yberion45/Fragen zum Visum für Hochzeit

  • Mal ein Status Update:


    Warte immer noch auf Antwort für den deutschen Pass, leider ist da außer einer lustigen Geschichte bis jetzt nichts gekommen.


    Gesichte:

    Ich habe mein Fachabi beigelegt, für den Nachweis meiner Deutsch Kenntnisse. Die Note für Deutsch auf dem Fachabi ist 1-. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 1,6. Eine Woche später trudelt ein Brief ein, dass die Ausländer Behörde von mir entweder mein Hauptschulabschluss haben will oder den Integrationstest „Leben in Deutschland „, mit der Anmerkung, dass wenn ich beides nicht hätte, den Kurs nachholen muss 🤦🤦🤦🤦🤦🤦.

    Ich bin vor lachen umgefallen. Naja Hauptschulabschluss nachgereicht ...


    Weiterer Status:

    Meine Freundin hat alle nicht zeitabhängigen Dokumente und Form 137 zusammen. Die Form 137 wird sie auch im Laufe der Woche noch kriegen.

    Sobald dann der Prozess startet, holt sie die zeitabhängigen Dokumente und wird mir sie dann per DHL Express zuschicken, so dass ich sie übersetzen lassen kann und abgeben kann.


    Unklar:

    Laut meinem Email Verkehr, könnte ich mit Zusage den Prozess direkt starten, aber sie drückt sich da noch ziemlich schwammig aus( kläre ich ab sobald die Zusage kommt)


    Möglicherweise neues Problem:

    Das Goethe Institut in Manila bietet keine A1 Kurse und Test aktuell an, weder online noch offline. Natürlich vergehen noch ein paar Monate bis es nötig wird, sollte da aber nichts ändern, muss ich wohl mit der Behörde irgendwie abklären, dass A1 hier in Deutschland gemacht wird.


    Andere Frage:

    Wenn Deutsche Staatsangehörigkeit abgelehnt werden sollte, liegt mein mittlerer Verdienst bei 1100€ Netto, wo von ich nachweislich keine fixen Ausgaben habe + aktuell ca 2000€ Erspartes und nochmal jährliche Einahmen von 12000 € durch meinen Papa. ( Die Angaben des Einkommens dient nur zum Zweck der Klärung ob es möglich wäre und vorab für die speziellen Kandidaten nicht zum „angeben“).Würde das ausreichen für das Visum oder ist hier der Verdienst ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu wenig?


    lg yberion45

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Anstelle dir 12 k zu geben, könnte dein Vater ggf. eine VE für deine künftige übernehmen.



    Mit dem Zeugnis hätte ich geschrieben:

    Bitte akzeptieren sie das Zeugnis zum Fachabi, da es einen höherwertigen Bildungsabschluss darstellt auf der mittleren Reife aufbaut und somit auch den Hauptschulabschluss integriert.


    Die Sachbearbeiter in deiner Behörde hatten anscheinend keinen so klarsichtigen Tag

  • Wenn Deutsche Staatsangehörigkeit abgelehnt werden sollte, liegt mein mittlerer Verdienst bei 1100€ Netto, wo von ich nachweislich keine fixen Ausgaben habe

    Der wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht reichen...

    aktuell ca 2000€ Erspartes

    Das zählt nicht

    nochmal jährliche Einahmen von 12000 € durch meinen Papa

    das würde vermutlich nur gehen, wenn es vertraglich über Jahre zugesichert wird...aber schwierig, denn dann müsste es möglicherweise auch versteuert werden

    Anstelle dir 12 k zu geben, könnte dein Vater ggf. eine VE für deine künftige übernehmen.

