Heiraten in D oder alternativ in DK ??

  • moin,

    meine Zukünftige ist Filipina mit momentanen Wohnsitz in UAE.

    Ich war bereits 2 x unten und habe ihr beim letzten Mal Mitte März auch schon eine Einladung und die VE für einen Besuch in D mitgebracht. Die VE läuft ab Juni, da sie dann Urlaub gehabt hätte: Durch Corona wurde jetzt aber ihr Arbeitsvertrag dort (inklusive dem Arbeitsvisum) nicht verlängert - sie ist also momentan dort mit einer Duldung, bis die Ausreise nach den Philippinen oder mit Visum für D möglich ist. Grundidee ist, dass sie erst mal mit einem Besuchervisum herkommt und wir dann sehen, ob wir beim hiesigen Standesamt die Ehe beantragen und sie dann nach Rückkehr dann ein erneutes Ehevisum beantragt oder alternativ wir mit dem Schengen Visum nach Dänemark fahren und dort heiraten. Dann Müsste sie zwar auch zurück und ein FZ beantragen, was evtl. von den Dokumenten her etwas einfacher ist.

    Für eine Heirat in Dänemark müsste die auch einfacher sein - nebst Geburtsurkunde (sie ist late registered) käme ja noch eine Ledigkeits-Bescheinigung in Frage ? Müssen diese mit Apostille versehen werden ??

    Hoffe auf mir weiterhelfende Kommentare.


    bis denne

    Detlef

  • ob wir beim hiesigen Standesamt die Ehe beantragen und sie dann nach Rückkehr dann ein erneutes Ehevisum beantragt oder alternativ wir mit dem Schengen Visum nach Dänemark fahren und dort heiraten. Dann Müsste sie zwar auch zurück und ein FZ beantragen, was evtl. von den Dokumenten her etwas einfacher ist.

    Bin zwar jetzt nicht der Fachmann...aber ist von den Dokumenten dasselbe! Das Hochzeitsvisum oder das FZV bekommt sie nur nach einer UP der Geburtsurkunde. Da gibt es keinen Ausweg, speziell da sie spät registriert ist! Also warum da einen 3. "Landes" Kreis und Rechtskreis mit reinziehen. Hat sie schon Deutsch A1?

    Ich würde dann gleich in Deutschland heiraten!


    Zum Schengenvisum...von einer "Duldung" gibt es meines Wissens kein Schengenvisum! Aber hier werden sich die Spezialisten hge und TanduayIce sicher noch melden

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Handyman - A1 hat sie noch nicht - Kommunikation läuft perfekt in Englisch, wir sind aber schon dabei, deutsch mit einfließen zu lassen.

    Verlangt DK auch eine UP der Geburtsurkunde ?? Die UP der Geburtsurkunde wird auch zwingend bei FZV verlangt ??


    @ all - bezüglich des abgelaufenen UAE Visums - Duldung war vielleicht die falsche Wortwahl, visa extention für max. 3 Monate, bis der Flugverkehr wieder einigermaßen läuft

  • In diesen Zeiten etwas zu planen, ist schier unmöglich. Man sollte eben solange warten, bis dass die Reisefreiheit wieder hergestellt ist.

    Denn ansonsten verfallen immer wieder Dokumente und man muss von vorne anfangen.




    ch war bereits 2 x unten und habe ihr beim letzten Mal Mitte März auch schon eine Einladung und die VE für einen Besuch in D mitgebracht. Die VE läuft ab Juni, da sie dann Urlaub gehabt hätte: Durch Corona wurde jetzt aber ihr Arbeitsvertrag dort (inklusive dem Arbeitsvisum) nicht verlängert - sie ist also momentan dort mit einer Duldung, bis die Ausreise nach den Philippinen oder mit Visum für D möglich ist. Grundidee ist, dass sie erst mal mit einem Besuchervisum herkommt und wir dann sehen, ob wir beim hiesigen Standesamt die Ehe beantragen und sie dann nach Rückkehr dann ein erneutes Ehevisum beantragt oder alternativ wir mit dem Schengen Visum nach Dänemark fahren und dort heiraten. Dann Müsste sie zwar auch zurück und ein FZ beantragen, was evtl. von den Dokumenten her etwas einfacher ist.

    Du solltest dich auf eins konzentrieren: entweder Schengen oder Heirat.


    Sobald die Botschaften merken, dass irgendwie eine Heirat geplant ist, wird meist das SchengenVisum abgelehnt.

    Auch wenn man zig mal hört, dass die Heirat mit SchengenVisum legal sei (ist sie auch), es ist doch letztlich eine Einreise mit dem falschen Visumstyp.. denn dafür gibt es ja eigens das Heiratsvisum. Und Heirat mit SchengenVisum mögen die Ausländerbehörden und die Botschaften nicht.


    In dieser Situation kann ich mir höchstens ein SchengenVisum vorstellen, dass in den UAE beantragt wird, sobald die Behörden wieder arbeiten und auch ein Flug nach D möglich ist.

    Schwierig wird es allerdings, wenn der Rückflug von D auf die Philippinen sein soll. Denn dann hat sie ja wahrscheinlich keine Arbeit mehr in den UAE und kann dorthin nicht zurück. Daher ist die Erteilung des SchengenVisum nach meiner Einschätzung fraglich.



    Für eine Heirat in Dänemark müsste die auch einfacher sein - nebst Geburtsurkunde (sie ist late registered) käme ja noch eine Ledigkeits-Bescheinigung in Frage ? Müssen diese mit Apostille versehen werden ??

    Ich bin kein Experte für Heirat in DK. Aber dort sind nach meinen Informationen die Zügel bezüglich Dokumente auch angezogen worden.

    Eine UP macht DK bisher noch nicht; du müsstest schon konkret ein Standesamt dort kontaktieren und nach den verlangten Dokumenten fragen. Apostille der Philippinen sollte in DK akzeptiert werden, denn nur Austria, Finland, Germany, Greece erkennen die Apostille der Philippinen laut wiki nicht an.


    Das nutzt aber letztlich nix für D, denn die werden für ein langfristiges Einreisevisum zu über 99% eine UP verlangen; gerade wenn eine Heirat in DK erfolgte. Eine Einreise aus den Philippinen nach einer Heirat in DK ist auch papiermäßig nicht wesentlich einfacher.


    Aber wegen Corona es ist mE viel zu früh, sich über das Thema Heirat Gedanken zu machen.

    In der Zwischenzeit mach dir klar, welche Dokumente für eine Heirat in D oder auf den Philippinen gebraucht werden und wie das Prozedere ist. Dann bist du gerüstet, wenn es wirklich wieder los geht und die Behörden wieder normal arbeiten.





  • Stimme den beiden Vorpostern zu


    Schengenvisum: Wie soll das gehen mit einer Duldung? Von UAE nach D und dann Philippinen Ausreise? 99% keine Chance für ein Schengenvisum...dazu die Probleme bei einer Hochzeit....lass es


    Hochzeitsvisum wäre hier das richtige...egal ob FZV oder Hocheitsvisum, es gibt eine UP zu 99,99%. Spät registriert ist sie auch noch! Also Papiere vorbereiten und Hochzeitsvisum beantragen, wenn die Krise vorbei ist!

    Deutschkurs machen..A1 ist notwendig

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • hge, soweit mir bekannt wäre es in dem von Detlef geschilderten Fall keine Einreise mit dem falschen Visum, da er ja sagt, er würde z.B. Heiraten und anschließend würde die Freundin wieder ausreisen. Einreise mit dem falschen Visum ist es nur, wenn sie dann in D einen Titel nach § 28 beantragt. (vermutlich würde ähnlich bei einem Titel zur Arbeitsaufnahme argumentiert) Da sie noch kein A1 hat, dürfte es unwahrscheinlich sein, dass ein absehen von der Einreise mit dem nationalen Visum erfolgt. Auch bei Erwerb von A1 in D gab es zumindest Diskussionen ob dies dann zutrifft, da dann die Voraussetzung erst nach Einreise entstanden ist. Täusche ich mich da?


    Wenn es die Option gibt, dass sie in DK heiraten kann und eh zurück will, so ist dies rechtlich völlig unbedenklich. Auch wenn kein Ehegattensplitting möglich ist, so sollten dann Unterstützungsleistungen schon steuerlich relevant werden.


