Illegaler Aufenthalt von Philippinischen Staatsbürgern

  • Gestern hatte ich ein Gespräch mit meiner Frau über folgende Situation:


    Meine Frau hat eine Geschichte in Facebook mitbekommen wo ich gerne mal eure Meinung dazu hören wollte.


    Ein Filipina die ein Au-Pair in Belgien ist, muss zum 1 August wieder den Schengenraum verlassen. Ihr Ziel ist es jedoch sich innerhalb Europas abzusetzen und nicht zurück zu kehren.


    Meine Frau sagte mir, dass sie wohl bei jemandem in Deutschland unterkommen kann.


    Ich persönlich lehne so etwas ab, weil genau solche Sachen die Einreise von ehrlichen Filipinos erschwert.... :Kotz


    Nun meine Frage. Wenn jemand einer "illegalen" Filipina als Privatperson eine Unterkunft bietet, dann ist dieser doch auch haftbar zu machen oder nicht?

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Wenn jemand einer "illegalen" Filipina als Privatperson eine Unterkunft bietet, dann ist dieser doch auch haftbar zu machen oder nicht?

    Ja, derjenige macht sich strafbar. Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, kann sogar wegen eihilfe zu Schleusertum verurteilt werden! Das gibt richtig Probleme...dazu haftet der VE - Geber für da Aupair für die Kosten! Das Mädel macht den Leuten richtig Probleme und verdirbt damit für spätere AuPair die Luft!


    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Genau das hatte ich auch gesagt. Ich kenne mich mit den Gesetzmäßigkeiten in Holland nicht aus, aber falls die auch eine VE haben und das Mädel haut ab, dann hat der Zeichner der VE ein Problem, wenn irgendwas mit der Dame passiert.


    Ich halte mich da grundsätzlich raus, da Filipinas oftmals meinen Sachen besser zu wissen, aber es bereitet mir heftiges Kopfschütteln. Am meisten tut mir der Au-Pair Host leid, der wahrscheinlich den ganzen Scheiß ausbaden darf...

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Wenn sie bei dir zur Untermiete einziehen wollte, wärst du nicht verpflichtet zu prüfen, ob sie sich hier aufhalten darf. In vielen Fällen dürftest du auch gar nicht in der Lage sein beurteilen zu können, ob sie Aufenthaltsrecht hat oder nicht.

    Du musst ihr die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, aber ob sie damit zur Meldebehörde geht oder sie die in den Müll wirft, kann dir egak sein.


    Aber warum macht sie nicht einfach Aupair in Deutschland? Zu alt?

  • Ich kenne die genauen Hintergründe nicht. Das was ich weiß habe ich im ersten Post geschrieben.


    Mich hatte es nur interessiert ob der Unterschlupf gewährende auch Probleme bekommen kann. Denn darum dreht sich die Diskussion bei meiner Frau in Facebook.

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    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Mich hatte es nur interessiert ob der Unterschlupf gewährende auch Probleme bekommen kann. Denn darum dreht sich die Diskussion bei meiner Frau in Facebook.

    Die Antwort steht hier:

    Ja, derjenige macht sich strafbar. Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, kann sogar wegen eihilfe zu Schleusertum verurteilt werden! Das gibt richtig Probleme...dazu haftet der VE - Geber für da Aupair für die Kosten! Das Mädel macht den Leuten richtig Probleme und verdirbt damit für spätere AuPair die Luft!

    I am multi-talented!

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    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

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    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Ich sehe das zunächst genauso wie user alacrity..


    1 ) ob sie zu Besuch einzieht oder aus anderen Gründen kann man doch auf den ersten Blick nicht unterscheiden. Und einen Besuch muss man ja nicht zwangsweise beim Einwohnermeldeamt melden.

    (haben ich jedenfalls für meine Besucher noch nie gemacht). Der Gastgeber ist mE nicht verpflichtet, den Aufenthaltsstatus zu überprüfen.


    2 ) VE: ob eine VE, die in zB. Spanien ausgestellt wurde, auch aus D umgesetzt werden kann , ist fraglich. Bis vor einigen Jahren galt dies als unmöglich (und als Geheimtipp :) ) .. ich kenne allerdings nicht den letzten Stand.


    3 ) kenne ich persönlich einen allerdings älteren Fall, wo das so funktioniert hat: AU-Pair in Norwegen... von dort nach D ... hier schwanger geworden von einem Filipino .. Kind ist nicht Deutscher ! ... hat seitdem immer AEs bekommen. Erst nur 3 monatige, jetzt längere; da sie (einfache) Arbeiten nachweisen kann.. McDonald etc.


    Die Gesetzeslage ist mE sehr oft konträr zur Wirklichkeit!

  • Sie kann ab August ihren Aufenthalt in Deutschland legal machen, indem sie Asyl beantragt.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Im Endeffekt haben wir hier zwei konträre Aussagen:


    • 1) Es ist ähnlich dem Schleusertum wenn man so jemandem Unterschlupf gewährt...


    und dann:


    • 2) Eine Privatperson kann nicht haftbar gemacht werden wenn sie unwissentlich einem illegalen Ausländer Unterschlupf gewährt, da sie nicht verpflichtet ist den Visumstatus zu prüfen.

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Vorhin warst du noch bei Unterkunft, jetzt schreibst du Unterschlupf, das hat eine negative Konnotation und impliziert Verstecken.

    Du darfst sie problemlos bei dir wohnen lassen. Aber es ist etwas anderes, wenn die Polizei auf der Suche nach der Frau bei dir klingelt und du behauptest, sie wäre nie da gewesen während sie sich unter dem Bett versteckt. Da solltest du nicht die Verfolgung vereiteln.


    Unterkunft: ja

    Unterschlupf: nein

  • Eine Privatperson kann nicht haftbar gemacht werden wenn sie unwissentlich einem illegalen Ausländer Unterschlupf gewährt, da sie nicht verpflichtet ist den Visumstatus zu prüfen.

    Da der Sachverhalt des "Illegalen" Aufenthaltes ja bekannt ist, sonst würdest du nicht impliziet danach fragen ist es strafbar...ganz simpel!


    Ein Filipina die ein Au-Pair in Belgien ist, muss zum 1 August wieder den Schengenraum verlassen. Ihr Ziel ist es jedoch sich innerhalb Europas abzusetzen und nicht zurück zu kehren.


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  • Da der Sachverhalt des "Illegalen" Aufenthaltes ja bekannt ist, sonst würdest du nicht impliziet danach fragen ist es strafbar...ganz simpel!

    nunja diese Privatperson muss ja nicht zwangsweise PE sein und dem Unterkunftgeber muss man auch nicht zwingend was "zustecken".


    tbs

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    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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  • Wenn also der Gastgeber offiziell nichts davon weiß, kanner ja theoretisch auch nicht haftbar gemacht werden?

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Wenn also der Gastgeber offiziell nichts davon weiß, kanner ja theoretisch auch nicht haftbar gemacht werden?

    Ich bleibe dabei...am ende gibt es ein Strafverfahren! Wie es dann ausgeht, weiß ich nicht! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich habe vor einem Jahr ein überraschendes Besuch von der Ausländerbehörde mit 4 Polizisten um 5 Uhr in der früh erhalten. Irgendein "Trottel" hat behauptet, eine Flüchtlinge der abgeschoben sein musste, sei bei uns zur Übernachten gewesen (ein Unterschlüpft für eine "illegale Flüchtlinge" gewährt sozusagen). Das schlimmste daran war, dass meine Tochter und Freunde von einem Urlaub aus Kroatien mit dem Auto in der Nacht unterwegs waren. Als ich Männerstimme hörte und das Polizeiauto von oben im Schlafzimmer sah, bin ich fast ohnmächtig geworden. Ich dachte, es ging um mein Kind! Mein Mann und ich gingen runter, ihnen klar gemacht, sodass wir alleine zu Hause sind. Danach fuhren sie wieder weg. Trotzdem das hat mich sehr verärgert und enttäuscht gemacht vor allem die Leute die ich geholfen habe. Danach habe ich mich gekündigt, bin dann weg von den ganzen Flüchtlingshilfe Aktivitäten...das habe ich auf keinen Fall verdient!


    Fazit: wenn Behörden ihre ehrenamtliche Helferin so behandeln können, wie wäre es noch mit einem normalen Bürger? :denken

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!

  • In Spanien läuft das ganz anders. Dort leben auch viele Filipinas aber die können mit einem Besuchervisum einreise und bleiben dann dort einfach und arbeiten auf nicht legale Art und Weise in z.B. Restaurants oder ähnlichem. Es wird auch teilweise geduldet.

  • In Spanien läuft das ganz anders. Dort leben auch viele Filipinas aber die können mit einem Besuchervisum einreise und bleiben dann dort einfach und arbeiten auf nicht legale Art und Weise in z.B. Restaurants oder ähnlichem. Es wird auch teilweise geduldet.

    Woher weist du das so genau oder wo kann man das nachlesen.Denn wenn dem so einfach wäre

    dann hätte ich meine Verlobte schon längst hier nach Spanien einreisen lassen.

    Lerne,, NEIN " zu sagen, erst dann werden sie dein,, Ja" zu schätzen wissen:floet

  • Wenn also der Gastgeber offiziell nichts davon weiß, kanner ja theoretisch auch nicht haftbar gemacht werden?

    Das weiß derjenige, der die Wohnung sucht, eventuell selber nicht, wie die Rechtslage ist. Vielleicht glaubt er, Aufenthaltsrecht zu haben, hat aber keins, oder er glaubt er sei ausreisepflichtig, ist er aber gar nicht.


    Du merkst ja, hier sind viele Deutsche, die beim gleichen Sachverhalt ganz unterschiedliche Ansichten darüber haben, ob das in ihrem Land verboten ist.


    Was meinst du, TanduayIce, ob man einer Person ohne Aufenthaltsrecht nicht nur kein Obdach gewähren darf oder wäre es deiner Meinung auch schon strafbar, wenn man ihr z. B. etwas zu essen anböte oder verkaufte? Und wenn ich als Wohnungsbesitzer erfahre, dass meinem Untermieter die AE gekündigt wurde und er ausreisepflichtig ist, muss ich dann vorsorglich ihn aus der Wohnung aussperren und das Schloss auswechseln, damit er nicht mehr reinkommt? Oder würde ich mich durch das Rauswerfen/Aussperren des Untermieters strafbar machen?

  • Was meinst du, TanduayIce

    Hier geht es aber nicht um Vermietung an Unbekannte, sondern um "Unterschlupf" gewähren für einen wissentlich illegalen Ausländer...daher einwandfrei Straftat!


    Just my 2 cent...aus der Praxis! Ist man am ende vorbestraft wegen so etwas, hilft einem dein Tipp nicht! Ich würde die Finger davon lassen. Kenne eine verheiratete Thai, die es ähnlich machte und dann bei schwerer Krankheit der "Illegalen" Freundin / Bekannten auch noch die KV Karte geliehen hat(sehen ja alle gleich aus)...kam dann durch dummen Zufall raus und gab eine Anzeige wegen Sozialbetrug und Beihilfe zur illegalen Einreise. Hohe Geldstrafe

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi