Registrierung von Ehe auf den Philippinen

  • Vor einiger Zeit habe ich meine (damals noch) philippinische Verlobte in DE geheiratet. Wir leben nun zusammen hier.
    Mir stellt sich nun die Frage, ob unsere Ehe auf den Philippinen - insbesondere mit Hinblick auf dieses Thema hier - registriert werden muss? Und falls nicht: könnte sie ohne Registrierung unserer Ehe bei einem Heimatbesuch ohne Probleme wieder nach DE zurückfliegen?

  • also meine ehe ist nicht auf den philippinen registriert und wir waren schon mehrfach seitdem wieder da zum besuch der familie

    es gab nie probleme wegen dem wiederausfliegen nach D

    als deine ehefrau hat sie ja einen aufenthaltstitel für D und somit darf sie auch wieder raus


    allerdings weiß ich nicht wie das wegen dem von dir angesprochenen thema gehandhabt wird aber da können dir sicher bald einige auskunft geben..zur zeit stellt sich die frage nach besuchen als tourist in den phills ja nicht,da muß man abwarten wie sich das entwickeln wird

  • Mir stellt sich nun die Frage, ob unsere Ehe auf den Philippinen - insbesondere mit Hinblick auf dieses Thema hier - registriert werden muss? Und falls nicht: könnte sie ohne Registrierung unserer Ehe bei einem Heimatbesuch ohne Probleme wieder nach DE zurückfliegen?

    Für philippinische Staatsbürger gibt es die Pflicht, eine im Ausland (also außerhalb der Philippinen) geschlossene Ehe registrieren zu lassen.

    Wie das geht, findet man hier:

    http://philippine-embassy.de/civil-registry/


    (Report of marriage)

    Im ersten Jahr nach der Heirat ist es noch einfach; wenn es länger her ist, muss noch die "delayed registration" gemacht werden.


    Falls man das nie gemacht hat, wird es sicherlich keine Ein-Ausreisebeschränkungen geben. Und inwiefern ein Unterlassen der Registrierung auf den Philippinen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Sinn der Registrierung liegt darin, dass die Ehe im National Index of Marriage eingetragen wird, um eventuell eine Bigamie zu verhindern.

  • stimmt hge jetzt wo ich lese report of marriage ist mir eingefallen,daß wir das ebenfalls auf der phill botschaft damals in frankfurt gemacht haben

    lol ist ja schon mehr als 10 jahre her,war mir echt entfallen..sorry

  • Also wäre es dann - sofern es nicht strafbar wäre - ratsam, die Ehe nicht zu registrieren?

    Nur würde man in dem Fall dem Passport nicht entnehmen können (Heiratsvisum), dass meine jetzige Frau ursprünglich mal zum Heiraten nach DE gereist ist? Spätestens da würde es doch dann auffallen, oder nicht?

  • Nur würde man in dem Fall dem Passport nicht entnehmen können (Heiratsvisum), dass meine jetzige Frau ursprünglich mal zum Heiraten nach DE gereist ist? Spätestens da würde es doch dann auffallen, oder nicht?

    Ich denke nicht, dass die philipp. immigration standardmäßig solche Prüfungen macht.

    Natürlich ist es nie auszuschließen, dass irgendetwas auffällt.


    Eine Ausreise aus den Philippinen sollte immer möglich sein, wenn man einen permanenten Aufenthaltstitel im Wohnsitzland hat. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die immigration eine Ausreise wegen Nicht-Registrierung der Ehe verhindert. Man wird höchstens darauf hinweisen, die Ehe bei nächster Gelegenheit zu registrieren.

  • Wie würde es denn dann überhaupt auffallen, dass eine philippinische Staatsbürgerin verheiratet ist und daraufhin diese PhilHealth-Gebühr verlangt wird? Wenn ich es richtig verstehe, müssen im Ausland lebende philippinische Staatsbürger die Gebühr zahlen. Und dann würde man doch sicherlich zumindest meine Frau fragen, wovon sie in DE lebt bzw. was sie verdient oder nicht?

  • Wie würde es denn dann überhaupt auffallen, dass eine philippinische Staatsbürgerin verheiratet ist und daraufhin diese PhilHealth-Gebühr verlangt wird? Wenn ich es richtig verstehe, müssen im Ausland lebende philippinische Staatsbürger die Gebühr zahlen.

    Die Frage versteh ich nicht.


