Ich denke, da irrst du dich. Lebensunterhalt muß bei Nachzug von Kindern, und ausländischen Ehen in Deutschland, belegt werden. Kann das jetzt zwar nicht mit einer Quelle belegen, hatte mich aber letztes Jahr ausführlich damit beschäftigt.
Wenn ich sage es ist falsch, dann glaube es mir... Ich kann das auch mit Quelle belegen... §28 + Ausführungsbestimmungen.... Ist man als Deutscher bereits verheiratet, muss man es nicht nachweisen... Vielleicht meinst du das?
Ist aber hier irrelevant, weil er weder deutsch noch verheiratet ist