Leben dauerhaft auf den Philippinen

  • Hallo zusammen,


    ich heiße Stephan und bin neu hier.

    Ich will nicht gleich ein neues Thema aufmachen, aber ich lese mich jetzt seit Stunden durch dieses Forum, finde aber keine Antwort auf die Fragen die mich so sehr beschäftigen:

    Ich werde im Oktober hier in Deutschland eine gebürtige Filipina mit deutscher Staatsbürgerschaft heiraten. Wir sind 62 und 61 Jahre alt und meine Partnerin hat 2 eigene Häuser auf Bohol. Wir wollen in spätestens 3 Jahren dauerhaft in Tagbilaran leben. Was muss ich machen (Deutscher, verheiratet mit gebürtiger Filipina) machen um ein Dauerhaftes Aufenthaltsrecht auf den Philippinen zu bekommen?


    Sollte das irgendwo anders schon beantwortet sein entschuldige ich mich Im Vorfeld schon dafür das nicht gefunden zu haben.


    Viel Grüße

    Stephan


    edit

    habe mal einen eigenen thread dazu aufgemacht!

    hge

  • Hallo

    Also ich kann nur sagen ,ich habe das SSRV Visa seit 2007.Auch ich zahle 10 US Dollar per Jahr.Dabei keine Probleme aber auch absolut kein Hilfe von denen bei Problemen...deswegen habe ich der PRA schon letztes Jahr angesagt mein Visa aufzulösen....ja...und was passiert wenn mansein Geld ....ob privat oder vom Staat wiederhaben will...????Na ja jedenfalls,,baten,,sie mich erst mal zum Interview...wegen corona aber noch nicht passiert.

    Sorry aber meine Meinung ist..wenn Du krank bist und brauchst deine Einlage schnell zurueck.....schreibs besser in dein Testament rein....weil schnell geht gar nichts ausser Black listen von Forinnern.

    Schernihund

  • Wir wollen in spätestens 3 Jahren dauerhaft in Tagbilaran leben.

    Ewas OT aber wichtig:

    Hier ist auch der deutsche Aufenthaltsstatus nach Heirat zu beachten.


    Sie sollte nach 3 Jahren hier in D die NE (§28 AufenthG) beantragen. Denn nur so könnte sie nach längerem Aufenthalt auf den Philippinen wieder nach D zurückreisen. Denn wenn sie nur eine AE bekommt, verfällt diese idR bei längeren Aufenthalten im Ausland!

  • In der Tat, gewöhnlich ist das nach 6 Monaten – im Moment gibt es aber Ausnahmeregelungen.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Hier ist auch der deutsche Aufenthaltsstatus nach Heirat zu beachten.


    Sie sollte nach 3 Jahren hier in D die NE (§28 AufenthG) beantragen. Denn nur so könnte sie nach längerem Aufenthalt auf den Philippinen wieder nach D zurückreisen. Denn wenn sie nur eine AE bekommt, verfällt diese idR bei längeren Aufenthalten im Ausland

    Genauer lesen :D..sie ist Deutsche


    Ich werde im Oktober hier in Deutschland eine gebürtige Filipina mit deutscher Staatsbürgerschaft heiraten

    Ihr seid dann beide Ausländer und bekommt m.M. nach für 1 Jahr Balikbayan Status. Danach müsst ihr beide wieder raus, oder spezielles Visum beantragen

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Aber reicht es nicht, kurz auszureisen zum Beispiel zu einem verlängerten Wochenende nach Hong Kong oder Singapur, um dann erneut zusammen einzureisen?

    ja, das reicht!

    Wie wär's damit: deine Frau beantragt auf den Philippinen die phil. Staatsangehörigkeit.

    .. dann geht nur leider idR die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren. Es sei denn, einer Beibehaltungsgenehmigung wird stattgegeben, was schwierig ist. Hatten wir hier schon öfters diskutiert.

  • Wie wär's damit: deine Frau beantragt auf den Philippinen die phil. Staatsangehörigkeit.

    damit ist der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden. Nach D kommt sie dann nur noch wenn ihr ein Visa erteilt wird.

    Aber reicht es nicht, kurz auszureisen zum Beispiel zu einem verlängerten Wochenende nach Hong Kong oder Singapur, um dann erneut zusammen einzureisen?

    IMHO kann der Balikbayan Status zu einem Visa upgradet werden. Das kann auch ein Visa für touristische Zwecke (temporary Visitor Visa 9a) sein. Damit währe dann ein Aufenthalt bis zu 36 Monaten möglich. Beantragt man die LSVVE braucht man diese nur alle 6 Monate erneuern.


    Grüße, Bahot Utot

  • Wie wär's damit: deine Frau beantragt auf den Philippinen die phil. Staatsangehörigkeit. Dies wäre auch sehr vorteilhaft, sollte sie auf Bohol nicht nur Häuser, sondern auch Grundstück besitzen. Nach Erhalt der phil. Staatsangehörigkeit kann sie für dich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung basierend auf Heirat (Visa 13a) beantragen.

    das halte ich für eine schlechte Variante, warum sollte sie völlig ohne Grund den dt Pass auf oder abgeben? :mauer


    Viel sinnvoller wäre da das Certificate of Recognition, das würde alle ihre Probleme inkl. Grundstück lösen...

