yberion45/Fragen zum Visum für Hochzeit

  • Dieses Schreiben der ABH ist mE nicht zu beanstanden.

    Ich bin sogar erstaunt, dass sie mit einer Befristung bis Ende des Jahres zufrieden sind. Das ist mE schon eine Entgegenkommen . Wenn irgendwie möglich solltest du dies möglich machen.

    Wie ist das denn mit deiner Staatsbürgerschaft? Hast du die deutsche schon?

    Hey


    eigentlich ist das kein Entgegenkommen, sondern so haben sie das von vorne rein kommuniziert, weiß nicht wieso ihr glaubt das man den länger vorlegen müsste. Die VE ist 6 Monate gültig und genau für diesen Zeitraum braucht man ein Arbeitsvertrag nicht länger und nicht weniger, hab das sogar als Email noch. Daher ist das nicht wirklich ein entgegenkommen.

    Worauf ich nicht geachtet habe, ist , dass diesmal keine 6 Monate Verlängerung bekommen habe da dies meine letzte Vertragsverlängerung ist, bevor fest.


    Zumindest reicht mein finanzielles Einkommen aus, wo mir hier einige ja Seiten lang geschrieben haben, dass dies nicht der Fall wäre


    Ich werde Montag in Kontakt treten, mal sehen was für eine Lösung wir finden werden. Werde berichten


    Deutscher Pass dauert noch. Sie verlangen immer wieder die selben Papiere warum auch immer … Hab letzte Woche zum 2 Mal Studienbescheinigung vorbei gebracht.


    lg

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • mein sie verlangen nur 6 Monate Absicherung und keine 5 Jahre sonst bräuchte man ja fest Vertrag, was aber keine Vorraussetzung ist!

    Ja, bei einer VE...bei einem Sperrkonto müsste man nach Gesetz (so lange du Ausländer bist) aber die volle Zeit der "Haftung" also 5 Jahre ansetzen..so jedenfalls meine Lesart!



    mit meinem Vater hat sie nicht abgelehnt, er darf nur die VE selber nicht abgeben, was er ja nicht tun soll.

    Doch macht es ein Problem...denn ohne VE wird es vermutlich kein Visum geben!


    Aber trotzdem viel Erfolg..:thumb


    Nachtrag aufgrund von Antwort


    Hey


    eigentlich ist das kein Entgegenkommen, sondern so haben sie das von vorne rein kommuniziert, weiß nicht wieso ihr glaubt das man den länger vorlegen müsste. Die VE ist 6 Monate gültig und genau für diesen Zeitraum braucht man ein Arbeitsvertrag nicht länger und nicht weniger, hab das sogar als Email noch. Daher ist das nicht wirklich ein entgegenkommen.

    Das Gesetz und die AVV sagt da etwas anderes...hier müsste normalerweise ein "unbefristeter" Arbeitsvertrag vorgelegt werden, wenn du bisher nicht Deutscher geworden bist! Denn für Ausländer sieht das anders aus...sie AVV zu §27

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • die VE kriege am 01.10 dann, da spätestens dann Fest Vertrag habe und jetzt schon weiß dass mein Einkommen , was ab Juni noch mal höher wird ausreicht.


    ich schaue jetzt Montag erstmal, ob ich andere Wege finde und die VE früher zu kriegen, ansonsten alles so vorbereiten, dass im Oktober alles schnell geht, bleibt ja nichts Meeres übrig.

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  • Zitat

    Ja, bei einer VE...bei einem Sperrkonto müsste man nach Gesetz (so lange du Ausländer bist) aber die volle Zeit der "Haftung" also 5 Jahre ansetzen..so jedenfalls meine Lesart!

    laut meiner Leseart kann man ein Sperrkonto erst nach 5 Jahren dann auflösen, aber der Betrag muss nicht für 5 Jahre reichen.


