Doppelte Staatsangehörigkeit - Beibehaltungsgenehmigung in Zeiten von Covid19 beantragen

  • Mir kam gerade ein Gedanke:

    Nicht wenige von uns sind mit einer Pinay verheiratet, die irgendwann einmal die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat und ihre phil. Staatsangehörigkeit dann aufgeben mußte. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ist man bereits Deutscher muß man dann eine sog. "Beibehaltungsgenehmigung" gem. § 25 Abs. 2 StAG beantragen, wenn man Doppelstaatler werden will. Da die Gesetzeslage ziemlich unklar ist und -zumindest in meinen Bereich der Bezirksregierung Münster- dies zurückhaltend gewährt wird, habe ich davon Abstand genommen, einen solchen Antrag zu stellen.


    In der gegenwärtigen Situation könnte sich dies jedoch ändern. Nach der gegenwärtigen Rechtslage auf den PH dürfen Ausländer nicht einreisen, Pinoys und deren Ehegatten ist dagegen eine Einreise gestattet. Hat man nun dort ein kleines Geschäft, Grundbesitz oä ist eine Beaufsichtigung nicht möglich, Vermögens- und Einkommensschäden drohen. So etwas kann mE durchaus ein gewichtiger Grund sein, eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und auch zu erhalten.


    Ich verlinke hier einmal die Ausführungen des Bundesverwaltungsamtes zur Beibehaltungsgenehmigung. Es ist in allen Fällen zuständig, in denen sich der Wohnsitz im Ausland befindet. Wohnt man in D., ist der Wohnsitz bei der örtlichen Stadtverwaltung zu stellen, die ihn meist an die übergeordnete Behörde (Regierungspräsidium) weiterleitet, wo die Entscheidung gefällt wird.


    Merkblatt


    Ablauf der Beantragung


    Hat jemand Erfahrungen mit dem Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung? Welche Gedanken habt Ihr? Wie sieht es aus, wenn man Erhalt der Beibehaltungsgenehmigung die phil. Staatsangehörigkeit bei der Botschaft in Berlin beantragt? Gibt es da Erfahrungen?


    Vielleicht können wir das mal breiter diskutieren.

  • Guter Gedanke. Leider keine persönlichen Erfahrungen.


    Kann denn die Beibehaltungsgenehmigung auch später eingeholt werden, nachdem Frau bereits die deutsche StA erworben hat?

    (Ich dachte bisher, dass muss zusammen mit dem Erwerb der deutschen StA geklärt werden; ich sehe aber adhoc auch kein Argument, das bei einem Neuerwerb der phil. StA dagegenspricht )


    Im moment gäbe es für meine Frau 3 Hauptgründe, die phil. StA zu haben:


    1 ) Einreise auf die Philippinen bei irgendwelchen Notfällen (zB Tod eines nahen Angehörigen)

    2 ) Erwerb von Land

    3 ) Erbrecht


    Grund 2 und 3 waren schon immer vorhanden, da aber keine Aussicht auf Anerkennung bestand, haben wir damals keinen Antrag gestellt.

    Ob wegen Covid 19 die Behörden jetzt nachgiebiger geworden sind?... Wahrscheinlich wird so argumentiert, dass dies ja nur ein temporäres Argument ist und bei Ende der Covid19-Krise keine Bedeutung mehr hat.

  • Nach kurzem Anruf bei meiner EBH, zu der ich einen guten Draht habe (privat), sagte man mir dass dieses so ncht funktioniert. Da Covid 19 und Reisebeschränkungen eine "zeitbedingte" Ausnahme darstellen, würde man diesem nicht zustimmen. Man müsse dann eben "kurzfristig" die Nachteile in Kauf nehmen oder die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben. Niemand wird ja gezwungen Deutscher zu sein. Es gibt wohl auch von der Regierung darüber schon eine schriftliche Anweisung!


    PS: Wenn man schon Deutscher ist, müsste man ja eine "neue" hier Phill. Staatsbürgerschaft annehmen...dann müsste man ja darum bitten, nicht die deutsche zu verlieren. Beibehaltung geht nur bei Annahme der Deutschen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • PS: Wenn man schon Deutscher ist, müsste man ja eine "neue" hier Phill. Staatsbürgerschaft annehmen...dann müsste man ja darum bitten, nicht die deutsche zu verlieren. Beibehaltung geht nur bei Annahme der Deutschen

    .. das vom TS verlinkte MB sagt was anderes:


    Zitat

    1. Was versteht man unter einer "Beibehaltungsgenehmigung"? Wer als Deutscher auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche Staatsangehörigkeit "beibehalten" möchten, müssen Sie eine "Beibehaltungsgenehmigung" beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde).


    Allerdings spricht §25 (2) nur vom umgekehrten Fall: Annahme deutsche StA unter Beibehaltung der ausländischen.

    Trotzdem stützt sich das Bundesverwaltungsamt auf diesen Paragrafen. (Überschrift) .. allerdings mit dem Zusatz, für Deutsche die im Ausland leben.

  • Trotzdem stützt sich das Bundesverwaltungsamt auf diesen Paragrafen. (Überschrift) .. allerdings mit dem Zusatz, für Deutsche die im Ausland leben

    Richtig....das ist ja alt!


    Wenn du z. B. in USA lebst und die USA Staatsangehörigkeit annehmen willst, dann musst du einen Anrag stellen auf Beibehaltung der Deutschen und das gut begründen....dann kann die EBH das machen! War bei mir mal so mit der kanadischen!



    Deutsch bleibenSie leben im Ausland und möchten eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben und die Deutsche dadurch nicht verlieren


    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Allerdings spricht §25 (2) nur vom umgekehrten Fall: Annahme deutsche StA unter Beibehaltung der ausländischen.

    Trotzdem stützt sich das Bundesverwaltungsamt auf diesen Paragrafen. (Überschrift) .. allerdings mit dem Zusatz, für Deutsche die im Ausland leben.

    Der § 25 Abs. 2 StAG lautet:

    Zitat


    Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat.


    https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__25.html

    Also genau der Fall, daß ein Deutscher eine ausl. Staatsangehörigkeit annehmen will. Öffentl. und private Belange sind dabei abzuwägen.


    Es kommt halt immer auf die Begründung an, unmöglich ist es nicht und wahrscheinlich auch von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk verschieden. Ich hatte mir mal die Zahlen für die Jahre 2007 und 2008 von der Bezirksregierung Münster geben lassen. Danach wurden von 44 Anträgen 13 Anträge genehmigt.


    Ich werde jetzt noch mal nachfragen - vielleicht ist man großzügiger geworden - obwohl Münster....


    Im übrigen: Versuch macht klug und falls überhaupt Kosten anfallen, werden die wohl kaum unerschwinglich sein. Verlieren kann man nichts.

  • In der gegenwärtigen Situation könnte sich dies jedoch ändern. Nach der gegenwärtigen Rechtslage auf den PH dürfen Ausländer nicht einreisen, Pinoys und deren Ehegatten ist dagegen eine Einreise gestattet. Hat man nun dort ein kleines Geschäft, Grundbesitz oä ist eine Beaufsichtigung nicht möglich, Vermögens- und Einkommensschäden drohen. So etwas kann mE durchaus ein gewichtiger Grund sein, eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und auch zu erhalten.

    Ich sehe dies ein bisschen anders. Natural born Filipino können immer einreisen, auch unter den gegenwärtigen Bestimmungen.


    Under the Balikbayan Law, a Filipino citizen's (including dual citizens and former Filipinos) foreign spouse and children are entitled to a visa-free entry to the Philippines and visa-free stay for a period of one (1) year, provided they enter the Philippines with the said Filipino

  • Ich sehe dies ein bisschen anders. Natural born Filipino können immer einreisen, auch unter den gegenwärtigen Bestimmungen.


    Under the Balikbayan Law, a Filipino citizen's (including dual citizens and former Filipinos) foreign spouse and children are entitled to a visa-free entry to the Philippines and visa-free stay for a period of one (1) year, provided they enter the Philippines with the said Filipino

    Quellenangabe?


    Ist dies ein allgemeines Zitat oder steht es auch im Zusammenhang mit Covid-19 ?

  • In der letzten Veröffentlichung vom 29. Mai 2020 vom Bureau of Immigration heißt es:


    Zitat

    Under existing guidelines approved by the Inter-Agency Task Force Against Infectious Diseases (IATF), only OFWs; Filipino citizens and their spouses and dependents;foreign diplomats; and foreign crew members of airlinesare allowed to enter the country.All foreigners can leave anytime but Filipinos are not allowed to leave unless they are OFWs, permanent residents or holders of student visa in their country of destination.



    http://immigration.gov.ph/imag…5_May/2020May29_Press.pdf


    Da sehe ich keine Ausnahme für die sog. balikbayans.