    Wieso müssen im Ausland lebende pinays die Gebühr für Phil-Health zahlen?

    Phil-Health ist - soweit ich weiß - eine Krankenversicherung auf den Philippinen; die interessiert sich doch nicht dafür, ob eine im Ausland geschlossene Ehe registriert ist.

  • Wir haben in Hong Kong geheiratet und gingen danach direkt zum Philippinischen Konsulat in Hong Kong um die Ehe registrieren zu lassen.

    Nun werden wir uns scheiden lassen.


    Da eine Scheidung auf den Philippinen nicht ganz einfach ist, hat meine Frau mit vielen Filipinos gesprochen, um an Informationen und Tipps zu kommen.


    Sie hat von allen gesagt bekommen, dass es ein Fehler war, die Ehe auf den Philippinen registrieren zu lassen.

    Einige dieser Filipinas, sie leben in Europa, haben ihre Ehe nicht auf den Philippinen registrieren lassen und gelten auf den Philippinen weiterhin als unverheiratet.


    Die Einen gaben als Grund den eigenen Besitz auf den Philippinen an, andere meinten, dass sie die Ehe, im Hinblick auf eine mögliche Scheidung, nicht haben registrieren lassen.


    So wie ich es verstanden habe, kann man auch auf die Registrierung der Ehe verzichten.

    Ob das rechtlich in Ordnung ist, weiss ich nicht.


    Ich sehe dabei folgendes:


    mögliche Vorteile


    • Es muss keine Scheidung auf den Philippinen vollzogen werden.
    • Besitz auf den Philippinen kann geschützt werden.


    mögliche Nachteile


    • Könnte allenfalls ein Visum, für den ausländischen Ehepartner, erschweren.


    Das ist, was ich zu diesem Thema gehört habe und soll als Gedankenanregung dienen.

    Es gibt bestimmt Member hier, die die rechtliche Lage besser kennen. :D


    Ich für meinen Teil, würde heute die Ehe auf den Philippinen nicht mehr registrieren lassen.


    Auf die PhilHealth wird es keine Auswirkung haben, da jeder Filipino, welcher im Ausland arbeitet, seinen Anteil bezahlen muss.

    Der Zivilstand dürfte dabei egal sein.

    Ausser, dass vielleicht der Ehepartner nicht irgendwie in Berechnung mit einfliesst. :denken


    Ob jemand in Deutschland oder einem anderen Land einreisen darf, hängt von den Visabestimmungen des betreffenden Landes ab.

    Soweit ich weiss, ist nur die erste Ausreise aus den Philippinen ein 'Problem'.

    Meine Frau musste den CFO-Kurs besuchen um den Sticker zu bekommen.


    Danach sollte eine Ausreise jederzeit problemlos möglich sein, so lange die Einreiseerlaubnis ins Zielland vorhanden ist.

    Visum oder Niederlassungsbewilligung.

  • Ausser, dass vielleicht der Ehepartner nicht irgendwie in Berechnung mit einfliesst. :denken

    Das ist ja eben die Frage. Meine Frau und ich sind steuerlich zusammen veranlagt. Ich bin Alleinverdiener. Somit könnte es doch vielleicht sein, dass man mein Gehalt mit einbezieht und aufgrund dessen meine Frau dann ihren Teil zahlen muss, da sie ja von meinem Gehalt mitlebt?

  • ch beziehe mich dabei auf diesen Thread.

    Upps.. das Thema hatte ich nicht auf dem Schirm.. muss ich mir mal ansehen

    Sie hat von allen gesagt bekommen, dass es ein Fehler war, die Ehe auf den Philippinen registrieren zu lassen.

    Einige dieser Filipinas, sie leben in Europa, haben ihre Ehe nicht auf den Philippinen registrieren lassen und gelten auf den Philippinen weiterhin als unverheiratet.

    Nun ja... eine Nichtregistrierung mag ja dazu führen, dass bei einer erneuten Hochzeit die Behörden die frühere Eheschließung zunächst nicht merken.

    Aber auch bei einer nicht registrierten Ehe wird man sich sicherlich bei erneuter Hochzeit der Bigamie schuldig machen; sowohl auf den Philippinen als auch zB in D...… Und solche Sachen können einfach durch Zufall rauskommen.. oder durch einen neidvollen Nachbarn :)


    Somit könnte es doch vielleicht sein, dass man mein Gehalt mit einbezieht und aufgrund dessen meine Frau dann ihren Teil zahlen muss, da sie ja von meinem Gehalt mitlebt?

