yberion45/Fragen zum Visum für Hochzeit

  • danke für die ganzen Hinweise.

    Ich denke das ist aber wohl doch Auslegungssache oder?

    Im Zweifel kann man ja argumentieren naja "Wohnsitzname" ich habe ein 3-Monats VISA und "aktuell" sind wir ja nicht verheiratet.

    Also zum Zeitpunkt als der Versicherungsfall einttritt. Was man "mal vorhat"(Hochzeit) wäre nach meiner Argumentation nicht relevant.


    Aber ich denke das können wir hier sowieso nicht juristisch klären sondern nur Denkanstöße geben und dafür bin ich euch sehr dankbar :))


    EDIT: meiner Meinung nach wäre konkret die Frage was heißt "Wohnung bezogen", wenn ich 9 Monate in Manila lebe und 3 Monate in Deutschland bin habe ich dann hier eine "Wohnung bezogen"?

  • danke für die ganzen Hinweise.

    Ich denke das ist aber wohl doch Auslegungssache oder?

    Im Zweifel kann man ja argumentieren naja "Wohnsitzname" ich habe ein 3-Monats VISA und "aktuell" sind wir ja nicht verheiratet.

    Nein, es ist keine Auslegungssache...wer mit einem 1- Way Flug einreist und ein Hochzeitsvisum hat plant seine Wohnsitznahme im Zielland und muss sich entsprechend der 14 Tage Frist anmelden. Macht man das nicht zahlt gibt es bis 1.000 € Strafe und bekommt die Versicherung das raus, gibt es Probleme beim zahlen von Rechnungen!


    Ich kann nur davor warnen sich nicht rechtzeitig anzumelden...wir haben das damals um 3 Tage überzogen und mussten 200 € Strafe zahlen

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • okay mein Vorschlag:

    1) Am Besten Anmelden bzw. bei der Stadt fragen ob man sich anmelden muss

    2) Bestätigung der Versicherung einholen dass Deckung trotzdem bis zur Hochzeit gilt

    3) die 200 EUR Strafe die Du bezahlt hast finde ich dennoch fragwürdig aber das müsste wenn dann ja ein Gericht klären :)


    ?

  • 1) Am Besten Anmelden bzw. bei der Stadt fragen ob man sich anmelden muss

    Ich würde den ersten Gan, nach einreise und Aklimation zum Meldeamt des Landkreises gehen und anmelden

    3) die 200 EUR Strafe die Du bezahlt hast finde ich dennoch fragwürdig aber das müsste wenn dann ja ein Gericht klären :)

    Warum? Steht doch eindeutig in den Bußgeldvorschriften im BMG...


    Zitat

    Erst­mals bundes­weit einheitliche Rege­lungen

    Seit dem 1. November gelten bundes­weit einheitliche Rege­lungen zum Melderecht. Bislang gab es je nach Bundes­land unterschiedliche Rege­lungen, da das Meldewesen seit 1949 in der Zuständig­keit der Länder lag. Im Rahmen der Föderalismusreform I wurde das Meldewesen 2006 aber zur Sache des Bundes erklärt. Dies wirkt sich nun auf die Gesetz­gebung aus. In den meisten Bundes­ländern mussten sich Bürger bisher inner­halb von einer Woche nach dem Wohn­sitz­wechsel ummelden. Nach der neuen bundes­einheitlichen Regelung bekommen sie dafür nun zwei Wochen Zeit.

    Zwei Wochen Zeit für An- oder Abmeldung

    Wer länger mit der Ummeldung wartet, begeht eine Ordnungs­widrigkeit. Die Behörde kann dann eine Geldbuße von bis zu 1 000 Euro fürs Trödeln verlangen.


    https://www.test.de/Neues-Bund…saftige-Bussen-4937691-0/

    Guter Hinweis: das Meldegesetz ist seit einigen Jahren jetzt Sache des Bundes, nicht mehr der Länder!

    So ist es..

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Falsche Aussage...14 Tage nach "Wohnsitznahme", also Einreise ist bundesweit vorgeschrieben sich anzumelden...wenn man bleiben will (also nicht Urlaub)! Siehe Bundesmeldegesetz ...Ohne Wohnsitzanmeldung bekommt sie ja überhaupt keinen Aufenthaltstitel. Die Anmeldung ist der 1. Weg nach einreise und das erste Amt für deine zukünftige Frau!

    Stimmt, wir haben das 2 Wochen zu spät angemeldet und mussten 330€ Bußgeld zahlen

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Hey


    die ADAC Versicherung wird definitiv trotzdem gelten, den auf dem Versicherungsschein steht das zwar bei ständigem Wohnsitz in Deutschland diese Versicherung ungültig wäre, außer man muss sich aus Meldepflichtigen gründen anmelden und genau das ist hier der Fall.


