Wird da jetzt schon die Scheinehebefragung ausgelagert?
Das kann ich nicht sagen, wo hört die Urkundenprüfung auf und die Scheinehebefragung an? In meinem Fall war bei meiner Verlobten niemand Zuhause (bis auf dem Hund) und der VA hat sich dann eben bei den Nachbarn umgehört. Ob dies normal ist oder nicht kann ich nicht beurteilen.
Truman, bei dir ist die Sache ja durch und du kannst ja froh sein. Auch wenn man der Meinung ist, die UP ist auf Grund des beanstandungswürdigen Urkundenwesens nötig, so haben die Bundesgerichte relativ klare Richtlinien festgelegt dass es eines Anfangsverdachtes für das Hinterfragen der umstände bedarf. Wenn ein Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft unterwegs ist, so sollte er durchaus von der Botschaft in Kenntnis gesetzt worden sein was zulässig ist und nicht. Unter der Annahme, dass der Vertrauensanwalt korrekt arbeitet müsste er ja von der Botschaft das Ok bekommen haben um die näheren Umstände des Kennenlernes, die Häufigkeit der Kontakte, ... zu hinterfragen.
Da diese Fragen ja nicht mal den Betroffenen gestellt werden, sondern Dritten hat dies eindeutig den Charakter von Ermitllungen, Bespitzeln, …. Dies ist einer Behörde nicht gestattet. Da sie einen Vertrauensanwalt beauftragt ist sie für diese Methoden auch verantwortlich.
Dass Bespitzeln System wird, ist mehr als befremdend.