@ Dr-Ucker,
hier handelt es sich nach meiner Lesart um eine Einreise um in D zu heiraten und dann auf den Phils zu leben. Grund dürfte der Hintergrund sein, dass die zukünftige Frau als Junge geboren wurde.
Wie du richtig zitierst ist der Umstand, Einreise ohne Daueraufenthalt, eigentlich nicht im Sinne des Schutzes von Art 6 GG in Verbindung mit dem nationalen Visum nach § 6 Abs. 4