Du hast wohl unrecht! Auszug aus einer Seite des Zolls:
Ausgenommen von diesen Regelungen sind z.B. die nachfolgenden Waren. Sie können daher grundsätzlich im Rahmen der angegebenen Höchstmenge durch Reisende mitgebracht werden:
- Fischereierzeugnisse (z.B. frischer, gekochter oder geräucherter Fisch sowie bestimmte Krustentiere wie Garnelen und Hummer), deren Gesamtgewicht 20 Kilogramm oder das Gewicht eines Fisches (maßgeblich ist der höhere der beiden Werte) nicht übersteigt