Hallo alle zusammen,
mein Name ist Benny (28) und meine Freundin (27, noch nie verheiratet) und ich möchten in D heiraten und hier zusammen leben. Mit dem Standesamt bin ich bereits in Kontakt und habe eine Liste von erforderlichen Dokumenten erhalten. Zur Zeit tragen wir alle Dokumente für Standesamt und Urkundenprüfung zusammen. Leider konnte mir das Standesamt nicht alle Fragen beantworten, anscheinend machen die das nicht so oft. Deshalb wende ich mich an euch und hoffe, hier ein paar Antworten zu erhalten.
Dokumente Standesamt:
- Geburtsurkunde=BC (Red Ribbon notwendig? Wann liegt eine Spätregistrierung der Geburt vor? Meine Freundin wurde in Saudi-Arabien geboren und auf dem BC steht nur ein Stempel ("verified") mit einem Datum 6,5 Monate nach ihrer Geburt. Leider werden wir hieraus nicht schlau. Meine Freundin hat bei der PSA angerufen, diese hat Sie aber an das DFA verwiesen und da hat sie bis jetzt niemand erreicht. Morgen versucht sie es nochmal.)
- Ledigkeitsbescheinigung=CENOMAR (Red Ribbon notwendig?)
- eigene eidesstattliche Erklärung (Die Frau vom Standesamt hat gemeint, dass das bei der Anmeldung abgegeben wird. Aber wie läuft das ab, wenn meine Freundin nicht da ist?)
Sind das alle Dokumente, die das Standesamt benötigt? (habe hier im Forum zusätzlich von beglaubigten Reisepasskopien sowie einer "Beitrittserklärung" gelesen).
Was mich irritiert hat war dass die Frau vom Standesamt gemeint hat, dass meine Freundin für die Anmeldung der Eheschließung vor Ort sein sollte. Ich habe ihr gesagt dass das wahrscheinlich nicht geht, woraufhin sie meinte dass wir erstmal die Unterlagen zum OLG und zur DBM schicken und dann weitersehen, sobald das abgeschlossen ist, vielleicht kann meine Freundin ja dann nach D kommen. Das hat sich für mich irgendwie nicht richtig angehört. Wir brauchen ja die Form 11/121 für ihren Visa-Termin bei der DBM und die Wartezeit für einen Termin ist ja ca. 4 Monate. Kann mir jemand sagen wie man hier vorgehen sollte, um möglichst wenig Zeit zu verlieren? Habe hier im Forum gelesen, dass man am besten nach dem Zwischenbescheid der Urkundenprüfung einen Termin mit der DBM ausmachen sollte, warum das so ist konnte ich allerdings nicht herauslesen. Generell wäre es natürlich gut, den Termin bei der DBM direkt am Anschluss an die Urkundenprüfung/Anmeldung der Eheschließung zu haben oder sehe ich das falsch? Wie wird das denn in der Regel gehandhabt? Muss man die Urkundenprüfung/Anmeldung der Eheschließung abwarten bevor man einen Termin für das Heiratsvisum bei der DBM ausmacht? In der Checkliste für das Heiratsvisum steht ganz klar dass wir einen "proof of registration" brauchen, wann bekommen wir den vom Standesamt? Wäre es theoretisch auch möglich den Termin bei der DBM vor Abschluss der Urkundenprüfung zu machen? Habe das mal in einem Erfahrungsbericht gelesen aber vielleicht hat sich das mittlerweile geändert.
Sorry für die vielen Fragen, das ist jetzt doch mehr geworden als gedacht. Meine Freundin und ich telefonieren schon seit ein paar Wochen rum und versuchen das alles herauszufinden. Wir wären wirklich für jede Hilfe dankbar.
Herzliche Grüße
Benny