    Geht nicht...da Vater Deutsch - Yberion Türkisch und Frau Yberion Pinay sind...wurde schon geklärt



    Hey TanduayIce


    Die ABH hat grad zurück gerufen und laut den geht das mit der VE meines Vaters nicht. Damit würde sich das natürlich erledigen, was ich sehr schade finde. Ich bräuchte deutsche Staatsangehörigkeit was ich jetzt beantrage



    PS. Deutsch soll sie online auf DW lernen und Prüfung gibt es ja irgendwann wieder. Auf A1 in Deutschland wird sich keine ABH einlassen, da es gegen das Gesetz ist...es sei denn du pochst auf den "Türkenstatus" und setzt das gerichtlich durch (Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei)


    https://www.faz.net/aktuell/po…-nachziehen-13037766.html



    PPS: Geht aber nach meiner Meinung nur bei türkischem Ehepartner zu türkischem Mann

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Zitat von Handyman

    Der wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht reichen...


    hmm ok hätte ja klappen können, dann hoffe ich mal das die Zusage kommt


    Zitat von Handyman

    das würde vermutlich nur gehen, wenn es vertraglich über Jahre zugesichert wird...aber schwierig, denn dann müsste es möglicherweise auch versteuert werden

    Finde ich scheisse und so tYpisch für diese Bürokratie. Ich habe genug finanzielle Mittel und wohne Mietfrei und habe eine Wohnung wo ich mit meiner Frau mietfrei wohnen kann und das auf Jahre. Ich finde es schade, dass nicht das Gesamtpaket betrachtet wird. Ich bin Wintersemester 2021 mit Studium fertig und habe jetzt schon eine feste Jobzusage . Ich finde man sollte das Gesamtpaket schon in betracht ziehen...

    Zitat von Handyman

    Deutsch soll sie online auf DW lernen und Prüfung gibt es ja irgendwann wieder. Auf A1 in Deutschland wird sich keine ABH einlassen, da es gegen das Gesetz ist...es sei denn du pochst auf den "Türkenstatus" und setzt das gerichtlich durch (Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei)

    in ihrer Stadt gibt es Deutsch Kurse die auch aktuell stattfinden, nur nicht den A1 Test machen können.


    Ich wollte eher auf Corona pochen und das dies eine Ausnahmesituation ist und so bis her nicht gab. Was kann ich oder meine Freundin dafür, dass aufgrund dieser einzigartigen Situation, der Test A1 nicht stattfindet?
    naja da ja eh sicher noch mindestens 4 Wochen dauert bis Antwort kommt und weitere 3-4 Wochen bis die Dokumente bei der Behörde hier in Deutschland ist und dann noch 6 Monate UP ansteht, wird es bis dahin vielleicht möglich sein.


    Nach der Fachabitur Geschichte, glaube ich kaum eine Lösung zu finden, da die Beamten scheinbar absolut nicht fähig sind, was zu machen was nicht nach deren Plan läuft.

    Zitat

    Mit dem Zeugnis hätte ich geschrieben:

    Bitte akzeptieren sie das Zeugnis zum Fachabi, da es einen höherwertigen Bildungsabschluss darstellt auf der mittleren Reife aufbaut und somit auch den Hauptschulabschluss integriert.


    Die Sachbearbeiter in deiner Behörde hatten anscheinend keinen so klarsichtigen Tag

    Klar hätte ich das machen können, aber ich dachte mir bring einfach mit Auto schnell vorbei, bevor weitere Verzögerungen entstehen.


    lg yberion45

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Ich wollte eher auf Corona pochen und das dies eine Ausnahmesituation ist und so bis her nicht gab. Was kann ich oder meine Freundin dafür, dass aufgrund dieser einzigartigen Situation, der Test A1 nicht stattfindet?


    Das wäre in der Tat eine Frage an die Fachleute hier:

    Soweit ich weis, gab es schon Urteile, dass auf das A1-Zertifikat verzichtet wird, wenn es von den örtlichen Gegebenheiten unverhältnismäßig ist, dass man die Sprachschule mit Prüfung besuchen kann. Dies betraf meines Wissens dann erstmal eher die räumliche Distanz zur nächsten Gelegenheit für das Absolvieren des Sprachkurses.