    Dass es aktuell vermutlich extrem schwierig wird ein Schengenvisum generell zu bekommen ist das Andere.

  • Wenn es die Option gibt, dass sie in DK heiraten kann und eh zurück will, so ist dies rechtlich völlig unbedenklich.

    Lies noch mal genau mein Post durch.

    Ich habe auch nicht gesagt, dass es illegal ist, mit einem SchengenVisum einzureisen und in DK zu heiraten.

    Ich habe nur gesagt, dass - sobald eine Heirat ins spiel kommt - ein SchnengenVisum meist abgelehnt wird.

    Und in diesem Fall - wenn ich den TS richtig verstanden habe - soll die Verlobte mit SchengenV nach D einreisen, dann soll in DK geheiratet werden und dann auf die Philippinen zurückgereist werden. Ich bin gespannt, welches Konsulat dazu ein Visum gewähren wird.

  • hge, soweit mir bekannt wäre es in dem von Detlef geschilderten Fall keine Einreise mit dem falschen Visum, da er ja sagt, er würde z.B. Heiraten und anschließend würde die Freundin wieder ausreisen

    Das wäre nur der Fall, wenn sie beim beantragen des Visums eine Hochzeit in DK angeben würde (Feld 24)...bei einem Visum für Besuchs / Touristenfälle wäre es eine "Falschangabe" beim Visumsantrag / Interview....denn in Feld 23 / 24 des Antrages würde diese Angabe fehlen. Da aufgrund vielfältiger Probleme, die Hochzeit zwischen Pinay / Deutsch etlicher Papiere bedarf, welche man üblicherweise nicht bei einem Urlaub mitführt, kann man hier "Visumsmissbrauch" sehen. Eine Spontanhochzeit würde kein Richter gauben


    "Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und dass sie richtig und vollständig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Erklärungen zur Ablehnung meines Antrags oder zur Annullierung eines bereits erteilten Visums führen und die Strafverfolgung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, der den Antrag bearbeitet, auslösen können"

    Wenn es die Option gibt, dass sie in DK heiraten kann und eh zurück will, so ist dies rechtlich völlig unbedenklich.

    Nein, siehe oben! Dazu gibt es aus der "momentanen" Duldung in UAE überhaupt kein Schengenvisum!


    *

    Als Duldung wird nach dem deutschen Ausländerrecht die Bescheinigung über eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" ausreisepflichtiger Ausländer bezeichnet. Eine Duldung verschafft dem Ausländer keinen rechtmäßigen Aufenthalt in einem Land


    **

    Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland.

    Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz haben

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich kenne die höchstrichterliche Rechtsprechung dahingehend, dass es nur dann ein Visummissbrauch ist, wenn man damit im Inland einen anderen Rechtsstatus haben möchte.


    Nach meinem Rechtsverständnis wiegt ein höchstrichterliches Urteil mehr als die persönliche Meinung einer Individualperson.

  • Ich kenne die höchstrichterliche Rechtsprechung dahingehend, dass es nur dann ein Visummissbrauch ist, wenn man damit im Inland einen anderen Rechtsstatus haben möchte.

    Dann verlink dieses doch einfach...dann kennen wir alle dieses :floet aber selbst bei Hochzeit in Dänemark, gibt es ja keinerlei Vorteile...also warum so kompliziert?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Corona hat so ziemlich alle unsere Planungen durcheinander gebracht.

    Geplant war, dass meine Zukünftige mit einem Schengenvisum erst mal hier zu Besuch kommt, dann normal in die UAE zurückkehrt und wir dann mit dem Ehevisum eine erneute Einreise hier beantragen. Für den Fall, dass ein Schengenvisum erteilt wird, ist eine Rückkehr sowieso nur auf die Philippinen möglich. Daher meine Frage, was ist schneller und einfacher auf den Phils zu bekommen (A1 Test vorausgesetzt) - ein Ehevisum oder FZV

    DK verlangt keine UP - kann das deutsche Standesamt die UP nachträglich einfordern, wenn das FZV beantragt wird ???