    Ich weiß nicht ob das Thema Philhealth schon aktuell ist. Muss ich mal weiter verfolgen.

    Es wird ja schon rein verwaltungstechnisch schwer werden, den Wohnsitz der pinays zu bestimmen und das Geld einzutreiben... aber ist zunächst hier OT … bei meiner Frau wird's nicht mehr gehen, denn sie hat den deutschen Pass.

  • Das ist ja eben die Frage. Meine Frau und ich sind steuerlich zusammen veranlagt. Ich bin Alleinverdiener. Somit könnte es doch vielleicht sein, dass man mein Gehalt mit einbezieht und aufgrund dessen meine Frau dann ihren Teil zahlen muss, da sie ja von meinem Gehalt mitlebt?

    Die Frage ist nur, hat sie denn einen eigenen Steuerbescheid oder werdet Ihr gemeinsam berechnet? :denken


    Sie hat von allen gesagt bekommen, dass es ein Fehler war, die Ehe auf den Philippinen registrieren zu lassen.

    Einige dieser Filipinas, sie leben in Europa, haben ihre Ehe nicht auf den Philippinen registrieren lassen und gelten auf den Philippinen weiterhin als unverheiratet.

    Nun ja... eine Nichtregistrierung mag ja dazu führen, dass bei einer erneuten Hochzeit die Behörden die frühere Eheschließung zunächst nicht merken.

    Aber auch bei einer nicht registrierten Ehe wird man sich sicherlich bei erneuter Hochzeit der Bigamie schuldig machen; sowohl auf den Philippinen als auch zB in D...… Und solche Sachen können einfach durch Zufall rauskommen.. oder durch einen neidvollen Nachbarn :)

    Das ist eben die Frage.


    Wie ich das Gesetz verstanden habe, müsste ich die Eheschliessung in Hong Kong der Schweiz nicht melden.

    Für die Schweiz würde ich dann weiterhin als unverheiratet gelten - mit allen rechtlichen Konsequenzen.


    Oder um es aus der Sicht der Filipina zu sehen, welche ihre Ehe nicht auf den Philippinen hat registrieren lassen.


    Für die Philippinen gilt sie weiterhin als unverheiratet.

    In Deutschland (und allenfalls anderen Ländern) ist sie verheiratet.

    Sie lässt sich dann in Deutschland scheiden und gilt somit für Deutschland und die Länder, welche die Ehe anerkannt haben, als geschieden.


    Somit sollte der Vorwurf der Bigamie doch vom Tisch sein - oder? :denken

  • Zitat

    A Filipino citizen married outside the Philippines must register the marriage with the Philippine Foreign Service Post (Embassy or Consulate) of the country where the marriage was officiated.

    A Report of Marriage will then be issued and transmitted by the Philippine Foreign Service Post through the Department of Foreign Affairs for registration and recording with the Office of the Civil Registrar General in the Philippines

    https://consular.dfa.gov.ph/co…ion-of-report-of-marriage

    Ich kenne eine Pinay, die bei nichtregistrierter Ehe, 3k PHP bei der Immigration Strafe zahlen musste und bei wiedereinreise ohne Registrierung eine Strafe von 20k angedroht bekam.

    Für die Philippinen gilt sie weiterhin als unverheiratet.

    In Deutschland (und allenfalls anderen Ländern) ist sie verheiratet.

    Nein, verheiratet ist sie auch auf den Philippinen...auch ohne Registrierung! Damit Bigamie


    siehe auch Family Code of the Philippines


    Zitat

    Art. 26. All marriages solemnized outside the Philippines, in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35 (1), (4), (5) and (6), 3637 and 38. (17a)

    Where a marriage between a Filipino citizen and a foreigner is validly celebrated and a divorce is thereafter validly obtained abroad by the alien spouse capacitating him or her to remarry, the Filipino spouse shall have capacity to remarry under Philippine law.


    The Revised Penal Code of the Philippines[2] considers Bigamy a crime. The Family Code of the Philippines[3] states that bigamous marriages are void from the beginning. ... Any marriage subsequently contracted during the lifetime of the first spouse shall be illegal and void.


    Zitat

    “Article #349 Revised Penal Code– “Bigamy” – The penalty of prison shall be imposed upon any person who shall contract a second or subsequent marriage before the former marriage has been legally dissolved, or the absent spouse has been declared presumptively dead by means of a judgment rendered in the proper proceedings

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Für die Philippinen gilt sie weiterhin als unverheiratet.

    In Deutschland (und allenfalls anderen Ländern) ist sie verheiratet.

    Nein, verheiratet ist sie auch auf den Philippinen...auch ohne Registrierung! Damit Bigamie

    Sie wäre ohne Anerkennung der Scheidung weiter mit dem ersten Mann auf den Philippinen verheiratet, auch wenn die Philippinen nichts von der Heirat wissen.

    Bigamie ist nicht möglich, denn eine weitere Eheschließung wäre dann unwirksam. Es könnte nur zu einer hinkenden Ehe kommen, in den Philippinen mit dem ersten Mann verheiratet, im Ausland mit dem zweiten.

  • Sie wäre ohne Anerkennung der Scheidung weiter mit dem ersten Mann auf den Philippinen verheiratet, auch wenn die Philippinen nichts von der Heirat wissen.

    Bigamie ist nicht möglich, denn eine weitere Eheschließung wäre dann unwirksam. Es könnte nur zu einer hinkenden Ehe kommen, in den Philippinen mit dem ersten Mann verheiratet, im Ausland mit dem zweiten.

    Das ist mir etwas zu einfach; denn dann gäbe es ja fast keine Bigamie, bloß weil die Standesämter die Vorehe nicht bemerkt haben.

    Bei dem Beispiel hier ist sie mit einem Deutschen verheiratet. Die Eheurkunde ist international gültig.

    Wenn sei wegen Nichtregistrierung der Heirat auf den Philippinen erneut heiratet, ist das mE ganz klar Bigamie.

    Unabhängig davon, dass diese 2. Heirat nicht gültig ist. Eine 2. Heirat ist durchgeführt worden ohne die 1. Heirat aufzulösen. Was soll denn sonst den Tatbestand der Bigamie erfüllen?

  • Sie wäre ohne Anerkennung der Scheidung weiter mit dem ersten Mann auf den Philippinen verheiratet, auch wenn die Philippinen nichts von der Heirat wissen.

    Bigamie ist nicht möglich, denn eine weitere Eheschließung wäre dann unwirksam. Es könnte nur zu einer hinkenden Ehe kommen, in den Philippinen mit dem ersten Mann verheiratet, im Ausland mit dem zweiten

    Das gesetz sagt etwas anderes


    Zitat

    “Article #349 – “Bigamy” – The penalty of prison shall be imposed upon any person who shall contract a second or subsequent marriage before the former marriage has been legally dissolved, or the absent spouse has been declared presumptively dead by means of a judgment rendered in the proper proceedings [mostly by court decree].

    ”In the Philippines the code defines two types of bigamy. The first is simply that you re-marry even though your first marriage has not been dissolved. The second is those who contract to marry without having a definitive judgment that the former spouse is truly dead.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • http://www.rechtslexikon.net/d…ehe/bigamie-doppelehe.htm

  • Seltsamerweise wird in dem Urteil im rechtslexikon folgendes angeführt:


    Zitat

    Doppelehe. Niemand darf bei uns eine zweite Ehe eingehen, bevor nicht die erste aufgelöst worden ist, sei es durch den Tod des Ehegatten, sei es durch Scheidung. Wenn es jemand trotzdem schafft, zum Beispiel indem er falsche Angaben über seinen Personenstand macht, so ist die zweite Ehe unwirksam. Außerdem kann er bestraft werden (Höchststrafe: drei Jahre, §171 StGB).

    So einfach scheint die Lage ob Bigamie vorliegt oder nicht ja nicht zu sein, sonst hätte es ja nicht eines (bzw zwei) Urteile bedurft.

    Ob andere zB philippinische Gerichte dann genau so urteilen würden, ist mE unklar.


    Eine 2. Ehe ist nach meiner Auffassung ohnehin nur zu bewerkstelligen, wenn (mindestens) ein Partner vorsätzlich bei der 2. Eheschließung falsche Angaben macht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Standesamt in der Welt ein Paar traut, wenn es weiß, dass eine Vorehe nicht aufgelöst wurde. Von daher würde nach meiner Auffassung neben der Bigamie auf jeden Fall eine uneidliche Aussage vorliegen, die doch in jedem Rechtssystem geahndet wird. (Falls die Ledigkeit auch noch durch die eidesstattliche Erklärung nachgewiesen wird)