Cekarius/ Kindesnachzug/Hochzeitsvisum

  • Hallo nochmal allerseits,


    ich habe aktuell die Situation, dass ich kurz davor bin alle Unterlagen zum Standesamt zu tragen um die UP zu starten. Nun folgende Fragestellung bei der ich mich nicht sicher bin was die beste Vorgehensweise ist:


    Meine Pinay hat einen Sohn 8 Jahre alt, der etwas später voraussichtlich auch nach Deutschland nachkommen soll. In den Unterlagen der DBM steht man solle in diesem Fall zusätzlich zur Geburtsurkunde einige andere Dokumente des Kindes direkt mit beibringen. Wir haben alle diese Dokumente mit Ausnahme seiner Form 137, die Grundschulgeschichte, da die Schule zu ist und man dort nix bekommen kann auf unbestimmte Zeit aufgrund Corona.


    Jetzt die Frage, würdet ihr die vorhandenen Dokumente dann einreichen und das 137 einfach weglassen, oder dann erstmal einfach nur die Geburtsurkunde des Kindes? Wir wollen natürlich nicht dass sich im UP Prozess irgendetwas verzögert, weil dieses Dokument fehlt. Wie ist da eure Einschätzung? Ich nehme ja an dass man Kindesnachzug auch immer noch später machen kann, auch wenn man zum Hochzeitsvisum die zusätzlichen Dokumente des Kindes noch nicht beigebracht hat, wir es auf dem DBM Formular erwünscht ist, oder liege ich da falsch?


    Vielen lieben Dank nochmal im Voraus für etwaige Antworten und beste Grüsse


    Cekarius

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Kindesnachzug/Hochzeitsvisum“ zu „Cekarius/ Kindesnachzug/Hochzeitsvisum“ geändert.
  • Meine Pinay hat einen Sohn 8 Jahre alt, der etwas später voraussichtlich auch nach Deutschland nachkommen soll.

    Das Kind kann man später nachkommen lassen. Aber dann sollte genügend Einkommen vorhanden sein, um nachzuweisen, dass ihr nicht auf Sozialhilfe angewiesen seid. Ansonsten sollte das Kind dann sofort mit einreisen.. bei ungenügenden Einkommen kann später das FZ zur Mutter abgelehnt werden.

    Jetzt die Frage, würdet ihr die vorhandenen Dokumente dann einreichen und das 137 einfach weglassen, oder dann erstmal einfach nur die Geburtsurkunde des Kindes?

    Begründen, warum das Form 137 nicht vorgelegt werden kann.

    Gibt es denn einen Taufschein...?

  • Meine Pinay hat einen Sohn 8 Jahre alt, der etwas später voraussichtlich auch nach Deutschland nachkommen soll.

    Das Kind kann man später nachkommen lassen. Aber dann sollte genügend Einkommen vorhanden sein, um nachzuweisen, dass ihr nicht auf Sozialhilfe angewiesen seid. Ansonsten sollte das Kind dann sofort mit einreisen.. bei ungenügenden Einkommen kann später das FZ zur Mutter abgelehnt werden.

    Jetzt die Frage, würdet ihr die vorhandenen Dokumente dann einreichen und das 137 einfach weglassen, oder dann erstmal einfach nur die Geburtsurkunde des Kindes?

    Begründen, warum das Form 137 nicht vorgelegt werden kann.

    Gibt es denn einen Taufschein...?

    Vielen Dank für die prompte Antwort. Also ist es möglich bei einem Hochzeitsvisum das Kind direkt mitzunehmen? Was für ein Visum bekäme das Kind dann? Muss nicht erst geheiratet werden?

    Ja, Taufschein ist vorhanden.

  • Also ist es möglich bei einem Hochzeitsvisum das Kind direkt mitzunehmen? Was für ein Visum bekäme das Kind dann? Muss nicht erst geheiratet werden?

    Nein, es muss nicht zuerst geheiratet werden.


    Ein Visum für Mutter (Heiratsvisum) und ein separates Visum für das Kind beantragen. (FZ zur Mutter).


    Wenn die Heirat nicht stattfindet, müssen natürlich Mutter und Kind wieder ausreisen.

  • Also ist es möglich bei einem Hochzeitsvisum das Kind direkt mitzunehmen? Was für ein Visum bekäme das Kind dann? Muss nicht erst geheiratet werden?

    es ist sogar empfehlenswerter, weil es nicht "neue" Probleme gibt und jemand dann mit dem Kind zur DBM muss, das Kind von dort abholen muss usw. Niemand weiß wie sich Reisen in Zukunft entwickelt! So hat man beide zusammen in D, bekommt sofort Kindergeld und gut

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • ganz klar - wenn es irgendwie geht, dann lass beide zusammen kommen. Neben den oben bereits erwähnten

    Problemen sparst du dir auch doppelte Wege in Deutschland zu den Behörden. Und je früher das Kind hier ist,

    umso leichter fällt die Eingewöhnung, die neue Sprache etc....

    Für den Ablauf des Visums bedeutet das Kind nahezu keinen Mehraufwand, lediglich das Flugticket kostet...

    Gruss

    Patrick

  • Begründen, warum das Form 137 nicht vorgelegt werden kann.

    Gibt es denn einen Taufschein...?

    Eine letzte Nachfrage hätte ich noch, falls du darüber etwas weisst, lieber hge, kann es irgendwie nachteilig sein, was den Zeitrahmen der UP anbelangt, wenn man es mit Begründung dass Schule keine 137 ausstellt Für den Jungen wegen Corona ohne selbiges einreicht, oder is eh davon auszugehen, dass es mit Taufschein und Birth Certificate(not late) positiv durchgeht auch ohne 137?

    Ich meine nachteilig im Sinne von, dass nun der gesamte Vorgang deshalb evtl. “hängen“ bleibt oder ähnliches, oder was wäre deines Wissens das „Schlimmste“ was und dadurch entstehen könnte, dass eben dieses Dokument fehlt?


    und vielen Dank nochmals, dieses Forum ist eine Goldgrube und ich bin sicher hat schon etliche Leben massgeblich positiv beeinflusst !!


    liebe Grüsse

    Cekarius

  • Hast du einen anderen Nachweis dass das Kind zu dieser Schule ging? Dann würde ich diesen mit einsenden und entsprechend begründen warum das eigentliche 137 nicht möglich war. Ich denke dass die Botschaft hierfür Verständnis hat.

  • Eine letzte Nachfrage hätte ich noch, falls du darüber etwas weisst, lieber hge, kann es irgendwie nachteilig sein, was den Zeitrahmen der UP anbelangt, wenn man es mit Begründung dass Schule keine 137 ausstellt Für den Jungen wegen Corona ohne selbiges einreicht, oder is eh davon auszugehen, dass es mit Taufschein und Birth Certificate(not late) positiv durchgeht auch ohne 137?


    An einem einzigen fehlenden Dokument wird die UP dann nicht scheitern, wenn der Rest der vorgelegten Dokumente in sich plausibel ist. Die Idee der UP ist ja, dass die DBM (oder der Vertrauensanwalt) sich möglichst viele "offizielle" Dokumente des Antragstellers vorlegen lässt, die irgendwie mit dessen ID zu tun haben.

    Wenn die alle in sich plausibel sind, geht das normalerweise durch. Auch wenn eins von den Dokumenten fehlt. (allerdings das Fehlen schriftlich dokumentieren, damit keine Nachfrage der DBM kommt)


    Wenn aber - um mal ein krasses Beispiel zu nennen - das Datum der Taufe vor dem Datum der Geburt liegt, dann muss man sich noch andere Dokumente ansehen.. sowas führt dann meist zu längeren Prüfzeiten ..

  • Hast du einen anderen Nachweis dass das Kind zu dieser Schule ging? Dann würde ich diesen mit einsenden und entsprechend begründen warum das eigentliche 137 nicht möglich war. Ich denke dass die Botschaft hierfür Verständnis hat.

    Ich werde meine Liebste einmal fragen, ob sie da evtl. Zeugnisse oder sowas hat, das könnte dann ja vielleicht helfen, danke für den Hinweis


    An einem einzigen fehlenden Dokument wird die UP dann nicht scheitern, wenn der Rest der vorgelegten Dokumente in sich plausibel ist. Die Idee der UP ist ja, dass die DBM (oder der Vertrauensanwalt) sich möglichst viele "offizielle" Dokumente des Antragstellers vorlegen lässt, die irgendwie mit dessen ID zu tun haben.

    Wenn die alle in sich plausibel sind, geht das normalerweise durch. Auch wenn eins von den Dokumenten fehlt. (allerdings das Fehlen schriftlich dokumentieren, damit keine Nachfrage der DBM kommt)


    Wenn aber - um mal ein krasses Beispiel zu nennen - das Datum der Taufe vor dem Datum der Geburt liegt, dann muss man sich noch andere Dokumente ansehen.. sowas führt dann meist zu längeren Prüfzeiten ..

    Okay, super, ja alle anderen Dokumente sind vollständig und laut meiner Liebsten auch vollumfänglich konsistent, abgesehen von einem Buchstabenfehler Vom Namen des Vaters auf einer Geburtsurkunde ihrer Schwester.
    Das einzig Ärgerliche ist, dass ihre Geburtsurkunde erst im Alter von 29(vor 3 jahren) late registered wurde, da ihre Eltern sich nicht darum geschert hatten und man damals wohl noch problemlos ohne Birth Certificate eingeschult wurde.
    Aber gut, das kommt denke ich häufig vor und ist ja auch einer der Gründe warum diese Überprüfung stattfindet.

  • Hallo nochmals,


    es hat sich meinerseits beim Stöbern hier noch eine weitere Frage ergeben, da ich ab unnd an von Wohnortbescheinigung von der Verlobten gelesen habe.

    Mein Standesamt hat mir davon nichts gesagt bisher und auf dem Zettel was das OLG will steht davon auch nichts..


    Kann es sein dass ich das also nicht zwingend benötige, und falls doch, dass ich es nachreichen könnte während die UP läuft?


    Und handelt es sich dann dabei um die Barangay Clearance oder welches Dokument ist das genau?


    Vielen Dank an alle und beste Grüsse


    Cekarius

  • es hat sich meinerseits beim Stöbern hier noch eine weitere Frage ergeben, da ich ab unnd an von Wohnortbescheinigung von der Verlobten gelesen habe.

    Mein Standesamt hat mir davon nichts gesagt bisher und auf dem Zettel was das OLG will steht davon auch nichts..

    Wenn dein StA das nicht auf dem Laufzettel gefordert hat, brauchst du es auch nicht besorgen.

    Du kannst dich immer auf den Laufzettel berufen !


    Meist wird das CTC ( Cedula )als Ersatz für die Wohnortbescheinigung genommen. Kostet nur ein paar Peso und bekommt sie bei ihrem municipal. Dauf auchten, dass auf den Zettel ihre Adresse lesbar ist.


    https://en.wikipedia.org/wiki/Community_Tax_Certificate

  • Okay vielen Dank,


    die Gesammelten Dokumente sind jetzt auf dem Weg zu mir, ich hoffe dass ihnen nicht plötzlich einfällt doch noch dieses Cecula zu wollen, dann müsste man das nochmal nachschicken... naja werds dann ja sehen und wird für alles eine Lösung geben, aber klar man will halt dass es voran geht ;)

    Ist es eigentlich schonmal vorgekommen, dass die UP nicht positiv beschieden wurde, und falls ja waren dass dann quasi eher „extreme“ Umstände oder kann das durchaus passieren, wenn der VA nicht genügend „Evidenzen“ zur Legitimation der Urkunden finden kann?


    Vielen Dank nochmal speziell an dich hge, du bist eine Maschine was schnelle und hilfreiche Antworten angeht!

    Cekarius

  • Ist es eigentlich schonmal vorgekommen, dass die UP nicht positiv beschieden wurde, und falls ja waren dass dann quasi eher „extreme“ Umstände oder kann das durchaus passieren, wenn der VA nicht genügend „Evidenzen“ zur Legitimation der Urkunden finden kann?

    Die DBM macht nur einen Report und keine finale Entscheidung ( Positiv oder Negativ). Entscheiden muss letztlich der Auftraggeber. (also meist StA oder ABH)

    Selbst wenn sie keine Mängel findet, weist sie auf die hohe Zahl von Fälschungen auf den Philippinen hin.

    Einer der "Klassiker" bei Mängel ist, wenn Geburtsdatum vor dem Heiratsdatum liegt.

    EIne totale Abweisung habe ich nach meiner Erinnerung hier noch nicht erlebt. Ich habe mir aber sagen lassen, dass dann meist die Antragstellerin den Antrag zurückgezogen hat; weil auch der deutsche Partner überrascht war, dass er offenbar getäuscht werden sollte.

  • Hallo nochmal allerseits,


    Urkundenprüfung ist nun angelaufen und ich hoffe alles geht glatt.

    Eine weitere Frage stellte sich mir noch und ich hoffe das kann jemand beantworten.


    Bin deutscher Staatsbürger und habe es so verstanden, dass die Verpflichtungserklärung, falls mein Einkommen der ABH nicht reichen sollte, durch zB meinen Vater abgegeben werden kann für meine Verlobte, ist das korrekt?

    Und würde das Gleiche dann auch für eine direkte Einreise mit Familiennachzug zur Mutter für ihren Sohn möglich sein(also VE durch Dritten für das Kind)?

    Es ist nun wie von euch vorgeschlagen die direkte Einreise ihres Sohnes geplant, und so wie ich es Von hge verstanden habe ist es dann einfacher bezüglich dieser „Lebensunterhaltsicherung“, denn euren Aussagen entnehme ich, dass dies nicht extra geprüft wird, sollte er direkt mitkommen, nur wenn er später nachziehen sollte, habe ich das richtig verstanden, und gibt es da eine gesetzliche Quelle?


    Besten Dank an alle und wünsche einen schönen Tag, werde weiter berichten!


    Cekarius

  • Bin deutscher Staatsbürger und habe es so verstanden, dass die Verpflichtungserklärung, falls mein Einkommen der ABH nicht reichen sollte, durch zB meinen Vater abgegeben werden kann für meine Verlobte, ist das korrekt?

    Und würde das Gleiche dann auch für eine direkte Einreise mit Familiennachzug zur Mutter für ihren Sohn möglich sein(also VE durch Dritten für das Kind)?

    Das wird leider nicht in allen ABHs gleich gesehen.


    Für die Einreise deiner Verlobten sollte im Prinzip schon ein Dritter (zB dein Vater) die VE abgeben können; denn es ist nichts anderes als eine VE für eine SchengenVisum, das ja auch nur bis zur Ausreise gültig ist. Bei einer Einreise für die Verlobte ist das Ende ja, die Eheschließung; ab da wirkt die VE ja nicht mehr. Aber.. wir hatten hier schon einige ABHs, die auch bei einem Heiratsvisum mehr oder weniger gefordert haben, dass der zukünftige Partner für die Einreise selbst die VE abgeben muss.


    Bei dem Stiefkind liegt die Sache anders: dort wird im Prinzip verlangt, dass du als zukünftiger Stiefvater selbst genügend Einkommen hast. um das Kind zu unterhalten. Wenn eine VE gefordert wird, wird dann sicherlich keine VE eines Dritten akzeptiert werden.


    Allerdings bleibt der Notausgang, dass die Verwaltungsvorschriften sagen, dass in diesem Fall ja die Frau gezwungen würde, sich für das Kind oder ihren zukünftigen Ehemann zu entscheiden. Daher handelt es sich um einen atypischen Zuzug, der offenbar von Gerichten so entschieden wurde, dass dann ein Zuzug ims Sozialsystem möglich ist. Das gilt aber auch nur, wenn das Kind gleichzeitig mit einreist.

    Solltet ihr es später einreisen lassen, so könnte die Behörden argumentieren, dass das Kind ja auch ohne die Mutter ausgekommen wäre.


    Wie dein Fall liegt, kann dir verbindlich nur deine zuständige ABH sagen.

  • Und würde das Gleiche dann auch für eine direkte Einreise mit Familiennachzug zur Mutter für ihren Sohn möglich sein(also VE durch Dritten für das Kind)?

    Das wird meist nicht akzeptiert, da diese VE bis zum 18. Lebensjahr gelten muss. Kommt aber auf die ABH an...bei direkter "Mitreise" des Sohnes wird aber meist nur die "einfache" LU Absicherung verlangt...wenn du allerdings schon für deine Frau eine VE des Vaters brauchst, ist diese nicht gegeben! Das könnte kompliziert werden!


    Einfach mal rechnen, ob es reicht (inkl. Kindergeld)

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hat irgendjemand hier das CFO seines Ehepartners auf den neuen Familiennamen ändern lassen nach erfolgter Hochzeit in Deutschland und neuem Reisepass auf neuem Namen, und ist es Pflicht dies zu tun oder nur eine Möglichkeit? Kennt sich da jemand aus? Meine Frau hat deutsche Aufenthaltserlaubnis…

    Vielen Dank für jede Meldung!