Benny92/Heirat in Deutschland | Dokumente und Ablauf

  • Hallo alle zusammen,


    mein Name ist Benny (28) und meine Freundin (27, noch nie verheiratet) und ich möchten in D heiraten und hier zusammen leben. Mit dem Standesamt bin ich bereits in Kontakt und habe eine Liste von erforderlichen Dokumenten erhalten. Zur Zeit tragen wir alle Dokumente für Standesamt und Urkundenprüfung zusammen. Leider konnte mir das Standesamt nicht alle Fragen beantworten, anscheinend machen die das nicht so oft. Deshalb wende ich mich an euch und hoffe, hier ein paar Antworten zu erhalten.


    Dokumente Standesamt:

    - Geburtsurkunde=BC (Red Ribbon notwendig? Wann liegt eine Spätregistrierung der Geburt vor? Meine Freundin wurde in Saudi-Arabien geboren und auf dem BC steht nur ein Stempel ("verified") mit einem Datum 6,5 Monate nach ihrer Geburt. Leider werden wir hieraus nicht schlau. Meine Freundin hat bei der PSA angerufen, diese hat Sie aber an das DFA verwiesen und da hat sie bis jetzt niemand erreicht. Morgen versucht sie es nochmal.)

    - Ledigkeitsbescheinigung=CENOMAR (Red Ribbon notwendig?)

    - eigene eidesstattliche Erklärung (Die Frau vom Standesamt hat gemeint, dass das bei der Anmeldung abgegeben wird. Aber wie läuft das ab, wenn meine Freundin nicht da ist?)


    Sind das alle Dokumente, die das Standesamt benötigt? (habe hier im Forum zusätzlich von beglaubigten Reisepasskopien sowie einer "Beitrittserklärung" gelesen).

    Was mich irritiert hat war dass die Frau vom Standesamt gemeint hat, dass meine Freundin für die Anmeldung der Eheschließung vor Ort sein sollte. Ich habe ihr gesagt dass das wahrscheinlich nicht geht, woraufhin sie meinte dass wir erstmal die Unterlagen zum OLG und zur DBM schicken und dann weitersehen, sobald das abgeschlossen ist, vielleicht kann meine Freundin ja dann nach D kommen. Das hat sich für mich irgendwie nicht richtig angehört. Wir brauchen ja die Form 11/121 für ihren Visa-Termin bei der DBM und die Wartezeit für einen Termin ist ja ca. 4 Monate. Kann mir jemand sagen wie man hier vorgehen sollte, um möglichst wenig Zeit zu verlieren? Habe hier im Forum gelesen, dass man am besten nach dem Zwischenbescheid der Urkundenprüfung einen Termin mit der DBM ausmachen sollte, warum das so ist konnte ich allerdings nicht herauslesen. Generell wäre es natürlich gut, den Termin bei der DBM direkt am Anschluss an die Urkundenprüfung/Anmeldung der Eheschließung zu haben oder sehe ich das falsch? Wie wird das denn in der Regel gehandhabt? Muss man die Urkundenprüfung/Anmeldung der Eheschließung abwarten bevor man einen Termin für das Heiratsvisum bei der DBM ausmacht? In der Checkliste für das Heiratsvisum steht ganz klar dass wir einen "proof of registration" brauchen, wann bekommen wir den vom Standesamt? Wäre es theoretisch auch möglich den Termin bei der DBM vor Abschluss der Urkundenprüfung zu machen? Habe das mal in einem Erfahrungsbericht gelesen aber vielleicht hat sich das mittlerweile geändert.


    Sorry für die vielen Fragen, das ist jetzt doch mehr geworden als gedacht. Meine Freundin und ich telefonieren schon seit ein paar Wochen rum und versuchen das alles herauszufinden. Wir wären wirklich für jede Hilfe dankbar.


    Herzliche Grüße

    Benny

  • Herzlich Willkommen bei uns

    Geburtsurkunde=BC (Red Ribbon notwendig?

    Nein



    Wann liegt eine Spätregistrierung der Geburt vor? Meine Freundin wurde in Saudi-Arabien geboren und auf dem BC steht nur ein Stempel ("verified") mit einem Datum 6,5 Monate nach ihrer Geburt.

    6,5 Monate ist noch keine Spät Registrierung...aber auch egal, da es eh eine UP gibt

    Ledigkeitsbescheinigung=CENOMAR (Red Ribbon notwendig?)

    Nein

    eigene eidesstattliche Erklärung (Die Frau vom Standesamt hat gemeint, dass das bei der Anmeldung abgegeben wird. Aber wie läuft das ab, wenn meine Freundin nicht da ist?)

    Das ist die sog. Beitrittserklärung...die wird i.d.R. bei der DBM (Ausfüllen und per.pdf schicken und Termin machen) erklärt (ist auf Deutsch) und dann dort im Beisein des Beamtenunterschrieben...das ist die Anmeldung zur Ehe

    Was mich irritiert hat war dass die Frau vom Standesamt gemeint hat, dass meine Freundin für die Anmeldung der Eheschließung vor Ort sein sollte. Ich habe ihr gesagt dass das wahrscheinlich nicht geht, woraufhin sie meinte dass wir erstmal die Unterlagen zum OLG und zur DBM schicken und dann weitersehen, sobald das abgeschlossen ist, vielleicht kann meine Freundin ja dann nach D kommen.

    Ja, geht ja nicht...deshalb die Beitrittserklärung! Auch geht nichts zum OLG...das ist die letzte Station, wenn die UP fertig ist! Dazu müssen die Urkunden noch übersetzt werden für das OLG...also fragen welche Urkunden das PLG übersetzt haben will (meist GU, Cenomar und Meldebestätigung)

    Habe hier im Forum gelesen, dass man am besten nach dem Zwischenbescheid der Urkundenprüfung einen Termin mit der DBM ausmachen sollte, warum das so ist konnte ich allerdings nicht herauslesen.

    Weil das Warten auf den Termin ca. 4 Monate dauert...hat man den zwischenbericht dauert es noch ca. 3 - 4 Monate bis zum abschluss der UP...so hat man direkt den termin, wenn die UP fertig ist.

    Muss man die Urkundenprüfung/Anmeldung der Eheschließung abwarten bevor man einen Termin für das Heiratsvisum bei der DBM ausmacht?

    Nein...es sollte allerdings so passen dasdie UP zum Termin fertig ist



    Deutsch A1 habt ihr auf dem Zettel?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Heirat in Deutschland | Dokumente und Ablauf“ zu „Benny92/Heirat in Deutschland | Dokumente und Ablauf“ geändert.
  • - Geburtsurkunde=BC (Red Ribbon notwendig? Wann liegt eine Spätregistrierung der Geburt vor? Meine Freundin wurde in Saudi-Arabien geboren und auf dem BC steht nur ein Stempel ("verified") mit einem Datum 6,5 Monate nach ihrer Geburt. Leider werden wir hieraus nicht schlau. Meine Freundin hat bei der PSA angerufen, diese hat Sie aber an das DFA verwiesen und da hat sie bis jetzt niemand erreicht. Morgen versucht sie es nochmal.)

    Welcher Staat hat denn die Geburtsurkunde ausgestellt?

    Wenn sie in Saudi-Arabien geboren ist, müsste die Geb-Urkunde doch von Saudi-Arabien stammen?

    - eigene eidesstattliche Erklärung (Die Frau vom Standesamt hat gemeint, dass das bei der Anmeldung abgegeben wird. Aber wie läuft das ab, wenn meine Freundin nicht da ist?)

    Das geht:

    Nach Einreise geht sie dann zum StA und dort wird diese eidesstattliche Erklärung abgegeben.

    Wenn dein StA das erlaubt, dann kannst du das so machen.

    Meist wollen die StA, dass diese eidesstattliche Erklärung vor der Einreise abgegeben wird und dann geht das nur bei der DBM.




    Sind das alle Dokumente, die das Standesamt benötigt? (habe hier im Forum zusätzlich von beglaubigten Reisepasskopien sowie einer "Beitrittserklärung" gelesen).

    mE muss diese Beitrittserklärung vor der Einreise abgegeben werden. Das ist die Einwilligung deiner Verlobten, dass sie mit der Eheschliessung einverstanden ist, da sie ja bei Anmeldung der Eheschliessung nicht vor Ort sein kann. Diese muss auch (normaerweise) bei der DBM oder bei den Honorarkonsuln abgegeben werden.

    Es ist natürlich möglich, dass dein StA für das Befreiungsverfahren diese Beitrittserklärung noch nicht haben will. das wäre aber höchst merkwürdig. Solltest du noch mal klären.

    Was mich irritiert hat war dass die Frau vom Standesamt gemeint hat, dass meine Freundin für die Anmeldung der Eheschließung vor Ort sein sollte. Ich habe ihr gesagt dass das wahrscheinlich nicht geht, woraufhin sie meinte dass wir erstmal die Unterlagen zum OLG und zur DBM schicken und dann weitersehen, sobald das abgeschlossen ist, vielleicht kann meine Freundin ja dann nach D kommen.

    Ja, so ist der normale Ablauf.


    Einreichung der Dokumente

    Urkundenprüfung

    Befreiungsverfahren OLG

    Termin DBM

    Antragstellung DBM

    ABH Zustimmung

    Visaerteilung

    Einreise

    Muss man die Urkundenprüfung/Anmeldung der Eheschließung abwarten bevor man einen Termin für das Heiratsvisum bei der DBM ausmacht?

    Währen der UP kann man einen Termin machen... (zu normalen Zeiten, also wenn kein Corona stört)

    Wäre es theoretisch auch möglich den Termin bei der DBM vor Abschluss der Urkundenprüfung zu machen?

    Ja


    Falls ich nicht alle Fragen beantwortet habe.. erneut fragen


    PS:

    Sorry.. Überschneidung mit TI

  • Die Liste der Dokumente, die dein StA haben möchte, erscheint mir etwas kurz. Hat dir die Dame vom StA den Laufzettel der DBM mitgegeben? Dort sind noch einige andere Dokumente aufgeführt.

    Alle geforderten Unterlagen findest du hier:

    https://manila.diplo.de/ph-de/…inischer-urkunden/1891042

  • Hallo Benny,


    ich hatte mich zuvor ebenfalls ernsthaft mit der Thematik auseinandergesetzt, in Deutschland zu heiraten. Allerdings wurde mir persönlich schnell klar, warum ich den schnelleren Weg über Hong Kong genommen habe. Ansonsten möchte ich mich aber auch auf deinen Fall spezifisch beziehen.


    Die Frage mit der Spätregistrierung ist nur bei einer Hochzeit in Hong Kong oder Dänemark relevant, weil dies die einzige Ausnahme darstellt, dass eine UP einberufen werden kann. In deinem Fall wird sie so oder so stattfinden.


    Sobald du die Befreiung vom Oberlandesgericht hast, musst die Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde erbringen. Allerdings nur wenn dir das Standesamt mitteilt hat, dass die Urkundenprüfung abgeschlossen ist. Das kann allerdings extrem lange dauern.


    Die Urkundenüberprüfung wird von einem rechtskundigen Fachmann, häufig einem Fachanwalt, vorgenommen. Die Prüfungsdauer ist eine Grauzone, da es im Ermessen der Botschaft liegt, weitere Anforderungen zu stellen und die Wartezeit in die Länge zu ziehen.


    Vielleicht gibt es noch einige hier im Forum, die Erfahrung mit einer „Vorabzustimmung“ von der Ausländerbehörde haben. Hatte dazu mal etwas gelesen, dass es dann schneller geht :denken

  • Die Frage mit der Spätregistrierung ist nur bei einer Hochzeit in Hong Kong oder Dänemark relevant, weil dies die einzige Ausnahme darstellt, dass eine UP einberufen werden kann.