    Mal sehe es laufen mehrer Sachen grad, werde Montag denke ich mehr wissen


    lg yberion45

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  • Zitat von Goose

    Das Gesetz und die AVV sagt da etwas anderes...hier müsste normalerweise ein "unbefristeter" Arbeitsvertrag vorgelegt werden, wenn du bisher nicht Deutscher geworden bist! Denn für Ausländer sieht das anders aus...sie AVV zu §27

    Exakt da hatte ich damals gefragt:

    Zitat von Ausländerbehörde

    für die Ausstellung der Verpflichtungserklärung ist Ihr aktueller Arbeitsvertrag nicht ausreichend. Dafür benötigen Sie dann den verlängerten Arbeitsvertrag (welcher ab Ausstellung mindestens sechs Monate gültig sein muss).

    vielleicht meine ABH so?

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  • Die VE ist 6 Monate gültig und genau für diesen Zeitraum braucht man ein Arbeitsvertrag nicht länger und nicht weniger, hab das sogar als Email noch. Daher ist das nicht wirklich ein entgegenkommen.

    .. das würde dann zutreffen, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hättest. Vielleicht habe ich es überlesen , hast du die denn jetzt schon ?

  • Die VE ist 6 Monate gültig und genau für diesen Zeitraum braucht man ein Arbeitsvertrag nicht länger und nicht weniger, hab das sogar als Email noch. Daher ist das nicht wirklich ein entgegenkommen.

    .. das würde dann zutreffen, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hättest. Vielleicht habe ich es überlesen , hast du die denn jetzt schon ?

    Nein und trotzdem wollen sie nur die 6 Monate 🤷‍♀️
    wir können jetzt gerne rumreiten wer recht hat aber die Ausländerbehörde weiß das ich kein Deutsche Staatsangehöriger bin und hat mir Januar schon geschickt das sie nur 6 Monate wollen oder brauchen 🤷‍♀️
    wenn dich besser fühlst hast du halt recht 🤷‍♀️

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  • Das Gesetz und die AVV sagt da etwas anderes...hier müsste normalerweise ein "unbefristeter" Arbeitsvertrag vorgelegt werden, wenn du bisher nicht Deutscher geworden bist! Denn für Ausländer sieht das anders aus...sie AVV zu §27


    .. das würde dann zutreffen, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hättest. Vielleicht habe ich es überlesen , hast du die denn jetzt schon ?

    Das sage ich doch die ganze Zeit...soweit ich weiß, ist er noch kein Deutscher und damit muss ein "unbefristeter" Vertrag vorliegen um als Ausländer einen anderen Ausländer ins Land zu bringen

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Das Gesetz und die AVV sagt da etwas anderes...hier müsste normalerweise ein "unbefristeter" Arbeitsvertrag vorgelegt werden, wenn du bisher nicht Deutscher geworden bist! Denn für Ausländer sieht das anders aus...sie AVV zu §27


    .. das würde dann zutreffen, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hättest. Vielleicht habe ich es überlesen , hast du die denn jetzt schon ?

    Das sage ich doch die ganze Zeit...soweit ich weiß, ist er noch kein Deutscher und damit muss ein "unbefristeter" Vertrag vorliegen um als Ausländer einen anderen Ausländer ins Land zu bringen

    und wieso akzeptiert meine ABH eben 6 Monate Vertrag wissend das ich Ausländer bin? So haben die Januar es mit mir kommuniziert hab die Email hinzu gefügt, meine Fresse 🤦

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  • Bringt ja auch nichts drauf rum zu reiten,


    jetzt erstmal abwarten bis Montag, dann werde ich mal sehen ob es andere Lösungen gibt, sonst muss ich Bibis Oktober warten.


    lg yberion45

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  • Zitat
    • , meine Fresse 🤦

    Da du alles besser weiß, als ich und hge und keine weiteren Ratschläge zu benötigen zu scheinst, mach ich hier erstmal zu! :lock

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Goose

    Hat das Thema geschlossen
  • wieder auf mit einer eindringlichen Mahnung an den TE sich "etwas" zurück zu halten und zur Sachlichkeit zurück zu kehren. Beim nächsten Mal bleibt es zu

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Hey


    heute ist die UP beendet und kam ohne Beanstandung bei meinem Standesamt an.


    ich warte jetzt noch auf die Ausländerbehörde, mal sehen was da rum kommt.


    lg yberion45

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  • Hey


    es gibt Entwicklungen bei der Verpflichtungserklärung und wie es aussieht kriege ich sie hier die Antwort von der ABH

    also wird heute mein Vater die VE abgeben. Mit seinem Gehalt wird das überhaupt keine Probleme geben


    lg yberion45

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  • Guten Tag hab mal ein paar Fragen zum Formular.


    Ist es richtig das ich als Einreisegrund Sonstiges und dann Hochzeit eingebe?


    Die nächste Frage wäre Aufenthalt von bis, hab da mal 01.08 bis 31.12 eingetragen ist das ok so?


    und die Frage haben sie eine Krankenversicherung für längere Zeit ankreuzen oder frei lassen? Werde ja eine 3 Monatige abschließen meinen die das damit?


    lg yberion45

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Ist es richtig das ich als Einreisegrund Sonstiges und dann Hochzeit eingebe?

    Ja!

    Die nächste Frage wäre Aufenthalt von bis, hab da mal 01.08 bis 31.12 eingetragen ist das ok so?

    du kannst auch vom 1.8. bis "permanent" eintragen. Es wird ohnehin nur 3 Monate erteilt. (ein User berichtete, dass 6 Monate erteilt würde, wir wissen aber nicht, ob das ein Fehler war)

    und die Frage haben sie eine Krankenversicherung für längere Zeit ankreuzen oder frei lassen? Werde ja eine 3 Monatige abschließen meinen die das damit?

    Da solltest du als Ausländer was angeben. Bei einem Zuzug zu einem Deutschen ist es der DBM/ABH relativ egal, on eine KV existiert, aber nicht bei einem Zuzug zu einem Ausländer. Ob die DBM hier mit einer RKV zufrieden ist, kann ich nicht sagen.. Ich vermute aber, dass zumindest die ABH genau wissen will, um welche längerfristige KV in D es sich handelt.

  • Ja!

    und die Frage haben sie eine Krankenversicherung für längere Zeit ankreuzen oder frei lassen? Werde ja eine 3 Monatige abschließen meinen die das damit?

    Da solltest du als Ausländer was angeben. Bei einem Zuzug zu einem Deutschen ist es der DBM/ABH relativ egal, on eine KV existiert, aber nicht bei einem Zuzug zu einem Ausländer. Ob die DBM hier mit einer RKV zufrieden ist, kann ich nicht sagen.. Ich vermute aber, dass zumindest die ABH genau wissen will, um welche längerfristige KV in D es sich handelt.

    ok danke.


    hatte vorgehabt bei Generalli eine abzuschließen, 3€ pro Tag für 3 Monate, also den Zeitraum des Visum und nach der Hochzeit ist sie ja bei der AOK


    lg Yberion45

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  • 3€ am Tag finde ich relativ teuer. Ich hatte weniger als 1€ bezahlt. Aber kann natürlich am Leistungsumfang liegen.

    Ich würde mit dann auch die Bedingungen ansehen, ob bei früherem Wegfall des Versicherungsgrundes (z.B. durch Heirat) die restliche Gebühr zurückerstattet wird.

    Die Reisekrankenversicherung wird ja nur bis zur Hochzeit benötigt.

  • 3€ am Tag finde ich relativ teuer. Ich hatte weniger als 1€ bezahlt. Aber kann natürlich am Leistungsumfang liegen.

    Ich würde mit dann auch die Bedingungen ansehen, ob bei früherem Wegfall des Versicherungsgrundes (z.B. durch Heirat) die restliche Gebühr zurückerstattet wird.

    Die Reisekrankenversicherung wird ja nur bis zur Hochzeit benötigt.

    kannst mir den Anbieter nennen, bei dem du warst?


    lg yberion45

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman