Micha36 / Was wenn Freundin schwanger aber noch verheiratet.

  • Hallo.


    Da meine verlobte (lebt in dubai) und ichüberlegen, wie sie nach Deutschland kommen kann. In ihrer Filipino in Deutschland fb Gruppe wurde uns jetzt vorgeschlagen, dass sie ja schwanger werden solle und sie dann hierhin kommen könne. Dies haben mir letztes Jahr auch ein Anwalt und sogar die Botschaft in Aussicht gestellt. Ihr exmann würde dem auch keine Steine in den Weg legen. Was müssen wir also tun?

    Danke schonmal! :heilig

    • Hilfreich

    Nein, da hat man euch Müll erzählt! Das geht tatsächlich nur, wenn Du offiziell & rechtlich Vater des Kindes wärest. Denn dann wäre das Kind Deutsch und die Mutter könnte als Mutter eines Deutschen Kindes kommen. offiziell& rechtlich der Vater kannst du aber nie werden, wenn die Mutter noch verheiratet ist


    Ist die Frau noch mit jemand anderem verheiratet, ist das Kind nach deutschem Recht das Kind des Ehemannes bis nach der Scheidung, nach dem hier gültigen philippinischen Recht sogar noch 300 Tage nach Annulierung (siehe Family Codex of the Philippines)

    Das Kind wäre dann 100% Philippinisch (wenn der Ehemann auch Pinoy ist)....und damit keinerlei Rechte zur Einreise...ja sogar noch zusätzliche Probleme für ein Zuammenleben in Zukunft!

    Also nur kein Kind zeugen, bis eine Annulierung durch ist


    Art. 169. The legitimacy or illegitimacy of a child born after three hundred days following the termination of the marriage shall be proved by whoever alleges such legitimacy or illegitimacy


    (BGB)
    § 1592 Vaterschaft

    Vater eines Kindes ist der Mann,

    1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
    2.der die Vaterschaft anerkannt hat oder
    3.dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • TanduayIce

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • TanduayIce

    Hat den Titel des Themas von „Was wenn freundin schwanger aber noch verheiratet.“ zu „Micha36 / Was wenn Freundin schwanger aber noch verheiratet.“ geändert.
  • Es gibt aber auch ein Gesetz auf den philippinen, dass vorsieht, wenn der exmann Beweisen kann dass es unmöglich ist dass er der Vater ist und ich/sie durch pränatale Untersuchungen beweisen kann dass ich der Vater bin es wohl geht.

  • Es gibt aber auch ein Gesetz auf den philippinen, dass vorsieht, wenn der exmann Beweisen kann dass es unmöglich ist dass er der Vater ist und ich/sie durch pränatale Untersuchungen beweisen kann dass ich der Vater bin es wohl geht.

    Ja..166 Family Code...aber das deutsche Gesetz gibt da nichts drüber...es gibt dafür kein Visum.


    Man müsste dann, nachdem das Kind geboren ist eine Vaterschaftsanfechtungsklage nach 1600 BGB machen...dauert sehr lange, besonders wenn der Vater im Ausland lebt und wird entsprechend teuer....besser eine Annulierung machen und dann heiraten oder Kind zeugen!


    Alles andere bringt nur Probleme, dauert sehr lange und kostet viel Geld...dazu gibt es keine Garantie das es klappt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hallo.


    Da meine verlobte (lebt in dubai) und ichüberlegen, wie sie nach Deutschland kommen kann. In ihrer Filipino in Deutschland fb Gruppe wurde uns jetzt vorgeschlagen, dass sie ja schwanger werden solle und sie dann hierhin kommen könne. Dies haben mir letztes Jahr auch ein Anwalt und sogar die Botschaft in Aussicht gestellt. Ihr exmann würde dem auch keine Steine in den Weg legen. Was müssen wir also tun?

    Danke schonmal! :heilig

    Auf youborn gibt es videos die dir als Anleitung helfen.

    Ersetze das b durch ein p.

  • Bei der Aufzählung der Vaterschaft nach BGB steht ein oder, also gibt es die 3 Optionen parallel. Wenn sie von dir ein Kind bekommt und du als Deutscher die Vaterschaft anerkennst, dann sollte dies gehen. Ob es formal schon während der Schwangerschaft funktioniert bin ich mir nicht sicher.


    Ich würde mich nicht so auf das Urteil von Laien hier verlassen. Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten, da gibt es eine Zusammenfassung als Niederschrift und kostet meist so ca. 200 - 300.-- Euro.


    Wenn sie eh nichts mehr von dem Mann will könnte sie auch parallel eine Annullierung anstreben. Dauert allerdings Jahre.


    Was mir auch noch nicht so klar ist, wie man verlobt sein kann wenn sie noch verheiratet ist.

  • Ich würde mich nicht so auf das Urteil von Laien hier verlassen. Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten, da gibt es eine Zusammenfassung als Niederschrift und kostet meist so ca. 200 - 300.-- Euro.

    Klar kann man zum Anwalt gehen, wenn genug Geld da ist ….


    Wir haben es hier mit 2 unterschiedlichen Rechtskreisen zu tun. Da heißt es oft, 2 Anwälte 3 Meinungen :)

    Selbst wenn dieser Anwalt zu dem Schluss kommt, dass es ginge, heißt es nicht, dass die DBM oder das AA es genau so sieht.

    Wenn nicht, muss man wieder mit Anwalt gegen das AA vorgehen, die andere Rechtsexperten haben und zu einer anderen Meinung kommen können.

    Zudem ist das auch langwierig, denn die RAs des AA werden dann erst einen Abstecher nach Manila machen und sich dort in Sachen philippinisches Recht kundig machen müssen...


    Das einfachste wäre, sich bei der DBM oder/und sich beim AA zu erkundigen. Ich bezweifle aber, dass diese im Voraus verbindliche Antworten geben können. Die werden sich erst um eine rechtliche Stellungnahme bemühen, wenn der Fall konkret vorliegt; und dann kann es zu spät sein bzw auch lange dauern.

  • Ich weiß jetzt wirklich nicht, wo das Problem liegt. Soweit ich verstanden habe, geht es um ein FZV während der Schwangerschaft nach Deutschland. Dabei ist das Kind nach Vaterschaftsanerkennung Deutscher. Es gilt hierbei also ausschließlich deutsches Recht. Und genau das ist doch, was Dich interessiert, oder?


    Folglich müsste es genauso funktionieren, wenn die Dame mit dem Pinoy eine wunderbare Ehe führen würde (also ohne anstehende Anullierung). Es kommt nur auf die Anerkennung an, die sogar einen DNA-Test beinhalten kann, der erzwungen werden kann.


    Ergänzend wäre zu bemerken, dass der Antrag zwischen dem vierten und siebenten Schwangerschaftsmonat gestellt werden sollte (Fähigkeiten für ärztliche Untersuchungen und Reise).


    So, jetzt habe ich mich als juristischer Laie weit aus dem Fenster gelehnt, aber nur all die Ergüsse zusammengefasst, die die Experten hier schon mal von sich gegeben haben. hge, hilf! :cheers

  • Soweit ich verstanden habe, geht es um ein FZV während der Schwangerschaft nach Deutschland. Dabei ist das Kind nach Vaterschaftsanerkennung Deutscher. Es gilt hierbei also ausschließlich deutsches Recht.

    Falsch...bei der Vaterschaftsanerkennung gilt Deutsches und Philippinisches Recht...und in beiden Rechtskreisen ist das Kind in einer Ehe, ein Kind des Ehemannes...habe ich oben schon belegt. Da das Kind einen ehelichen Vater hat, kann der TE nicht rechtlich Vater werden. Das würde nur sehr aufwendig durch eine Anfechtungsklage gehen


    Zitat

    Wenn die Ehe zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit einem anderen Partner noch fortbesteht, gilt die gesetzliche Regelung des § 1592 BGB. Demzufolge ist Vater des Kindes der Mann, der entweder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

    Infolgedessen wird der getrennt lebende Ehemann der rechtliche Vater. Um dies zu ändern, reicht es nicht, wenn der biologische Vater die Vaterschaft anerkannt, denn selbst wenn die erforderliche Zustimmungserklärung der Mutter vorliegt, hat die Anerkennung rechtlich keine Bedeutung, da die rechtliche Vaterschaft des Noch-Ehemannes besteht. Diese Vaterschaft gilt es dann anzufechten. Dies können die Mutter, der biologische und auch der rechtliche Vater. Die Frist für diese Anfechtung beträgt 2 Jahre und beginnt ab Kenntnis von den Gegebenheiten, die gegen die Vaterschaft sprechen.

    https://www.focus.de/finanzen/…apa-macht_aid_133308.html

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Zitat

    ...Diese Vaterschaft gilt es dann anzufechten. Dies können die Mutter, der biologische und auch der rechtliche Vater. Die Frist für diese Anfechtung beträgt 2 Jahre und beginnt ab Kenntnis von den Gegebenheiten, die gegen die Vaterschaft sprechen.

    Bei der Vaterschaftsanerkennung gilt Deutsches und Philippinisches Recht...

    Das ist zumindest ähnlich dem, was ich kolportiert habe, außer, dass es eben nicht ausschließlich deutsches Recht betrifft. Dass der Prozess außerdem lange dauern wird, steht auf einem anderen Blatt Papier...


    Also: einer der zwei betroffenen "Väter" kann für oder gegen die Vaterschaft klagen. Was passiert eigentlich, wenn der, der für die Vaterschaft geklagt hat, beim DNA-Test ausgeschlossen wird?

  • Soweit ich verstanden habe, geht es um ein FZV während der Schwangerschaft nach Deutschland. Dabei ist das Kind nach Vaterschaftsanerkennung Deutscher. Es gilt hierbei also ausschließlich deutsches Recht. Und genau das ist doch, was Dich interessiert, oder?

    Ohne jetzt die juristische Schiene anzustrengen, schauen wir doch einfach mal auf das, was die DBM bei Vaterschaftsanerkennung schreibt:


    Bei der VA wird gefordert:


    Zitat

    Heiratsurkunde der Eltern (sofern vorhanden) und ggf. Scheidung- /Annullierungsurteil der Mutter aus Vorehen

    https://manila.diplo.de/ph-de/…enangelegenheiten/1690990


    Das würde ja sicherlich nicht da stehen, wenn es für die Zustimmung zur VA irrelevant wäre.

    Anders formuliert, wenn die bei der VA (hier die Zustimmung der Mutter) geforderten Dokumente nicht vorgelegt werden können, wird es auch nicht zur Zustimmung durch die DBM kommen und solange ist das Kind nicht Deutsch.


    Alles andere wird man mit RA durchfechten müssen... mE nur mit mäßiger Aussicht auf Erfolg oder eben nur nach langen Verfahrensdauern.

  • Also: einer der zwei betroffenen "Väter" kann für oder gegen die Vaterschaft klagen. Was passiert eigentlich, wenn der, der für die Vaterschaft geklagt hat, beim DNA-Test ausgeschlossen wird?

    Apropos Klagen, ist Adultery in den Philippinen nicht strafbar? Bzw. wird auf Antrag verfolgt?

    Ich wäre hier sehr vorsichtig, falls der Noch-Ehemann nicht kooperativ ist.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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  • Das ist zumindest ähnlich dem, was ich kolportiert habe, außer, dass es eben nicht ausschließlich deutsches Recht betrifft. Dass der Prozess außerdem lange dauern wird, steht auf einem anderen Blatt Papier...

    Die Vaterschaftsanfechtung geht auch nur nach Scheidung / Annulierung

    Keine Anerkennung der Vaterschaft während der Ehe

    OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 25. 10. 2018 - 20 W 153/18 und 20 W 154/18


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  • Also: einer der zwei betroffenen "Väter" kann für oder gegen die Vaterschaft klagen. Was passiert eigentlich, wenn der, der für die Vaterschaft geklagt hat, beim DNA-Test ausgeschlossen wird?

    Apropos Klagen, ist Adultery in den Philippinen nicht strafbar? Bzw. wird auf Antrag verfolgt?

    Ich wäre hier sehr vorsichtig, falls der Noch-Ehemann nicht kooperativ ist.


    tbs

    Rischtisch! Speziell wenn der Mann Freunde hat, due wissen, dass der Vater eine Langnase ist und man vielleicht "Geld holen" kann!

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


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    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


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    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Apropos Klagen, ist Adultery in den Philippinen nicht strafbar? Bzw. wird auf Antrag verfolgt?

    Ich wäre hier sehr vorsichtig, falls der Noch-Ehemann nicht kooperativ ist.

    Den Nebenkriegsschauplatz müssen wir hier nicht aufmachen



    Da meine verlobte (lebt in dubai)


    Ihr exmann würde dem auch keine Steine in den Weg legen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • wenn das Kind in Dubai geboren wird, dann wird dort die Geburtsurkunde ausgestellt. Welcher Vater dort nach dortigem Recht eingetragen? Bin mir nicht sicher ob sich Dubai auf Deutsches oder Philippinisches Recht bezieht. Da habe ich meine Zweifel, …

  • wenn das Kind in Dubai geboren wird, dann wird dort die Geburtsurkunde ausgestellt. Welcher Vater dort nach dortigem Recht eingetragen? Bin mir nicht sicher ob sich Dubai auf Deutsches oder Philippinisches Recht bezieht. Da habe ich meine Zweifel, …

    Lies das in Micha36 / Was wenn Freundin schwanger aber noch verheiratet. verlinkte Urteil. spätestens beim FZV gibt es eine UP und dann fliegt der Schwindel auf

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi