observer_ph / Frage zur UP

  • und nein sie kann nicht kündigen und ich unterstütze sie. Außer Weihnachtsgeschenke und Geburtstagsgeschenke nimmt sie kein Geld von mir an. Selbst den Deutschkurs bezahlt sie selber.


    Wir sehen uns daher 2 mal im Jahr für eine Woche während unserer Meetings und 2 mal im Jahr 3 Wochen im Urlaub.


    Ihre leibliche Mutter war irgendein Bargirl in Angeles City und Ihr leibliche Vater US Soldat.

  • Zuständig für die UP ist die DBM. Und die DBM bestimmt, was sie für eine UP sehen will. Nicht dein StA !


    https://manila.diplo.de/ph-de/…inischer-urkunden/1891042


    Das Merkblatt, was die DBM veröffentlicht, ist für Standardfälle gedacht. Für Adoptivkinder, denen (vermutlich) jeder Kontakt zu den leiblichen Eltern fehlt, kann man dieses Standardmerkblatt nicht nehmen.

    Daher wie gesagt: schildere der DBM die Situation; teile ihnen mit, welche Urkunden ihr vorlegen könnt und lass dir von der DBM sagen, ob sie noch zusätzliche Urkunden wünschen.


    Diese Mitteilung der DBM legst du dann deinem StA vor... das wird dann auch klappen.

  • Ich hoffe Du hast Recht und das klappt. Wir wissen nämlich echt nicht mehr weiter.

    Es gibt noch 2 lebende Verwandte ihrer Stiefmutter. Beides Cousinen. Eine lebt irgendwo in den USA und eine so glaubt sie in Japan. Zu beiden hat sie keinen Kontakt.


    Von ihren leiblichen Eltern weiß sie nur das Ihr Vater US Soldat war und ihre Mutter In einer Bar gearbeitet hat und sie nach der Geburt zur Adoption freigeben hat.


    ihre Adoptiveltern waren schon sehr alt. Der Vater starb als sie 13 war und die Mutter kurz bevor sie 18 wurde.


    Dafür das Ihr Adoptivvater nicht dafür gesorgt hat das sie die Australische Staatsbürgerschaft bekommt, könnte ich ihn postum jeden Tag ein aufs Maul geben.

  • Dafür das Ihr Adoptivvater nicht dafür gesorgt hat das sie die Australische Staatsbürgerschaft bekommt, könnte ich ihn postum jeden Tag ein aufs Maul geben.

    Entschuldige Observer , ich habe mir den ganzen Thread durchgelesen, der letzte Satz von dir hat mich dann doch einmal kräftig auflachen lassen !


    Denn der Lebenslauf und das Schicksal deiner Freundin ergreift einen alleine ganz schön.

    Da finden sich zwei Menschen vom anderen Teil der Welt, die junge Frau scheint endlich mit etwas Glück im Leben gesegnet und dann beginnt ein Hindernisrennen der besonderen Art.

    Nach dem lesen von allem hier kann dir als Außenstehender und nur raten, daß du einfach mal einen Strich unter die Malheurs machst, dich an die Ratschläge von Tandu und HG s hälst und einen Neustart machst. Daß der Fall schwierig ist, wißt ihr, also geht mit neuem Mut daran.

    Von großer Bedeutung wird sein, daß du sehr gut vorbereitet zu dem Gespräch mit der DBM erscheinst. Schildere die Situation/ Vergangenheit deiner Lebensgefährtin ausführlich und erschöpfend. Dann wird man dir sicher einen Weg aufzeigen, der dann so zu beschreiten ist.

    Und innerlich stellt euch eben darauf ein, daß es schlimmstenfalls vielleicht noch 2, 3 Jahre dauern könnte bis ihr alles zusammen habt.

    Setzt euch keinen zeitlichen Zwang und laßt die Zeit ein wenig für euch arbeiten, wie hier schon zuvor geschrieben wurde, ohne aber das Ziel aus den Augen zu verlieren.


    Nicht aufgeben , immer weiter weiter, weiter !

    „Wir wissen sie lügen

    sie wissen sie lügen

    sie wissen, daß wir wissen, sie lügen

    wir wissen, daß sie wissen, daß wir wissen, sie lügen

    und trotzdem lügen sie weiter ! „

    Alexander Solschenizyn

  • Geboren ist meine Verlobte im Feb. 1993, Datum auf der Geburtsurkunde ist Juni 1999.

    Die schlechte Meinung über die DBM begründet sich ehr aus den 6 Jahren in denen wir vergeblich 5 oder 6 mal ein Schengen Visum beantragt haben.

    Es war zum verrückt werden. Auch wenn meine Freundin in 2013 schon mal ein Schengen Visum hatte und sie Ihre Rückkehrbereitschaft bewiesen hatte, hatten wir keine Chance auf ein erneutes Visum.


    Darf ich fragen auf welcher Basis sie 2013 ein Schengen Visum bekommen hatte? Laut offizieller Geburtsurkunde was sie damals gerade 13 oder 14 Jahre alt!

    Welche Belege gibt es dass sie schon im Februar 1993 geboren wurde?



    LG Carabao

  • Darf ich fragen auf welcher Basis sie 2013 ein Schengen Visum bekommen hatte? Laut offizieller Geburtsurkunde was sie damals gerade 13 oder 14 Jahre alt!

    Welche Belege gibt es dass sie schon im Februar 1993 geboren wurde?

    ganz genau die Diskrepanz war mir auch sofort aufgefallen, wenn offiziell 1999 geboren ist sie jetzt 21, war aber 2013 erst 14....

    andererseits, wenn 2013 für ein Visum schon das 1993 Geburtsdatum anerkannt wurde, sollte das es doch heute etwas leichter machen...

  • Dafür das Ihr Adoptivvater nicht dafür gesorgt hat das sie die Australische Staatsbürgerschaft bekommt, könnte ich ihn postum jeden Tag ein aufs Maul geben.

    Hier könnte jemand (ein Anwalt) prüfen, ob sie nicht durch Geburt die australische Staatsangehörigkeit erlangt hätte. Per Adoption wurde ja quasi ihr australischer Vater ihr "richtiger" Vater, der auch seine Staatsbürgerschaft vererbt. Ob da aber Fristen zu beachten sind und welche Unterlagen vorhanden sein müssen, dass müsste eruiert werden. Wer steht denn in der Geburtsurkunde als Vater drin? Wenn die Adoption rechtmäßig durchgeführt wurde, sollte doch der Australier als Vater drinstehen?

  • Darf ich fragen auf welcher Basis sie 2013 ein Schengen Visum bekommen hatte? Laut offizieller Geburtsurkunde was sie damals gerade 13 oder 14 Jahre alt!

    Welche Belege gibt es dass sie schon im Februar 1993 geboren wurde?

    ganz genau die Diskrepanz war mir auch sofort aufgefallen, wenn offiziell 1999 geboren ist sie jetzt 21, war aber 2013 erst 14....

    andererseits, wenn 2013 für ein Visum schon das 1993 Geburtsdatum anerkannt wurde, sollte das es doch heute etwas leichter machen...

    Hallo?????

    Auf Ihrer Geburtsurkunde steht auch Feb 1993 als Geburtsdatum!!!!


    Nur wurde die Urkunde erst 1999 ausgestellt.


    Für das Schengen Visum hat auch niemand nach einer Geburtsurkunde gefragt. Im Pass steht natürlich auch Feb 1993.

  • Hallo?????

    Auf Ihrer Geburtsurkunde steht auch Feb 1993 als Geburtsdatum!!!!


    Nur wurde die Urkunde erst 1999 ausgestellt.

    Ich seh da keine Diskrepanz:


    Sie ist 1993 geboren und die Geburtsurkunde wurde 1999 registriert.

    Ob diese späte Registrierung nur wegen der Adoption gemacht wurde bzw. ihre "erste" Urkunde erst 1999 registriert wurde, wissen wir nicht.

    Bei Adoption sollten "normalerweise" 2 Urkunden existieren. Die erste mit den leiblichen Eltern, die 2. für die Adoption. Wobei normalerweise die erste Urkunde dem Betreffenden garnicht bekannt sein dürfte...

  • Die Übersetzungen braucht es nicht für die UP, sondern für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis durch das deutsche Standesamt.

  • Für das Schengen Visum hat auch niemand nach einer Geburtsurkunde gefragt. Im Pass steht natürlich auch Feb 1993.

    Bei Schengen Visum wird ja grundsätzlich keine UP durchgeführt. Wenn an den Urkunden irgendetwas merkwürdig erscheint, wird einfach das Visum abgelehnt. Zudem geht man ja beim Schengen Visum davon aus, dass der Antragsteller wieder ausreist. Daher liegt die inhaltliche Überprüfung von Urkunden nicht im Fokus.


    Daher kann man das erteilte S-Visum nicht als Indiz nehmen, dass die Urkunde auch inhaltlich richtig ist.

  • Bei Adoption sollten "normalerweise" 2 Urkunden existieren. Die erste mit den leiblichen Eltern, die 2. für die Adoption. Wobei normalerweise die erste Urkunde dem Betreffenden garnicht bekannt sein dürfte...

    Das ist so nicht korrekt. Die Adoption wird ja durch ein Gerichtsurteil festgestellt. Und in dem Gerichtsurteil wird typischerweise die NSO angewiesen, das urspruengliche Dokument (das koennte anstatt einer Geburtsurkunde auch ein foundlings certificate sein) zu vernichten und eine neue Geburtsurkunde mit den Adoptivseltern als Eltern auszustellen. Ferner wird angewiesen, dass diese neue Geburtsurkunde keine besonderen Markierungen oder Verweise auf die Adoption haben darf. Das Adoptivkind soll natuerlich geborenen Kindern absolut gleich gestellt sein.


    Das Ergebnis ist, dass es zu jeder Zeit nur eine gueltige Geburtsurkunde gibt. Nur wenn man das gerichtliche Adoptionsurteil hat, kann man ueberhaupt feststellen, dass es sich um eine Adoption handelt.

  • Übrigens, vielen Dank für die meist sehr konstruktiven Kommentare.

    Bin zwar erst recht kurz hier angemeldet, bin jedoch positiv überrascht.


    Ich denke wir werden über die nächsten 2 Wochen mal alles was es so an Dokumente gibt versuchen anzufragen und dann mit PSA CENOMAR, PSA birth certification und beglaubigter Pass Kopie, zusammen mit meinen Unterlagen beim Standesamt einreichen.


    Es hat Jahre gedauert bis meine Freundin bereit war ernsthaft über ein Leben in Deutschland nachzudenken, dann werden wir uns jetzt wo sie sich für Deutschland entscheiden hat, auch noch etwas gedulden können.


    Ist halt zur Zeit doppelt schlimm, da wir uns seid Februar nicht mehr gesehen haben und es noch nicht abzusehen ist, wann wir uns wieder sehen.

  • Ihr Adoptivvater war Australier.


    Ihr leibliche Vater US Soldat

    Ich würde mal intensiv prüfen, ob sie dadurch nicht die USA / Australien Staatsbürgerschaft automatisch hat....oder soagr beide! Das würde vieles deutlich einfacher machen.


    Warscheinlich geht es nicht...aber prüfen würde ich es


    Zitat

    3. Uneheliche Geburt im Ausland als Kind eines amerikanischen Vaters (und einer nicht-amerikanischen Mutter)

    Ein im Ausland am oder nach dem 14. November 1986 unehelich geborenes Kind, dessen Vater zum Zeitpunkt der Geburt US-Staatsbürger war, kann die US-amerikanische Staatsbürgerschaft gemäß § 301 (g) INA – siehe oben unter 2.) – erwerben, wenn – zusätzlich zu den oben unter 2.) genannten Voraussetzungen – die Voraussetzungen des § 309 (a) INA erfüllt sind :

    • Die Blutsverwandtschaft zwischen dem Kind und dem Vater wird nachgewiesen,

    • Der Vater (sofern nicht verstorben) hat schriftlich erklärt, das Kind bis zur Vollendung, des 18. Lebensjahres finanziell zu unterstützen, und

    • die Vaterschaft wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes anerkannt oder gerichtlich festgestellt oder das Kind nach den Gesetzen des Wohnortes legitimiert.

    https://www.budding-legal.net/…ergerschaft-durch-geburt/


    Australien sieht da schon besser aus, könnte aber auch schwierig werden...wäre es aber wert


    https://immi.homeaffairs.gov.a…e/get-a-certificate#About

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die Übersetzungen braucht es nicht für die UP, sondern für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis durch das deutsche Standesamt.

    genau, so war es auch gemeint.

    Das OLG benötigt auch Übersetzungen, denn bei einer Heirat in Deutschland bedarf es keines EFZ vom deutschen Partner, sondern von einer Befreiung des EFZ vom philippinischen Partner.

  • Heißt die Geburtsurkunde und den CENOMAR meiner Freundin muß ich vor der Abgabe vom Englischen ins Deutsche übersetzen lassen?

    Das sollte kein Problem sein. Obwohl es ein kleines Schmunzeln verursacht.

    Bei Arabischen, Chinesischen oder von mir aus auch Türkischen oder Rumänischen Dokumenten ist das ja nachvollziehbare. Aber Englische? Na ja. Wenn’s sein muss!

  • Heißt die Geburtsurkunde und den CENOMAR meiner Freundin muß ich vor der Abgabe vom Englischen ins Deutsche übersetzen lassen?

    Ja



    Bei Arabischen, Chinesischen oder von mir aus auch Türkischen oder Rumänischen Dokumenten ist das ja nachvollziehbare. Aber Englische?

    Amtssprache ist nur Deutsch...

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das ist so nicht korrekt. Die Adoption wird ja durch ein Gerichtsurteil festgestellt. Und in dem Gerichtsurteil wird typischerweise die NSO angewiesen, das urspruengliche Dokument (das koennte anstatt einer Geburtsurkunde auch ein foundlings certificate sein) zu vernichten und eine neue Geburtsurkunde mit den Adoptivseltern als Eltern auszustellen.

    Danke für die Richtigstellung.


    Es gibt wohl (zumindest in D) mehrere Möglichkeiten von Adoption. Darunter die, dass die leiblichen Eltern dem Kind - und umgekehrt - verschwiegen werden, als auch dass die leiblichen Eltern dem Kind bekannt bleiben. Ob letzteres auch in den Philippinen geht, weiß ich nicht.

  • Heißt die Geburtsurkunde und den CENOMAR meiner Freundin muß ich vor der Abgabe vom Englischen ins Deutsche übersetzen lassen?


    genau, am besten sprichst du nochmal mit deinem Standesamt. Bei mir waren es:

    - Geburtsurkunde + Übersetzung

    - Cenomar (max. 6 Monate alt) + Übersetzung

    - Meldebescheinigung + Übersetzung

    - beglaubigte Kopie des Reisepasses (alternativ das Original)


    Bei mir hat das Standesamt gleichzeitig die UP eingeleitet, also habe ich gleich alle Dokumente auf einmal abgegeben.