    Mit einer dänischen Heiratsurkunde würde man das dt. Standesamt ja vor vollendete Tatsachen stellen, die Ehe muss anerkannt werden. Habe diesbezüglich Erfahrung, da ich 10 Jahre mit einer Russin verheiratet war und wir damals auch aufgrund der bürokratischen Umstände in DK geheiratet haben.


    Falls das Schengenvisum in den UAE abgelehnt wird, wird sie voraussichtlich erst auf die Phils zurückkehren müssen, was eine insgesamt längere Zeit bis zum Wiedersehen dauern würde.


    Noch eine weitere Frage - A1 auf den Philippinen - es gibt das Goethe Institut in Manila (dort finden ja auch die Kurse statt) und in Cebu (von dort is meine zukünftige) GKS Sprachschule und Prüfungszentrum A1 ÖSD Examen Prüfung durch HDC - German Knowledge Sprachzentrum

    wird diese Prüfung auch für A1 bei der deutschen Botschaft anerkannt ??


    bis denne

    Detlef

  • DK verlangt keine UP - kann das deutsche Standesamt die UP nachträglich einfordern, wenn das FZV beantragt wird ???

    Mit einer dänischen Heiratsurkunde würde man das dt. Standesamt ja vor vollendete Tatsachen stellen, die Ehe muss anerkannt werden. Habe diesbezüglich Erfahrung, da ich 10 Jahre mit einer Russin verheiratet war und wir damals auch aufgrund der bürokratischen Umstände in DK geheiratet haben.

    Bei dem Visumsverfahren ist zunächst das deutsche StA nicht beteiligt; aber sowohl die DBM als auch deine ABH können eine UP verlangen.


    Das StA kommt erst dann zum Zuge, wenn du die dänische HU dort registrieren lassen wolltest (was man nicht unbedingt machen muss). Dann kann das StA auch eine UP verlangen..

    Ob es tatsächlich zu einer UP kommt, kann man nie vorhersagen.


    PS: Die UP wird nicht wegen der HU gefordert; die hat ja eine Apostille. Die UP wird wegen der Geburtsurkunde gefordert; die philipp. Urkunden bekommen aber weder eine Legalisation noch eine Apostille. Daher ist der Fall nicht mit den russischen Urkunden vergleichbar.

    Noch eine weitere Frage - A1 auf den Philippinen - es gibt das Goethe Institut in Manila (dort finden ja auch die Kurse statt) und in Cebu (von dort is meine zukünftige) GKS Sprachschule und Prüfungszentrum A1 ÖSD Examen Prüfung durch HDC - German Knowledge Sprachzentrum

    wird diese Prüfung auch für A1 bei der deutschen Botschaft anerkannt ??

    JA


    PS:

    Zur Info: die Prüfungen müssen von ALTE lizensiert sein. members sind unter anderem Goethe-Institut, telc (meist von VHSen in D benutzt) und ÖSD; daher wird das ÖSD auch von der DBM anerkannt


    https://www.alte.org/Our-Full-Members

  • Da die Dame spät registriert ist, wird es ganz sicher eine UP beim FZV geben... Also mach es gleich richtig und du sparst Zeit

    Das PDF der DBM sagt ganz klar beim FZV


    "Die Bearbeitungsdauer hängt u.a. davon ab, ob eine Urkundenüberprüfung eingeleitet werden muss. Im Fall einer spätbeurkundeten Geburtsurkunde wird automatisch eine Urkundenüberprüfung erforderlich. In diesem Fall sind die im Merkblatt zur Urkundenüberprüfung aufgeführten Urkunden und Unterlagen einzureichen."


    Das sagt doch TanduayIce von Anfang an


    Dazu noch eine kleine Bitte an viele Poster im Behördenteil... Viele skurrile theoretische Einzelfälle und Ideen helfen den meisten TE nicht weiter und verwirren nur

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Apropos Verwirrung :) Vielen Dank für diesen Threat. Er beantwortet meine Fragen zwar nicht wirklich, doch ich habe immerhin einen Anlaufpunkt dafür.


    Grundproblem ist ähnlich wie oben. Meine philippinische Freundin und ich würden gerne heiraten. Die Frage ist wie und wo.


    Ausgangslage: Sie ist zur Zeit in D als Au-Pair. Das sicher noch bis September. Auf dem Standesamt in Berlin wurde eine UKP genannt und ein Zeitraum von 6 Monaten. Wir sind dabei unter den aktuellen schwierigen Bedingungen alle Unterlagen zu organisieren.


