Mir kam gerade ein Gedanke:
Nicht wenige von uns sind mit einer Pinay verheiratet, die irgendwann einmal die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat und ihre phil. Staatsangehörigkeit dann aufgeben mußte. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ist man bereits Deutscher muß man dann eine sog. "Beibehaltungsgenehmigung" gem. § 25 Abs. 2 StAG beantragen, wenn man Doppelstaatler werden will. Da die Gesetzeslage ziemlich unklar ist und -zumindest in meinen Bereich der Bezirksregierung Münster- dies zurückhaltend gewährt wird, habe ich davon Abstand genommen, einen solchen Antrag zu stellen.
In der gegenwärtigen Situation könnte sich dies jedoch ändern. Nach der gegenwärtigen Rechtslage auf den PH dürfen Ausländer nicht einreisen, Pinoys und deren Ehegatten ist dagegen eine Einreise gestattet. Hat man nun dort ein kleines Geschäft, Grundbesitz oä ist eine Beaufsichtigung nicht möglich, Vermögens- und Einkommensschäden drohen. So etwas kann mE durchaus ein gewichtiger Grund sein, eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und auch zu erhalten.
Ich verlinke hier einmal die Ausführungen des Bundesverwaltungsamtes zur Beibehaltungsgenehmigung. Es ist in allen Fällen zuständig, in denen sich der Wohnsitz im Ausland befindet. Wohnt man in D., ist der Wohnsitz bei der örtlichen Stadtverwaltung zu stellen, die ihn meist an die übergeordnete Behörde (Regierungspräsidium) weiterleitet, wo die Entscheidung gefällt wird.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung? Welche Gedanken habt Ihr? Wie sieht es aus, wenn man Erhalt der Beibehaltungsgenehmigung die phil. Staatsangehörigkeit bei der Botschaft in Berlin beantragt? Gibt es da Erfahrungen?
Vielleicht können wir das mal breiter diskutieren.