wieron/Heiraten auf Zypern

  • Hallo zusammen,


    ich habe da mal ein paar spezielle Fragen. Leider konnte ich bei Google nicht viel darüber finden.


    Meine Freundin 43 mit 2 Kindern arbeitet in Nicosia Zypern. Sie arbeitet dort seit 10 Jahren und hat mittlerweile ein dauerhaftes Visum (Arbeitsvisum) erlangt. Ist Single und niemals verheiratet gewesen. Ihre beiden Kinder 7 und 9 wurden auch in Zypern geboren. Bei der Tochter (9) steht nur die Mutter in der Geburtsurkunde drin. Der Sohn (7) von einem anderen Erzeuger wurde ebenso in Zypern geboren. Dort ist aber ein Vater eingetragen. Der Vater selber hat aber kein Interesse an dem Jungen und ist auch selbst mit einer anderen Dame verheiratet.

    Ich war schon die diveresen male dort zu Besuch. Nun möchte ich sie gern heiraten.. Nun meine Fragen:

    Ist es möglich eine Philipinische Staatbürgerin auf Zypern zu heiraten?

    Wie verhält es sich mit den Kindern? Kann ich mich als Vater bei der Tochter eintragen lassen?

    Ich selber 43 war verheiratet, bin aber geschieden.


    Gruß

    Ronny

  • Ist es möglich eine Philipinische Staatbürgerin auf Zypern zu heiraten?

    Das musst du in Zypern erfragen, da wird dir hier niemand helfen können. Darf sie mit ihrem Visum innerhalb der EU reisen?



    Wie verhält es sich mit den Kindern? Kann ich mich als Vater bei der Tochter eintragen lassen?

    Du könntest sie adoptieren...bei der Tochter könntest du die VA anerkennen...ist aber vermutlich ein aufwendiger Weg

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hab nochmal nachgeschaut ist belanglos. Zypern ist als geteiltes Land EU Mitglied allerdings nicht Schengenraum. Es gibt auch keine Option mit dem Aufenthaltstitel gleich ob es nun Temorär oder ein Daueraufenthaltstitel ist, hier einfach im Land den Titel zu beantragen.


    Es könnte sich höchstens noch etwas anderes ergeben, wenn das eine Kind einen entsprechenden Rechtsstatus hat, z.B. EU Bürger ist und dann ggf. aus einem Schengenstaat kommt, da z.B. Doppelstaatler.


    Kläre, welchen Rechtsstatus die Künftige und das eine Kind hat.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Heiraten auf Zypern“ zu „wieron/Heiraten auf Zypern“ geändert.
  • Die Folge sollte mE sein:


    1 ) Klärung ob genug Einkommen da ist, damit die Kinder (als Stiefkinder) einreisen können

    2 ) Klärung, ob in Zypern oder in Deutschland geheiratet werden soll.

    Beide sollte im Prinzip möglich sein.


    3 ) da ihr Wohnsitz in Zypern ist, ist für das Visum die deutsche Botschaft in Zypern zuständig.

    die könnte man kontaktieren, welche Dokumente nötig sind.


    4 ) Die Frage, ob der TS sich in einer der Geburtsurkunden als Vater eintragen kann, wenn noch kein Vater aufgeführt ist ? Ich meine zunächst Ja, denn diese sogenannte "missbräuchliche VA" ist ja ein deutsches rechtliches Konstrukt. Da es aber mutmaßlich eine zyprische GU ist, kann nur ein zyprisches Standesamt diese Eintragung vornehmen. Ob die das dann mitmachen, muss man erfragen. Es kann ja auch sein, dass solche späten VAs auf Zypern verboten sind.


    5 ) das Sorgerecht für das andere Kind sollte geklärt sein..

  • Also generell könnte ich in Zypern diese Person heiraten. Sie wohnt und arbeit dort. Sie hat ein dauerhaftes Bleiberecht in Zypern. Wie gesagt ist sie philipinische Staatsbürgerin. Die Frage erstmal kann ich als deutscher sie direkt in Zypern heiraten und dann alles hier eintragen lassen. Das mit den Kinder ist etwas komplizierter. Aber auch machbar. Ich bin nur froh das mein neuer Partner jetzt nicht verheiratet ist oder es niemals war. Ich hatte eine Annulierung in den Philippinen mitgemacht. Nach 3 Jahren habe ich aufgegeben. Was man da alles erlebt und für was man plötzlich immer zahlen musste. Nie wieder

  • Die Frage erstmal kann ich als deutscher sie direkt in Zypern heiraten und dann alles hier eintragen lassen.

    .. grundsätzlich sollte das gehen.


    zB heiraten vielen Isaraels auf Zypern, weil in Israel ein Jude nur eine Jüdin heiraten darf; bei gemischten Reglionen weichen die dann nach Zypern aus. Die haben dann keinen Wohnsitz dort und dürfen trotzdem da heiraten. Deine Freundin aber aber sogar dort ihren Wohnsitz, warum soltle da keine Heirat möglich sein.


    siehe zB hier:

    https://www.weddix.de/hochzeit…ochen/zypern-trauung.html


    Was die genauen Dokumente angeht, muss sich deine Freundin dann mal beim örtlichen Standesamt schlau machen.



    Später kann man die Heiratsurkunde in D registrieren lassen.. das ist aber nicht unbedingt nötig.

  • Die Frage erstmal kann ich als deutscher sie direkt in Zypern heiraten und dann alles hier eintragen lassen

    Radio eriwan sagt: Im Prinzip schon...aber das muss deine Freundin auf Zypern klären mit den dortigen Behörden


    Welche Papiere die von einer Pinay haben wollen, muss sie klären

    Das mit den Kinder ist etwas komplizierter. Aber auch machbar.

    Sorgerecht und genügend Einkommen bei dir sind wichtig

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • " [3] Statutory Declaration or Non Impediment Document. This is a Certificate stating that one is free to marry. This document must not be more than three months old. "


    Kläre diesen Punkt ab, denn da entscheidet sich wie aufwändig die Hochzeit wird.


    Reicht z.B. von D eine erweiterte Meldebestätigung, dann ist das einfach. Möchten die in Zypern z.B. ein Ehefähgigkeitszeugnis, dann wird es aufwändig, da dann vermutlich eine Dokumentenprüfung erfolgt und der Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft in Manila eingesetzt wird.


    Für die Künftige reicht dann ein Cenomar, das sie bei der zuständigen Botschaft in Auftrag geben kann.



    Wenn sie z.B. Schengenvisa bekommt. Aktuell ist dies auf Grund Corona kaum möglich, dann wäre auch DK denkbar, wenn sie dann wieder nach Zypern zurückkehrt und von dort ein FZV beantragt.


    Da sie in einem EU Land war, würde ich mich auch erkundigen ob sie z.B. überhaupt A1 benötigt, denn bei einer Umsiedlung ist dies normalerweise kein zweites Mal erforderlich.

  • Da sie in einem EU Land war, würde ich mich auch erkundigen ob sie z.B. überhaupt A1 benötigt, denn bei einer Umsiedlung ist dies normalerweise kein zweites Mal erforderlich.

    Normal braucht sie A1....weil sie aus einen "Nicht - Schengen" Land kommt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • § 38a
    Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte


    AufenthG Auszug § 38

    (1) 1Einem Ausländer, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten will. 2§ 8 Abs. 2 ist nicht anzuwenden.

    (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Ausländer, die

    1. von einem Dienstleistungserbringer im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung entsandt werden,
    2. sonst grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen wollen oder
    3. sich zur Ausübung einer Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer im Bundesgebiet aufhalten oder im Bundesgebiet eine Tätigkeit als Grenzarbeitnehmer aufnehmen wollen.

    (3) 1Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Ausübung der Beschäftigung nach § 39 Absatz 3 zugestimmt hat; die Zustimmung wird mit Vorrangprüfung erteilt. 2Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, wenn die in § 21 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. 3Wird der Aufenthaltstitel nach Absatz 1 für ein Studium oder für sonstige Ausbildungszwecke erteilt, sind die §§ 16a und 16b entsprechend anzuwenden. 4In den Fällen des § 16a wird der Aufenthaltstitel ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt.