    Ich bin mit den Dokumenten fast durch, mir fehlt lediglich nur noch Form 21/121. Die Unterlagen dazu werde ich entweder am 02.06 oder am 15.06 beim Standesamt abgeben, das hängt jetzt von dem Termin am 31.05 im türkischen Konsulat ab. Den Termin für die DBM mache ich dann am Tag, wo ich die Dokumente zum Standesamt abgebe.


    Stand der Dinge:


    Dokumente für türkische Konsulat Ehefähigkeitszeugnis:


    Von mir:

    • Ausweis Kopie ( Erledigt)
    • Geburtsurkunde ( Erledigt)
    • Meldebescheinigung ( Erledigt)
    • 2 Passfotos (Erledigt)

    Von ihr:

    • Ausweis Kopien ( Erledigt)
    • Geburtsurkunde in Deutsch ( Erledigt)
    • Ehefähigkeitszeugnis in Deutsch ( Erledigt)
    • Vollmacht in türkisch und beglaubigt ( Erledigt)
    • 2 Passfotos ( Erledigt)

    Geplante Abgabe der Dokumente an das Konsulat für das Ehefähigkeitszeugnis von mir : 31.05.21


    Dokumente für das Standesamt zur Eheschließung:

    • Ehefähigkeitszeugnis von mir ( in Bearbeitung : 31.05.21) Hier könnten Probleme auftreten, da man mir nicht klar sagen konnte ob in Deutsch oder türkisch. Jede Email war abwechselnd andere Sprache verlangt
    • Vollmacht von meiner Frau für den Termin der Eheschließung ( Erledigt)
    • beglaubigte Auszug aus dem Geburtenregister ( Erledigt)
    • beglaubigte Passkopien von meiner Frau ( Erledigt)
    • Übersetzung der Geburtsurkunde meiner Frau ( Erledigt)
    • Übersetzung des Ehefähigkeitszeugnis meiner Frau ( Erledigt)
    • Meldebescheinigung ( Cebula) ( Erledigt)
    • Lohnnachweis von mir (3 von 3) ( Erledigt)


    Dokumente für das Visum:

    Von mir:

    • Formloses Einladungsschreiben (Erledigt)
    • 2 Kopien des Ausweises ( Erledigt)
    • Meldebescheinigung ( Erledigt)
    • Form 11/121 ( in Bearbeitung: Voraussichtlich 02.07)
    • Verpflichtungserklärung ( Erledigt)
    • Visagebühren ( Erledigt)
    • Reisekrankenversicherung ( erledigt)


    Von Ihr:

    • Das ausgefüllte Formular (Erledigt)
    • 3 aktuelle Passbilder ( Erledigt)
    • Gültiger Pass ( Erledigt)
    • Geburtsurkunde ( Erledigt)
    • Zertifikat Deutsch A1 ( Erledigt)
    • 2 Kopien aller Dokumente (Erledigt sie selber)
    • Ehefähigkeitszeugnis(CENOMAR) ( In Bearbeitung : Vorrausichtlich Anfang Juni, direkt wenn UP abgeschlossen ist)

    lg yberion45

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Bundesmeldegesetz (BMG)
    § 17 Anmeldung

    (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    In dieser schönen Landeshauptstadt kann man offenbar seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen. Ich habe die Hauptstelle der Behörde ausgewählt.


    Unbenannt.jpg


    Was sollten Heiratswillige hier tun?

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Sich ein anderes Amt suchen. Jedenfalls kann man hier in HH im gesamten Stadtgebiet alle Orts- bzw. Bezirksämter nutzen.


    Beispiel: Ich brauchte im letzten Jahr einen neuen Ausweis und Pass. Nach der offiziellen Terminvergabe-Website hätte ich -wenn ich mich richtig erinnere- ca. 6 Wochen warten müssen. Habe dann die einzelnen Bezirksämter im Netz "abgeklappert" und siehe da, das Ortsamt Blankenese (Bezirksamt Altona) hatte noch am gleichen Tag einen Termin. Von mir zu Hause (St. Pauli) nach Blankenese war es eine S-Bahnfahrt von ca. 20 Minuten.


    Also geht was - wenn man ein wenig sucht. Allerdings weiss ich nicht, wie das in Hannover ist.

    Paragraf 5 des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern

  • Also geht was - wenn man ein wenig sucht. Allerdings weiss ich nicht, wie das in Hannover ist.