    Dann gab es wohl auch schon Urteile, dass wenn sich jemand ein Jahr nachweisbar ernsthaft bemüht hat, den Sprachnachweis zu erbringen, es aber nicht schaffte, es auch ohne Sprachnachweis ein Visa geben kann.

    Im Grunde könnte man jetzt die beiden Gründe argumentativ vermischen, allerdings glaube ich nicht, dass die DBM oder ABH sich darauf einlassen wird, und somit man den Klageweg wählen müsste mit ungewissem Ausgang, und zeitlich wird es hoffentlich (weil die Corona-Situation sich hoffentlich mal entspannt) dann auch nicht mehr was bringen.


    Wenn du schreibst, es gibt vor Ort in ihrer Wohngegend Sprachkurse, dann soll sie diese machen, du lernst mit ihr so gut sie kann. Und falls bis zum Ende dieser Sprachkurse noch immer keine Prüfung abgelegt werden kann, würde ich dann den Dialog suchen mit der DBM, was man machen kann. Vielleicht wäre so ein Model denkbar, dass sie vor Ort beim Gespräch nach weist, dass sie zumindest Grundkenntnisse hat.

  • Soweit ich weis, gab es schon Urteile, dass auf das A1-Zertifikat verzichtet wird, wenn es von den örtlichen Gegebenheiten unverhältnismäßig ist, dass man die Sprachschule mit Prüfung besuchen kann. Dies betraf meines Wissens dann erstmal eher die räumliche Distanz zur nächsten Gelegenheit für das Absolvieren des Sprachkurses.

    Ja, aber es gibt auch hunderte Urteile, die sogar die Reise in ein Nachbarland forderten. Also darauf würde ich keinen Penny setzen! Das haut nicht hin, denn lernen kann man auch online!

    Dann gab es wohl auch schon Urteile, dass wenn sich jemand ein Jahr nachweisbar ernsthaft bemüht hat, den Sprachnachweis zu erbringen, es aber nicht schaffte, es auch ohne Sprachnachweis ein Visa geben kann.

    Das gilt nur für verheiratete Paare aufgrund GG....trifft hier auch nicht zu

    Wenn du schreibst, es gibt vor Ort in ihrer Wohngegend Sprachkurse, dann soll sie diese machen, du lernst mit ihr so gut sie kann. Und falls bis zum Ende dieser Sprachkurse noch immer keine Prüfung abgelegt werden kann, würde ich dann den Dialog suchen mit der DBM, was man machen kann.

    Das ist das Einzige was man machen sollte...ich empfehle auch weit über A1 hinaus zu lernen. Sie hat jetzt around 9 Monate Zeit...da geht es bis B1 und spart hier viel Zeit und energie

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wenn Deutsche Staatsangehörigkeit abgelehnt werden sollte, liegt mein mittlerer Verdienst bei 1100€ Netto, wo von ich nachweislich keine fixen Ausgaben habe + aktuell ca 2000€ Erspartes und nochmal jährliche Einahmen von 12000 € durch meinen Papa.

    (...)

    Würde das ausreichen für das Visum oder ist hier der Verdienst ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu wenig?

    Du lebst doch schon immer in Deutschland, ich kann mir also nicht vorstellen warum da die Staatsbuergerschaft abgelehnt werden sollte? :dontknow

    Ausser du bist irgendwie vorbestraft oder so...


    Der wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht reichen...

    Wird da ein Unterschied gemacht ob DE oder anderer Staatsbuerger?

    Oder meintest du das generell?


    Das mit den 12k EUR wuerde ich im Bedarfsfall ebenfalls per Vertrag festlegen und dann auch die Steuern dafuer abfuehren - es soll ja schliesslich als "Einkommen" gelistet werden.

    Ich glaube kaum dass sich die DBM (oder wer auch immer dafuer verantwortlich ist) fuer monatliches "Taschengeld" interessiert.

    Auch 2k EUR Angespartes wird die wohl eher nicht beeindrucken, zumal man damit nun wirklich keine grossen Spruenge machen kann.

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Du lebst doch schon immer in Deutschland, ich kann mir also nicht vorstellen warum da die Staatsbuergerschaft abgelehnt werden sollte?

    Könnte auch, mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit, am Einkommen scheitern!

    Wird da ein Unterschied gemacht ob DE oder anderer Staatsbuerger?

    Ja...der Deutsche muss nur eine VE bis zur Hochzeit abgeben (kann auch ein dritter machen), bei Verheirateten überhaupt nichts nachweisen..... der Ausländer muss genug Einkommen haben um den LU für sich und Frau sicher zu stellen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • PS. Deutsch soll sie online auf DW lernen und Prüfung gibt es ja irgendwann wieder. Auf A1 in Deutschland wird sich keine ABH einlassen, da es gegen das Gesetz ist...es sei denn du pochst auf den "Türkenstatus" und setzt das gerichtlich durch (Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei)

    Solange er die türkische Staatsangehörigkeit hat, wäre zu prüfen, ob dann bei einem Ehegattennachzug überhaupt A1 gefordert werden kann.

    Eine Zeitlang war das so geregelt, dass zu einem in D angestellten Türken ein A1 gefordert wurde, jedoch zu einem Selbstständigen nicht.

    Sprich: Der Gemüsehändler konnte seine Partnerin ohne A1 nach D bringen, jedoch seon Angestellter nicht.

    Mag sein, dass diese Regelung entfallen ist und jetzt generell bei einem Zuzug zu Türken kein A1 mehr nötig ist.

    Soweit ich weis, gab es schon Urteile, dass auf das A1-Zertifikat verzichtet wird, wenn es von den örtlichen Gegebenheiten unverhältnismäßig ist, dass man die Sprachschule mit Prüfung besuchen kann. Dies betraf meines Wissens dann erstmal eher die räumliche Distanz zur nächsten Gelegenheit für das Absolvieren des Sprachkurses.

    An den Bürgerservice des AA wenden und nachfragen, ob es wegen Corona eine Sonderregel gibt.

    Könnte ja sein, dass wenn das Visum zuteilungsreif ist und nur kein A1-Zertifikat vorliegt , das Visum erteilt werden kann. Aber ich vermute auch dann muss man seine Bemühungen zum Erlernen der Sprache nachweisen.

    Dann gab es wohl auch schon Urteile, dass wenn sich jemand ein Jahr nachweisbar ernsthaft bemüht hat, den Sprachnachweis zu erbringen, es aber nicht schaffte, es auch ohne Sprachnachweis ein Visa geben kann.

    Aber selbst dann war die Vorgabe, dass bei diesen Bemühungen ein positiver Erfolg beim Lernen der Sprache nachweisbar war. zB anHand der erreichten Punktzahl beim Test... Es gibt mE bis dato kein einziges Urteil das sagt, nach x Jahren ist auf jeden Fall ein Visum zu erteilen, selbst wenn man kein einziges Wort Deutsch spricht.

  • Zitat von Raphael00

    Wenn du schreibst, es gibt vor Ort in ihrer Wohngegend Sprachkurse, dann soll sie diese machen, du lernst mit ihr so gut sie kann. Und falls bis zum Ende dieser Sprachkurse noch immer keine Prüfung abgelegt werden kann, würde ich dann den Dialog suchen mit der DBM, was man machen kann. Vielleicht wäre so ein Model denkbar, dass sie vor Ort beim Gespräch nach weist, dass sie zumindest Grundkenntnisse hat.

    habe ich genauso vor, sobald die Zusage kommt für den deutschen Pass geht die Anmeldung zum Deutsch Kurs los.
    ich denke irgendwie wird man A1 umgehen können, sollte es wegen Corona lange Zeit nicht möglich sein. Mal sehen, was sich bis nach UP an der aktuellen Situation ändert.

    Zitat von Level4

    Du lebst doch schon immer in Deutschland, ich kann mir also nicht vorstellen warum da die Staatsbuergerschaft abgelehnt werden sollte? :dontknow

    Ausser du bist irgendwie vorbestraft oder so...