  • Für einen Doppelpass sehe ich nur eine Chance, wenn DU30 auch nach der Seuche die Einreisebestimmungen für Balikbayan ändert.

    Auf der anderen Seite weiß niemand wie lange er das Spiel noch treibt, kannn ja noch Jahre dauern bis es ne Impfung gibt, eventuell nie.

    Das ist ein Thema für einen Fachanwalt.

    Meine Frau hat was gehört, das DU30 darüber spricht, das er den Doppelpass auch nicht mehr akzepieren möchte, dann hätte sich das Thema von alleine erledigt.

    Alles wird gut :D


    Wir alle haben gleich viel Zeit......24 Stunden täglich.......

  • Clarification on temporary travel ban for arriving foreign nationals

    Zitat

    MARCH 23, 2020 — Further to the Philippine Consulate’s Advisory dated 19 March 2020, and DFA Foreign Service Circular No. 29-2020 dated 19 March 2020 regarding Temporary Suspension of Visa Issuance and Visa-free Privileges, please be advised of the following admission categories for incoming/arriving foreign spouses and children of Filipino nationals, effective 0000H, 22 March 2020:1

    a.) Non-visa required spouse, and/or children, traveling with Filipino national. Admit under RA 6768 (Balikbayan)
    b.) Non-visa required spouse, and/or children NOT traveling with Filipino national. Admit under EO 408 non-visa required nationals). If not traveling with the Filipino national, must show proof of marriage or filiation to be exempted.
    c.) Visa required spouse, and/or

    children, with ENTRY traveling with Filipino national.

    VISA,

    Admit as per visa

    RA 6768 (Balikbayan) =

    Section 2. Definition of Terms. - For purposes of this Act:

    (a) The term "balikbayan" shall mean a Filipino citizen who has been continuously out of the Philippines for a period of at least one (1) year, a Filipino overseas worker, or a former Filipino citizen and his family, as this term is defined hereunder, who had been naturalized in a foreign country and comes or returns to the Philippines; and

    https://lawphil.net/statutes/r…/ra1989/ra_6768_1989.html



    das sollte reichen....oder? Damit kann man also keinen Doppelpass begründen :D

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Nein, das sehe ich komplett anders.


    "a.) Non-visa required spouse, and/or children, traveling with Filipino national."

    Voraussetzung ist, daß Ehefrau und Kinder mit einem phil. Staatsangehörigen einreisen. Dann erhalten sie ihre Aufenthaltsgenehmigung nach den Bestimmungen der balikbayan-Vorschrift.


    "b.) Non-visa required spouse, and/or children NOT traveling with Filipino national."

    Wenn sie nicht mit einem phil. Staatsangehörigen einreisen, müssen sie die Ehe bzw. die Elternschaft mit einem phil. Staatsangehörigen nachweisen.

    Bezeichnend, daß hier der Verweis auf die balikbayan-Vorschrift fehlt. Die kommt bekanntermaßen nicht zur Anwendung, wenn man nicht mit einem (früheren) phil. Staatsangehörigen, sondern alleine einreist.


    "c.) Visa required spouse, and/or children, with ENTRY traveling with Filipino national."

    Visapflichtige Ausländer, die mit einem phil. Staatsangehörigen einreisen, wird die Einreise per Visa gestattet. Auch hier kein "balikbayan"-Status für die Ehefrau und die Kinder, weil die Visapflicht nicht durch den Balikbayan-Status ausgehebelt wird.


    In ALLEN Fällen muß das Tatbestandsmerkmal "Einreise mit oder zu einem phil. Staatsangehörigen" erfüllt sein. Daß frühere Pinoys und die mit ihre mit ihnen einreisende Familie, die eine andere Staatsangehörigkeit haben, trotzdem balikbayan sind, ist unstrittig. Nur die Einreise ist ihnen nicht gestattet. Die ist nur möglich, wenn man phil. Staatsangehöriger ist und dann mit seiner ausl. Familie einreist.


    Man kann sich doch nicht aus zwei Gesetzen das Passende zusammenschustern; ein wenig Subsumtion sollte schon sein, wenn man ein Gesetz anwenden will.

  • In ALLEN Fällen muß das Tatbestandsmerkmal "Einreise mit oder zu einem phil. Staatsangehörigen" erfüllt sein.

    woher schließt du da?


    Former Filipinos sind schon immer unter den Balikbayanstatus gefallen und durften 1 Jahr bleiben...vor Covid 19...so weit sind wir uns einig?