    (4) 1Eine nach Absatz 1 erteilte Aufenthaltserlaubnis darf nur für höchstens zwölf Monate mit einer Nebenbestimmung nach § 34 der Beschäftigungsverordnung versehen werden. 2Der in Satz 1 genannte Zeitraum beginnt mit der erstmaligen Erlaubnis einer Beschäftigung bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1. 3Nach Ablauf dieses Zeitraums berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.


    Zitat Ende.


    Wo ist da was von einem Spracherfordernis als Integrationsvorbedingung die Rede????


    Hat die Frau einen Beruf?

  • Wo ist da was von einem Spracherfordernis als Integrationsvorbedingung die Rede????

    Im Prinzip richtig...aber


    Lies die Avv....es kommt auf ihren Aufenthaltstitel drauf an....nur auf einen griechischen Titel würde dein 38a angewendet werden können. Mal an den TE...kannst du mal eine Kopie des Aufenthaltstitel der Frau (natürlich mit geschwärzten Personaldaten hier hochladen oder uns die Buchstaben des Titels aufschreiben!


    Ansonsten heißt es in den Avv


    38a.1.1.2 Auf andere unbefristete Aufenthaltstitel anderer EU-Mitgliedstaaten findet § 38a keineAnwendung.


    Die Frau müsste erst sehen, ob sie den Titel "Daueraufenthalt EU" bekommen könnte


    38a.1.3 Daneben gelten die allgemeinen Erteilungs-voraussetzungen. Daueraufenthaltsberechtigtemüssen nach § 38a i. V. m. §§ 3 und 5 bei An-tragstellung insbesondere folgende Nachweisezum Aufenthaltsanspruch vorlegen, um der zu-ständigen Ausländerbehörde die Prüfung und Entscheidung zu ermöglichen:


    38a.1.3.1 – Nachweis des Aufenthaltstitels „Dauerauf-enthalt-EG“ des ersten EU-Mitgliedstaats,

    38a.1.3.2 – gültiges und von deutschen Behörden aner-kanntes Reisedokument (Pass oder Passer-satz),

    38a.1.3.3 – Nachweis über die Sicherung des Lebens-unterhalts, der ohne Inanspruchnahmedeutscher Sozialhilfeleistungen für deneigenen Lebensunterhalt und den der Fami-lienangehörigen ausreicht (§ 5 Absatz 1Nummer 1 i. V. m. § 2 Absatz 3, § 9c findetkeine Anwendung),

    38a.1.3.4 – Nachweis einer Krankenversicherung, die inDeutschland sämtliche Risiken abdeckt(siehe auch Nummer 2.3.5),

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wieso soll dies für Zypern nicht gelten?

    Zypern erteilt Daueraufenthalt EU aber ist nicht Mitglied den Schengenraums.


    Wenn sie ein Schengenvisum hat, dann kann sie


    1. im Inland einen nationalen AT beantragen soweit ich das mitbekomme auch 28.1.1 oder sie kann wenn sie in D ist alternativ

    2. nach §38 a einen Titel beantragen. Im Grunde müsste die ABH sogar alternativ prüfen, wenn z.B. der Titel nach 28.1.1 beantragt und abgelehnt wird.


    Die Daueraufenthaltsrichtlinie wenden GB, Irland und DK nicht an. Nichtschengenstaaten schon. Hier geht es nicht um Schengen, sondern um Daueraufenthalt EU.

    Im ersten Post erklärt der Threatstarter, dass sie ein dauerhaftes Arbeitsvisum hat. Da ist zu prüfen, ob dies faktisch ein Daueraufenthaltstitel ist, vieles spricht dafür, ggf. muss sie dies halt explizit beantragen in Zypern. Doch dies dürfte zypernspezifisch sein. Denn Zypern wird hier als eigener Staatenkomplex behandelt.

    Weiterhin ist zu prüfen welchen Rechtsstatus die Kinder haben. Hat ein Kind den Rechtsstatus eines EU Bürgers, so ist dies nochmals einfacher.


    Dann ergäbe sich für die Konstellationen die einfachste Variante,


    1. die Philippinin beantragt für sich und ihre Familie ein Schengenvisum am Besten gleich ein Multiple entry. Ob sie da eine Reise KV benötigt oder ob die KV in Zypern dies abdeckt wäre zu klären. Dies sollte problemlos gehen für jemand der in der EU einen langfristigen AT hat, denn dann greift das Argument der fehlenden Rückkehrbereitschaft kaum.


    2. Bei einem Multiple entry könnten die Kids und die Mutter zunächst mal z.B. im Sommer nach D, oder wenn sie während der Hauptsaison noch in Zypern arbeiten will.


    3. Das Paar könnte sofern hier in diesem Fall in Dänemark möglich (Infos im Internet suchen) mit einer erweiterten Meldebestätigung des Deutschen und einem CeNoMar der Philippinin heiraten und eine Heiratsurkunde mit Apostille aus Dänemark bekommen.

    Dann gibt es die wirtschaftliche Einheit. Bei Daueraufenthalt EU wäre es auch ausreichend, wenn die Philippinin ein Arbeitsangebot nachweist.


    4. Bekommt sie eine AE nach §38 a, so kann sie jederzeit in Ruhe auf § 28.1.1 umswitchen und ggf. dann einen Abendkurs für B1 belegen. Wenn das Standesamt für die Anerkennung der Hochzeit eine UP will, dann kann man die in Ruhe in D aussitzen.



    Auf diesen Weg würde ich mich zunächst konzentrieren, denn dies ist der einfachste und schnellste und unbürokratischste Weg. In diesem Fall kann auch niemand dem Paar oder der Philippinin die Umgehung der Einreisevorschriften vorhalten wg. Heirat in DK.

  • Sie bekommt so einfach kein Schengenvisum, wenn sie ein reines "griechisches" Arbeitsvisum hat! Wir hatten dieses Thema schon mal hier...habe jetzt aber keine Zeit zum suchen. Wenn es ein "reines" auf Zypern / Griechenland beschränktes Arbeitsvisum ist, bekommt sie so einfach kein Schengenvisum!


    Zitat

    Visum mit begrenzter räumlicher Gültigkeit (LTV)

    Mit dieser Art von Visum können Sie nur in das Schengen-Land reisen, das in Ihrem Visum angegeben ist, oder in einigen anderen Fällen in den bestimmten Schengen-Staaten, die bei der Beantragung des Visums ausdrücklich erwähnt wurden. Abgesehen von diesen Schengen-Ländern ist dieses spezielle Visum für alle anderen Schengen-Länder ungültig.

    Der Inhaber dieses Visumtypes kann nicht in ein anderes Schengen-Land einreisen oder dieses durchqueren, das nicht das erste und endgültige Bestimmungsziel ist. Diese Art von Visum wird in sehr besonderen Fällen wie aus humanitären Gründen oder aufgrund internationaler Verpflichtungen als Ausnahme vom gemeinsamen USV-System ausgestellt. Diese Art von Visum kann für Personen gelten, die noch kein gültiges Reisedokument besitzen und in einem Notfall jeglicher Art in einen Schengen-Raum reisen müssen.

    Der TE müsste mal antworten welcher Kategorie das Visa seiner Liebsten ist

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wie kommst du zu deiner Einschätzung, insbesondere als langfristig Aufenthaltsberechtigte?

    Weil diese Art von nationalen Arbeitsvisen normalerweise sehr schwer ein Schengenvisum bekommen. Kenne ich aus Spanien, Griechenland und Polen- da werden fast nie Schengenvisa ausgestellt, um seinen eigenen Markt zu schützen! Aber sie können es probieren. Jetzt sollten wir erstmal die Spekulationen lassen und warten.was der TE antwortet!

    Wir müssen erst wissen, welcher Art das AE die Dame hat...alles andere ist nur Kaffeesatzleserei

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi