Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
§ 67 Meldung von Zahlungen
so ? siehe https://www.vgsd.de/awv-meldep…den-oder-bin-ich-befreit/
ZitatMehrere kleine Beträge, die die Summe von 12.500 Euro nicht überschreiten, sind wie bereits erwähnt nicht meldepflichtig. Falls größere Beträge durch regelmäßige kleine Zahlungen zu umgehen versucht werden, kann dies jedoch sehr wohl meldepflichtig sein.
Auch reine Kontoübertragungen von dem eigenen Inlands- auf das eigene Auslandskonto oder umgekehrt sind von der Meldepflicht ausgenommen.
wer trotzdem "Angst" hat einfach (0800) 1234-111 die Bundesbank anrufen . Privatpersonen können die Transaktion dort auch telefonisch melden.
Ist nicht "illegal" mehr zu überweisen man muss es ggf. nur melden so what :D.
Ist wie beim Zoll mit Bargeld, wenn man mehr als ohne Meldung erlaubt dabei hat einfach Roten Ausgang und anmelden (man sollte eine schlüssige Begründung haben woher das Geld stammt) und thats all. Kostet nix..
Kleine Anekdote: Ich habe mir schon oft den Spaß gemacht beim Zoll den Roten Ausgang zu nehmen wenn ich 1 Stange Zigarette und eine weitere geöffnete Stange mit nur 9 Schachteln dabei habe und hab gefragt ob ich sie wegwerfen muss (wäre bei roten Ausgang möglich) .. musste bisher noch nie zahlen und durfte immer weiter haha ;DD