Illegaler Aufenthalt von Philippinischen Staatsbürgern

  • Also - das Ende der Geschichte ist wohl folgendermaßen. Das Mädel wird wohl nach Spanien gehen da es dort nach dem Chizmiz der Filipinas in den Facebook Gruppen wohl die größte Chance gibt unerkannt unter zu tauchen und Geld zu verdienen.


    Eine Frage noch an Tanduay Ice. Müsste man sobald man von so etwas erfährt die Behörde informieren oder macht man sich bei Unterlassung strafbar?

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Eine Frage noch an Tanduay Ice. Müsste man sobald man von so etwas erfährt die Behörde informieren oder macht man sich bei Unterlassung strafbar?

    Nein, muss man nicht! Es gibt keine Anzeigpflicht dafür

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Zitat

    Wichtig:

    Allein durch den Abschluss eines Mietvertrages mit einem Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Prüfung entsprechender Unterlagen machen Sie sich nach bisheriger Rechtsprechung als Vermieter nicht automatisch der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt schuldig.

    Allein dadurch ist doch diese ganze Strafandrohung Makulatur. Wer - als Vermieter - wird denn dann freiwillig zugeben, dass er den AT des Mieters gekannt hat.

    Und außerdem: wenn jemand als Vermieter den Aufenthaltsstatus bei einem Ausländer nachfragt, was er bei einem Deutsch-Aussehenden nicht tun würde, riecht das nach heutiger Lesart ja sehr nach "Rassismus".

  • Im Endeffekt haben wir hier zwei konträre Aussagen:


    • 1) Es ist ähnlich dem Schleusertum wenn man so jemandem Unterschlupf gewährt...


    und dann:


    • 2) Eine Privatperson kann nicht haftbar gemacht werden wenn sie unwissentlich einem illegalen Ausländer Unterschlupf gewährt, da sie nicht verpflichtet ist den Visumstatus zu prüfen.

    Mal nicht so schnell gleich von Strafbarkeit oder sogar Schleusertum reden. So einfach ist das nicht, wie der Gesetzestext zeigt:

    Zitat

    (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung 1.nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen unda) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
    b)wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder

    2.nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.


    Man muß also einen (Vermögens-)Vorteil erzielen oder sich versprechen lassen. Vorteil wird dabei wie folgt definiert:


    Zitat

    Vorteil i. S. d. § 96 Absatz 1 Nummer 1 Buch-stabe a) ist jede Leistung materieller oder im-materieller Art, die den Täter besser stellt undauf die er keinen rechtlich begründeten An-spruch hat. Darunter fällt beispielsweise dasEinschleusen ausländischer Frauen und Kinder,um hieraus wirtschaftliche Vorteile zu ziehen(z. B. Gewerbsunzucht, Frauen- und Kinder-handel).


    http://www.verwaltungsvorschri…-MI3-20091026-SF-A001.pdf - Rz 96.1.1


    Im übrigen gilt für einen größeren Personenkreis, ua "Ehrenämtler" auch eine weitere Einschränkung:


    Zitat

    Handlungen von Personen, die im Rahmen ih-res Berufes oder ihres sozial anerkannten Eh-renamtes tätig werden (...),werden regelmäßig keine Beteiligung leisten,soweit die Handlungen sich objektiv auf dieErfüllung ihrer rechtlich festgelegten bzw.anerkannten berufs-/ehrenamtsspezifischenPflichten beschränken. Zum Rahmen dieserAufgaben kann auch die soziale Betreuung undBeratung aus humanitären Gründen gehören,mit dem Ziel Hilfen zu einem menschen-würdigen Leben und somit zur Milderung vonNot und Hilflosigkeit der betroffenen Aus-länder zu leisten.


    Rz Vor 95.1.4

  • Woher weist du das so genau oder wo kann man das nachlesen.Denn wenn dem so einfach wäre

    dann hätte ich meine Verlobte schon längst hier nach Spanien einreisen lassen.

    Selbstverständlich kann man das überall nachlesen, wenn es absolut legal wäre :blöd:tease

    Meine Frau hat sehr gute Kontakte nach Spanien und spricht aus eigener Erfahrung.

  • Der letzte Stand der Dinge ist der, dass sich die Dame wohl nach Spanien abesetzen will, da sie gehört hat, dass man dort am besten unterkommt und eventuell auch Arbeit findet...

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Der letzte Stand der Dinge ist der, dass sich die Dame wohl nach Spanien abesetzen will, da sie gehört hat, dass man dort am besten unterkommt und eventuell auch Arbeit findet...