    In dem RA Foreign Service Circular No. 29-2020 zu den Einreisebeschränkungen zu Covid 19, die in dem Beitrag über dir abgedruckt wurden, wird darauf hingewiesen das dieses weiter gilt...auch bei Covid 19!



    or a former Filipino citizen and his family, as this term is defined hereunder, who had been naturalized in a foreign country and comes or returns to the Philippines; and


    Dazu sind die Beschränkungen ja nur temporär..daraus einen Doppelpass ableiten zu wollen, halte ich eher für Abenteuerlich!

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • woher schließt du da?


    Former Filipinos sind schon immer unter den Balikbayanstatus gefallen und durften 1 Jahr bleiben...vor Covid 19...so weit sind wir uns einig?


    In dem RA Foreign Service Circular No. 29-2020 zu den Einreisebeschränkungen zu Covid 19, die in dem Beitrag über dir abgedruckt wurden, wird darauf hingewiesen das dieses weiter gilt...auch bei Covid 19!

    Aus dem Gesetzestext.

    Steht da irgendwo etwas, das Ausländer - auch wenn sie balikbayan sind (also frühere phil. Staatsangehörige) einreisen dürfen?

    Nein - es wird nur darauf verwiesen, daß bei Ausländern, die mit einem phil. Staatsangehörigen einreisen, die bisherige balikbayan-Regel weiter gilt.


    Daraus zu schließen, daß jeder Ausländer mit balikbayan-Status einreisen darf, ist unprofessionell. Aber Du kannst es ja gerne einmal versuchen - und dann für die Kosten aufkommen.

  • Das wäre ein Fall für Sackgesicht, der könnte das vor Ort klären, wenn er Lust dazu hätte :-).

    Alles wird gut :D


    Wir alle haben gleich viel Zeit......24 Stunden täglich.......

  • Das muß Sackgesicht nicht klären, da muß man nur lesen und subsumieren, wie z.B. die phil. Botschaft in Norwegen:


    Zitat

    The Embassy hereby informs the public that the Philippine Department of Foreign Affairs has instructed all Philippine Foreign Service Posts to temporarily suspend visa issuance effective immediately, in view of the COVID-19 public health emergency.

    All visa-free entry privileges for applicable nationals are also suspended, effective 22 March 2020. This suspension includes former Filipinos/balikbayans.


    https://www.philembassy.no/new…sa-issuance-and-visa-free


    Voraussetzung ist immer, daß man mit oder zu einem Ehegatten bzw. Elternteil mit phil. Staatsangehörigkeit einreist.

  • . zu dem Artikel vom INQUIRER.NET U.S. Bureau / 08:28 AM March 26, 2020 ;


    1 . ist dieser Artikel ein Sekundär-Zitat (offenbar von einem US-Konsulat der Philippinen)

    2 . ist der Inquirer-Artikel älter als der von kaunlaran verlinkte Artikel, der direkt zum BI geht. (29.5.)


    Ich wäre daher vorsichtig, anzunehmen, dass der erste Artikel (noch) Gültigkeit hat.


    Es geht hier nicht darum, durch allgemeine Zitate der balikbayan-Regel die Gültigkeit nachzuweisen wie sie in "normalen" Zeiten ist. Das ist unbestritten.


    Die Phil. Botschaft berlin hat im advisory #8 folgendes stehen:


    Zitat

    All inbound Filipino citizens including their foreign spouse and children, if any, holders of Permanent Resident Visa, and holders of 9(e) Diplomat Visas issued by the Philippine Government shall be allowed entry, subject to applicable quarantine procedures if coming from countries with existing travel restrictions imposed by the IATF.

    http://philippine-embassy.de/2…/16/public-advisory-no-8/


    .. auch kein Hinweis auf "balikbayan"...

  • Es ist ein bisschen kompliziert.

    What is this Returning Former Filipinos Visa?

    This visa may be applied by a natural born citizen of the Philippines, who has been naturalized in a foreign country, and is returning to the Philippines for permanent residence, including his/her spouse and minor children, shall be considered a non-quota immigrant for purposes of entering the Philippines.

    Quelle: http://www.immigration.gov.ph/…mer-natural-born-filipino

    Dies ist das 13a Visa

    Mit 13a kann man einreisen. Ehemalige mit 13g (13 (G) Natural-born Filipinos and their dependents who have been naturalized in a foreign country and wish to permanently reside in the Philippines).