Heirat in DE - ist das neu?

  • wir finden im Moment keine Schule für deutsche Sprache die anerkannt wird. Hat mir jemand einen Tipp?


    Da alle Schulen geschlossen sind würden wir gerne online Unterricht machen aber die Prüfung muss ja vermutlich irgendwo vor Ort abgenommen werden.

    Ahoi!


    Nur die Prüfung muss beim Goethe-Institut abgelegt werden. Dass das derzeit wieder möglich ist, hatte phil-wulf ja schon geschrieben.

    Wo/Wie gelernt wird, bleibt aber Euch überlassen. Es muss nicht unbedingt immer ein teuer Kurs direkt beim GI oder anderswo sein. Meine Frau hatte seinerzeit allein per Lehrbuch bzw. mit mir zusammen per Skype ca. 4 Monate lang täglich 1-2 Stunden gebüffelt und die Prüfung damit auch im ersten Versuch bestanden.

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • Eine Schule muss nicht anerkannt sein sondern die Teststelle fuer A-1 muss anerkannt sein!

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Das bringt im Prinzip nicht viel.

    Doch, es bringt eine Menge...Geldersparnis zum Beispiel


    Philippinischen Führerschein "umschreiben" lassen - Leitfaden

    Ach, sofern Du dazu kommst,
    Kannst Du mal den Leitfaden ergänzen - man braucht nun zwingend noch ein Führungszeugnis, dass dann vom Einwohnermeldeamt direkt zur Fahrerlaubnisbehörde geschickt wird!

    ("Damit die potentiellen Amokfahrerinnen auch sofort erkannt werden")

    Ein netter Zusatzspass zu Coronazeiten


    Ach ja und es gibt noch eine offizielle Bestätigung die derzeit von den Ämtern ausgestellt wird, der philipp. Führerschein ist nun nicht nur 6 Monate sondern 12 Monate wg. Corona gültig - kann man schriftlich von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen.


    :-) so long



    ergänzt...Danke Tandu

  • Eine kleine Frage:


    Wir sind am überlegen, ob wir den Sohn meiner GM gleich mitnehmen im Rahmen des Visas zur Eheschließung. Dann muss der nicht nachkommen. Er ist 15 Jahre alt.


    Weiß jemand was wir hierfür benötigen um ihm auch ein Visa zu besorgen und ob das unkomplizierter möglich ist als das Hochzeitsvisa zu beantragen?


    Wäre toll wenn mir da jemand weiterhelfen kann.

    Wer sich nicht lebt, wehrt sich verkehrt!

  • Das geht doch aus dem Merkblatt der DBM hervor:


    Information regarding the visa processing for applications (diplo.de)


    den allgemeinen Teil ober beachten und … ZU DEN ELTERN / EINEM ELTERNTEIL (für Minderjährige)


    Wenn schon eine UP für die Mutter gemacht wurde, wird für das Kind idR keine neue UP fällig.


    Es muss ein separater Antrag für das Kind gemacht werden.

    Wenn noch kein Termin für die Mutter gemacht wurde, dann anfragen, ob die beiden Anträge gemeinsam abgegeben werden können.

  • Wir sind am überlegen, ob wir den Sohn meiner GM gleich mitnehmen im Rahmen des Visas zur Eheschließung. Dann muss der nicht nachkommen. Er ist 15 Jahre alt.

    Auf alle fälle minehmen...denn später bekommt man ihn nicht mehr so leicht her....ab 16, bei nicht gemeinsamer Verlegung des Lebensmittelpunktes, gilt das der Sohn C1 Sprachstandard nachweisen muss....unmöglich!


    Anspruch auf Nachzug von Kindern nach Vollendung des 16. Lebensjahres

    32.2.1Wann die Sprache beherrscht wird, ist entspre-chend der Definition der Stufe C 1 der kompe-tenten Sprachanwendung des GemeinsamenEuropäischen Referenzrahmens für Sprachen(GER) zu bestimmen.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hallo ich melde mich mal wieder in der Visa- Angelegenheit.


    Stand heute ist folgendes Fakt. Ich hätte dazu ein paar Fragen?


    1. Urkundenprüfung abgeschlossen. Sogar 3 Wochen früher als gedacht.

    2. Übersetzungen kommen diese Woche zurück für das Landgericht.

    3. VE ist ein Problem da es in Karlsurhe 4 Wochen! dauert bis man einen Termin bekommt. Ich kann allerdings alles einreichen und muss dann warten bis ich den Bescheid bekomme.

    4. Krankenversicherung ist da.


    Nun meine Frage: Ich will ja Ihren Sohn mit 15 bereits gleich mit herholen. Ich finde nichts was ich da zusätzlich an Papieren brauche. Kann mir da jemand weiterhelfen?


    Noch ne Frage: Sollten wir jetzt schon einen Termin bei der Botschaft in Manila machen?


    Leider kann Sie Ihren A1 nicht abschließen im Moment da Goethe schon 3 mal den Termin gecancelt hat in den letzten drei Monaten. So wartet sie darauf im Juni endlich die Prüfung abzulegen.


    Das Seminar macht sie sobald sie A1 hat.


    HAbe ich noch was vergessen?

    Wer sich nicht lebt, wehrt sich verkehrt!

  • Nun meine Frage: Ich will ja Ihren Sohn mit 15 bereits gleich mit herholen. Ich finde nichts was ich da zusätzlich an Papieren brauche. Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Das Kind braucht einen eigenen Antrag!

    Hast du dieses beachtet: siehe HP der DBM (Familienzusammenführung zu den Eltern, minderjährige)


    also alle Dokumente vorlegen, die dort erwähnt sind



    Noch ne Frage: Sollten wir jetzt schon einen Termin bei der Botschaft in Manila machen?

    Wartezeit für einen Termin ist derzeit 1 Monat, du kannst selbst entscheiden, ob du dann alle Dokumente zusammen hast.

    Leider kann Sie Ihren A1 nicht abschließen im Moment da Goethe schon 3 mal den Termin gecancelt hat in den letzten drei Monaten. So wartet sie darauf im Juni endlich die Prüfung abzulegen.

    .. einfach das vorlegen, was sie an Kursen besucht hat. Möglicherweise geht es auch ohne das Zertifikat. Sonst muss es eben nachgereicht werden.

  • Nun meine Frage: Ich will ja Ihren Sohn mit 15 bereits gleich mit herholen. Ich finde nichts was ich da zusätzlich an Papieren brauche. Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Muss sie auch...alleine später bekommt sie den sonst ohne Deutsch C1 (unmöglich) nicht mehr nach Deutschland

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Kann man den beide Termine auf der DBM zusammenlegen. Also den Termin für den Sohn und ihren Termin?


    Wir haben für Ihn bereits alle Unterlagen zusammen. Er hat im Übrigen auch schon den A1-Kurs mitbesucht allerdings ohne Prüfung.

    Wer sich nicht lebt, wehrt sich verkehrt!

  • Kann man den beide Termine auf der DBM zusammenlegen. Also den Termin für den Sohn und ihren Termin?

    Der Termin wird doch - soviel ich weiß - nach der Buchung ohnehin von der DBM festgelegt.

    Wenn bei der Buchung selbst kein freier Text eingegeben werden kann, dann würde ich nach der Buchung eine Mail schreiben, mit der Bitte, die beiden Termine auf den selben Tag zu legen. Auf jeden fall müssen 2 Termine gebucht werden.

  • Muss man zwei VE abgeben oder reicht eine gemeinsame. Damit ich hier keinen Fehler mache.

    Nein, eine reicht i.d.R. allerdings gilt die für deine zukünftige nur bis zur Heirat...für den Sohn i.d.R. bis er einen eigenständigen Titel bekommt...im Maximalfall 5 Jahre

    Er müsste sich also recht schnell integrieren und dann entsprechend später studieren, Ausbildung machen, arbeiten usw. Denn ab 18 muss er für einen eigenen AE sorgen


    Deshalb ist so viel wie möglich Deutsch lernen wichtig für ihn

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Muss man zwei VE abgeben oder reicht eine gemeinsame. Damit ich hier keinen Fehler mache.

    Auf der VE kann man das minderjährige Kind eintragen. Das wird bei Schengen Visum so gemacht und mE sollte dies auch bei einem Hochzeitsvisum reichen.

    aber:

    Es gibt ABHs, die bei einem langfristigen Aufenthalt eine tiefergreifende VE haben wollen. (was immer das auch ist, aber ich habe schon ABHs gesehen, die bei der VE zwischen Schengen und nationalem Visum unterscheiden). Während bei dem Ehepartner die VE ohnehin nur bis zur Hochzeit greift, kann der Anspruch aus der VE für das Kind längerfristig sein. Allerdings ist auch hier in der Zwischenzeit max 5 Jahre gültig.


    Das wird dann deine ABH entscheiden, ob sie mit einer VE zufrieden ist.

  • So neuer Zwischenstand und mal wieder eine Frage.


    Die Dokumente sind übersetzt und gehen diese Tage vom Standesamt an das OLG.


    Eine original unterschriebene Vollmacht zur Eheschließung kam am Mittwoch pünktlich nach 4 Tagen per Fedex zu mir.


    Die A1- Prüfung ist auf den 15.6. terminiert.


    Die VE ist leider noch nicht da und noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung dafür. Krankenkasse ist erledigt.


    Wenn ich jetzt einen Termin festlegen kann (hatte meine Standesbeamtin gemeint) dann wird er wohl aus Sicherheit um den 1. Oktober rum liegen.


    Sollen wir jetzt bereits einen Termin bei der DBM buchen oder lieber warten?


    Dann noch eine Frage zum Termin. Ich lege ja ein Einladungsschreiben bei. Muss ich das direkt an die DBM schicken oder an meine GM und Sie legt dann die Papiere vor?


    Danke schonmal. So langsam wird es ernst wenn nicht noch was dazwischen kommt.

    Wer sich nicht lebt, wehrt sich verkehrt!

  • Wenn ich jetzt einen Termin festlegen kann (hatte meine Standesbeamtin gemeint) dann wird er wohl aus Sicherheit um den 1. Oktober rum liegen.

    Solange die Wartezeit für einen Termin 1 Monat ist (ständig auf der HP kontrollieren), würde ich bis Anfang August warten.

    Dann noch eine Frage zum Termin. Ich lege ja ein Einladungsschreiben bei. Muss ich das direkt an die DBM schicken oder an meine GM und Sie legt dann die Papiere vor?

    Das Einladungsschreiben wird adressiert an die DBM, jedoch deine GM muss das bei Antragsstellung vorlegen.