders in den Bereichen wie Hospitality, die traditionell stark mit Pinoys besetzt sind.

    Selbst wenn man bisher nicht gekündigt wurde, ist es ohne Einkommen schwer, denn Lebenshaltungskosten laufen weiter und Rücklagen hat in der Regel keiner, da alles Geld, was man nicht zum täglichen Leben hier brauchte, nach Hause geschickt wurde.


    Also bleibt nichts weiter übrig, als auf Repatriation zu hoffen, um im Heimatland bei geringeren Lebenshaltungskosten auszuharren, bis vielleicht mal wieder bessere Zeiten kommen. Auf der anderen Seite wollen die Länder auch die arbeitslosen bzw. beschäftigungslosen Gastarbeiter so schnell wie möglich los werden, um Kosten für deren Unterbringung, Ernährung und medizinischen Versorgung zu sparen und um potentielle Unruheherde zu beseitigen. Gleiches gilt auch für Inder, Pakistanies, Bagladeschies und andere.

    Verhandlungen laufen seit einiger Zei zwischen den Regierungen aber die meisten Heimatländer sind überfordert mit der Organisation der Rückholung inklusive Quarantäne etc. so dass es etwas Zeit dauerte, aber nun scheinbar in Kürze anlaufen wird.


    Für die Philippinen bedeutet das eine Schwemme von rückkehrenden OFW's auf der einen Seite, die das Heer der Arbeitslosen weiter vergrößern werden, und auf der anderen Seite fehlende Einkünfte aus Auslandsüberweisungen. Eine prekäre wirtschaftliche Situation, die sich aus dieser weltweiten Überreaktion auf das Virus ergibt und deren vollen Ausmaße noch gar keiner abschätzen kann.

  • Wer aus dem Ausland nach D. einreist, muß nach den gegenwärtigen Bestimmungen in eine zweiwöchige (Haus) Quarnatäne. Diese Bestimmung ist jetzt vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht gekippt worden.


    Zitat

    Es fehle bereits an der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer derartigen Vorschrift. § 32 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) lasse eine Regelung durch Rechtsverordnung nur zu, wenn die Voraussetzungen vorlägen, die für den Erlass einer Einzelmaßnahme nach den §§ 28 bis 31 IfSG erfüllt sein müssten. § 30 IfSG sehe die Verhängung von Quarantänemaßnahmen nur für im Gesetz näher bestimmte Kranke, Krankheitsverdächtige, Ausscheider und Ansteckungsverdächtige vor. Im Hinblick auf die weltweiten Fallzahlen, die in Relation zur Weltbevölkerung zu setzen seien, könne auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer ein aus dem Ausland Einreisender nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden. Voraussetzung sei insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil. Davon könne nicht unterschiedslos hinsichtlich aller Herkunftsregionen ausgegangen werden.

    Die Einbeziehung weiterer Personengruppen in den Kreis derjenigen, gegen die Quarantänemaßnahmen gerichtet werden können, wie die der aus dem Ausland Einreisenden, sei Aufgabe des Gesetzgebers. Die Freiheit der unter Quarantäne Gestellten würden durch diese Maßnahme in erheblichem Maße beschränkt.

    Auf der anderen Seite bleibe es dem Antragsgegner unbenommen, durch Rechtsverordnung auf der Grundlage tatsächlich nachvollziehbarer Erkenntnisse Risikogebiete auszuweisen, die die Verhängung einer Quarantäne rechtfertigen. Alternativ könne er aus dem Ausland Einreisenden eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung bei den jeweils zuständigen Infektionsschutzbehörden auferlegen. Diese könnten dann, ggf. aufgrund durchgeführter Befragungen und/oder Tests, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, zu denen bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall auch die Verhängung einer Quarantäne gehören könne.



    https://oberverwaltungsgericht…usser-vollzug-188236.html


    Man darf wohl davon ausgehen, daß diese Bestimmung in Kürze aufgehoben werden wird. Es ist auch schlicht nicht einsehbar, daß man jeden, der aus dem Ausland einreist, als potentiellen Corona-Virus-Träger einstuft und zu zwei Wochen Stubenarrest verdonnert. Dann soll man die ungenutzten Testkapazitäten auch anwenden.


    Die Entscheidung zeigt mal wieder, daß einige der Maßnahmen, die angeordnet wurden, ungesetzlich sind. Besonders bemerkenswert ist, daß das Gericht dies bereits im Vorverfahren so entschieden hat. Da geht man normalerweise von der Zulässigkeit einer gesetzlichen Bestimmungen aus; die tiefere Prüfung erfolgt im Hauptverfahren. Nur bei gaaanz offensichtlichen Rechtsverstößen - wie hier - hebt man eine Bestimmung auf.

    Wahrscheinlich werden noch mehrere einschränkende Bestimmungen in den nächsten Tagen und Wochen von der Justiz gekippt werden. Es wäre jedenfalls zu hoffen.

  • Die Alternative ist, dass der Bundestag einfach das Gesetz ändert. Weiterhin, das ggf. das BVerwG angerufen wird und hier ein Grundsatzurteil verfasst.

    Weder das eine noch das andere ist ein Alternative.

    Beim Infektionsschutzgesetz muß, da Ländersachen berührt werden, auch der Bundesrat zustimmen und da gibt es inzwischen deutliche Bestrebungen, daß die Quarantäne aufgehoben wird, z.B. von Laschet. Ob es für eine solche Änderung, die auch seine Zeit braucht ("einfach" geht das nicht) und einen starken Grundrechtseingriff bedeutet, überhaupt eine Mehrheit gäbe, ist sehr zweifelhaft.


    Wie willst Du denn das BVerwG anrufen, wenn

    a) das Urteil des OVerwG endgültig ist und

    b) es überhaupt kein (abweichendes) Urteil eines andere Obergerichtes gibt? Die kanzeln die Nichtzulassungsbeschwerde doch mit zwei Sätzen ab...


    Ich gehe mal davon aus, daß die Quarantäne bis zum Endes Monats aufgehoben wird. Wenn ich jetzt zurückkommen würde und das Gesundheitsamt würde so etwas anordnen, könnten sie sofort die Beschwerde mit Aussetzungsantrag entgegennehmen - und ich wäre mit Sicherheit nicht der Einzige.

  • Ich sehe da die CX907, und das freut mich irgendwie gerade ein bisschen!

    Habe im Februar, noch vor der Coronakrise, für unsere vierköpfige Familie diesen Flug für 18. Dezember 2020 gebucht.


    Klar ists noch lange hin bis Dezember und wegen evt. zweiter Welle weiss ja niemand, was dann sein wird. Ich bleibe aber weiterhin positiv, dass wir Weihnachten & Neujahr in Bohol verbringen können.


    LG

    Jarno

  • Lebst du im Gerichtsbezirk des dortigen OVG? Andere Gerichte sind nicht zwangsweise daran gebunden. Wie sonst könnte es abweichende OVG Urteile geben? Weiterhin können wie vom Gericht dargelegt z.B. Risikogebiete ausgewiesen werden was schon wieder zu einer neuen Situationsbewertung führen kann und wenn dann Söder mit seinem Kabinett in Bayern für den Flughafen München und Bouffier mit Gefolge für Hessen und Flughafen Frankfurt sowas beschließt, dann wird es ebenfalls schwierig überhaupt reinzukommen, zur Not einfach die Terminals auf Minimalauslastung runterfährt.


    Das Urteil ist auch im Punkt fehlende Risikobewertung schon erstaunlich, da ja gerade das RKI als oberstes Kompetenzzentrum der Republik die Risikobewertung einstellte, da es eigentlich schwieriger ist Nichtrisikogebiete zu bestimmen. Weiterhin kann dir ja jederzeit auferlegt werden dich beim Gesundheitsamt zu melden und dann können diese in einer Einzelfallentscheidung die Quarantäne verhängen. Das stand doch so im Urteil, oder wie interpretierst du die folgende Passage in dem von dir verlinkten Urteil


    Zitat

    Alternativ könne er aus dem Ausland Einreisenden eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung bei den jeweils zuständigen Infektionsschutzbehörden auferlegen. Diese könnten dann, ggf. aufgrund durchgeführter Befragungen und/oder Tests, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, zu denen bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall auch die Verhängung einer Quarantäne gehören könne.

    Zitat Ende


    Wir hatten ja gesehen, wie schnell bei Bedarf eine Gesetzesänderung möglich ist. Lass nur mal - was ich nicht hoffe - eine zweite Welle kommen. Obiges sind ja fast Handreichungen des Gerichtes wie man es künftig begründen soll. Das geht hier auf dem Verordnungswege.


    Wie schnell sich Cluster bilden können haben wir ja mitverfolgen können. Ein Punkt der der durchaus beim Infektionsgeschehen eine Rolle spielen kann und zu dem sich das Gericht nicht äusserte und auch nicht damit auseinandersetzte.


    Wenn man dann die Kapazitäten auf dem Gebiet hört, …..


    Drosten äußerte sich ebenfalls zu der seiner Meinung nach verfrühten Öffnung von Restaurants und Gaststätten. Außerdem sehe er eine erhöhte Gefahr einer Ansteckung durch Aerosole. Die Übertragungen durch sogenannte Schmierinfektion decken lediglich zehn Prozent der Übertragungen ab, sagte er. Die allermeisten Infektionen geschehen durch Tröpfchen, beispielsweise beim Niesen. Aerosole, also noch feinere Tröpfchen, wären bislang unterschätzt worden.

    Von daher erscheine es ihm „total übertrieben“, wie oft auf das Händewaschen und Desinfizieren von Oberflächen hingewiesen werde. Für Restaurants empfahl Drosten, Außenbereiche stärker zu nutzen. Für Innenräume gelte wiederum: „Fenster aufreißen!“


    aus

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/coronavirus/corona-podcast-vom-ndr-drosten-kritisiert-ärzte-und-professoren-die-„irgendeinen-quatsch-in-die-welt-setzen“/ar-BB13ZmoY?ocid=spartanntp

  • Wie sieht es momentan mit Flügen nach Cebu aus? Frau kann ihren Urlaub für dieses Jahr leider nicht auf nächstes Jahr verschieben. Wollen allenfalls im Juli fliegen, weil es ab nächstes Jahr gar nicht mehr gehen wird.

  • Vergiss es. Du kommst nicht mal nach Taiwan, denn der Transit in Taiwan Taoyuan Airport ist auf unbestimmte Zeit ausgesetzt und die Einreise nach Taiwan ist untersagt.

    das ist richtig! Frage mich nur warum die dann meinen Flug auf den 5. Juni verschoben haben.

  • Mit international travel auf die Philippinen als nicht verheirateter Ausländer, macht Euch mal keine Hoffnungen! Ganz im Gegenteil, es wird nicht gelockert sondern mehr angezogen!


    Alle ankommenden Paxe müssen jetzt durch den Coronabeerus Test. Und das kann 6 bis 8 Stunden dauern bis sie aus dem Flughafen sind!


    Ferner sollte man sich diesen text genau durchlesen denn das wird wohl bis Ende des Jahres so bestehen bleiben.


    Für alle Blubberer und Plapperer: Ich hatte das schon vor längerer Zeit angekündigt aber man will es ja nicht war haben! Sondern mit dem Kopf durch die Wand!


    =======================

    Under the health protocols issued by the Inter-Agency-Task Force on COVID 19 which are currently in force, all passengers arriving in the Philippines are required to undergo COVID-19 RT-PCR test as well as quarantine procedures in approved facilities while awaiting the results of their tests. In line with the procedure, all air carriers are required to inform every passenger traveling to the Philippine of the said requirement and procedure. More specifically, passengers should be informed that payment of the cost of their accommodation in approved quarantine areas will be in accordance with the following: for returning OFWs. The cost of quarantine accommodations shall be shouldered by the Overseas Workers Welfare Administration (OWWA) for land-based OFWs, and by the local manning agency and/or Maritime Industry Authorities for sea-based OFWs; for non-OFWs, namely Overseas Filipinos (OFs) returning home, they can choose from among the approved quarantine facilities at their own cost. Passengers will also be encouraged to fill out, prior to arrival in the airport, the Case Investigation Form, which can be downloaded at <http://ritm.gov.ph/wp-cont…/uploads/…/03/COVID-19-Form-1.pdf>, in order to expedite airport procedures.

    =====================================


    CAB 1105.png


    und hier sind die Hotels


    Hotels 1405.jpg

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  • 1. Einreisebestimmungen sind Bundessache - nicht Söder oder Laschet können hier tätig werden, sondern nur die Bundesregierung.


    2. Der Hauptpunkt bei der Entscheidung war, daß es keinerlei gesetzliche Ermächtigung gab/gibt, die Quarantäne auch auf Gesunde (Einreisende) zu erstrecken - bei denen überhaupt kein Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Auch Einreisende, die Pendler sind, wurden ausgenommen, ohne daß es dafür eine Begründung gab. Das war und ist der entscheidende Punkt - nicht was irgendwelche "Kapazitäten" meinen, denn es gibt genügend "Kapazitäten", die das Gegenteil sagen.

    Staatliches Handeln bedarf immer einer gesetzlichen Ermächtigung. Liegt die nicht vor - wie in diesem Fall, wo eine klare Kompetenzüberschreitung des Verordnungsgebers zu konstatierenist- ist sein Handeln illegal.


    3. Dieses Manko gilt bundesweit - auch ein anderes Gericht kann zu keiner anderen Entscheidung kommen, denn in jedem Bundesland gilt die Ermächtigung des Bundesgesetzes für die jeweilige Landesregierung - und da fehlt halt etwas.....

    Davon abgesehen möchte ich einmal das Verwaltungsgericht sehen, daß sich bei der derzeitigen Überlastung (Asylverfahren) die Zeit nimmt, eine abweichende Rechtsauffassung berufungssicher zu formulieren. Da ist es doch einfacher, die Entscheidung des OVG abzuschreiben... - zumal die Begründung ja schlüssig ist.


    4. Natürlich kann man künftig vieles machen - ob es verfassungsrechtlich Bestand hat, ist eine andere Frage. Man muß nämlich immer zu dem milderen Mittel greifen und das mildere Mittel einer Quarantäne ist nun einmal der Test. Hier wird nämlich nicht das Freiheitsrecht des Bürgers beschränkt. Genau diese Handlungsanweisung gibt das Gericht - nicht mehr, nicht weniger. Eigentlich dürfte das auch dem Verordnungsgeber bekannt gewesen sein - aber einfach eine Quarantäne zu verhängen ist nun einmal viel preiswerter als die Tests durchzuführen.


    5. Ob auch hier eine Gesetzesänderung (mit Zustimmung des Bundesrates!) schnell durchgeführt werden würde, daran darf man aus gutem Grund wohl erhebliche Zweifel haben.

    Erstens bröckelt bereits die Front der Länder.

    Zweitens dürfte das vorhandene Personal der Gesundheitsämter insbesondere angesichts der nahenden Urlaubssaison nicht in der Lage sein, die Tests durchzuführen.

    Drittens wäre so etwas nur möglich, wenn gleichzeitig Grenzkontrollen eingeführt würden - die man gerade wieder abschaffen will. Wie sonst soll festgehalten, wer auf dem Landweg einreist - oder soll es nur für den Flugverkehr gelten? Bei einer Einreise aus der Schweiz mit Flieger Quarantäne, bei Einreise mit Auto oder Bahn keine? Das kann wohl niemand ernsthaft wollen und falls doch, wären die nächsten Klagen vorprogrammiert.


    6. Da bleibt ja nur noch die "Hoffnung" auf die zweite Welle. Gab es zwar seit der Spanischen Grippe noch niemals wieder - aber egal. Selbst wenn eine zweite Welle kommen sollte, wage ich zu bezweifeln, daß man den gleichen Fehler noch einmal macht:

    Erstens dürfte dafür das Geld fehlen - man kann zwar drucken, aber irgendwann macht sich auch der dümmste Bauer Gedanken, wie es um den Geldwert bestellt ist. Vertrauensverlust in den Geldwert hätte aber viel stärkere Auswirkungen als Corona.

    Zweitens wäre ein zweiter, noch härterer lockdown wohl der endgültige Todesstoß für die wirtschaftliche Entwicklung. Gerade wird die Produktion wieder angefahren und dann kommt nach vier Monaten schon wieder die Einstellungsverfügung? Neue Kurzarbeit, neue Hilfsmaßnahmen für Selbständige, erneut Laden-, Hotel- und Gastronomieschließungen?

    Drittens - wie lange sollen denn die Schulen schließen? Jetzt hangelt man sich bis zu den Ferien durch. Sind die zu Ende und die 2. Welle kommt, macht man wieder alles dicht, bis Weihnachten? Bis Ostern oder gar bis zu den nächsten Sommerferien?


    Bei einer zweiten Welle dürfte man vielmehr darauf verweisen, daß nunmehr bereits eine Durchseuchung der Bevölkerung tlw. oder zum großen Teil (mit wahrheitsgemäßgen Äußerungen hat es die Regierung ja nicht so sehr) eingetreten und es daher zu vertreten ist, daß alles so weitergeht wie bisher - vielleicht mit besonderen Schutzmaßnahmen für Ältere. Das ganze garniert mit einer Auswahl der statements williger "Kapazitäten" und immer wieder verbreitet durch die öffentl. Sender - Das schaffen wir!

  • Mit international travel auf die Philippinen als nicht verheirateter Ausländer, macht Euch mal keine Hoffnungen! Ganz im Gegenteil, es wird nicht gelockert sondern mehr angezogen!

    also ich frag dich jetzt ganz direkt:

    Was denkst du, ab wann können die von uns, welche mit einer Pinay verheiratet sind, wieder in das Land einreisen?


    Danke für deine Einschätzungen :victory


    LG

    Jarno

  • Heute!


    Denn die dürfen schon immer einreisen man muss nur die Dokumente mitbringen und die Leute am Check-in überzeugen, dass man mitgenommen wird.


    Wenn man die richtigen Dokumente hat kommt man auch bei Immigration rein wenn nicht muss man das Rückflug Ticket benutzen und mit dem nächstbesten Flug auf der Airline zurück fliegen.

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