Philippinischer Steuerbescheid 2017

  • Meine Frau hat in 2019 hier in D ein Haus gekauft und ein Baby bekommen. Damit erfüllt sie die Voraussetzungen für das Baukindergeld. Allerdings fordert die KfW um ihren Antrag zu bewilligen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2017. Sie hat aber noch nie eine Steuererkärung in den PH abgegeben, also hat sie auch keinen Steuerbescheid.

    Sie hatte in 2017 5 Monate lang in einem Callcenter gearbeitet, von daher hat sie eine Tax Identification Number.

    Weiß jemand, an wen sie sich wenden kann, um nachträglich jetzt in 2020 eine Steuererklärung abzugeben, oder wo sie eine Bescheinigung erhalten kann, dass sie noch nie ein entsprechend hohes Einkommen hatte, dass sie Einkommenssteuer in PH gezahlt hat?

  • Das müsste das BIR sein:


    https://www.bir.gov.ph/index.php


    Wie man an solche Bescheinigungen kommt, wissen vielleicht die Expats.



    Allerdings würde ich persönlich mich nicht mit der KfW auf solche Diskussionen einlassen.

    Einkommen hatte sie keins. Punkt. Ich glaube kaum, dass die KfW (oder irgendeine andere deutsche Stelle) Zugriff auf das philipp. Steuersystem hat.


    Klar, wenn solche eine Bescheinigung einfach zu bekommen ist, sollte man es machen; aber ich befürchte, dass dies aus dem Ausland recht schwierig ist.

  • Allerdings würde ich persönlich mich nicht mit der KfW auf solche Diskussionen einlassen.

    diese Diskussion würde ich mir natürlich gerne ersparen, aber heute kam die Ablehnung ihres Antrags, und der Anruf dort ergab, dass die KfW nicht bewilligt ohne Steuerbescheid.

  • Auf den PH gibt es keine Steuerbescheide. Dort wird das System der USA, die Selbstveranlagung, angewandt. Man erklärt sein Einkommen, rechnet die Steuer aus und zahlt sie dann. Einen Steuerbescheid kann Deine Frau also schon systembedingt nicht vorlegen. Ähnliches gilt in D. z.B. bei der Umsatzsteuer.


    Falls Deine Frau noch ihre Lohnabrechnungen hat, würde ich diese in Kopie vorlegen. Falls nicht, kannst Du folgenden Weg versuchen:

    Widerspruch einlegen und den Sachverhalt schildern, Höhe der Vergütung für die Tätigkeit im Callcenter angeben, Lohnbescheinigung nicht mehr vorhanden, call-center nicht mehr existent, neuer Eigentümer etc pp....

    Hinweis, daß es keine Steuerbescheide gibt, sondern eine Selbstveranlagung erfolgt. Dann darauf verweisen, daß für Arbeitnehmer keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, wenn sie nur Lohneinkünfte haben, die unter 250.000 PHP p.a. liegen. (Ähnliche Regelung in D., s. § 48 EStG).


    Quelle: https://home.kpmg/xx/en/home/i…ilippines-income-tax.html


    Zitat

    Tax returns need not be filed by the following categories of individual:

    • those earning purely compensation income whose taxable income does not exceed two hundred fifty thousand pesos (250,000.00 Philippine peso (PHP))

    Allerdings gilt mW diese Grenze erst ab 2018, davor war sie deutlich niedriger - aber vielleicht weiß die KfW das auch nicht....


    Vor allem: NIE anrufen und reden - immer alles schriftlich machen. Dann überlegt man sich nämlich vorher eine Strategie und plappert nicht munter drauf los.

    Warte mal ab, wie die KfW auf Deinen Rechtsbehelf reagiert und berichte. Dann muß man Dir ja schreiben, was Du an Unterlagen vorlegen sollst... - vielleicht fällt mir dann noch was ein.

  • Der Arbeitgeber ist/war verpflichtet, Deiner Frau die BIR Form No. 2316 auszustellen. Je nach hoehe des Einkommens ebenfalls fuer die Rueckzahlung zu viel abgefuehrter Steuerabgaben. Dieses "Certificate of Compensation Payment/Tax Withheld (BIR Form No. 2316)" ist Bestandeil der "Final Pay/Employment Clearance", wobei auch eine Arbeitsbescheinigung auszustellen ist.


    Da Deine Frau nur 5 Monate arbeitete bestaetigt diese Bescheinung nicht ihr Jahresgehalt. Hierzu Form 1700 ausfuellen, Form 2316 ranhaengen und vom BIR abstempeln lassen. Rueckwirkend wahrscheinlich eher ungern.


    Auszug aus https://www.bir.gov.ph/index.php/bir-forms/certificates.html


    pasted-from-clipboard.png

    Dateien

    "Eine Expertise ist eine objektive Niederschrift einer subjektiven Meinung"

    "Fakten sind keine Wahrheiten" - Werner Herzog

  • Wir sind noch immer damit beschäftigt, der KfW die Einkünfte meiner Frau in 2017 und 2018 nachzuweisen. Wir haben als letztes diese beiden Steuernachweise ihres Arbeitgebers ans Finanzamt im Original und in beglaubigter Übersetzung vorgelegt.

    Screenshot_20201223-100524_OneDrive.jpgScreenshot_20201223-100442_OneDrive.jpg


    Aber jetzt kam erneut die Ablehnung, hier ein Auszug daraus:


    • Zum Nachweis Ihres Einkommens fordern wir die Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung an. Da Sie in den betroffenen Jahren bis zu ihrem Zuzug nicht in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, laden Sie bitte beglaubigte Übersetzungen ihrer ausländischen Steuerbescheide zusammen mit dem jeweiligen Ursprungsdokument hoch.

      Die beglaubigte Übersetzung muss durch einen öffentlich vereidigten und anerkannten Übersetzer gefertigt worden sein. Hinweise zu den länderspezifischen Anforderungen finden Sie hier:
      https://bdue.de/der-beruf/beeidigte/
      https://justiz.de/onlinedienst…setzerdatenbank/index.php

      Sofern Sie im Ausland keine Steuererklärung gemacht hat, reichen Sie bitte geeignete Unterlagen zum Nachweis ihrer erzielten Einkünfte in den Jahren 2017 und bis zu ihrem Zuzug im Jahr 2018 ein (z.B. Lohn(steuer)bescheinigung des Arbeitgebers). Bitte reichen Sie auch hier eine beglaubigte Übersetzung ein.

      Wichtig ist, dass aus ihren Unterlagen das Gesamt-/Bruttoeinkommen, ihr Name, das Abrechnungsjahr sowie das Ausstellungsdatum hervorgeht.

      Sofern Ihre Ehefrau im Jahr 2018 kein zu versteuerndes Einkommen im Ausland bezogen hat, reichen Sie bitte ein formloses Bestätigungsschreiben des ausländischen Finanzamtes ein, ebenfalls mit Übersetzung.

    Hat jemand eine Idee, wie wir das PH Finanzamt motivieren können, uns entsprechende Bescheinigung auszustellen?