Geheiratet in Hong Kong - Warten nach Corona auf das Visum

  • Wir haben im Februar mit Agentur aus bürokratischen Gründen in Hong Kong geheiratet und es hat alles wunderbar geklappt.


    Aber..


    das Visum konnte wegen der Corona Geschichte noch nicht ausgestellt werden. Und das obwohl von der Botschaft und von meiner Ausländerbehörde bestätigt wurde, dass keine Urkundenprüfung durchgeführt werden muss. Das heißt "eigentlich" sollte der Visaaustellung nichts mehr im Weg stehen.


    Trotzdem bekomme ich per Email keine Antwort.. Und telefonisch ist auch niemand zu sprechen, außer dass es aktuell heißt, dass „alle Mitarbeiter in einem Gespräch sind“. Es gibt schließlich nur diese Hotline, die nur eine Stunde am Tag verfügbar ist.. Also sitze ich jeden Tag am Telefon und verbrate mein Geld in der Warteschleife zu stecken.


    Letzter Status seitens der Botschaft (Gedächtnisprotokoll): „Es ist alles in Ordnung, wir werden uns bei ihrer Frau melden, wenn sie das Visum abholen kann“.


    Kann ich noch etwas tun? Oder ist Abwarten und Tee trinken angesagt? :victory


    Meine ALB hat mir gesagt, dass es nur noch an der Botschaft liegt, weil alles andere bereits erfolgreich abgesegnet worden ist. Nun bin ich echt ungeduldig, weil ich meine kleine zu wärmeren Temperaturen nach Deutschland bekommen wollte.


    Ein guter Freund, der seine Filipina ebenfalls im Dezember in Hong Kong hat, hat sie jetzt schon in Deutschland. Nur ich muss jetzt warten..Sorry ich sitze halt auf heissen Kohlen..

  • Kann ich noch etwas tun? Oder ist Abwarten und Tee trinken angesagt? :victory

    Abwarten, bis die Krise vorbei ist. Die Philippinen haben einen der stärksten Lockdowns weltweit und somit dauert es halt. Du kannst da nichts machen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Man hat seine Rechte in Deutschland. Dauert die Ausstellung des Visums ohne Urkundenpruefung laenger als 4 Wochen, so kann man die DBM auf Schadenersatz verklagen wegen Untaetigkeit.


    Aufgrund des Coroaviruses ist aber die DBM geschlossen worden und einige Mitarbeiter konnten im Homeoffice arbeiten, welche das sind wurde nicht gesagt.


    Die Richter koennten auf Hoehere Gewalt pledieren und eine Schadenersatzklage niederschmettern.


    Also ist man in diesem Falle praktisch Machtlos.


    LG Frank

  • Dauert die Ausstellung des Visums ohne Urkundenpruefung laenger als 4 Wochen, so kann man die DBM auf Schadenersatz verklagen wegen Untaetigkeit.

    Woher hast du diese Weißheit? Das ist Unsinn....eine Untätigkeitsklage geht nach 3 Monaten von Nichtbearbeitung, aber nicht im Visaverfahren und nicht wenn "besondere" Gründe wie hier eine Pandemie dafür verantwortlich sind.


    Dazu gilt die 3 Wochen regel im Visaverfahren nur bei Schengenvisum...also nicht einfach wild etwas posten

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ja ich habe schon damit gerechnet, dass ich die Wartezeit wohl oder übel aussitzen muss. Meine Hoffnung war noch groß, dass hier jemand ein Hintertürchen kennt da die ungewisse Situation zu warten und nichts tun zu können, einfach unerträglich ist. Aber es gibt wahrscheinlich noch viele andere Leittragende 8-)

    Man hat seine Rechte in Deutschland. Dauert die Ausstellung des Visums ohne Urkundenpruefung laenger als 4 Wochen, so kann man die DBM auf Schadenersatz verklagen wegen Untaetigkeit.

    Das mit dem Schadenersatz werde ich mir im Hinterkopf behalten und anwenden, sobald die Coronakrise nicht mehr als Ausrede geltend gemacht werden kann.


    Nur mal aus Neugierde:

    Im Februar (2020?) geheiratet; wann wurde denn der Antrag zum Visum eingereicht? war das in der kurzen zeit bis März (lockdown) denn überhaupt möglich?

    Also ich hatte ja schon erwähnt, dass ich mit der Unterstützung / Agentur in Hong Kong geheiratet habe. Uns wurde dabei geholfen, den Termin „frühzeitig“ bei der Botschaft zu vereinbaren. Der Termin konnte in der darauffolgenden Woche festgelegt werden. Also direkt nach Hong Kong.

    Ich hatte das persönlich garnicht auf dem Schirm, dass die Wartezeit sooo lange ausfallen können, um überhaupt ein Termin zu bekommen. Das finde ich sehr fragwürdig.

    Wenn jemand etwas neues weiß, lasst es mich bitte wissen und dated mich bitte ab. Ansonsten werde ich weiter berichten, wie es weitergeht. Diese Woche ist wie immer keiner ans Telefon gegangen. Obwohl ich es eine ganze Stunde von 14 bis 15 Uhr versucht hatte. Kostenpunkt bereits um die 150€. Erinnert mich an diese 0190 Nummern von früher... Sauerei. :mauer

  • Das gleiche Problem haben wir auch. Meine Frau hat sogar schon (im März, direkt vor dem Lockdown) die Mail von der Botschaft bekommen, dass das Visum ausgestellt werden kann. Direkt danach Schließung der Botschaft. Nun, seit die DBM eingeschränkt wieder geöffnet ist, hoffen wir, dass sie noch im Sommer, also so schnell wie möglich, nach Deutschland kommen kann. Seitens der ABH ist hier alles klar, UP ist ja sowieso schon abgeschlossen. Von der DBM kommen widersprüchliche Aussagen. Einer schreibt per Mail, dass aktuell keine Visa ausgestellt werden wegen Einreiseverbot nach Deutschland, der andere schreibt, dass sie ihren Pass unter Angabe des gewünschten Einreisetermins schicken kann.


    Das Visum ist aber nicht mal das einzige Problem, denn scheinbar gibt es ja keine klaren Regeln bzgl. Ausreise dort, bzw. jeder legt die Regeln anders aus. DBM schreibt, dass die Ausreise, auch mit FZV nur in Begleitung des Ehemannes möglich ist. Auf Seite der deutschen Behörden gilt das für die Einreise nicht, da gilt die Ausnahme für Familienangehörige, d.h. meine Frau dürfte eigentlich einreisen. Leider sehr frustrierend alles gerade... :(

  • Einreisebeschränkungen für D:

    mE zieht die Ausnahme noch nicht für deine Frau; das AA schreibt:



    Zitat

    Ausgenommen von den Reisebeschränkungen bleiben:

    1. Staatsangehörige von EU-Staaten, Schengen-assoziierten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz), Großbritannien sowie deren jeweilige Familienangehörige, die an ihren Wohnort zurückkehren;
    2. Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat und/oder den zuvor genannten Staaten (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum, z.B. für einen Studienaufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme), soweit sie zum Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehren;

    https://www.germany.info/us-de/-/2320730


    Wenn überhaupt käme Punkt 2 in Frage.

    Dort ist aber die Bedingung: "soweit sie zum Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehren;";

    und das ist bei deiner Frau leider noch nicht gegeben. (Falls sie schon eine AE hätte, sähe das anders aus.)


    Ich würde zunächst bis zum 30.6. abwarten.

  • Vielen Dank für die Informationen..


    Endlich ein Lebenszeichen per Email von der Botschaft. Allerdings eher ernüchternd: Die EU hatte ja zuvor das Einreiseverbot für Drittstaaten bis Ende Juni verlängert. So lange dieses Verbot besteht, kann man kein Visum zur Familienzusammenführung beantragen oder wird momentan nicht weiter bearbeitet.


    Heute folgt mein letzter Versuch in ein paar Stunden nochmal bei der Botschaft anzurufen. Nicht vergessen, dies ist nur eine Stunde am Tag möglich.. :473

  • Ich wollte mal kurz mitteilen, dass meine Ehefrau angerufen worden ist, von der deutschen Botschaft! Sie darf ihr Visum in der kommenden Woche abholen:clappingUm ehrlich zu sein, hatten wir schon mit dem schlimmsten gerechnet...


    Fakt ist (zu unserem Fall). Nach der Heirat in Hong Kong hat die Visaausstellung abzüglich Corona-Verzögerung lediglich nur ein paar Monate gedauert. Es war kein Ehefähigkeitszeugnis oder Urkundenprüfung notwendig.


    Obwohl wir die Hochzeit in Hong Kong und die Amtsbesuche mit einer Agentur abgewickelt haben, war alles ziemlich unbürokratisch.


    Hoffe mein Erfahrungswert wird auch anderen Paaren weiterhelfen. Für die Hilfe und Unterstützung möchte ich mich nochmal ausdrücklich bedanken! Bei zukünftigen Fragen, werde ich sicher wieder zurückkommen. 10mal besser als die Facebookgruppen ;(

  • Ich wollte mal kurz mitteilen, dass meine Ehefrau angerufen worden ist, von der deutschen Botschaft! Sie darf ihr Visum in der kommenden Woche abholen


    Das ist ja'n Ding... Meine Frau hat eine Mail erhalten, in der ausdrücklich steht, dass sie ihren Pass der DBM zuschicken soll und das gewünschte Einreisedatum anzugeben hat (Gültigkeitsdauer Visum). Eingabe und Abholung sind AUSDRÜCKLICH NICHT ERLAUBT (COVID-19).

    Nach der Heirat in Hong Kong hat die Visaausstellung abzüglich Corona-Verzögerung lediglich nur ein paar Monate gedauert. Es war kein Ehefähigkeitszeugnis oder Urkundenprüfung notwendig.


    Ein EFZ ist in HK sowieso nicht notwendig, dafür gibt es die "Erklärung an Eides Statt" (das Vorlesen des auf roter Plastiktafel eingravierten Textes) am berühmten Schalter 20. Nach vollzogener Eheschließung ist nichts Weiteres erforderlich. Die UP (bei meiner Frau erforderlich, auch ohne Spätregistrierung - das StA wollte es so) kann von jeder deutschen Behörde ohne Angabe von Gründen eingefordert werden.

  • Gratuliere euch!!! Ich warte immer noch auf die Hochzeit und das seit einem Jahr. Ich habe da Fragen wegen der Hochzeit in Hongkong. Bitte melde dich mal bei mir.

  • Wir haben aus bürokratischen Gründen Ende Dezember 2019 in Hong Kong geheiratet. Hatte die Eheschließung "freiwillig" schon vorher ins Eheregister eintragen lassen. Mein Standesamt sagte mir, dass keine Urkundenprüfung veranlasst werden muss. Die deutsche Botschaft wollte auch keine UP veranlasst haben. Also hatte meine Frau ihr Visum nur ein paar Monate später vor der Corona Pause erhalten (Gott sei Dank). In meinem Bekanntenkreis haben auch viele in Hong Kong oder Dänemark geheiratet. Da ging auch alles im Anschluss mit dem Visum sehr schnell.

  • Wir haben vorgestern unseren ersten Hochzeitstag gefeiert - sehr leise, ohne Lechon, und aus der Ferne... ;(

    Wir haben am Freitag unseren 1. Hochzeitstag gefeiert. D.h. die Familie auf den Philippinen hat gefeierten; ich habe beim Anschauen der Videos hier in die Tischkante gebissen.


    Hatte die Eheschließung "freiwillig" schon vorher ins Eheregister eintragen lassen. Mein Standesamt sagte mir, dass keine Urkundenprüfung veranlasst werden muss. Die deutsche Botschaft wollte auch keine UP veranlasst haben.

    Wegen der Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe hatte ich vorab beim hiesigen Standesamt angefragt und mir wurde gesagt, dass man von dort aus keine UP verlangen wird. Die Heiratsurkunde hatte ich vorgelegt und sie wurde dort, wie auch im Bürgerbüro anerkannt. Selbst das Finanzamt (steuerliche Vorteile natürlich erst nach der Einreise für das laufende Jahr) akzeptierte die HU aus HK.

    Die ABH sagte mir ebenfalls vorab, dass keine UP erforderlich sei. Nachdem ich mich jetzt auf der Zielgeraden befinde und Einblick in die Vorgänge erhielt, weiß ich verbindlich, dass sowohl die ABH als auch das Standesamt eine UP angeforderten. Letztlich ohne Belang, weil die DBM auf eine UP wegen der Spätregistrierung bestanden hatte. Hinterher ist man bekanntlich immer klüger.

  • Auslöser Nachbeurkundung: Auch mein STA hat (selbstverständlich, da Brandenburg) eine UP ausgelöst. Die hat - ich hatte das schon mal zum Besten gegeben - ziemlich exakt ein halbes Jahr gedauert.

  • Auslöser Nachbeurkundung: Auch mein STA hat (selbstverständlich, da Brandenburg) eine UP ausgelöst. Die hat - ich hatte das schon mal zum Besten gegeben - ziemlich exakt ein halbes Jahr gedauert.

    Ist doch auch normal...die Identität ist ja weiterhin nicht geklärt! Da die Eheurkunde durch die Nachbeurkundung einer deutschen Urkunde im Rechtsverkehr gleicht, d.h., die deutsche Behörde (Standesamt) prüft die ausländischen Dokumente unter Berücksichtigung des deutschen Rechts. Deshalb muss auch eine UP der GU her. Nicht nur in Brandenburg.

    Mein Standesamt macht das auch gerade

    :cheers Live is short, play it hard :cheers