Hallo zusammen,
habe hier viel gelesen bezüglich Visa und bin ordentlich verunsichert was die Ablehnung durch "mangelnde Rückkehrwilligkeit" betrifft. Ich bin am überlegen wie ich /wir da vorgehen sollen und am besten so das man kein Eigentor schießt. Ich dachte mir wie wäre es mit der Wahrheit bevor man was aus Angst "konstruiert" was nicht haltbar ist?
Also reinschreiben in die Begründung, dass man sich über das Internet kennengelernt hat und die Freundin für 3 Monate einladen möchte. Sie würde gerne bei der Gelegenheit ihr A1 hier in der VH Schule machen was man ja mit angeben könnte oder eher nicht?
Sie hat einen Job, keine besonders guten aus meiner Sicht und auch nicht so toll bezahlt, aber sie hat ihn schon 4 Jahre und es wäre möglich bestätigen zu lassen, das sie den Job noch hat wenn sie wieder kommt. Hilft so etwas das nicht abgelehnt wird oder sollte man sich das für die Remonstration vorbehalten wenn sie den kommt?
Angedacht wäre Hochzeit nächstes Jahr, dann FZV und dann könnte sie prinzipiell in meiner Firma mitarbeiten. Hätte also einen guten Job von Tag eins. Die Frage ist ob man diesen Plan beim beantragen eines Schengenvisa darlegen sollte.
Oder habt ihr noch Tipps wie man das "sicherer"" gestalten könnte das es eine reelle Change auf das Visa gibt?
Und dann gibt es scheinbar verschiedene Visa. Touristenvisa, Besuchsvisa (auf Einladung). Welches Visa wäre am aussichtsreichsten? Eine Einladung bekommt sie von mir und ich übernehme die Verpflichtung ihr gegenüber.
Ach ja, sie ist ledig ohne Kinder und 47 Jahre alt.
L Tom