Ich schildere hier einmal die Erfahrungen eines Kollegen:
Seine Frau war im März 2020, als der lockdown verfügt wurde, auf den PH und wollte im April zurück nach Deutschland. Die Fluggesellschaft, KLM, stellte aber damals praktisch alle Flüge ein bzw. flog unregelmäßig. Trotz mehrfacher Versuche gelang es nicht, dort einen Platz in der Maschine zu bekommen.
Der Kollege buchte dann einen Flug mit Gulf Air und seine Frau konnte nach D. zurückfliegen.
Er forderte dann von KLM sein Geld zurück und zwar nicht nur für den nicht genutzten Rückflug, sondern auch den Mehrbetrag für den Flug mit Gulf Air. Erst reagierte KLM überhaupt nicht auf seine Schreiben. Er wandte sich dann an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr:
https://soep-online.de/
Sie dient der außergerichtlichen Streitbeilegung und ist kostenfrei. Nach relativ kurzer Zeit erging der Schiedsspruch - KLM müsse alle Kosten - auch die Mehrkosten von Gulf Air - tragen. Die Fluggesellschaft ignorierte den Spruch und erstattete nur die Kosten für den nicht genutzten Rückflug.
Darauf verklagte er KLM und für den Anwalt war es mit dem Schiedsspruch leicht, den Prozeß gegen KLM zu gewinnen.
Falls jemand noch immer auf die Erstattung wartet - vielleicht kann die Schlichtungsstelle helfen.