  • Meine Partnerin hat überhaupt keine Probleme mit ihren Häusern / Grundstücken. Sie sagt auch als gebürtige Philippininin hat sie sowieso die gleichen Rechte, wie die mit philippinischem Pass. Das letzte Grundstück hat sie auch ohne Probleme gekauft, da hatte sie schon längst den deutschen Pass und hat dann in 2003 ein Haus darauf gebaut. Daher wird sie auf keinen Fall die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben, denn wir wollen ja auch noch reisen im Alter und was ist da besser als der deutsche Pass?

    Mir geht es eigentlich darum, was ich machen kann, bzw. machen muss um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen und ob ich als Rentner da auch sowas wie eine Kaution hinterlegen muss.

  • Meine Partnerin hat überhaupt keine Probleme mit ihren Häusern / Grundstücken. Sie sagt auch als gebürtige Philippininin hat sie sowieso die gleichen Rechte, wie die mit philippinischem Pass.

    Das ist falsch, siehe


    Former natural-born Filipinos can own property in the Philippines, subject to limitations prescribed by Philippine Republic Act 8179 (residential property up to 1000 square meters of urban land or one hectare of rural land) and Batas Pambansa 185 (business property 5000 square meters of urban land or three hectares of rural land).


    Glaube keinem Filipino, die behaupten alles zu wissen nur ist deren Wissen in den meisten Fällen falsch.


    Grüße, Bahog Utot

  • Wenn ich das doch richtig übersetze, ist es doch ihr gutes Recht das zu besitzen was sie hat:


    "Ehemalige gebürtige Filipinos können Eigentum auf den Philippinen besitzen, vorbehaltlich der Beschränkungen des Philippine Republic Act 8179 (Wohneigentum bis zu 1000 Quadratmeter Stadtland oder ein Hektar Land) und Batas Pambansa 185 (Geschäftseigentum 5000 Quadratmeter) städtisches Land oder drei Hektar ländliches Land)."


    Oder versteh ich irgendwas falsch?

  • Wenn ich das doch richtig übersetze, ist es doch ihr gutes Recht das zu besitzen was sie hat:


    "Ehemalige gebürtige Filipinos können Eigentum auf den Philippinen besitzen, vorbehaltlich der Beschränkungen des Philippine Republic Act 8179 (Wohneigentum bis zu 1000 Quadratmeter Stadtland oder ein Hektar Land) und Batas Pambansa 185 (Geschäftseigentum 5000 Quadratmeter) städtisches Land oder drei Hektar ländliches Land)."


    Oder versteh ich irgendwas falsch?

    Wir wissen hier ja nicht, wie viele Quadratmeter Land Deine Frau besitzt. Solange ihr gesamter Landbesitz unterhalb der Beschränkungen liegt, hat sie natürlich kein Problem.


    Es stimmt aber nicht, dass sie die selben Rechte hat, wie Leute mit philippinischem Pass. Denn die dürfen, anders als Deine Frau mit deutschem Pass, beliebig viel Land kaufen und besitzen. Ich denke darauf wollte bahog_utot hinaus.


    Ich würde an Stelle Deiner Frau auch niemals den deutschen Pass aufgeben und gegen die philippinische Staatsbürgerschaft eintauschen.

    Dass man den Balikbayan-Status, d.h. visafreier Aufenthalt für 1 Jahr, durch kurze gemeinsame Aus- und Wiedereinreise erneuern kann, wurde ja bereits erwähnt.


    Viele Grüße

  • und hier (2014)

    UI! Vielen Dank, Schokoprinz. - Das ist genau das, was auch meiner Dame und auch meiner Stieftochter weiterhelfen wird. Der Post aus 2014 führt dann auf die Seite der Immi unter http://www.immigration.gov.ph/…ition-as-filipino-citizen


    (Die anderen Posts von Dir sind leider schon so alt, dass dort die weiterführenden links in ein "Not Found" münden. - Aber das sind so Informationen, die sonst unterzugehen drohen. Daher hier mal als "Auffrischer")


    Was konkret kommt mit dem Status "Recognition as Filipino Citizen" zum Ausdruck?


    Jedenfalls steht er im Kontrast zu http://www.immigration.gov.ph/…ition-of-phil-citizenship - was eine Wieder-Annahme der Philippinischen Staatsbürgerschaft ist und damit mit der Regel des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts dahingehend "kollidiert", dass man dann - sobald es der deutsche Staat mitbekommt (und was ich an Stelle einer/eines Betroffenen nie riskieren würde auszuprobieren) - die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verliert.

  • Was konkret kommt mit dem Status "Recognition as Filipino Citizen" zum Ausdruck?

    ich werde mal suchen, wenn ich es auf dem Rechner noch finde poste ich es hier....


    ganz kurz erklaert, das Teil wird a) von BI und nicht vom DFA wie jeder Pass ausgestellt und b) steht da ganz klar drin dass es nur im Inland zählt. Dort steht dass der Inhaber gleiche Rechte hat wie jeder Filipino. Also er kann solange hier bleiben wie er will ohne Visum, er kann Bankkonten eröffnen, er kann Grundstücke kaufen solange er Geld hat, er kann sich sogar wählen lassen wenn ihn/sie jemand wählt usw....

    also im Inland ist er/sie jedem Filipino gleichzusetzen, aber im Ausland ist das wertlos. Ihm/ihr wird also im Ausland z.B. von der phil Botschaft nicht geholfen...