    Nun hat mir ein Freund, der schon seit Jahren mit einer Filippina in Berlin verheiratet ist, gesagt, ich solle besser in DK heiraten, weil einfacher. Er rät auch zu einer Agentur. Hat er alles erfolgreich hinter sich. Aber eben schon vor 7 Jahren.


    Meine Frage: Lohnt es sich (vor allem vor dem Hintergrund des Zeitdrucks) den Weg über DK zu gehen?


    Vielen Dank!

  • Ausgangslage: Sie ist zur Zeit in D als Au-Pair. Das sicher noch bis September. Auf dem Standesamt in Berlin wurde eine UKP genannt und ein Zeitraum von 6 Monaten. Wir sind dabei unter den aktuellen schwierigen Bedingungen alle Unterlagen zu organisieren.

    Wegen der UP würde das sicherlich bis September nichts werden...

    Meine Frage: Lohnt es sich (vor allem vor dem Hintergrund des Zeitdrucks) den Weg über DK zu gehen?

    Die Heirat in DK soll schwieriger geworden sein. Das kannst du nur rauskriegen, wenn du dich selbst mit einem Standesamt in DNK in Verbindung setzt und nach den vorzulegenden Dokumenten fragst. UP macht man in DNK (noch) nicht.

    Wenn die Heirat gelingt, sollte auch ein Antrag auf eine AE in D erfolgreich sein; denn bei langfristigen Visa ist eine Aus- und Wiedereinreise nicht erforderlich.

    Es steht und fällt aber alles mit der Heirat in DNK; dort musst du ansetzen und die Gegebenheiten rauskriegen.

  • Wenn du in Dänemark heiraten willst, kannst du bei der der philippinischen Botschaft in Berlin ein LCCM ausstellen lassen. Dann wird die Heirat zum Kinderspiel.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Seitdem DK für die Dokumente ähnlich strenge Auflagen hat wie Deutschland, kann man diesen Weg eigentlich vergessen und gleich in Deutschland heiraten, es sei denn, das Standesamt in Töndern (seinerzeit sehr beliebt) liegt einem besonders am Herzen.


    Sonst gilt eigentlich nur als empfehlenswert das Standesamt in Hong Kong (im Moment allerdings nicht so einfach)...


    Natürlich werden die apostillierten Heiratsurkunden anerkannt, sie beurkunden ja nicht die Ehepartner, sondern die Schließung der Ehe zwischen den mit Reisedokumenten ausgewiesenen Personen.

  • Seitdem DK für die Dokumente ähnlich strenge Auflagen hat wie Deutschland, kann man diesen Weg eigentlich vergessen und gleich in Deutschland heiraten,

    Kannst du das genauer begründen, warum es jetzt strengere Auflagen gibt?


    Die Philippinen sind ja in 2018 der Haager-Apostille beigetreten; nur folgende Länder haben Einspruch erhoben:


    Zitat

    Deutschland, Österreich und Finnland haben jedoch Einspruch gegen den Beitritt Philippinen eingelegt, so dass das Übereinkommen zwischen diesen Ländern keine Anwendung findet.

    https://schmidt-export.de/legalisation-von-ausländischen-urkunden-und-apostille/legalisation-philippinen


    .. DNK ist also nicht dabei und somit müssten die philippinische Geburtsurkunde und das Cenomar ohne weiteres von den dänischen Behörden akzeptiert werden, wenn die Urkunden eine Apostille haben.

  • Seitdem DK für die Dokumente ähnlich strenge Auflagen hat wie Deutschland, kann man diesen Weg eigentlich vergessen und gleich in Deutschland heiraten,

    Kannst du das genauer begründen, warum es jetzt strengere Auflagen gibt?

    Natürlich nicht, wer kann schon in die Köpfe der Regierung hineinsehen... :dontknow


    Ich weiß nur, dass es seit Anfang 2019 in DK standesamtstechnisch so aussieht wie bei uns. Also kann man gleich in D heiraten - ist vom Papieraufwand her der gleiche Aufwand (oder wenigstens sehr ähnlich).