    Alle weitern Ämter haben noch längeren Vorlauf. man kann nicht zu einem Bürgeramt gehen. Ohne Termin wird man vom (orientalischen) Wachmann nicht eingelassen. Will nicht weiter stören

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • yberion45 #347:

    Das mit der ADAC Versicherung verstehst du falsch , hier mal Auszug der Versicherungsbedingungen:

    "der versicherte Geltungsbereich umfasst den gesamten Schengen-Raum. Kein

    Versicherungsschutz besteht in dem Land, in dem der Gast seinen ständigen Wohnsitz

    oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Gast seinen ständigen Wohnsitz oder ge-

    wöhnlichen Aufenthalt in einem Land des Schengen-Raums, so besteht erst ab Einrei-

    se in ein anderes Land des Schengen-Raums Versicherungsschutz. Muss der Gast wäh-

    rend eines vorübergehenden Aufenthaltes im versicherten Geltungsbereich

    melderechtliche Vorschriften erfüllen, begründet er damit keinen ständigen Wohnsitz

    oder gewöhnlichen Aufenthalt. Kein Versicherungsschutz besteht in dem Land, in dem

    der Gast seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat."


    Wenn Sie sich anmeldet ist dies ja nicht während eines vorübergehenden Aufenthalt sondern um einen ständigen Wohnsitz zu gründen (und zu heiraten)

    Also dann kein Versicherungsschutz...

  • Und genau darunter steht drin: außer wenn man sich Meldepflichtig anmelden muss, dann gilt es trotzdem

    Lg

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Und auch bei allen Versicherungen die hier vorgeschlagen wurden steht das so drin 😀

    Hab mit ADAC aber gesprochen bis zur Hochzeit bleibt sie gültig laut den


    lg

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Du verstehst es einfach nicht : "

    Muss der Gast wäh-

    rend eines vorübergehenden Aufenthaltes im versicherten Geltungsbereich..."


    Sie meldet sich nicht während eines vorübergehenden Aufenthalt ( Urlaubsreise/ Touristik) an sondern sie meldet einen ständigen Wohnsitz an, für Hochzeit...


    Wie du selbst so schön schreibst : ausser wenn man sich ... vergisst aber den wichtigen Bestandteil des Satzes "bei vorübergehenden...."

  • Welche Krankenversicherung, für jemandem aus dem Ausland hat denn nicht diese „vorübergehend“ Formulierung in den AGB und gilt explizit auch bei Wohnsitz in Deutschland, der aber noch nicht bei Abschluss vorhanden ist? Das wäre dann doch die Frage, denn ich finde da keine...

  • Keine Ahnung, ich habe die incoming Versicherungen vom ADAC immer für ausländische Besucher genommen, welche zum vorübergehenden Besucher in D waren.


    Und ich hörte von Problemen wenn ein ständiger Wohnsitz hier angemeldet wurde


    Aber einfach doch bei der (ADAC) Versicherungszentrale anrufen, die Fakten nennen und es abklären

  • Da das Thema für mich auch interessant ist habe ich einfach mal den ADAC angemailt:


    "

    Guten Tag,

    ich möchte meine Verlobte aus den Philipinen in Deutschland heiraten.


    Dafür möchte ich die Incoming Versicherung beantragen, da die Botschaft in Manila einen Nachweis für den Versicherungsschutz für 3 Monate benötigt.


    Ist diese Versicherung dafür geeignet? Denn lt. Gesetz:


    Bundesmeldegesetz (BMG)

    § 17 Anmeldung

    (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.


    daher sie muss ich mit dem 3-Monats VISUM hier nach 2 Wochen anmelden. Gilt der Verishcerungsschutz trotz Anmeldung bei der Meldebehörde bis zur Hochzeit oder nicht? Vielen Dank."


    ich gebe bescheid wenn Antwort kommt.

  • Ich denke rechtlich kann die Zeit von Einreise bis tatsächlich auch stattfindender Heirat durchaus noch als vorübergehender Aufenthalt gewertet werden(3 Monatsvisum), auch wenn es faktisch keiner mehr ist. Betonung auf „kann“... wäre dann im Zweifelsfall wohl was für die Juristen...

  • Cekarius genau siehe ich auch so,

    aber bevor ein Versicherungsfall eintritt

    und der ADAC dann die Zahlung ablehnt

    habe ich sie angeschrieben :)


    Was im Zweifel dann ein Gericht entscheidet

    können wir ja hier sowieso nicht final klären ;)

  • Keine Ahnung, ich habe die incoming Versicherungen vom ADAC immer für ausländische Besucher genommen, welche zum vorübergehenden Besucher in D waren.


    Und ich hörte von Problemen wenn ein ständiger Wohnsitz hier angemeldet wurde


    Aber einfach doch bei der (ADAC) Versicherungszentrale anrufen, die Fakten nennen und es abklären

    hatte ich gemacht und sie meinten das genau dieses ok ist für sie 🤷‍♀️


    Alle Reise Krankenversicherung haben diese Klausel in den AGB hab etliche gelesen


    lg

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman