Eine GU sollte auf jeden Fall direkt erstellt werden.. wenn die UP noch nicht durch ist, wird eben "Identität ungeklärt" zugefügt.
§ 35 PstV :
Liegen dem Standesamt bei der Beurkundung der Geburt keine geeigneten Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes vor, ist hierüber im Geburtseintrag ein erläuternder Zusatz aufzunehmen; § 7 bleibt unberührt. Als Personenstandsurkunde darf bis zur Eintragung einer ergänzenden Folgebeurkundung zu den Angaben über die Eltern nur ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.
das wird ja schon mal für eine Beantragung einer AE reichen.. es steht dann der ABH frei, bis zur endgültigen GU nur eine FB auszustellen.