OK, wenn ich das RA 9225 richtig lese, ist das so eine "Staatsbürgerschaft light" oder eine quasi-doppelte Staatsbürgerschaft durch die Hintertür für Leute, die in einem anderen Land eingebürgert wurden aber dennoch auch auf den Philippinen Rechte wie die dortigen haben möchten. - Wobei in dem RA9225 auch steht, dass man - will man sich in ein öffentliches Amt wählen lassen - etwaige andere Staatsbürgerschaften dann (DANN!) aufgeben muss.
Also sowas wie ein halber Schritt zurück in die Philippinische Staatsbürgerschaft aber eben nicht vollständig. - Dann da wird unterschieden seitens der BI Formulare.
Meiner Meinung nach sollte man das Ding als in Deutschland eingebürgerter Filipino erst dann anstreben, wenn man Gründe hat, wie zum Beispiel mehr Land und Häuser auf den Philippinen kaufen als einem ehemaligen Filipino erlaubt ist UND ein Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung versagt wird. Und man sollte es auf den Philippinen lassen. Ein ziemlich heisses Eisen, diese "Zwille des gewöhnlichen Filipinos" weil es meiner Meinung nach im Konflikt stehen könnte mit dem deutschen Staatsbürgerschaftsrecht. Diese "recognition" ist keine re-aquisition, weil es für letztere einen gesonderten Antrag braucht. Aber man wird dennoch als Philippinischer Staatsbürger anerkannt. .... Also aus sentimentalen Gründen würde ich es nicht machen.