Wie wird man philippinischer Staatsbürger?

  • Wenn man die Deutsche Staatsbürgerschaft annehmen will, muss man die ursprüngliche Staatsbürgerschaft ablegen. Dies ist die Regel. In gewissen Haertefaellen ist es jedoch möglich die eigene Staatsbürgerschaft beizubehalten. Zum Beispiel Landbesitz oder Berufe die nicht Filipinos, gemäss Negativ List nicht ausüben dürfen.

    Wäre Rechtsanwalt so ein Beruf?

    Rechtsanwalt vor phil. Gerichten: Ja!

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Ich meine vor ein paar Jahren noch gelesen zu haben man koennte mit entsprechender Begruendung beide haben.

    Das gilt noch immer. Es handelt sich um eine sog. "Beibehaltungsgenehmigung" gem. § 25 Abs. 2 StAG. Ein Deutscher, der eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben will, benötigt eine solche Genehmigung - sofern es sich nicht um eine EU- bzw. die Schweizer Staatsangehörigkeit handelt. Dafür brauch man keine Genehmigung.


    Man muß darlegen, warum der Erwerb der zweiten Staatsangehörigkeit vorteilhaft ist bzw. Nachteile vermeidet:


    Zitat

    zu den Gründen für den Erwerb der angestrebten Staatsangehörigkeit, z. B. Angaben über konkrete Erleichterungen/Vergünstigungen im Falle der Einbürgerung oder die Vermeidung/Beseitigung konkreter Nachteile (in der Ausbildung oder im Studium; in der Berufsausübung; bei der Vergabe von Stipendien oder Fördergeldern; bei geschäftlichen Beziehungen; bei Erwerb/Verkauf von Immobilien; im Erbrecht; im Aufenthaltsrecht)


    https://www.bva.bund.de/DE/Ser…1_01_BB_was_ist_node.html


    Für ehemalige Pinays ist der Erwerb einer doppelten Staatsangehörigkeit von phil. Seite aus kein Problem und ist in R.A. 9225 geregelt. Wichtig ist, daß dies nur für ehemalige Pinoys gilt - für Ausländer, die Pinoys werden wollen, gilt die Regel, das es keine doppelte Staatsangehörigkeit gibt.

  • Bevor man sich entscheidet die Staatsangehörigkeit der Philippinen an zu nehmen ist es ratsam sich in Deutschland zu bestätigen zu lassen welche Staatsangehörigkeit man den Besitzt !

    1. die Deutsche Staatsangehörigkeit

    2. Die Staatsangehörigkeit " Deutsch " oder

    3. Die Staatsangehörigkeit in einem Deutschen Bundesland ! z.B. Bayern

    Was soll das denn heissen?


    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.


    Man spricht von der deutschen Staatsangehörigkeit. Ganz klar und eindeutig.

    Und danach ist Deutscher im Sinne des Gesetzes, welcher die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, noch einfacher.



    https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html


    Einen Grund die philippinische Staatsangehörigkeit zu erwerben kann ich nur schwer erkennen, soweit die Aufgabe der deutschen damit verbunden wäre.


    Der deutsche Pass gestattet viele visafreie Reisen. Er ist extrem stark.





  • Ich meine vor ein paar Jahren noch gelesen zu haben man koennte mit entsprechender Begruendung beide haben.

    Das gilt noch immer. Es handelt sich um eine sog. "Beibehaltungsgenehmigung" gem. § 25 Abs. 2 StAG. Ein Deutscher, der eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben will, benötigt eine solche Genehmigung - sofern es sich nicht um eine EU- bzw. die Schweizer Staatsangehörigkeit handelt. Dafür brauch man keine Genehmigung.


    Man muß darlegen, warum der Erwerb der zweiten Staatsangehörigkeit vorteilhaft ist bzw. Nachteile vermeidet:

    Na das waere fuer uns recht einfach. Weil wir einfach kein Land besitzen koennen, kein Geschaeft (manche zumindest) zu 100% besitzen duerfen usw.


    Als Auslaender ist man hier derart schlecht aufgestellt, das muesste als Begruendung eigentlich reichen.


    Aber Arhtur schrieb und es steht da ja tatsaechlich, das die Philippinen verlangen das man seine alte Staatsbuergerschaft aufgibt. Inwiefern das bindend ist und im Detail geregelt weiss ich nicht. Ich kenne persoenlich ja keinen der es mal versucht haette. Ich kenne nur Arbeitskollegen die weil sie halb oder ganze Pinoys sind, eben die doppelte Staatsbuergerschaft haben.

  • Als Auslaender ist man hier derart schlecht aufgestellt, das muesste als Begruendung eigentlich reichen.

    Du musst Nachweisen warum die Beibehaltung der DEU Staatsangehöriekeit notwendig ist, nicht warum die die Phillipinische erwerben willst. Beispiel wäre das man deutsche Pensionsansprüche als Beamter verliert, oder seine Geschäfttätigkeit in DEU nicht mehr ausführen kann. Wenn aber jemand seine Brücken nach DEU defakto abgebrochen hat, wird das schwer. Beibehaltungsgenehmigungen werden nur in Ausnahmefälllen erteilt, grundsätzlich will DEU Mehrstaatlichkeit vermeiden und hat das entsprechende Abkommen des Europarates unterschrieben.


    Zudem bleibt noch das Problem, dass die Philiipinen ebenfalls die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung fordert.