    Falsch..die UP kann jederzeit von jeder beteiligten Dienststelle getroffen werden und das passiert auch oft bei Hochzeiten in HK. Denn es wird ja nicht die Hochzeitsurkunde geprüft, sondern die GU...weil die Identität unklar ist aufgrund des unsicheren Urkundenwesens. Bei euch wird sie vermutlich bei Geburt des Kindes oder spätestens zur Einbürgerung gemacht!

    Die Prüfungsdauer ist eine Grauzone, da es im Ermessen der Botschaft liegt, weitere Anforderungen zu stellen und die Wartezeit in die Länge zu ziehen.

    Auch falsch...sie dauert um 6 Monate in Coronafreien Zeiten

    Vielleicht gibt es noch einige hier im Forum, die Erfahrung mit einer „Vorabzustimmung“ von der Ausländerbehörde haben. Hatte dazu mal etwas gelesen, dass es dann schneller geht

    Es gibt für diese Art keine Vorabzustimmung...

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die Verpflichtungserklärung bleibt allerdings hier in DE bei der zuständigen Ausländerbehörde korrekt?


    Oder muss die auch noch an die DBM in Kopie geschickt werden? Das Merkblatt ist hier nicht eindeutig. Eigentlich muss die Ausländerbehörde ja nur das Go an die DBM geben.

  • aktuell kann man anscheinend nicht das Visum für die HZ beantragen.


    https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise


    "Aufgrund der bestehenden Einreisebeschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Eindämmung von COVID-19 kann die Botschaft Manila derzeit grundsätzlich keine neuen Visumanträge bearbeiten. Annahme und Erteilung erfolgen deswegen nur ausnahmsweise, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller darlegen kann, dass zwingende Gründe vorliegen, die eine der vorgesehenen Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen rechtfertigen. "


    [...]


    "Achtung: Visa zur Eheschließung fallen nicht unter die o.a. Ausnahmeregelungen, Eheschließung fällt auch nicht unter zwingende familiäre Gründe im Sinne der Ausnahmeregelungen"

  • Die Verpflichtungserklärung bleibt allerdings hier in DE bei der zuständigen Ausländerbehörde korrekt?


    Oder muss die auch noch an die DBM in Kopie geschickt werden? Das Merkblatt ist hier nicht eindeutig. Eigentlich muss die Ausländerbehörde ja nur das Go an die DBM geben.

    Verpflichtungserklärung muss an die DBM.


    Ausländerbehörde = Verpflichtungserklärung


    Standesamt = Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung. Darin enthalten ist der Termin für die jeweilige Hochzeit sowie ein Nachweis, dass alle Anforderungen für die Eheschließung vollständig erfüllt worden sind.

    Falsch..die UP kann jederzeit von jeder beteiligten Dienststelle getroffen werden und das passiert auch oft bei Hochzeiten in HK. Denn es wird ja nicht die Hochzeitsurkunde geprüft, sondern die GU...weil die Identität unklar ist aufgrund des unsicheren Urkundenwesens. Bei euch wird sie vermutlich bei Geburt des Kindes oder spätestens zur Einbürgerung gemacht!

    Kann ich nicht bestätigen: Ich habe mich nur auf die Aussage von den Mitarbeitern der deutschen Botschaft bezogen, wo meiner Frau gesagt worden ist, dass nur bei spätregistrierter Geburtsurkunde eine Urkundenprüfung bei ihrer einberufen wäre. Das war nicht der Fall. Alle anderen Behörden haben schließlich ihr Einverständnis gegeben (Ausländerbehörde, Standesamt). Genauso hat es sich bei meinen Freunden und Bekannten verhalten, die mir diesen Weg empfohlen haben.


    Auch falsch...sie dauert um 6 Monate in Coronafreien Zeiten

    Kann ich nur widersprechen: Ich kenne Bekannte, wo die Urkundenprüfung länger als 6 Monate gedauert hat. Dahingehend musste erst mit Anwalt gedroht werden, eine Untätigkeitsklage zu veranlassen. Sollte also normalerweise 6 Monate.. in vielen Fällen kommts aber anders.. Meine Erfahrung..


    Das sind meine Erfahrungen und ich habe ich mich mit den einzelnen Thematiken auch sehr gut auseinandergesetzt.

  • Verpflichtungserklärung muss an die DBM.


    Ausländerbehörde = Verpflichtungserklärung

    aus dem Merkblatt zur Beantragung einesVisums zur Eheschließung in Deutschland:


    https://manila.diplo.de/blob/1…eheschliessung-d-data.pdf


    ALLE ANTRAGSTELLENDEN müssen folgende Unterlagen einreichen/vorlegen(Papierformat A4):


    - Verpflichtungserklärung von Verlobten gem. §§66-68 AufenthG, abzugeben bei der zuständigen Ausländerbehörde


    -2 Fotokopien aller Originalunterlagen (außer Antragsformular und Erklärung; Pass: nur die Datenseite)


    zum Thema UP:


    Wird zumindest von der DiploManila daraufhingewiesen, dass mehrere Dienststellen eine UP fordern können

    • Hilfreich

    Die Verpflichtungserklärung bleibt allerdings hier in DE bei der zuständigen Ausländerbehörde korrekt?

    Nein, muss auf die Philippinen

    Kann ich nicht bestätigen: Ich habe mich nur auf die Aussage von den Mitarbeitern der deutschen Botschaft bezogen, wo meiner Frau gesagt worden ist, dass nur bei spätregistrierter Geburtsurkunde eine Urkundenprüfung bei ihrer einberufen wäre. Das war nicht der Fall. Alle anderen Behörden haben schließlich ihr Einverständnis gegeben (Ausländerbehörde, Standesamt). Genauso hat es sich bei meinen Freunden und Bekannten verhalten, die mir diesen Weg empfohlen haben.

    Warte es ab..spätestens bei der Geburt des 1. Kindes, bei der Einbürgerung oder noch schlimmer bei der Hochzeit des Kindes wird eine UP gefordert. Wir hatten hier vor Jahren einen Fall, da wurde die UP bei einem "ehemaligen" Kind (war schon mitte / ende 20)einer Pinay zur Ablegung der Doktorarbeit gefordert und machte da massiv Probleme, weil diese junge Dame keine Beziehungen zu den Phills hatte. Desweiteren hatten wir etliche Fälle beider Geburt von Kindern. Jede Dienststelle kann jederzeit eine UP der GU verlangen, wenn ein Bürger aus einem Staat mit unsicherem Urkundenwesen einen Verwaltungsakt beantragt!


    Sollte es bei euch nicht so kommen, sei froh...selbstläufer ist es nicht!


    Moderativer Hinweis....Aber das ist hier auch nicht Thema, denn die beiden heiraten in Deutschland mit UP vor der Einreise...deshalb bitte Schluss damit

    Verpflichtungserklärung von Verlobten gem. §§66-68 AufenthG, abzugeben bei der zuständigen Ausländerbehörd

    Ja, abgeben musst du sie bei der ABH (das heißt du musst dich dort "nackig" machen)...dann wrd sie aber zur Freundin geschickt.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • ok danke.


    hierfür reichen digitale Kopien?

    Für was? Du musst i.d.R. die 3 oder 12 (je nach ABH) letzten Lohnzettel, den Mietvertrag usw. vorlegen...das macht jede ABH etwas anders, deshalb nachfragen oder auf der Website deiner ABH schauen


    Dann muss die VE im Original nach Manila geschickt werden...möglicherweise wird diese auch noch einmal bei der Einreise von der BP eingesehen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Reisepass und Meldebescheinigung des Verlobten in Deutschland hier reichen Kopien?

    Ja, deinen Originalreisepass musst du nicht schicken...

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • ja das ist mir klar ich meine, ich schicke einen Scan der Unterlagen auf die Philippinen. Dann muss ich ja nicht die Kopie von Pass und Meldebescheinigung hier auf die Reise schicken, wenn das auch auf den PH ausgedruckt werden kann?

  • Dann muss ich ja nicht die Kopie von Pass und Meldebescheinigung hier auf die Reise schicken, wenn das auch auf den PH ausgedruckt werden kann?

    Bei uns wollten sie damals beglaubigte Kopien...frage einfach nach, was sie heute haben wollen



    Warte es ab..spätestens bei der Geburt des 1. Kindes, bei der Einbürgerung oder noch schlimmer bei der Hochzeit des Kindes wird eine UP gefordert. Wir hatten hier vor Jahren einen Fall, da wurde die UP bei einem "ehemaligen" Kind (war schon mitte / ende 20)einer Pinay zur Ablegung der Doktorarbeit gefordert und machte da massiv Probleme, weil diese junge Dame keine Beziehungen zu den Phills hatte. Desweiteren hatten wir etliche Fälle beider Geburt von Kindern. Jede Dienststelle kann jederzeit eine UP der GU verlangen, wenn ein Bürger aus einem Staat mit unsicherem Urkundenwesen einen Verwaltungsakt beantragt!

    Bei uns war es so...geheiratet in Australien, Visum ohne UP..beim Antrag für die Einbürgerung wurde dann von der EBH eine UP verlangt

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Ich möchte empfehlen, hier nicht alle Fälle (Heirat in D, Heirat in DK, Heirat in HK) durcheinander zu bringen.

    In der Überschrift steht klar, dass in D geheiratet werden soll!



    Die Verpflichtungserklärung bleibt allerdings hier in DE bei der zuständigen Ausländerbehörde korrekt?

    Ist schon gesagt worden: Sie sollte bei Antragstellung vorgelegt werden. Trägt ein bisschen zur Beschleunigung des Verfahrens bei, denn dann muss die DBM nicht drauf achten, dass die VE später nachgereicht wird oder mühsam über die ABH angefordert wird.


    Falls die bei Antragsabgabe nicht dabei war, reicht es auch, dass die ABH bei der Zustimmung dazuschreibt, dass die VE vorgelegen hat.

    Trotzdem ist das vorgesagte zu empfehlen, denn es mag bei Nichtabgabe sein, dass die DBM den Antrag nicht zu ABH weiterleitet und sie auf die VE wartet... oder andere Missverständnisse auftreten.

    Wenn die VE bei Antragstellung dabei ist, ist die Sache ein für allemal klar.

    Kann ich nicht bestätigen: Ich habe mich nur auf die Aussage von den Mitarbeitern der deutschen Botschaft bezogen, wo meiner Frau gesagt worden ist, dass nur bei spätregistrierter Geburtsurkunde eine Urkundenprüfung bei ihrer einberufen wäre.

    Die einzige verlässliche Aussage über UP kommt von der DBM: Bei spätregistrierten Geb-Urkunden wird auf jeden Fall eine UP fällig. Bei normal registrierten überlässt die DBM dies meist den innerdeutschen Behörden: StA, OLG, ABH. Mann sollte davon ausgehen, dass meistens eine UP stattfindet.

  • Falls die bei Antragsabgabe nicht dabei war, reicht es auch, dass die ABH bei der Zustimmung dazuschreibt, dass die VE vorgelegen hat.

    Trotzdem ist das vorgesagte zu empfehlen, denn es mag bei Nichtabgabe sein, dass die DBM den Antrag nicht zu ABH weiterleitet und sie auf die VE wartet... oder andere Missverständnisse auftreten.

    Wenn die VE bei Antragstellung dabei ist, ist die Sache ein für allemal klar.

    Die Dame der ABH hat mir gesagt sie kann mir keine VE ausstellen, da die Anfrage der Botschaft nicht vorliegt.