    Das denke ich auch und seit meiner Jugend habe ich auch keine Vorstrafen. Habe 1 Anzeige bekommen, da war ich 14 und das war Kinderkram, sollte keine Probleme darstellen

    Zitat von TanduayIce

    Könnte auch, mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit, am Einkommen scheitern!



    könnte, aber hier hat mal jemand die Untergrenze geschrieben, und ich liege mit meinem eigenen Einkommen schon drüber. Ich denke da wird eine Zusage kommen

    Zitat von hge

    Solange er die türkische Staatsangehörigkeit hat, wäre zu prüfen, ob dann bei einem Ehegattennachzug überhaupt A1 gefordert werden kann.

    dürfte mir nichts bringen oder? Muss den Prozess wegen meinem geringen Einkommen als Deutscher starten müssen.


    lg Yberion45

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • dürfte mir nichts bringen oder? Muss den Prozess wegen meinem geringen Einkommen als Deutscher starten müssen.

    Das Einkommen muss in beiden Fällen hoch genug sein: bei Einbürgerung und bei Nachzug zu Dir, wenn du noch die türkische Staatsangehörigkeit hast. Daher sollte zunächst etwas beim Einkommen verbessert werden..

  • dürfte mir nichts bringen oder? Muss den Prozess wegen meinem geringen Einkommen als Deutscher starten müssen.

    Das Einkommen muss in beiden Fällen hoch genug sein: bei Einbürgerung und bei Nachzug zu Dir, wenn du noch die türkische Staatsangehörigkeit hast. Daher sollte zunächst etwas beim Einkommen verbessert werden..

    ja laut der Ausländerbehörde eben nicht. Als türkischer Staatsangehörigkeit zählt Einkommen definitiv für das Hochzeitsvisum, was allerdings als deutsche Staatsangehöriger nicht mehr relevant wäre und VE mein Vater geben kann. Deswegen habe ich ja die deutsche Staatsangehörigkeit gestartet und da sollte definitiv mein Einkommen auch laut Amt reichen.


    ich wusste nicht das man X Tausende von Euro verdienen muss, um eine deutsche Staatsangehörigkeit zu kriegen.


    ich habe ein Einkommen aktuell, was mir ermöglicht selbst mit Fix Kosten mein Leben ohne Sozialleistungen zu führen und da bei mir weder heute Miete anfällt noch in den nächsten 20 Jahren reicht mein Einkommen weit mehr aus und es besteht keine Gefahr in einer Lage zu kommen, wo ich Sozialleistungen brauchen würde und nur darum geht es und nicht , man kriegt deutsche Staatsangehörigkeit wenn man zur Mittelschicht gehört....

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • * laut meiner Meinung!


    ein Einkommen von 1100-1400€ netto sollten eigentlich reichen für den deutschen Pass dazu habe ich ja noch ein Schreiven von meinem Vater mit 1000€ monatlich mit Zusicherung das Geld zu bekommen bis ich nach Studium arbeite.

    Also monatlich 2100-2400€ sollten da ausreichen.

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  • Mal noch eine Frage:


    Mein Einkommen ist seit Antragsstellung gestiegen. Also zum Zeitpunkt der Abgabe, waren die Lohnabrechnungen niedriger, als die aktuell letzten 3. Sollte ich die nachreichen?


    lg yberion45

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  • So


    grad habe ich mit der Beamtin gesprochen und ich füge die Lohnabrechnungen per Email hinzu. Damit sollte dann mein Einkommen im Schnitt höher ausfallen


    Lg yberion45

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  • Hey


    stand Heute kam leider immer noch keine Antwort und gegen Ende diesen Monat ist es dann 3 Monate her. Naja mal weiter warten, bleibt mir ja nicht anderes übrig


    lg yberion45

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  • Hey


    stand heute immer noch keine Antwort und mittlerweile fängt der 4 Monat an. Meint ihr ich soll da mal anrufen und nachfragen?


    lg yberion45

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