    In Italien gibts auch eine grosse philippinische Community mit ähnlichen Lockerungen bis legalem Aufenthalt nach x Jahren im Untergrund.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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  • Vereinfacht gefragt: Wenn es so furchtbar brenzlig ist und man schon mit einem Bein im Knast steht, wenn man nur einen Ausländer ins Haus reinlässt ohne ihn noch vor der Türschwelle nach Reisepaß durchsucht zu haben -


    warum sitzen dann so Leute wie die Mittelmeerschlepper - Rakete und Co. - nicht schon längst im Knast?


    Einmal ist der Bruder einer Bekannten, er mehr als 10 Jahre illegal in DE wohnhaft - beim Zigarettenklau bei Lidl erwischt worden. Da es Freitagnachmittag war, haben ihm die freundlichen Beamten einen Zettel in die Hand gedrückt, wonach er sich ab Montag bei der Ausländerbehörde melden möge, zwecks Klärung, und haben ihn danach einfach so laufen lassen. Hat er natürlich nicht gemacht. Ich denke er lebt immer noch in DE. Ach ja, jede KV-Karte wurde dort munter rundherum weitergegeben - ich denke, so im Schnitt wurden 5 bis 10 Leute mit einer Karte behandelt.

    Jeder Mensch hat zwei Leben. Das zweite beginnt in dem Augenblick, in dem dir bewusst wird, dass du nur e i n Leben hast.

  • Der letzte Stand der Dinge ist der, dass sich die Dame wohl nach Spanien abesetzen will, da sie gehört hat, dass man dort am besten unterkommt und eventuell auch Arbeit findet...

    Na denn...leider ist da auch nicht mehr alles "Glanz & Gloria" wie vor Corona, speziell wenn man kein Spanisch spricht! Arbeiten in Hotels kaum noch, weil kaum Touristen kommen und die Ausländerpolizei da kontrolliert. Also bleibt nur die Ausbeutung in der Landwirtschaft, in Konkurrenz mit den vielen Nordafrikanern oder Prostitution!

    Eine Bekannte, die vor der Hochzeit die Flucht ergriff nach Spanien, endete auch in X-Hamster


    Einmal ist der Bruder einer Bekannten, er mehr als 10 Jahre illegal in DE wohnhaft - beim Zigarettenklau bei Lidl erwischt worden. Da es Freitagnachmittag war, haben ihm die freundlichen Beamten einen Zettel in die Hand gedrückt, wonach er sich ab Montag bei der Ausländerbehörde melden möge, zwecks Klärung, und haben ihn danach einfach so laufen lassen. Hat er natürlich nicht gemacht. Ich denke er lebt immer noch in DE. Ach ja, jede KV-Karte wurde dort munter rundherum weitergegeben - ich denke, so im Schnitt wurden 5 bis 10 Leute mit einer Karte behandelt.

    Kommt auf das Bundesland an...in manchen geht das jahrelang gut RG / R2G in anderen gibt es böse Strafen...also Vorsicht

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Eine Bekannte, die vor der Hochzeit die Flucht ergriff nach Spanien, endete auch in X-Hamster

    Link bitte... :floet

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Einmal ist der Bruder einer Bekannten, er mehr als 10 Jahre illegal in DE wohnhaft - beim Zigarettenklau bei Lidl erwischt worden. Da es Freitagnachmittag war, haben ihm die freundlichen Beamten einen Zettel in die Hand gedrückt, wonach er sich ab Montag bei der Ausländerbehörde melden möge, zwecks Klärung, und haben ihn danach einfach so laufen lassen. Hat er natürlich nicht gemacht. Ich denke er lebt immer noch in DE. Ach ja, jede KV-Karte wurde dort munter rundherum weitergegeben - ich denke, so im Schnitt wurden 5 bis 10 Leute mit einer Karte behandelt.

    Kommt auf das Bundesland an...in manchen geht das jahrelang gut RG / R2G in anderen gibt es böse Strafen...also Vorsicht

    Ja, war einhoffnungslos linksversifftes.

    Jeder Mensch hat zwei Leben. Das zweite beginnt in dem Augenblick, in dem dir bewusst wird, dass du nur e i n Leben hast.

  • Selbstverständlich kann man das überall nachlesen, wenn es absolut legal wäre :blöd :tease

    Meine Frau hat sehr gute Kontakte nach Spanien und spricht aus eigener Erfahrung.

    oki hört sich schon mal gut an ich lebe ja nun schon fast über 27 Jahre hier in Spanien.Würde es dir etwas ausmachen mir persönlich mal über PM kurz zu schildern wie das theoretisch(und praktisch) ablaufen würde.Mich und meiner Verlobten würde das natürlich sehr freuen wenn es da einen weg gibt um ein Besuchervisum für Sie nach Spanien zu bekommen gibt.Einzelheiten könnten wir dann ja über PM besprechen. lg Andy

    Lerne,, NEIN " zu sagen, erst dann werden sie dein,, Ja" zu schätzen wissen:floet

  • Vereinfacht gefragt: Wenn es so furchtbar brenzlig ist und man schon mit einem Bein im Knast steht, wenn man nur einen Ausländer ins Haus reinlässt ohne ihn noch vor der Türschwelle nach Reisepaß durchsucht zu haben -


    warum sitzen dann so Leute wie die Mittelmeerschlepper - Rakete und Co. - nicht schon längst im Knast?

    Nein - die betreiben keine Schleusungen, sondern retten Schiffsbrüchige.... - sagt man...

  • Im übrigen gilt für einen größeren Personenkreis, ua "Ehrenämtler" auch eine weitere Einschränkung:


    Zitat

    Handlungen von Personen, die im Rahmen ih-res Berufes oder ihres sozial anerkannten Eh-renamtes tätig werden (...),werden regelmäßig keine Beteiligung leisten,soweit die Handlungen sich objektiv auf dieErfüllung ihrer rechtlich festgelegten bzw.anerkannten berufs-/ehrenamtsspezifischenPflichten beschränken. Zum Rahmen dieserAufgaben kann auch die soziale Betreuung undBeratung aus humanitären Gründen gehören,mit dem Ziel Hilfen zu einem menschen-würdigen Leben und somit zur Milderung vonNot und Hilflosigkeit der betroffenen Aus-länder zu leisten.


    Rz Vor 95.1.4

    Zu deiner Info. es gibt auch für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer Regeln/Gesetze die sie befolgen müssen. Jeder Helfer soll aufpassen, dass kein Unterkunft oder Unterschlupft an ausreisepflichtige Flüchtlinge angeboten soll. Beim Verstoß ist es zu erwarten, dass der Ausländerbehörde beim Verdacht auf Unterschlupft den Fall an den Staatsanwalt weiterleiten wird. Ich weiß wovon ich spreche, da meine Tochter Juristin ist und ihre Freundin/Freunde bei Staatsanwaltschaft tätig sind. Glaub mir, die Sache Unterschlupft für illegale Ausländer ist nicht leicht zu nehmen.

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!

  • Im übrigen gilt für einen größeren Personenkreis, ua "Ehrenämtler" auch eine weitere Einschränkung:



    Rz Vor 95.1.4

    Zu deiner Info. es gibt auch für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer Regeln/Gesetze die sie befolgen müssen. Jeder Helfer soll aufpassen, dass kein Unterkunft oder Unterschlupft an ausreisepflichtige Flüchtlinge angeboten soll. Beim Verstoß ist es zu erwarten, dass der Ausländerbehörde beim Verdacht auf Unterschlupft den Fall an den Staatsanwalt weiterleiten wird. Ich weiß wovon ich spreche, da meine Tochter Juristin ist und ihre Freundin/Freunde bei Staatsanwaltschaft tätig sind. Glaub mir, die Sache Unterschlupft für illegale Ausländer ist nicht leicht zu nehmen.

    Dann laß Dir mal bitte von Deiner Juristen-Tochter erklären, was da steht. Insbesondere die Worte "regelmäßig" und "ojektiv" sind in diesem Zusammenhang wichtig - weisen sie doch auf Einschränkungen hin.

    Im übrigen ist es doch klar, daß jede Behörde eine mögliche Straftat an die Staatsanwaltschaft meldet bzw. melden muß. Welcher Beamter möchte sich schon mit dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt auseinandersetzen? Besser zehnmal zuviel gemeldet als ein mal zu wenig.

    Strafbedroht ist aber in jedem Fall nur, wenn man daraus einen Vorteil erzielt - und der muß gerichtsfest nachgewiesen werden.

  • Zu deiner Info. es gibt auch für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer Regeln/Gesetze die sie befolgen müssen. Jeder Helfer soll aufpassen, dass kein Unterkunft oder Unterschlupft an ausreisepflichtige Flüchtlinge angeboten soll. Beim Verstoß ist es zu erwarten, dass der Ausländerbehörde beim Verdacht auf Unterschlupft den Fall an den Staatsanwalt weiterleiten wird. Ich weiß wovon ich spreche, da meine Tochter Juristin ist und ihre Freundin/Freunde bei Staatsanwaltschaft tätig sind. Glaub mir, die Sache Unterschlupft für illegale Ausländer ist nicht leicht zu nehmen.

    Jura war jahrzehntelang das Ausweichstudium für Leute mit den niedrigsten Numerus Clausus Werten.Ich wäre da vorsichtig mit Ratschlägen von Freunden/Freundinnen .Extrem viele Nieten unterwegs in dem Gewerbe

    8-)

  • TanduayIce

    Hat das Thema geschlossen