Urkundenprüfung | Fragen des Vertrauenanwalts

  • Wenn das mit dem Nachreichen von einem fehlenden Dokument wirklich funktioniert, z. B. das Formular 11/121, dann könnte es funktionieren. Das wäre ein vernünftiger Ansatz. Ich dachte daran, den Antrag zur Erhaltung eines Visa Abgabetermin mit dem Zwischenbescheid über den Verlauf der Dokumentenprüfung zu stellen.
    Bei uns kam übrigens gestern, genau 9 Wochen nach Abgabe der Dokumente beim Standesamt, eine Botschaftsmitarbeiterin nach QC in die Wohnung meiner Verlobten und hat sie eine Stunde befragt.
    Was ich noch nicht genau verstehe ist ob ich nochmal alle Urkunden dem Hochzeitsvisa hinzufügen muss, obwohl sie ja bereits von der Botschaft geprüft wurden. Das Cenomar wird bis dahin älter sein als 6 Monate aber alle anderen Dokumente müssten im Grunde schon vorliegen.

  • Was ich noch nicht genau verstehe ist ob ich nochmal alle Urkunden dem Hochzeitsvisa hinzufügen muss, obwohl sie ja bereits von der Botschaft geprüft wurden. Das Cenomar wird bis dahin älter sein als 6 Monate aber alle anderen Dokumente müssten im Grunde schon vorliegen.

    Es ist aber ein neuer Vorgang, daher ist es besser, die Urkunden im Original (also die geprüften Urkunden) nochmals vorzulegen.

    Vielleicht reichen auch nur Kopien.. aber das würde ich dann mir vorher von der DBM bestätigen lassen.. unter Hinweis, dass sie ja erst kürzlich die UP gemacht hat.


    Wenn das Cenomar älter ist, kann es nicht schaden, ein frisches dazu zu tun!

  • Was ich noch nicht genau verstehe ist ob ich nochmal alle Urkunden dem Hochzeitsvisa hinzufügen muss, obwohl sie ja bereits von der Botschaft geprüft wurden. Das Cenomar wird bis dahin älter sein als 6 Monate aber alle anderen Dokumente müssten im Grunde schon vorliegen.

    Es ist aber ein neuer Vorgang, daher ist es besser, die Urkunden im Original (also die geprüften Urkunden) nochmals vorzulegen.

    Vielleicht reichen auch nur Kopien.. aber das würde ich dann mir vorher von der DBM bestätigen lassen.. unter Hinweis, dass sie ja erst kürzlich die UP gemacht hat.


    Wenn das Cenomar älter ist, kann es nicht schaden, ein frisches dazu zu tun!

    Einige dieser Unterlagen waren nicht mal ebenso zu beschaffen und es gab nur ein Original. Ein Brief mit 4 Kopien hat mich 4800 PHP Porto bei DHL gekostet, Allerdings muss ich ja auch meine Einladung und noch andere Dokumente schicken und dann wäre es halt auch nur ein Brief. Aber das mit dem Kontakt mit der DBM ist eine gute Idee. Die geben eigentlich immer ganz zeitnah ihre Antworten.

  • Im Merkblatt steht ja auch folgender Satz:


    Zitat

    Hilfreich wäre es, wenn im Rahmen des Visumverfahrens auf eine ggf. bereits in der Vergangenheit erfolgte oder
    laufende Urkundenüberprüfung hingewiesen wird...

    so dass ich schon vermute, dass es reicht wenn nur die Kopien vorgelegt werden. Aber bitte nachfragen

  • Es gab und gibt immer die Möglichkeit, Dokumente nachzureichen.

    Wenn nur ein einzelnes Dokument fehlt, wird nicht die Antragsannahme verweigert.

    Es sollte ja jedem klar sein, dass bei dieser Konstellation eine Punkt-genaue Terminanforderung nicht möglich ist.

    Im Terminsystem muss man ja auch ein Datum angeben, wann alle Dokumente "voraussichtlich" vorhanden sind.

    Damit sieht man ja, dass selbst die DBM davon ausgeht, dass dies nicht genau einzuschätzen ist.

    Super, das beruhigt mich auf jeden Fall! Denn wie Du richtigst schreibst, ist es ja auch mit der besten Vorausplanung nicht möglich, alles in diesem Prozess zu kontrollieren. Dafür ist man zu sehr auf die Behörden angewiesen und die Wartezeiten sind zu ungewiss...


    Ich hoffe einfach mal, dass wir alle Dokumente Anfang / Mitte Februar 2021 zusammen haben, sodass wir dann zügig den Visa-Termin wahrnehmen können. Dann heißt es ja nur noch den CFO Sticker besorgen und auf die tatsächlich Visavergabe warten, korrekt?



    Das ist ja schon eher eine vorgelagerte Scheinehebefragung.

    Das war bei uns auch so, die Vertrauensanwältin hat knapp eine Stunde mit meiner Verlobten gesprochen. Zuvor war sie wohl schon in der Grundschule sowie bei der PSA und hat die entsprechenden Angaben geprüft.



    Einige dieser Unterlagen waren nicht mal ebenso zu beschaffen und es gab nur ein Original. Ein Brief mit 4 Kopien hat mich 4800 PHP Porto bei DHL gekostet, Allerdings muss ich ja auch meine Einladung und noch andere Dokumente schicken und dann wäre es halt auch nur ein Brief. Aber das mit dem Kontakt mit der DBM ist eine gute Idee. Die geben eigentlich immer ganz zeitnah ihre Antworten.

    Mesclat: Falls Du die DBM hierzu fragen solltest, würde ich mich natürlich sehr freuen, wenn Du die Antwort hier im Forum mit uns teilen könntest ;-) Vielen Dank schon mal!

  • Noch was zu den Fristen bei den Unterlagen. Die Dokumente für die Urkundenüberprüfung sind 6 Monate gültig. Wenn die Urkundenüberprüfung abgeschlossen ist fängt jedoch eine neue 6-Monatsfrist an. Man braucht keine neuen Dokumente. Aber dann innerhalb der neuen Frist muss nur die Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Jedoch nicht die Heirat selbst. Da hat man dann nochmal 6 Monate Zeit. Die Frau muss für die Anmeldung der Eheschließung auch nicht in Deutschland sein.

  • Liebe Forumsgemeinde,


    es gibt mal wieder ein freudiges Update von unserer Seite! An diesem Donnerstag, den 26.11.2020, habe ich endlich den erlösenden Anruf des Standesamts erhalten - unsere UP ist beendet und es konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Nach exakt fünf Monate und einem Tag (Start war am 25.06.2020) ist damit die größte Hürde überwunden :yupi:yupi:yupi. Die Dokumente werden am 01.12.2020 von der Botschaft wieder an das Standesamt geschickt und sind dann hoffentlich ca. zwei Wochen hier.


    Ich werde in der nächsten Woche gleich mal die vier vereidigten Übersetzer bei uns im Ort anrufen und fragen, wie schnell sie das Birth Certificate und Cenomar übersetzen können und was es kostet. Idealerweise geht dann noch alles Mitte Dezember weiter zum OLG. Da die Wartezeit auf einen Visatermin im Moment lt. Webseite der DBM ja nur einen Monat beträgt, wollen wir den Termin dann ca. Anfang / Mitte Januar 2021 buchen, sodass er Mitte Februar stattfindet.


    Jetzt habe ich noch zwei konkrete Fragen an unsere geschätzten Experten in der Runde:


    1. Verpflichtungserlärung:

    Muss die Verpflichtungserklärung auf meinen Namen ausgestellt sein oder kann diese z.B. auch von meinem Vater für meine Verlobte abgegeben werden? Hier heißt es im Merkblatt der DBM nur "Verpflichtungserlärung von Verlobten gem. §§ 66-68 AufenthG".

    Hintergrund der Frage: Ich habe im Oktober meinen ersten Job nach dem Studium angefangen und mein Einkommen sollte für die Erteilung sicherlich ausreichen, jedoch bin ich noch bis Ende Januar in der Probezeit. Eigentlich kann es der DBM bzw. Ausländerbehörde ja egal sein, wer letztendlich der Bürge ist, solange die Auflagen erfüllt werden?


    2. CFO Seminar:

    Auch bei uns steht natürlich das leidige Thema CFO-Seminar bzw. Guidance and Counseling Program noch an. Meine Verlobte hat sich bereits online registriert und einen Emigrant Officer zugewiesen bekommen. Dieser hat uns eine Liste mit Anforderungen für die Terminvereinbarung geschickt, deren Umfang mich dann doch erstaunt hat. Unten stehend findet ihr als Zitat die Anforderung aus der entsprechenden Mail:



    Da war ich auf jeden Fall erst mal baff, ich habe mich zu dem Thema CFO Seminar / Sticker online schon etwas eingelesen und nirgendwo war auch nur im Ansatz etwas von einen polizeilichen Führungszeugnis (=Certificate of Good Conduct), meinem Arbeitsvertrag oder einem beglaubigten Einladungsschreiben die Rede. Letzteres halte ich für besonders willkürlich - das Einladungsschreiben habe ich ja selbst geschrieben, welchen Sinn ergibt denn hier bitte eine Beglaubigung?


    Ist jemanden von euch diese Anforderungsliste bekannt bzw. musstet ihr ebenfalls eine solche Fülle an Dokumenten vorlegen, von denen ich einige ja auch erst mal beantragen muss.


    Zudem stelle ich mir auch die Frage, welche Rolle die CFO in diesem Prozess eigentlich spielt... Ich hatte es immer so verstanden, dass diese Behörde auf die Gefahren im Ausland aufklären soll und Filipinos über ihre Rechte informiert. Eine wirklich Entscheidungskompetenz über die Lebensplanung der Menschen, die ihre Seminare besuche MÜSSEN, hatte ich aber nicht auf dem Schirm. Wenn ich diese Liste so lese, klingt das für mich schon mehr nach einer Untersuchung bzw. einem sehr ausführlichen Background-Check und nicht nach einem einfachen Seminar. Was ist hier euer Eindruck bzw. was habt ihr evtl. für Erfahrungen gemacht?


    Ich bedanke mich wie immer herzlich für eure Unterstützung und bin gespannt auch die Antworten,

    Flo

  • 1. Verpflichtungserlärung:

    Muss die Verpflichtungserklärung auf meinen Namen ausgestellt sein oder kann diese z.B. auch von meinem Vater für meine Verlobte abgegeben werden?

    Prinzipiell dürfte auch ein Dritter (also dein Vater) diese VE ausstellen. Es geht ja nur um die "Absicherung" für die Zeit zwischen Einreise und Hochzeit.

    Leider gibt es aber ABHs, die drauf bestehen, dass der Verlobte selbst die VE abgibt. D.h. : deine ABH muss dir sagen, ob die VE des Vaters akzeptiert wird. Meist wird es akzeptiert, ich weise nur darauf hin, dass es möglicherweise zu Problemen kommen könnte!



    naja, das ist sowas wie eine "Maximal Liste"...


    Vieles fällt ja weg, weil es wahrscheinlich nicht zutrifft (zB 2,3,4,7)


    9 und 10 habe ich noch nie gehört;


    13 und 14 kommt mir übertrieben vor; Bilder kann man ja vorzeigen, wenn man sie hat.


    Was von dieser Liste davon zu besorgen ist, kann und sollte man ja machen, aber ansonsten erst mal weglassen.

  • Ich habe im Oktober meinen ersten Job nach dem Studium angefangen und mein Einkommen sollte für die Erteilung sicherlich ausreichen, jedoch bin ich noch bis Ende Januar in der Probezeit. Eigentlich kann es der DBM bzw. Ausländerbehörde ja egal sein, wer letztendlich der Bürge ist, solange die Auflagen erfüllt werden?

    i.d.R. verlange die Ausländerbehörde die letzten 3 Gehaltsabrechnungen als Nachweis, wenn du also Anfang Januar dort bist kannst du ja die Okt/Nov/Dez-Abrechnungen vorlegen. Du kannst dich dort sonst auch vorher telefonisch erkundigen welches Nettoeinkommen nachgewiesen werden muss, bei meiner ALB waren es irgendwas um die 1.300 € (ich glaube es richtet sich nach dem H4-Regelsatz).


    Die VE anschließend mit den anderen Dokumenten per Express nach PH verschicken, sodass sie dort rechtzeitig Anfang Februar eintreffen.



    1, 2, 3, 4, 12: erübrigen sich in deinem Fall?

    5: einfach nochmal das Cenomar schicken

    6, 9, 10: hab ich weggelassen

    7: Kopie des Ausweises

    8: Sobald das Visum ausgestellt wurde, Seite im Pass scannen

    11: VE

    13, 14: Dafür habe ich den selben "Beziehungsnachweis" gesendet als vorher fürs Schengenvisum

  • Sir R.

    teilweise verlangen die Behörden ein längerfristig gesichertes Einkommen. Da könnte die Probezeit eine Rolle spielen und die Behörde könnte dich auf das Ende der Probezeit verweisen.


    Wie hge sagte, kann dies grundsätzlich jede Person abgeben. Ein Elternteil, ...


    Da die VE ja nur für die Zeit bis zur Eheschließung notwendig ist, sollte auch die Option der Sicherheitshinterlegung auf ein Sperrkonto sein. Einfach mal nachfragen. Das sind so 5 - 10 k.


    Grundsätzlich sollte die Behörde die VE von deinem Vater anerkennen, dann muss auch er bei der Behörde den Nachweis hinsichtlich seiner Einkünfte bringen. Mischsysteme x00.-- Euro ich, y000.-- Euro Papi ist nicht möglich.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure schnellen Antworten!


    Zur Verpflichtungserklärung:

    Prinzipiell dürfte auch ein Dritter (also dein Vater) diese VE ausstellen. Es geht ja nur um die "Absicherung" für die Zeit zwischen Einreise und Hochzeit.

    Leider gibt es aber ABHs, die drauf bestehen, dass der Verlobte selbst die VE abgibt. D.h. : deine ABH muss dir sagen, ob die VE des Vaters akzeptiert wird. Meist wird es akzeptiert, ich weise nur darauf hin, dass es möglicherweise zu Problemen kommen könnte!

    So habe das auch verstanden! Ich werde hierzu noch einmal bei der DBM sowie bei meiner lokalen ABH nachfragen, um sicher zu gehen.


    Die Höhe meines Gehalts ist nicht Problem, sondern eher die Tatsache, dass ich noch in der Probezeit bin. Ich meine mal gelesen zu haben, dass man eine Verplfichtungserkärung erst nach Ablauf der Probezeit abgeben kann. Das werde ich bei meinen Anruf bei der ABH gleich mit Erfahrung bringen.



    Zum CFO Seminar:


    Korrekt, die Punkte 1; 2; 3; 4 und 12 entfallen bei uns.


    Punkt 5: PSA Cenomar/Advisory On Marriages;

    Cenomar meiner Verlobten ist vorhanden.


    Punkt 6 / 7: Certificate of Single Status / Proof of Residency:

    Hier schicke ich einfach meine erweiterte Meldebescheinigung mit, da steht ja sowohl Anschrift als auch Familienstand drauf. Ist natürlich auf Deutsch, aber eine Übersetzung wird ja nicht explizit gefordert.


    Punkt 8: Photo of your valid VISA

    Haben wir ja noch nicht, kommt aller Voraussicht nach erst Ende Februar / Anfang März.


    Punkt 9: Certificate of Good Conduct

    Werde ich auch weglassen.

    Punkt 10: Work Contract (of foreign partner)

    Schicke ich mit, ist aber auch auf Deutsch.


    Punkt 11: Notarized Invitation letter

    Hier würde ich einfach den Invitation Letter mitschicken, der auch von der DBM gefordert wird ("Absicht zum Ausdruck bringen, in einer familiären Gemeinschaft in Deutschland leben zu wollen"). Die Verpflichtungserkärung würde ich da jetzt nicht mitschicken, die kann den philippinischen Behörden doch total egal sein, oder? Die VE ist doch noch für die Übergangszeit von der Ankunft in Deutschland bis zur Hochzeit überhaupt relevant.


    Punkt 12: Visit visa application

    Hier weiß ich nicht mal, was gemeint ist.


    Punkt 13 / 14: Screenshot their videocalls

    Ist kein großer Aufwand und wird beigelegt. Zudem habe ich noch einige Fotos von meiner Zeit auf den Philippinen, auf den wir gemeinsam zu sehen sind. Das sollte doch eigentlich reichen.


    Inwiefern hat die CFO den hier überhaupt ein "Veto-Recht"? Meinem Verständnis nach kann diese Behörde ja niemanden die Ausreise verweigern, wenn er/sie das explizit möchte, oder?

  • Inwiefern hat die CFO den hier überhaupt ein "Veto-Recht"? Meinem Verständnis nach kann diese Behörde ja niemanden die Ausreise verweigern, wenn er/sie das explizit möchte, oder?

    Nur dann, wenn gegen philippinisches Recht verstoßen würde.

    zB bei "Mail-Order-Bride"... ansonsten kann CFO zwar verzögern, aber nicht verhindern.

    Punkt 12: Visit visa application

    Hier weiß ich nicht mal, was gemeint ist.

    Weiß ich auch nicht. Wörtlich übersetzt heißt es "Antrag auf Besuchsvisum". Macht ja nur Sinn, wenn man tatsächlich mal ein Besuchsvisum beantragt hat.

    Hier könnte auch ein Visum des Deutschen auf den Philippinen gemeint sein. Vielleicht um nachzuweisen, dass man sich auch mal persönlich getroffen hat.

  • Nur dann, wenn gegen philippinisches Recht verstoßen würde.

    zB bei "Mail-Order-Bride"... ansonsten kann CFO zwar verzögern, aber nicht verhinder

    Sehr gut, dann ist das ja zum Glück nur eine kleine Hürde, die am Gesamtergebnis nicht mehr viel ändern kann.


    Weiß ich auch nicht. Wörtlich übersetzt heißt es "Antrag auf Besuchsvisum". Macht ja nur Sinn, wenn man tatsächlich mal ein Besuchsvisum beantragt hat.

    Hier könnte auch ein Visum des Deutschen auf den Philippinen gemeint sein. Vielleicht um nachzuweisen, dass man sich auch mal persönlich getroffen hat.

    Ja, das ergibt Sinn! Ich schicke daher auch einen Scan der Visa-Seiten meines Reisepasses mit, denn da ist ja klar zu erkennen, dass ich mich während meines Auslandssemesters zwischen August 2019 und Dezember 2019 knapp vier Monate auf den Philippinen aufgehalten habe. Zudem kommt noch der Acceptance Letter der Austausch-Uni auf den Philippinen sowie meine Flugtickets dazu, dann dürften hier eigentlich keine offenen Fragen mehr bestehen.

  • Punkt 6 / 7: Certificate of Single Status / Proof of Residency:

    Hier schicke ich einfach meine erweiterte Meldebescheinigung mit, da steht ja sowohl Anschrift als auch Familienstand drauf. Ist natürlich auf Deutsch, aber eine Übersetzung wird ja nicht explizit gefordert.

    Meine Gemeinde hatte auch eine englische Version, ohne Mehrkosten. Letztlich hilft ja in andren EU-Ländern auch die deutsche Version nicht weiter ...

  • Punkt 6 / 7: Certificate of Single Status / Proof of Residency:

    Hier schicke ich einfach meine erweiterte Meldebescheinigung mit, da steht ja sowohl Anschrift als auch Familienstand drauf. Ist natürlich auf Deutsch, aber eine Übersetzung wird ja nicht explizit gefordert.

    Meine Gemeinde hatte auch eine englische Version, ohne Mehrkosten. Letztlich hilft ja in andren EU-Ländern auch die deutsche Version nicht weiter ...

    Kann man online anfordern in Bayern zumindest, ist dann so ein triple language Ding, deutsch/englisch/französisch.